Definition äußere Sicherheit
Ist die Gewährleistung der Inhaftierung der Gefangenen
Definition Innere Sicherheit
Ist die Abwehr von auch kriminalitätsunabhängigen Gefahren für Personen oder Sachen in der Anstalt
Definition Ordnung
Ist das gesetzmäßige Zusammenleben einer Vielzahl von Bediensteten, Gefangegen und anderen Personen unter den beschränkenden Verhältnissen einer JVA
Definition Legitimer Zweck
Jeder Zweck den die Rechtsordnung anerkennt
Definition geeigneterer
Das gewählte Mittel muss geeignet sein den Zweck zu erreichen oder mindestens zu fördern
Definition Erforderlichkeit
Es darf kein geringeres, im wesentlichen gleich geeignetes Mittel zur Verfügung stehen
Definition Angemessenheit
Rechtsgüterabwegung zwischen dem beeinträchtigten Rechtsgut des Antragstellers und dem zu schützenden Rechtsgut
I.d.R. Funktionsfähiger Justizvollzug (Art 12 III, 74 I, 104 GG)
Definition schädlicher Einfluss
Wenn Einstellungen hervorgerufen, bestätigt oder verstärkt werden, die ein strafrechtliches oder anderes Fehlverhalten begünstigen
Maßnahme i.S.d. §109 StVollzG
Eine von der Volzugsbehörde auf dem Gebiet des Starfvollzuges gegenüber einer Person getroffenen Entscheidung, mit der ihr unmittelbar rechtswirksam ein Handeln, Dulden oder Unterlassen auferlegt wird (Anfechtung - 109 I 1)
Oder ein Antrag verbindlich und abschließend abgelehnt wird. (Verpflichtungsantrag - 109 I 2)
Definition Wiederholungsgefahr
Eine weitere Entscheidung steht an, bei der es um im wesentlichen Sachverhaltsgleiche Bewertungen geht (präjudizierende Wirkung)
Definition diskriminierende Fortwirkung
Mit der erledigten Maßnahme sind Feststellungen verbunden die benachteiligend in nachfolgende den Antragsteller betreffende Entscheidungen einfließen können
Definition Rehabilitationsinteresse
Bei besonders intensiven Rechtsberinträchtigungen (Grundrechtseinschränkungen)
Definition zur Vorbereitung eines Amtshaftungs-/ Schadensersatzverfahren
Kann sich aus der Frage der RMK der Maßnahme ergeben
Antrag auf vorläufige Aussetzung der Maßnahme (Eilrechtschutz)
Der Antrag auf vorläufige Aussetzung des Vollzuges der Maßnahme ist begründet, wenn die Gefahr besteht, dass durch den Vollzug der Maßnahme die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert wird und das höher zu bewertende Interesse am sofortigen Vollzug der Maßnahme nicht entgegensteht.
Es ist zwischen dem öffentlichen Interesse am sofortigen Vollzug der Maßnahme (Vollzugsinteresse) und dem Interesse des Antragstellers einstweilen von dem Vollzug der Maßnahme verschont zu bleiben (Aussetzungsinteresse) abzuwägen.
Das Aussetzungsinteresse des Antragstellers überwiegt, wenn sich nach summarischer Prüfung die Erfolgsaussichten in der Hauptsache als rechtswidrig erweisen.
Mandatierung
Ist die Übertragung von Befugnissen zur Anordnung von - Durchsuchungen, Disziplinarmaßnahmen, BSM - im Auftrag und im Namen der Anstaltsleitung ohne Verantwortungsverschiebende Wirkung
Zuletzt geändertvor 24 Tagen