Unternehmenszusammenschlüsse
Entstehung:
Verbindung von zuvor rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen zu größeren Wirtschafteinheiten
Ziel:
Verbesserung der Chancen zur langfristigen Gewinnmaixmierung durch
Steigerung Wirtschaftlichkeit (Rationalisierung)
Verminderung Risiken (Diversifizierung)
Steigerung Verhandlungsmacht (Konzentration)
Klassifizierung von Unternehmenszusammenschlüssen
Bindungsintensität
Art der verbundenen Wirtschaftsstufen
Kooperation (Zusammenarbeit auf vertraglicher Basis):
Gelegenheitsgesellschaften
Konsortien
Interessengemeinschaft
Kartelle
Gemeinschaftsunternehmen
Konzentration (Zusammenschluss mehrerer Unternehmen/Aufgabe der Selbstständigkeit)->Konzern
Beteiligungen
Unterordnungskonzerne
Fusion
Definition Konzern
Konzern nach Aktienrecht
einheitliche Leitung für mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen
Konzern nach Handelsrecht
gegeben, wenn beherrschender Einfluss von Unternehmen auf ein anderes existiert
Konzerne nach wirtschaftlicher Zielsetzung
vertikal
aufeinanderfolgender Produktionsstufen
Horizontal
Artverwandtes Leistungsangebot
Konglomerat
verschiedene Branchen
Unterscheidung von Konzernen nach Verhältnis zueindander
Entstehung von Konzernen
Aufspaltung eines Unternehmens in mehrere rechtlich selbstständige Einheiten oder Zusammenschluss solcher Unternehmen
Beteiligungserwerb durch
Sukzessiver Aktienerwerb
Direktverhandlung mit Großaktionär
Öffentliches Aufkaufgebot über Börsenkurs
Organisationsform Konzern
Funktion Konzernabschluss
Aufgabe:
Bild der Vermögens-/Finanz-/Ertragslage nach tatsächlichen Verhältnissen von mehreren rechtlich selbstständigen Unternehmen
Informationsfunktion
Merke: Einzelabschluss bleibt trotzdem erhalten
Bestandteile des Konzernabschlusses
Konzernabschlussaufstellung
Ausgangspunkt:
Existenz eines Über-/Unterodrnungverhältnisses zwischen Unternehmen
Pflicht:
deutsche MU, die beherrschenden Einfluss auf mindestens ein TU ausüben
Beherrschender Einfluss
Mehrheit an Stimmrechten am TU
Faktische Beherschungsmacht über TU ausübt
Beispiel für Stimmrechtsanteile
Vorraussetzungen für Befreiung von Aufstellungspflicht
Tannenbaumprinzip:
Wenn konzernabschlusspflichtiges MU selbst TU eines anderen konzernabschlusspflichtigen MU’s ist, kann Erstellungspflicht entfallen
Merke: Gilt nicht bei Börsenzulassung einer Teilkonzernmutter oder bei Antrag von Minderheitsgesellschaftern
Größenprinzip:
Befreiung aufgrund geringer Größe
Bei Nichtüberschreiten von zwei aus drei Größenkriterien am aktuellen und vorher gehenden Bilanzstichtag
Kapitalmarktorientierte Unternehmen und nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen
Wenn MU/TU kapitalmarktorientiert -> keine Befreiung von Konzernabschlusspflicht möglich
auch IFRS-Abschluss befreit ebenso nicht
Wenn nicht kapitalmarktorientiert -> MU dürfen befreienden IFRS-Abschluss machen
Zuletzt geändertvor 4 Tagen