Erläutern Sie den Begriff des Staates. 1a
• Staat wird traditionell anhand der Drei-Elemente-Lehre bestimmt.
• Staat setzt Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt voraus.
• Qualifizierung als Staat vor allem wichtig, da nur Staaten und internationale
Organisationen als Völkerrechtssubjekte im Rahmen des Völkerrechts handeln können.
• Folglich können nur Staaten völkerrechtliche Verträge abschließen und haben Anspruch
auf Achtung ihrer staatlichen Unversehrtheit/Integrität.
Das Staatsvolk besteht aus einer permanenten Bevölkerung.
• Hieraus folgt, dass das Staatsvolk als Schicksalsgemeinschaft, die als Gemeinschaft auf
Dauer für ihren Erhalt füreinander einsteht, über einen längeren Zeitraum diese Fähigkeit
gezeigt haben muss.
• Eine Person wird nicht automatisch Teil des Staatsvolkes, wenn sie sich auf dem
Staatsgebiet eines Staates aufhält, umgekehrt muss sich ein Staatsbürger eines Landes
nicht auf dessen Staatsgebiet aufhalten, um Teil des Staatsvolkes zu sein.
• Wie eine Person die Staatsangehörigkeit erlangt, wird durch den Staat selbst bestimmt.
• Neben der Einbürgerung kommen zwei Prinzipien bei der Geburt in Betracht:
➢ Territorialprinzip: Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt auf bestimmtem
Staatsgebiet.
➢ Abstammungsprinzip: Vermittelt die Staatsangehörigkeit der Eltern an das Kind
• Das Staatsgebiet ist ein bestimmter Teil der festen Erdoberfläche.
• Begrenzt wird das Staatsgebiet damit durch das Gebiet eines anderen Staates –
hierdurch entsteht zwischen diesen Staaten eine Grenze – oder durch das offene Meer.• Erweiternd nehmen Staaten jedoch auch einen Teil des offenen Meeres für sich in
Anspruch – typischerweise 12 Seemeilen sowie in geringerem Umfang eine Zone von 200
Seemeilen als Wirtschaftszone. Hierdurch gibt es auch Seegrenzen.• Darüber hinaus gehört zum Staatsgebiet der Luftraum über der Erde und der Erdboden
darunter, soweit diese effektiv beherrscht werden können
• Darüber sind der internationale Luftraum und Weltraum, der damit zu keinem Staat
gehört.
• Die Staatsgewalt ist erforderlich, um das Staatsgebiet und das Staatsvolk effektiv
beherrschen zu können.
• Aus der Staatsgewalt folgt die Befugnis, nach innen die Staatsorganisation und die
Rechtsordnung im Übrigen zu gestalten und nach außen den Staat zu repräsentieren.
• Grundlage hierfür ist, dass ein Staat gleichzeitig als Körperschaft eine juristische Person
und damit rechtlich handlungsfähig ist. Für ihn handeln seine Staatsorgane.
• Die Staatsgewalt muss ferner originär, d. h. nicht von einer anderen Staatsgewalt
abhängig übertragen worden sein – mit anderen Worten muss die Staatsgewalt eines
Staates souverän (sog. Souveränität besitzen) sein.
• Mit Blick auf die beiden anderen Elemente übt die Staatsgewalt hinsichtlich des
Staatsgebietes die sog. Gebietshoheit und hinsichtlich des Staatsvolkes die
Personalhoheit aus.
• Dies ist mit anderen Worten die (völkerrechtliche) Rechtfertigung dafür, dass ein Staat
hinsichtlich seines Staatsgebietes und seines Staatsvolkes rechtlich handeln darf.
• Ausgenommen vom Staatsgebiet und damit auch von der Gebietshoheit sind jedoch
Botschaften und Diplomaten, die damit weiterhin der Staatsgewalt ihres entsendenden
Staats unterliegen
Staat wird traditionell anhand der Drei-Elemente-Lehre bestimmt.
• Staat setzt Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt voraus. Staat wird traditionell anhand der Drei-Elemente-Lehre bestimmt.
Erläutern Sie die Arten einer Verfassung und ordnen Sie die verfassungsrechtlichen Grundlagen
der EU, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen zu 1b
Die Verfassung als solche wird in drei Kriterien unterschieden:
➢ Zum Einen, ob es sich um eine geschriebene oder ungeschriebene Verfassung
handelt.
➢ Zum Anderen, ob es sich um einen oder mehrere Verfassungstext/e handelt.
➢ Ob es sich um eine Vollverfassung oder um ein Organisationsstatut handelt.
• Ein Organisationsstatut legt die grundlegenden Funktionen einer Staatsorganisation fest,
während eine Vollverfassung zusätzlich noch die inhaltlichen Anforderungen an die.
Gestaltung der Rechtsordnung festlegt
• Bei der EU handelt es sich um eine geschriebene Verfassung, die aus mehreren
Verfassungstexten besteht (EUV, AEUV, EUGrChr) und eine Vollverfassung ist.
• Durch den Verweis auf die Grundrechte der Mitgliedsstaaten im Sinne einer
gemeinsamen Verfassungsüberlieferung kann argumentiert werden, dass die EU zum Teil
auch eine ungeschriebene Verfassung hat.
• Die verfassungsrechtliche Grundlage der BRD ist das Grundgesetz. Das GG ist eine
geschriebene Verfassung, die aus einem Verfassungstext besteht und eine
Vollverfassung ist.
• Die verfassungsrechtliche Grundlage des Landes Niedersachsens ist die
niedersächsische Verfassung. Diese besteht aus einer geschriebenen Verfassung, die
aus einem Verfassungstext besteht und eine Vollverfassung ist
Erläutern Sie die Aufgaben eines Staates (Staatsaufgaben). 1c
• Die Aufgaben des Staates haben sich im Laufe der Zeit immer weitere ausgeweitet und
ausdifferenziert.
• Beschreibung der Staatsaufgaben ist eine Momentaufnahme.
• Die Beschreibung der Staatsaufgaben wird wesentlich durch politische
Grundentscheidungen geprägt.• Keine verbindliche Festlegung.
• Die wesentlichen Staatsaufgaben lauten:
➢ Gemeinwohl.
➢ Schutz des Staatsvolkes.
➢ Sicherheit und Ordnung.
➢ Förderung des Gemeinwesens (Wohlfahrt und Daseinsvorsorge)
Allen Aufgaben des Staates vorangestellt werden kann das Gemeindewohl, dem der
Staat verpflichtet ist.
• Das Gemeinwohl bezieht sich sowohl auf das Gemeinwesen als solches, als auch jedes
Mitglied der Gemeinschaft.
• Gleichwohl schließt die Ausrichtung auf ein Gemeinwohl nicht aus, dass im Ergebnis
auch der Einzelne durch das staatliche Handeln begünstigt wird
Zu den Aufgaben des Staates gehört traditionell der Schutz des Staatsvolkes und des
Staatsgebietes nach außen.
• Wesentliche Mittel sind hier die Verteidigung (Bundeswehr) und Diplomatie
(völkerrechtliche Verträge/Mitgliedschaften in Internationalen Organisationen, z. B. die
Vereinten Nationen oder die NATO).
• Zu den Aufgaben des Staates gehört es insofern vor allem, die Interessen gegenüber
anderen Staaten zu vertreten und ggf. zu verteidigen.
• Der Staat hat auch die Aufgabe, die Mitglieder seines Staatsvolkes außerhalb seines
Staatsgebietes zu schützen, z. B. durch sog. konsularischen Schutz.
Inzwischen ebenso traditionell, gehört es zu den Aufgaben des Staates, für Sicherheit
und Ordnung zu sorgen, dies betrifft demnach die innere Sicherheit.
• Z.B. Schutz des Lebens, der Gesundheit, des Eigentums, Tier- und Umweltschutz.
• Dies umfasst sowohl das präventive (Gefahrenabwehr) als auch das repressive
Tätigwerden (Strafrecht).
• Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass der Staat für sich ein
Gewaltmonopol in Anspruch nimmt. Dies hat zur Folge, dass der Einzelne in weitem
Umfang nicht das Recht hat, selbst seine Interessen mit Gewalt durchzusetzen.
• Das Gewaltmonopol hat damit als Kehrseite, dass der Schutz berechtigter Interessen
des Einzelnen eine Staatsaufgaben darstellt
In beträchtlichem Maße gehört inzwischen auch die Förderung des Gemeinwesens
(Wohlfahrt und Daseinsvorsorge) zu den Aufgaben des Staates.
➢ Förderung der Wirtschaft, Kultur und Bildung, aber auch dem Bau von Infrastruktur,
steuernde Eingriffe im Bereich der Abgaben/Steuern und dem sozialen Sektor.
Der Staat schafft vielfach auch den Rahmen für gesellschaftliches Engagement, indem
er unter anderem die Grundlagen schafft, damit sich Menschen in Vereinen,
Genossenschaften und anderen (wirtschaftlichen) juristischen Personen
zusammenschließen können.
Nennen Sie die Staatsstrukturbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes
Niedersachsen und deren verfassungsrechtliche Besonderheit. 1d
Das Grundgesetz (und auch die Niedersächsische Verfassung) sind im Sinne einer
Vollverfassung wesentlich durch Staatsstrukturprinzipien und Staatszielbestimmungen
geprägt.
• Staatsstrukturprinzipien sind hierbei verbindliche Vorgaben der Verfassung hinsichtlich
der inhaltlichen Ausgestaltung der Rechtsordnung.
• Die Staatsstrukturprinzipien unterliegen der Ewigkeitsgarantie und können damit auch
durch eine Grundgesetzänderung nicht abgeschafft oder verändert werden.
• Das Grundgesetz nennt in Art. 20 Abs. 1 GG als Staatsstrukturprinzipien ausdrücklich das:
➢ Bundesstaatsprinzip.
➢ Demokratieprinzip.
➢ republikanische Prinzip.
➢ Sozialstaatsprinzip.
• Das Rechtsstaatsprinzip ist zwar nicht ausdrücklich in Art. 20 GG genannt, andere
Gesetze wie Art. 28 Abs.1 S.1 GG setzen das Rechtsstaatsprinzip jedoch denknotwendig
voraus.
• Ebenso sind in Art. 1 Abs. 2 Nds.Verf für Niedersachsen dieselben
Staatsstrukturprinzipien, bis auf das Bundesstaatsprinzip, festgelegt. Damit ist auch für
Niedersachsen bestimmt, dass es sich bei seiner Staatsgewalt um einen Rechtsstaat,
Demokratie, Republik und Sozialstaat handeln muss.
• Staatszielbestimmungen sind zwar auch Werte von Verfassungsrang, jedoch
beinhalten sie nur einen Umsetzungsauftrag an den Gesetzgeber, der hierbei
grundsätzlich selbst entscheidet, wie und in welchem Maße er diese Prinzipien umsetzt.
• Staatszielbestimmungen sind nicht von der Ewigkeitsklausel umfasst.
• Als Staatszielbestimmungen im Grundgesetz der BRD werden unter anderem der
Umwelt- und Naturschutz, die Integration im Rahmen eines vereinten Europas und die
Völkerverständigung angesehen.
• Die Niedersächsische Verfassung sieht ebenfalls mit dem Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen und der Bestimmung Niedersachsens als Teil der Bundesrepublik
Deutschland und der europäischen Völkergemeinschaft ebenfalls vergleichbare
Staatszielbestimmungen vor.
Erläutern Sie das Bundesstaatsprinzip. 1e
• Das Bundesstaatsprinzip geht von einem Staatsgebilde aus, dass aus zwei Ebenen
besteht, bei dem sich mehrere Gliedstaaten zu einem Gesamtstaat
zusammengeschlossen haben.
• Sowohl die Gliedstaaten als auch der Gesamtstaat verfügen über eine Teil-Souveränität
und sind insoweit jeweils selbst Staaten.
• Sowohl die BRD als auch die (Bundes-)Länder üben damit ihre Staatsgewalt
eigenständig und unabhängig voneinander aus.
• Gegenstück zu einem Bundesstaat, und damit von diesem abzugrenzen, ist ein
Zentralstaat, in dem alle Staatsgewalt einheitlich von einer Instanz abgeleitet wird.
• Dies trifft z. B. für Niedersachsen zu, dass selbst kein Bundesstaat ist, da insbesondere
die Kommunen (Gemeinden und Landkreise) ihre Befugnisse nur vom Land ableiten.
Erläutern Sie das Sozialstaatsprinzip. 1f
Das Sozialstaatsprinzip umfasst drei Aspekte, die
➢ soziale Sicherheit.
➢ soziale Gerechtigkeit.
➢ Chancengleichheit.
• Die konkrete Umsetzung hängt jedoch in weitem Umfang von der konkreten
Ausgestaltung durch den Gesetzgeber ab, vergleichbar damit wie eine
Staatszielbestimmung.
• Die soziale Sicherheit wird insbesondere durch unterschiedliche soziale
Sicherungssysteme und Einrichtungen im Falle sozialer Notlagen erreicht, insbesondere
durch Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen.
• Wesentlicher Bestandteil ist die Sicherung des Existenzminimums; insofern als
verbindliches Staatsstrukturprinzip.
Die soziale Gerechtigkeit verpflichtet den Staat in seinen Maßnahmen für einen
Ausgleich sozialer Unterschiede und damit für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen.
• Besonders deutlich wird dies im Rahmen des Sozial-, Steuer-, Miet- und Arbeitsrechts.
• Die Chancengleichheit ist ebenfalls Teil des Sozialstaatsprinzips, d.h. Maßnahmen die
unterstützen die eigene soziale Sicherheit gewährleisten zu können, unter anderem
durch die Förderung zum Bildungszugang oder der Vermögensbildung
• Das Gegenstück eines Sozialstaates kann zum einen in einem liberalen Staat gesehen
werden, in dem der Staat sich auf seine Aufgaben der Sicherheit und Ordnung nach
innen und außen zurückzieht und die Sicherung der Lebensgrundlage dem Einzelnen
anheimgestellt ist.
• Weiterhin kann ebenso als Gegenstück zu einem Sozialstaat ein Staat angesehen
werden, der nur die Interessen und Bedürfnisse der staatlichen Organwalter (Ein
Organwalter ist eine Person, die für ein Staatsorgan oder eine Behörde handelt und
Entscheidungen trifft) vertritt.
• Diktatur/ggf. Monarchie lassen sich ebenfalls als Gegenstück aufführen
Erläutern Sie das Prinzip der Republik 1g
• Das Prinzip der Republik (Republikprinzip) ist eng verwandt mit dem
Demokratieprinzip und gewinnt nur eine eigenständige Bedeutung, soweit es auf das
Staatsoberhaupt bezogen wird.
• Mit dem Prinzip der Republik geht zwingend einher, dass das Staatsoberhaupt auf Zeit
durch das Staatsvolk (unmittelbare oder mittelbar) gewählt wird.
• Weiterhin dürfen für die Wählbarkeit keine wesentlichen Einschränkungen vorgesehen
sein.
• Als Gegensatz gilt daher an erster Stelle die Staatsform der Monarchie, in der das
Staatsoberhaupt üblicherweise durch Erbfolge bestimmt wird und auf einen kleinen
Personenkreis beschränkt ist.
• Ebenso können jedoch auch eine Diktatur oder ein Gottesstaat als Gegensatz
angesehen werden, in der stattdessen die Legitimation des Diktators aus der Macht des
Faktischen oder von einer höheren Macht abgeleitet wird.• Im Rahmen der Republik ausgeschlossen sind damit auch Formen der Aristokratie oder
einer Wahlmonarchie, in der die Wählbarkeit nicht für das gesamte Staatsvolk besteht,
sondern durch andere Kriterien, wie z. B. Abstammung oder Gruppenzugehörigkeit
beschränkt wird.
Erläutern Sie das Rechtsstaatsprinzip einschließlich seiner Aspekte. 1i
• Das Rechtsstaatsprinzip ist im Laufe der Zeit immer komplexer geworden und umfasst
heute eine Vielzahl von Aspekten, die dem Rechtsstaatsprinzip zugerechnet werden und
es damit definieren.
• Allgemein kann das Rechtsstaatsprinzip so beschrieben werden, dass es für einen Staat
und seine Staatsgewalt bestimmt:
➢ Nach Recht (d. h. entsprechend der Gesetze, sog. formeller Rechtsstaatsbegriff).
➢ Nach Gerechtigkeit (sog. materieller Rechtsstaatsbegriff).
• Während die formellen Elemente des Rechtsstaats – etwa die Gewaltenteilung – eher
die Grundregeln vorgeben, beziehen sich die materiellen Elemente des Rechtsstaats –
etwa das Beachten von Grundrechten bei der Ausübung staatlicher Gewalt – auf seine
tatsächliche Gestaltung.
• Aspekte, die dem Rechtsstaatsprinzip zugerechnet werden und dieses konkretisieren,
sind:
➢ Die Normenhierarchie.
➢ Gewaltenteilung.
➢ Grundrechte.
➢ Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.
➢ Vertrauensschutz (bzw. die Rechtssicherheit).
➢ Rechtsschutz.
• Der Rahmen des Rechtsstaatsprinzips ist der Rechtsschutz, das besagt, dass gegen
alles staatliche gerichtlich vorgegangen werden kann (Rechtsschutzgarantie).
• Dieser Rechtsschutz muss außerdem effektiv sein (Effektivität des Rechtsschutzes),
insbesondere durch Unabhängigkeit der Richter und dm Umsetzen der Entscheidungen
der Judikative
• Abzugrenzen ist der Rechtsstaat insb. von einer Diktatur oder (absolute) Monarchie
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