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von Leon G.

Erläutern Sie den Begriff des Staates. 1a

• Staat wird traditionell anhand der Drei-Elemente-Lehre bestimmt.

• Staat setzt Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt voraus.

• Qualifizierung als Staat vor allem wichtig, da nur Staaten und internationale

Organisationen als Völkerrechtssubjekte im Rahmen des Völkerrechts handeln können.

• Folglich können nur Staaten völkerrechtliche Verträge abschließen und haben Anspruch

auf Achtung ihrer staatlichen Unversehrtheit/Integrität.


Das Staatsvolk besteht aus einer permanenten Bevölkerung.

• Hieraus folgt, dass das Staatsvolk als Schicksalsgemeinschaft, die als Gemeinschaft auf

Dauer für ihren Erhalt füreinander einsteht, über einen längeren Zeitraum diese Fähigkeit

gezeigt haben muss.

• Eine Person wird nicht automatisch Teil des Staatsvolkes, wenn sie sich auf dem

Staatsgebiet eines Staates aufhält, umgekehrt muss sich ein Staatsbürger eines Landes

nicht auf dessen Staatsgebiet aufhalten, um Teil des Staatsvolkes zu sein.

• Wie eine Person die Staatsangehörigkeit erlangt, wird durch den Staat selbst bestimmt.

• Neben der Einbürgerung kommen zwei Prinzipien bei der Geburt in Betracht:

➢ Territorialprinzip: Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt auf bestimmtem

Staatsgebiet.

➢ Abstammungsprinzip: Vermittelt die Staatsangehörigkeit der Eltern an das Kind


Das Staatsgebiet ist ein bestimmter Teil der festen Erdoberfläche.

• Begrenzt wird das Staatsgebiet damit durch das Gebiet eines anderen Staates –

hierdurch entsteht zwischen diesen Staaten eine Grenze – oder durch das offene Meer.• Erweiternd nehmen Staaten jedoch auch einen Teil des offenen Meeres für sich in

Anspruch – typischerweise 12 Seemeilen sowie in geringerem Umfang eine Zone von 200

Seemeilen als Wirtschaftszone. Hierdurch gibt es auch Seegrenzen.• Darüber hinaus gehört zum Staatsgebiet der Luftraum über der Erde und der Erdboden

darunter, soweit diese effektiv beherrscht werden können


• Darüber sind der internationale Luftraum und Weltraum, der damit zu keinem Staat

gehört.


Die Staatsgewalt ist erforderlich, um das Staatsgebiet und das Staatsvolk effektiv

beherrschen zu können.

• Aus der Staatsgewalt folgt die Befugnis, nach innen die Staatsorganisation und die

Rechtsordnung im Übrigen zu gestalten und nach außen den Staat zu repräsentieren.

• Grundlage hierfür ist, dass ein Staat gleichzeitig als Körperschaft eine juristische Person

und damit rechtlich handlungsfähig ist. Für ihn handeln seine Staatsorgane.

• Die Staatsgewalt muss ferner originär, d. h. nicht von einer anderen Staatsgewalt

abhängig übertragen worden sein – mit anderen Worten muss die Staatsgewalt eines

Staates souverän (sog. Souveränität besitzen) sein.

• Mit Blick auf die beiden anderen Elemente übt die Staatsgewalt hinsichtlich des

Staatsgebietes die sog. Gebietshoheit und hinsichtlich des Staatsvolkes die

Personalhoheit aus.

• Dies ist mit anderen Worten die (völkerrechtliche) Rechtfertigung dafür, dass ein Staat

hinsichtlich seines Staatsgebietes und seines Staatsvolkes rechtlich handeln darf.

• Ausgenommen vom Staatsgebiet und damit auch von der Gebietshoheit sind jedoch

Botschaften und Diplomaten, die damit weiterhin der Staatsgewalt ihres entsendenden

Staats unterliegen

Erläutern Sie die Aufgaben eines Staates (Staatsaufgaben). 1c

• Die Aufgaben des Staates haben sich im Laufe der Zeit immer weitere ausgeweitet und

ausdifferenziert.

• Beschreibung der Staatsaufgaben ist eine Momentaufnahme.

• Die Beschreibung der Staatsaufgaben wird wesentlich durch politische

Grundentscheidungen geprägt.• Keine verbindliche Festlegung.

• Die wesentlichen Staatsaufgaben lauten:

➢ Gemeinwohl.

➢ Schutz des Staatsvolkes.

➢ Sicherheit und Ordnung.

➢ Förderung des Gemeinwesens (Wohlfahrt und Daseinsvorsorge)


Allen Aufgaben des Staates vorangestellt werden kann das Gemeindewohl, dem der

Staat verpflichtet ist.

• Das Gemeinwohl bezieht sich sowohl auf das Gemeinwesen als solches, als auch jedes

Mitglied der Gemeinschaft.

• Gleichwohl schließt die Ausrichtung auf ein Gemeinwohl nicht aus, dass im Ergebnis

auch der Einzelne durch das staatliche Handeln begünstigt wird


Zu den Aufgaben des Staates gehört traditionell der Schutz des Staatsvolkes und des

Staatsgebietes nach außen.

• Wesentliche Mittel sind hier die Verteidigung (Bundeswehr) und Diplomatie

(völkerrechtliche Verträge/Mitgliedschaften in Internationalen Organisationen, z. B. die

Vereinten Nationen oder die NATO).

• Zu den Aufgaben des Staates gehört es insofern vor allem, die Interessen gegenüber

anderen Staaten zu vertreten und ggf. zu verteidigen.

• Der Staat hat auch die Aufgabe, die Mitglieder seines Staatsvolkes außerhalb seines

Staatsgebietes zu schützen, z. B. durch sog. konsularischen Schutz.


Inzwischen ebenso traditionell, gehört es zu den Aufgaben des Staates, für Sicherheit

und Ordnung zu sorgen, dies betrifft demnach die innere Sicherheit.

• Z.B. Schutz des Lebens, der Gesundheit, des Eigentums, Tier- und Umweltschutz.

• Dies umfasst sowohl das präventive (Gefahrenabwehr) als auch das repressive

Tätigwerden (Strafrecht).

• Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass der Staat für sich ein

Gewaltmonopol in Anspruch nimmt. Dies hat zur Folge, dass der Einzelne in weitem

Umfang nicht das Recht hat, selbst seine Interessen mit Gewalt durchzusetzen.

• Das Gewaltmonopol hat damit als Kehrseite, dass der Schutz berechtigter Interessen

des Einzelnen eine Staatsaufgaben darstellt


In beträchtlichem Maße gehört inzwischen auch die Förderung des Gemeinwesens

(Wohlfahrt und Daseinsvorsorge) zu den Aufgaben des Staates.

➢ Förderung der Wirtschaft, Kultur und Bildung, aber auch dem Bau von Infrastruktur,

steuernde Eingriffe im Bereich der Abgaben/Steuern und dem sozialen Sektor.


Der Staat schafft vielfach auch den Rahmen für gesellschaftliches Engagement, indem

er unter anderem die Grundlagen schafft, damit sich Menschen in Vereinen,

Genossenschaften und anderen (wirtschaftlichen) juristischen Personen

zusammenschließen können.

Nennen Sie die Staatsstrukturbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes

Niedersachsen und deren verfassungsrechtliche Besonderheit. 1d

Das Grundgesetz (und auch die Niedersächsische Verfassung) sind im Sinne einer

Vollverfassung wesentlich durch Staatsstrukturprinzipien und Staatszielbestimmungen

geprägt.

• Staatsstrukturprinzipien sind hierbei verbindliche Vorgaben der Verfassung hinsichtlich

der inhaltlichen Ausgestaltung der Rechtsordnung.

• Die Staatsstrukturprinzipien unterliegen der Ewigkeitsgarantie und können damit auch

durch eine Grundgesetzänderung nicht abgeschafft oder verändert werden.

• Das Grundgesetz nennt in Art. 20 Abs. 1 GG als Staatsstrukturprinzipien ausdrücklich das:

➢ Bundesstaatsprinzip.

➢ Demokratieprinzip.

➢ republikanische Prinzip.

➢ Sozialstaatsprinzip.

• Das Rechtsstaatsprinzip ist zwar nicht ausdrücklich in Art. 20 GG genannt, andere

Gesetze wie Art. 28 Abs.1 S.1 GG setzen das Rechtsstaatsprinzip jedoch denknotwendig

voraus.

• Ebenso sind in Art. 1 Abs. 2 Nds.Verf für Niedersachsen dieselben

Staatsstrukturprinzipien, bis auf das Bundesstaatsprinzip, festgelegt. Damit ist auch für

Niedersachsen bestimmt, dass es sich bei seiner Staatsgewalt um einen Rechtsstaat,

Demokratie, Republik und Sozialstaat handeln muss.


• Staatszielbestimmungen sind zwar auch Werte von Verfassungsrang, jedoch

beinhalten sie nur einen Umsetzungsauftrag an den Gesetzgeber, der hierbei

grundsätzlich selbst entscheidet, wie und in welchem Maße er diese Prinzipien umsetzt.

• Staatszielbestimmungen sind nicht von der Ewigkeitsklausel umfasst.

• Als Staatszielbestimmungen im Grundgesetz der BRD werden unter anderem der

Umwelt- und Naturschutz, die Integration im Rahmen eines vereinten Europas und die

Völkerverständigung angesehen.

• Die Niedersächsische Verfassung sieht ebenfalls mit dem Schutz der natürlichen

Lebensgrundlagen und der Bestimmung Niedersachsens als Teil der Bundesrepublik

Deutschland und der europäischen Völkergemeinschaft ebenfalls vergleichbare

Staatszielbestimmungen vor.

Erläutern Sie das Sozialstaatsprinzip. 1f

Das Sozialstaatsprinzip umfasst drei Aspekte, die

➢ soziale Sicherheit.

➢ soziale Gerechtigkeit.

➢ Chancengleichheit.

• Die konkrete Umsetzung hängt jedoch in weitem Umfang von der konkreten

Ausgestaltung durch den Gesetzgeber ab, vergleichbar damit wie eine

Staatszielbestimmung.


Die soziale Sicherheit wird insbesondere durch unterschiedliche soziale

Sicherungssysteme und Einrichtungen im Falle sozialer Notlagen erreicht, insbesondere

durch Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen.

• Wesentlicher Bestandteil ist die Sicherung des Existenzminimums; insofern als

verbindliches Staatsstrukturprinzip.


Die soziale Gerechtigkeit verpflichtet den Staat in seinen Maßnahmen für einen

Ausgleich sozialer Unterschiede und damit für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen.

• Besonders deutlich wird dies im Rahmen des Sozial-, Steuer-, Miet- und Arbeitsrechts.


Die Chancengleichheit ist ebenfalls Teil des Sozialstaatsprinzips, d.h. Maßnahmen die

unterstützen die eigene soziale Sicherheit gewährleisten zu können, unter anderem

durch die Förderung zum Bildungszugang oder der Vermögensbildung


Das Gegenstück eines Sozialstaates kann zum einen in einem liberalen Staat gesehen

werden, in dem der Staat sich auf seine Aufgaben der Sicherheit und Ordnung nach

innen und außen zurückzieht und die Sicherung der Lebensgrundlage dem Einzelnen

anheimgestellt ist.

• Weiterhin kann ebenso als Gegenstück zu einem Sozialstaat ein Staat angesehen

werden, der nur die Interessen und Bedürfnisse der staatlichen Organwalter (Ein

Organwalter ist eine Person, die für ein Staatsorgan oder eine Behörde handelt und

Entscheidungen trifft) vertritt.

• Diktatur/ggf. Monarchie lassen sich ebenfalls als Gegenstück aufführen

Erläutern Sie das Rechtsstaatsprinzip einschließlich seiner Aspekte. 1i

• Das Rechtsstaatsprinzip ist im Laufe der Zeit immer komplexer geworden und umfasst

heute eine Vielzahl von Aspekten, die dem Rechtsstaatsprinzip zugerechnet werden und

es damit definieren.

• Allgemein kann das Rechtsstaatsprinzip so beschrieben werden, dass es für einen Staat

und seine Staatsgewalt bestimmt:

➢ Nach Recht (d. h. entsprechend der Gesetze, sog. formeller Rechtsstaatsbegriff).

➢ Nach Gerechtigkeit (sog. materieller Rechtsstaatsbegriff).

• Während die formellen Elemente des Rechtsstaats – etwa die Gewaltenteilung – eher

die Grundregeln vorgeben, beziehen sich die materiellen Elemente des Rechtsstaats –

etwa das Beachten von Grundrechten bei der Ausübung staatlicher Gewalt – auf seine

tatsächliche Gestaltung.

• Aspekte, die dem Rechtsstaatsprinzip zugerechnet werden und dieses konkretisieren,

sind:

➢ Die Normenhierarchie.

➢ Gewaltenteilung.

➢ Grundrechte.

➢ Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.

➢ Vertrauensschutz (bzw. die Rechtssicherheit).

➢ Rechtsschutz.


• Der Rahmen des Rechtsstaatsprinzips ist der Rechtsschutz, das besagt, dass gegen

alles staatliche gerichtlich vorgegangen werden kann (Rechtsschutzgarantie).

• Dieser Rechtsschutz muss außerdem effektiv sein (Effektivität des Rechtsschutzes),

insbesondere durch Unabhängigkeit der Richter und dm Umsetzen der Entscheidungen

der Judikative


• Abzugrenzen ist der Rechtsstaat insb. von einer Diktatur oder (absolute) Monarchie

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Leon G.

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