Rolle von Plattformen
• heutzutage dominante(ste) Wirtschaftskraft weltweit
• Politisierung und Polarisierung
• „Hate Speech“, „Fake News“
• 2 Problemfelder, die besonders im Fokus der Regulierung stehen:
◦ Kommerzialisierung – („Welche Rechte haben v.a. Verbraucher und SME im Internet?“)
◦ Free Speech – („Wer soll im Internet was sagen dürfen und welche Abwehrmöglichkeiten hat ein
Einzelner?“)
Einordnung
• Transaktions- bzw. Vermittlungsplattformen: Erwerbs- oder Dienstleistungsverträge werden auf der
Plattform selbst abgeschlossen
- Beispiele: Amazon, Uber, Ebay, Airbnb, booking.com
• (reine) Informationsplattformen: leiten die Kontaktdaten der Anbieter bloß an interessierte Kunden
weiter.
- Beispiele: Suchportale: Google, Bing, Firefox;
- Beispiele Vergleichsportale: willhaben, durchblicker.at, TripAdvisor
Themengebiete
Rechtsgrundlagen
Europäischer Rechtsrahmen
DSA – Gegenstand (Art 1 DSA)
DSA – Anwendungsbereich (Art 2 DSA)
1. Diese Verordnung gilt für Vermittlungsdienste, die für Nutzer mit Niederlassungsort oder Sitz in der Union angeboten werden, ungeachtet des Niederlassungsortes des Anbieters dieser
Vermittlungsdienste.
DSA - Begriffsbestimmungen
„Vermittlungsdienst“ eine der folgenden Dienstleistungen der Informationsgesellschaft
i. eine „reine Durchleitung“, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln,
ii. eine „Caching“-Leistung, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln, wobei eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen zu dem alleinigen Zweck erfolgt, die Übermittlung der Information an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten,
iii. ein „Hosting“-Dienst, der darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern; „in der Union Dienstleistungen anbieten“ die Schaffung der Möglichkeit für natürliche oder juristische Personen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten zur Nutzung der Dienste eines Anbieters von Vermittlungsdiensten, der eine wesentliche Verbindung zur Union hat;
„Online-Plattform“ einen Hostingdienst, der im Auftrag eines Nutzers Informationen speichert und öffentlich verbreitet, sofern es sich bei dieser Tätigkeit nicht nur um eine unbedeutende und reine Nebenfunktion eines anderen Dienstes oder um eine unbedeutende Funktion des Hauptdienstes handelt, die aus objektiven und technischen Gründen nicht ohne diesen anderen Dienst genutzt werden kann, und sofern die Integration der Funktion der Nebenfunktion oder der unbedeutenden Funktion in den anderen Dienst nicht dazu dient, die Anwendbarkeit dieser Verordnung zu umgehen;
Haftung von Online Plattformen
➢ Die rechtliche Verantwortung von Online-Hosting-Diensten für die auf ihren Plattformen geteilten Inhalte.
➢ Bezieht sich hauptsächlich auf die zivilrechtliche Haftung, d. h. das Recht juristischer Personen, eine Online-
Plattform wegen Verletzung dieser rechtlichen Verantwortung zu verklagen.
➢ Häufige Klagegründe: Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, Verleumdung und Aufforderung zu Gewalt
und Hassreden
Hosting Dienste
➢ Websites und Online-Dienste, die von ihren Nutzern bereitgestellte Informationen enthalten.
➢ Bemerkenswerte Hosting-Dienste
➢ Plattformen der sozialen Medien: Facebook, Twitter, Instagram usw.
➢ Suchmaschinen: Google
➢ Blogs: Reddit
➢ Online Marktplätze: Amazon
➢ Nicht zu verwechseln mit Internet Service Providern (bloße Durchleitungen) oder Caching-Diensten.
Prinzipien des E-Commerce-Rechts
Herkunftslandprinzip: Im koordinierten Bereich richten sich die rechtlichen Anforderungen an einen
in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Diensteanbieter nach dem Recht dieses Staats
◦ Ausnahmen (§ 21 ECG): ua Urheberrecht, Verbraucherverträge
• Koordinierter Bereich (§3 Z 8 ECG): Beschreibt den Anwendungsbereich näher
• Zulassungsfreiheit: keine gesonderte behördliche Zulassung (§4 ECG)
• Sonstige Auskunfts- und Mitwirkungspflichten der Diensteanbieter
Das Dilemma des Moderators
Online-Hosting-Dienste stehen vor der Wahl, entweder
1.Überwachen Inhalte und entfernen anstößige Inhalte, ABER Sie laufen Gefahr,
bestimmte illegale Inhalte zu übersehen und als Verleger/Herausgeber rechtlich dafür
verantwortlich gemacht zu werden ODER
2.Sie bieten keine Überwachung der Inhalte an und berufen sich auf Unkenntnis, da sie
lediglich als Verteiler anstößiger Inhalte fungieren und daher nicht haften.
Rechtliche Lösungen für das Dilemma des Moderators
Die USA und Section 230
Die Lösung der Europäischen Union
Reine Durchleitung (Art 4 DSA)
Caching (Art 5 DSA)
Hosting (Art 6 DSA)
Das Erfordernis der Neutralität
Knowledge Standard
allgemeine Überwachungspflicht
Art 8 DSA
Anbietern von Vermittlungsdiensten wird keine allgemeine Verpflichtung auferlegt, die von
ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach
Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten.
Gute Samariter”-Klausel
Art 7 DSA
Die Anbieter von Vermittlungsdiensten kommen für die in den Artikeln 4, 5 und 6 genannten
Haftungsausschlüsse auch dann in Betracht, wenn sie auf Eigeninitiative nach Treu und
Glauben und sorgfältig freiwillige Untersuchungen durchführen oder andere Maßnahmen zur
Erkennung, Feststellung und Entfernung rechtswidriger Inhalte oder zur Sperrung des
Zugangs zu rechtswidrigen Inhalten treffen oder die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um
den Anforderungen des Unionsrechts und des nationalen Rechts im Einklang mit dem
Unionsrecht und insbesondere den Anforderungen dieser Verordnung nachzukommen.
Was bringt der DSA?
• Neues EU-Recht - Verordnung (keine Richtlinie)
• Grundrechte werden in den Vordergrund gestellt
• Gilt für alle Anbieter, unabhängig davon, wo sie niedergelassen sind
• Verpflichtungen "nach Maß"
• Rechtlich verbindliche Transparenz und algorithmische Rechenschaftspflicht
• Harmonisierte Reaktion auf illegale Online-Inhalte
• Keine Dark Patterns
• Verbot der gezielten Ansprache und Verstärkung unter Verwendung besonderer
Kategorien sensibler Daten
• Mehr Kontrolle über den Informationsfluss zum User
• Besondere Sorgfaltspflichten für VLOPs
• → Haftungsregeln aus der E-Commerce-Richtlinie übernommen
• Barmherziger Samariter Klausel – Artikel 7
◦ “Die Anbieter von Vermittlungsdiensten kommen für die in den Artikeln 4, 5 und 6
genannten Haftungsausschlüsse auch dann in Betracht, wenn sie auf Eigeninitiative
nach Treu und Glauben und sorgfältig freiwillige Untersuchungen durchführen oder
andere Maßnahmen zur Erkennung, Feststellung und Entfernung rechtswidriger
Inhalte oder zur Sperrung des Zugangs zu rechtswidrigen Inhalten treffen oder die
erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Anforderungen des Unionsrechts und
des nationalen Rechts im Einklang mit dem Unionsrecht und insbesondere den
Anforderungen dieser Verordnung nachzukommen.
General vs. Specific Monitoring
Grundrechtliche Spannungen
Grundrechte - Rechtsquellen
• EMRK - Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
• EU-Charta - Charta der Grundrechte der Europäischen Union
• Case Law
◦ ECtHR - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
◦ EuGH - Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Grundrechte
• Freiheit der Meinungsäußerung
◦ Freiheit, Informationen zu erhalten und Zugang zum Internet zu haben
◦ Freiheit der Informationsweitergabe
◦ Kunstfreiheit
• Recht auf Achtung des Privatlebens und Datenschutz
• Freiheit des Zugangs zu Informationen
• Unternehmerische Freiheit
• Recht auf Eigentum
◦ (2) geistiges Eigentum
• Fairer Prozess
UDBM-RL
Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen
Binnenmarkt („UDBM-RL“)
• Ziel: weiteren Harmonisierung des Unionsrechts auf dem Gebiet des Urheberrechts und der
verwandten Schutzrechte im Rahmen des Binnenmarkts unter besonderer Berücksichtigung der
digitalen und grenzüberschreitenden Nutzung geschützter Inhalte“ (Art 1 Abs 1 Satz 1)
Meinungsäußerungsfreiheit vsgeistiges Eigentum
Art 17 (7) CDSM-Directive: Die Mitgliedstaaten stellen sicher,
dass sich alle Nutzer, die nutzergenerierte Inhalte auf
Diensten für das Teilen von Online-Inhalten hochladen oder
auf Diensten für das Teilen von Online-Inhalten zugänglich
machen, in jedem Mitgliedstaat auf jede der folgenden
Ausnahmen oder Beschränkungen stützen können:
a. Zitate, Kritik und Rezensionen;
b. Nutzung zum Zwecke von Karikaturen, Parodien oder
Pastiches.
Plattform-to-Business
• Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer
von Online-Vermittlungsdiensten
• Geltungsbeginn: 12.07.2020
• Online-Plattform: Vernetzungsfunktion zwischen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern
• P2B-VO: Ausgleich des Machgefälles zwischen Plattformbetreiber und gewerblichen Nutzer
Anwendungsbereich: Vermittlungsdienste, Unternehmenswebsites und Suchmaschinen
Online-Vermittlungsdienste
• Amazon Marketplace
• eBay
• Booking
• airBnB
• Facebook
• Google
Suchmaschinen
• Google Search
• Bing
• Yahoo!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Art 3)
Transparentes Ranking
Beschwerdemanagementsystem
• Internes Beschwerdemanagementsystem einzurichten
• Ziel: in einem angemessenen Zeitraum bilateral den Streit beizulegen
• Muss leicht zugänglich und kostenlos sein
• Grundsatz der Transparenz
• Informationen in den AGBs
• Ausnahme: kleine Plattformen
Kommunikationsplattformgesetz
Digital ServiceAct
Digital Market Act
Rechtsquellen posten im Internet
Persönlichkeitsrecht
Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet. (§ 16 ABGB)
Schutz der Ehre
Schutz der Privatsphäre
Recht am eigenen Bild
Zuletzt geändertvor 2 Tagen