Was ist das gemeinsame Ziel der Ansätze von Graumann und Nussbaum?
Beide wollen Gerechtigkeit so denken, dass sie Menschen in ihrer Verletzlichkeit, Abhängigkeit und Verschiedenheit ernst nimmt – und daraus strukturelle Verpflichtungen ableitet, die besonders in der Bildung umgesetzt werden müssen.
Wie lässt sich ein Recht auf inklusive Bildung normativ begründen?
Als Menschenrecht auf Entwicklung von Autonomie (Graumann)
Als Anspruch auf Fähigkeitsentfaltung (Nussbaum)
Als moralische Pflicht zur gesellschaftlichen Unterstützung beider Konzepte (beide)
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