Wiedererkennungsverfahren
welches Wiedererkennungsverfahren ?
auf welche Grundsätze sind zu achten ?
wie ist der Ablauf ?
Das Wiedererkennungsverfahren
-stellt eine gezielte, geplante und systematische forensische Methode
-zur Wiedererkennung des Täters und/oder zur Überprüfung der äußeren Erscheinung des Tatverdächtigen
-durch einen Zeugen
-mit dem Ziel dar, die Identität oder Nichtidentität des Tatverdächtigen mit einer früher wahrgenommenen Person festzustellen.
Identifizierung von namentlich bekannten Personen oder unbekannten Personen als Tatverdächtige durch Zeugen
Welche Verfahren gibt es?
Problematik bei Wiedererkennungsverfahren
- Rein subjektiver Beweis / Personalbeweis
- Angriffsfläche für Verteidiger in der Hauptverhandlung
- Wahrnehmung – Erinnerung – Wiedergabe
- Was hat der Zeuge wahrgenommen?
- Woran erinnert sich der Zeuge noch?
- Kann der Zeuge seine Erinnerung wiedergeben?
Verfahren bei namentlich bekannten Tatverdächtigen:
- Wahllichtbildvorlage
- Wahlgegenüberstellung
Durchführung der Gegenüberstellung
Arten:
- offen:
Beschuldigter und Zeuge stehen sich offen gegenüber
(Einwirkungsmöglichkeit / Geständnis)
—> auch alsVideogegenüberstellung möglich und zulässig
- gedeckt:
Venezianischer Spiegel
- verdeckt:
im natürlichen Lebensumfeld des Beschuldigten
Beschuldigter weiß nicht, dass er an einer ‚Gegenüberstellung‘ teilnimmt, verhält sich zwanglos; keine negativen Einflüsse auf den Zeugen
offen / gedeckt / verdeckt
- sequenziell:
nacheinander; Zeuge muss nach jeder Person sein Statement abgeben
- simultan:
gleichzeitig
-(ähnlich aussehende) Vergleichspersonen erforderlich
-kein Aufeinandertreffen der Personen vor der Gegenüberstellung
-keine ungerade Anzahl von Personen; ‚Mitteneffekt‘
-fotografische Dokumentation und Dokumentation in Berichtsform
-Personen bekommen Nummerntafeln
-BES sollte sich die Nummer und den Platz aussuchen können
-Hoher Beweiswert des ersten Wiederkennens (nur noch ein Durchgang)
-mit jedem Zeugen muss separat eine Gegenüberstellung durchgeführt werden
-auch zur Zeugenidentifizierung möglich
-Zeugenvernehmung
Grundsätze zur Durchführung einer Wahllichtbildvorlage:
Vorbereitung:
min. 7 Vergleichspersonen: (+ BES = insgesamt 8 Personen)
—> gleiches Geschlecht, ähnliches Alter und Erscheinung über DigiED, gerade Bildanzahl - damit Mitteleffekt nicht zustande kommt
Vergleichsbilder raussuchen
—> ZEG soll durch die Art der Aufnahmen nicht erkennen können, wer der BES ist
bei realen Bildern von Vergleichspersonen:
Zustimmung schriftlich einholen und dokumentieren
—> mittlerweile nur noch KI-Bilder
ViVA Recherche, ob BES bereits ED behandelt wurde, Kontaktaufnahme mit EMA über mögliche Lichtbilder des BES
Bildqualität / Design / Layout:
Frontalaufnahmen - andere Winkel nur zur Erkennung von bes. Merkmalen
Gestaltung, Format, Schärfe, Farbe und andere Merkmale der Vergleichsbilder identisch zum Bild des BES Form und Layout kann angepasst werden
Aussehen der realen Personen niemals verändern!
Grundsätze für Durchführung:
Vorrangig sequenziell (Bewertung nach jedem Bild) oder simultan
Trz weitermachen wenn der ZEG den BES erkennt (mind. 8 Bilder)
Anwesenheitsrecht Verteidiger / Pflichtverteidiger
Veränderung des Vergleich Bildes nur durch Polizei IT und beschulte Beamte
—> EMA, Profilbilder
Besonderheiten/Auffälligkeiten sind aktenkundig zu machen
Farbausdruck aller verwendeten Bilder sind der Ermittlungsakte anzuhängen
Gründe für Wiedererkennen des BES sind festzuhalten
WLV findet grundsätzlich am PC statt
Durchführung durch PVB die freigeschaltet sind
Einzelbildvorlage
Ausnahmefall analog zur Einzelgegenüberstellung
-Äußerst niedriger Beweiswert vor Gericht
-Unaufschiebbar notwendige Maßnahme und / oder
-Beschuldigte ist dem Zeugen bereits bekannt
-spätere Gegenüberstellungsmaßnahmen stark eingeschränkt
Die Lichtbildvorlage
(führt man durch, sobald der Tatverdächtige nicht bekannt ist)
Identifizierung eines möglichen Tatverdächtigen aus einer Mehrzahl von Lichtbildern, von bereits in Erscheinung getretenen Personen ähnlichen Aussehens durch Zeugen
Anwendung:
Tatverdächtiger ist nicht bekannt
Personenbeschreibung liegt vor
ZEG sieht sich in der Lage, den TV auf Lichtbildern wiederzuerkennen
Auswahlkriterien:
- Delikt
- Geschlecht
- Alter
- Statur
- Ethnie
- Haarfarbe
- eigene Behörde; umliegende; landesweit
Die Lichtbildvorlage – Grundsätzliche - Problematiken
Aktualität der Lichtbilder
bestehen Bedenken über die Vertrauenswürdigkeit des Zeugen
bekommen zahlreiche „echte“ ED-Bilder gezeigt
Belehrung über Verschwiegenheit – unterschreiben lassen
Folgeermittlungen zu den identifizierten Personen erforderlich
Evtl. Wende im Strafverfahren:
von „gegen unbekannt“ zu „gegen identifizierte Person“
Sexualdelikte
—> Standartmaßnahmen des 1.Angriffs + Bes.
MN des Sicherungsangriffs in der Aktionsphase?
MN des Auswertungsangriffs in der Aktionsphase?
Erster Angriff bei Sexualdelikten:
Der Sicherungsangriff
Hauptphase:
Aufklärung am Ereignisort
- Überblick über die Situation vor Ort verschaffen
- Aufsuchen der Geschädigten; Rolle als Geschädigte zweifelsfrei klären
- Empathisches Erkundigen nach dem Befinden der Geschädigten
- Ggf. Rettungskräfte anfordern
- Tatort anlassbezogen absperren, Privatsphäre und Intimsphäre der Geschädigten schützen
Abwehr von Gefahren:
- Andauernde Missbrauchshandlung verhindern / beenden
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste Ermittlungshandlungen und einzuleitende Maßnahmen:
- Für die Geschädigte eine Atmosphäre der Ruhe und Sicherheit schaffen
- Sensibler Umgang und angepasste, empathische informatorische Befragung der Geschädigten zwecks Einordnung des Sachverhalts und erster Erkenntniserlangung zu Täter, Flucht etc.
- Sofortige Fahndung einleiten
Schutz des subjektiven Befundes
bei der Geschädigten:
- Einstellung des Opfers zur Tat und ihren Folgen werden wesentlich vom Erstkontakt mit der Polizei bestimmt
- Psychische Ausnahmesituation berücksichtigen
- Informationsgewinnung durch erstbefasste, nicht spezialisierte Kräfte hat sich auf den groben Sachverhalt, den Ort und den Zeitpunkt der Tat sowie auf Hinweise zu tatverdächtigen Personen, Zeugen und möglichen Tatspuren zu beschränken
- Belehrungen sind auszusprechen und zu dokumentieren
- Äußerung von Zweifeln am Wahrheitsgehalt der Angaben oder Vorwürfe gegen das Opfer haben zu unterbleiben
- Möglichkeit auf Hinzuziehung einer nicht am Verfahren beteiligten Vertrauensperson
- Frage nach Vorhandensein möglicher Spuren
beim Beschuldigten:
- Umgehende Belehrung
- Umgang mit Spontanäußerungen
allgemein:
-Identitätsfeststellung aller am Tatort anwesenden Personen
-Hinweis an Zeugen, sich zur Verfügung zu halten
-Ggf. Zeugenanlaufstelle (Nachbarwohnung)
Schutz des objektiven Befundes
Teil 1
-Spurensuche am engeren und weiteren Tatort
-Körperflüssigkeiten und Körperzellen gelten als Spuren mit besonderem Ermittlungspotenzial
-Spurenschutz digitaler Medien bei Täter und Opfer
-Übersichtsaufnahmen fertigen
-Spurenschutz und ggf. Notsicherung
-Schutz der Spuren an der Bekleidung des Opfers bedenken und Veränderungen dokumentieren
o Rettungskräfte
o Ggf. Notsicherung
o Bereits gewechselte Bekleidung
o Nicht waschen / reinigen / duschen lassen; Toilettengang vermeiden
Teil 2
-Schutz der Spuren an der Bekleidung des Beschuldigten bedenken und Veränderungen dokumentieren
—> konsequent unterbinden
-Dauerhaufe räumliche Trennung von Geschädigter und Beschuldigtem
—> Spurenübertragung / Kontamination vermeiden
-Bei Transport: Papiertüte oder Rettungsdecke als Abdeckungsmaterial in Fahrzeug legen und im Nachgang sicherstellen
Berichte / Dokumentation:
- Strafanzeige
- Einsatzbericht
- Lichtbildmappe
- Eindrucksvermerk
Der Auswertungsangriff
Haupt- oder Aktionsphase:
Subjektiver Befund
a. Allgemein
b. Opfer
c. Beschuldigter
Objektiver Befund
a. Allgemeine Grundsätze der Spurensicherung
b. Spurensicherung am Opfer
c. Spurensicherung am Tatort
d. Spurensicherung am Täter
Dokumentation, Lichtbilder, Skizzen
Erster Angriff
BtM-Delikte
zutreffenden MN
Maßnahmen des Ersten Angriffs
Der Sicherungsangriff:
Einleitungsphase / Anlaufphase
a. Kenntniserlangung vom Ereignis
b. Entsendung von Einsatzkräften
c. Fahrt zum und Eintreffen am Einsatzort
Haupt- oder Aktionsphase
a. Aufklärung am Einsatzort
b. Einleitung von gefahrenabwehrenden Maßnahmen
c. Erste Ermittlungshandlungen und einzuleitende Maßnahmen
d. Schutz und Sicherung des objektiven und subjektiven Befundes
Nachlaufphase
a. Übergabe des Tatortes an den Leiter des Auswertungsangriffs
b. Berichte, Anzeigenfertigung, Dokumentation
Der Auswertungsangriff:
Einleitungsphase
b. Tatortbesichtigung
c. Tatortübernahme
—> Dokumentation, Lichtbilder, Skizzen
Sicherungsangriff - Aktionsphase - Aufklärung
-(Verdeckt) ersten Überblick verschaffen über die Lage
-Beobachtung der Situation
- Stimmt ggf. Personenbeschreibung mit Verdächtigem überein
-Lage und Beteiligte (Verkäufer / Käufer) sondieren
-Augenmerk gilt dem Versteck des Verkäufers
-Möglichen Kontrollort festlegen (Käufer abgesetzt kontrollieren)
-Auf das Wegwerfen von BtM achten; bei Fahrzeugkontrollen auch während der Fahrt
-Zuordnung von BtM gewährleisten
-Unterstützung / Einsatz von Zivilkräften anfordern (Lagemeldung)
Bei Hinweisen auf Verkauf von BtM aus einer Wohnung heraus:
-Situation beobachten
-Abgesetzten Kontrollort für den Käufer festlegen
-Voraussetzungen zur Durchsuchung von Wohnungen prüfen
-Schlagartiger Zugriff, um die Vernichtung von Beweismitteln zu unterbinden
je kleiner die Beweismittel (hier BtM), desto leichter die Möglichkeit der Entsorgunges
Sicherungsangriff - Aktionsphase - Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
—> Gemeinsames, schlagartiges Vorgehen unter Beachtung Eigensicherung
Handschuhe anziehen
Überblick verschaffen und besondere Auffälligkeiten feststellen, ggf. Schmerzunempfindlichkeit
Aggressivität, Bewaffnung und Widerstandshandlungen in Erwägung ziehen
Beruhigend auf das polizeiliche Gegenüber eingehen
Räumliche Trennung von Personen
Feststellen und Entfernen von gefährlichen Gegenständen
Verletzungsgefahr durch Spritzen oder andere Utensilien
Ansteckungsgefahr; z. B. Hepatitis, HIV, TBC
Person nach von ihr ausgehenden Gefahren befragen (Gegenstände, Krankheiten)
keine verdächtigen Stoffe einatmen / keine Geschmacksprobe
Sicherungsangriff - Aktionsphase - Erste Ermittlungshandlungen und Maßnahmen
Observation der Personen
Wahl des Observationsstandortes und Kommunikation mit den Observationskräften
Unterstützungskräfte anfordern, um gleichzeitig Maßnahmen bzgl. des Käufers und des Verkäufers einzuleiten
Käufer abgesetzt anhalten, kontrollieren und durchsuchen
Maßnahmen bzgl. des Verkäufers parallel abarbeiten
Überprüfung der Personen (Hinweis „BtMK“? Fahndungsnotierung?)
IDF der Personen
Auf Fluchtversuche vorbereitet sein
Durchsuchung der Person
Einer sichert, einer durchsucht
Von oben nach unten; gründlich durchsuchen; auch nach Anfangserfolgen
Vorsicht vor spitzen Gegenständen
Sicherungsangriff - Aktionsphase - Schutz des subjektiven Befundes
—> Erste Befragung des Beschuldigten vor Ort
Belehrungspflichten
IDF
ViVA-/Inpol-Abfrage
Erlangen weiterer Erkenntnisse
zu weiteren Tatbeteiligten
Lieferanten
Örtlichkeiten, Vertriebswegen, Verstecken
Sicherungsangriff - Aktionsphase – Schutz des objektiven Befundes
Sicherstellung / Beschlagnahme von Betäubungsmitteln und Geld
Gefahr der Entsorgung oder Vernichtung bei zögerlichem / nicht schlagartigem Vorgehen
Genaue Fundstellen dokumentieren
Tatortabsuche
Wurde BtM vor der Kontrolle entsorgt / weggeworfen? Bunker / Depot im Nahbereich?
Keine konkrete Mengenbestimmung vornehmen
—> Beschreibung: z.B. faustgroße Kunststofftüte mit einer grünen, pflanzlichen Substanz
Keine konkrete Substanzbestimmung vornehmen
(Beschreibung: z. B. grüne, pflanzliche Substanz - vermutlich Marihuana; weiße, pulvrige Substanz - vermutlich Kokain)
Bitte erläutern Sie die Regelungen zum Cannabiskonsumgesetz für den Besitz von Cannabis bei Erwachsenen außerhalb ihres Wohnsitzes!
Erlaubt:
• Konsum von Cannabis, ohne gegen Bestimmungen des § 5 KCanG zu verstoßen.
•Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum
Verboten (Ordnungswidrigkeit):
•Besitz von mehr als 25 Gramm und bis zu 30 Gramm Cannabis an einem Ort, der nicht Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist
Verboten (Straftat):
•Besitz von mehr als 30 Gramm Cannabis an einem Ort, der nicht sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt ist
Bitte erläutern Sie die Regelungen zum privaten Eigenanbau von Cannabis / Regelungen innerhalb der eigenen Wohnung!
• Privater Eigenanbau von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen.
• Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis am Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort
• Besitz von insg. mehr als 50 Gramm und bis zu 60 Gramm Cannabis am Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort
• Besitz von mehr als drei lebenden Cannabispflanzen beim privaten Eigenanbau.
• Besitz von insg. mehr als 60 Gramm Cannabis am Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort
Wo ist der öffentliche Konsum von Cannabis verboten?
in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
in Schulen, auf Kinderspielplätzen, Kinder und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite (100 Meter),
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Was regelt das BtmG?
• regelt den Umgang, Erlaubnisse, Pflichten und Überwachung im Betäubungsmittelverkehr
• definiert den Begriff der Betäubungsmittel mit Auflistungen in den Anhängen I bis III.
• beinhaltet im Abschnitt 6 in den §§ 29 bis 30a die einschlägigen Strafnormen
unterscheidet die Begrifflichkeiten
• geringe
• ‚einfache‘
• nicht geringe Menge
-> Auswirkung auf die Strafzumessung und der Einstufung des Deliktes als Vergehen / Verbrechen
Was qualifiziert den § 29a BtmG gegenüber dem §29 BtmG?
§ 29 BtmG
anbaut, herstellt, Handel treibt, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft, besitzt….
(‚einfache‘ Menge)
Grundtatbestand und Vergehen:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren
§ 29a BtmG
als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren abgibt, verabreicht oder überlässt….
mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, herstellt, abgibt oder sie besitzt
Qualifikation und Verbrechen: Freiheitsstrafe 1 - 15 Jahre
Erläutern Sie die Begriffe „geringe Menge“, „einfache Menge“ und „nicht geringe Menge“
Bearbeitung von Vermisstenfällen
—> durchzuführende MN
liegt ein Vermisstenfall vor?
Definitionen aus der PDV 389
Erwachsene Personen gelten als vermisst, wenn
• sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und
• ihr Aufenthalt unbekannt ist und
• für sie eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden kann
—> Beispiele: Opfer einer Straftat, Unglücksfall, Hilflosigkeit, Selbsttötungsabsicht
Minderjährige gelten in jedem Fall als vermisst, wenn
• ihr Aufenthalt unbekannt ist
—> es muss grundsätzlich von eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden,
solange Erkenntnisse oder Ermittlungen nichts anderes ergeben!
Gewohnter Lebenskreis:
Gesamtes Umfeld, in dem sich das bisherige Leben verwirklichte
—> z.B. Wohn-, Schul-, Ausbildungs-, Arbeits- und Freizeitbereich
Abwesenheit muss dem bisherigen Lebensrhythmus widersprechen
Angemessener Zeitraum für die Rückkehr muss überschritten sein
Unbekannter Aufenthalt:
Wenn nicht bekannt ist, an welchem Ort sich die vermisste Person aufhält oder zweifelsfrei ihre Rückkehr festgestellt ist
—> Vermisstenstatus entfällt erst nach dem Feststellen des tatsächlichen Aufenthaltsortes, der Ingewahrsamnahme oder beim Auffinden der Leiche
Gefahr für Leben oder körperliche Unversehrtheit:
Wenn nach den Umständen des Einzelfalles eine nicht unbedeutende Körperverletzung oder der Tod eines Menschen droht
Gefahrenprognose, zeitliche Nähe, Einzelfallentscheidungen
Aufgabe der Polizei
alle Maßnahmen zu treffen, die zur Feststellung des Verbleibs von Vermissten führen können
die Ursachen und Umstände des Vermisstseins zu klären
festzustellen, ob Vermisste Opfer einer Straftat geworden sind
Polizeiliche Erkenntnisse auswerten
Zu Beginn der Ermittlungen herrscht in der Regel ein großes Informationsdefizit
Brisanz des Sachverhalts kann ggf. noch nicht eingeschätzt werden
Bandbreite von: Person in Lebensgefahr vs. Person unabgemeldet im Urlaub
Psychische und physische Belastung für alle Beteiligten
Ziel der polizeilichen Maßnahmen
Feststellung des Aufenthaltsortes der Person
nach Möglichkeit auch Feststellung der Motivation
ggf. Rückführung - Minderjährige oder anderweitig eingeschränkte Personen
Gefahrenabwehr, Maßnahmen nach dem PolG
liegt ein Unglücksfall vor
befindet sich die Person in einer hilflosen Lage
besteht die Gefahr suizidalen Handelns
Strafverfolgung, Maßnahmen nach der StPO
- Legalitätsprinzip -
ist die Person Opfer einer Straftat geworden
hat die vermisste Person Straftaten begangen
Durchführung der polizeilichen Maßnahmen
Gefährdungsanalyse (Sofortlage oder Zeitlage?)
Entscheidungskriterien:
• Alter (Kinder / Senioren)
• Körperlicher / geistiger Zustand
• Zeitpunkt zwischen Vermissen und Anzeigenerstattung
• Abgangsort und die Zuverlässigkeit der Person
• Mutmaßliche Gründe für die Abgängigkeit und Auffälligkeiten im Verhalten
• Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat
Todesermittlungen
MN des Sicherungsangriffs in der Aktionsphase
Zusatzfragen
Der biologische Tod
Ende aller Organ- und Zellfunktionen
Feststellung des Todes
Unsichere Todeszeichen:
• Atemstillstand
• kein Puls tastbar / Herzstillstand
• fehlender Blutdruck
• schlaffe Muskulatur
• fehlende Reflexe
• Auskühlung / Unterkühlung
• Hornhautvertrocknung
Der Hirntod
definiert durch den irreversiblen Funktionsverlust von Großhirn und Hirnstamm
Sichere Todeszeichen
• Totenflecke
• Totenstarre
• Spätere Leichenerscheinungen
Fäulnis
Verwesung
Mumifizierung
Skelettierung
Fettwachsbildung
• Nicht mit dem Leben zu vereinbarende Verletzungen, Körperzerstörungen oder Abtrennung lebensnotwendiger Gliedmaßen
• Ausprägung und Stadium abhängig von Todeszeit, Umgebungstemperatur und Lagerungsort (Wohnung, im Freien, im Wasser, unter der Erde, sonst abgedeckt)
• Grundsatz: Kälte verzögert - Wärme beschleunigt
Der klinische Tod
Ausfall der drei großen Organsysteme: Zentrales Nervensystem, Atmung und Kreislauf
Totenflecke (Livores)
Entstehung:
• Gesetz der Schwerkraft
• Absinken des Blutes nach Herz-Kreislaufstillstand in die unteren Körperregionen
• Zeitlich früheste Leichenerscheinung
Lage:
• An den nach unten „abhängenden“ Körperpartien
• Aufliegende Körperpartien sind frei
• Hinweis auf Lage der Leiche nach Eintritt des Todes oder spätere Umlagerung
Ausprägung: (ungefähre Anhaltswerte)
erstes Auftreten —> 20-30 Minuten
deutliches Auftreten —> 30 Minuten
Beginn Zusammenfluss —> 120 Minuten
wegdrückbar mäßiger Druck —> bis 20 Stunden
teilweise wegdrückbar starker Druck —> bis 36 Stunden
danach nicht mehr wegdrückbar
Totenstarre (Rigor mortis)
Entstehung
Biochemische Stoffwechselvorgänge führen zu Verhärtung von Muskeln und Sehnen
Bildung ist abhängig von Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Ernährungszustand, u.a.
Beschleunigung durch Hitze; Verzögerung durch Kälte
Dauer / Ausprägung (ungefähre Anhaltswerte):
beginnende Ausprägung —> nach 3 Stunden
maximale Ausprägung —> nach 8 Stunden
Wiederbildung nach Brechen —> bis 8 Stunden
Dauer —> ca. 60 Stunden
beginnende Lösung —> ca. 1-2 Tage
vollständige Lösung —> ca. 2-5 Tage
Späte Leichenerscheinungen – Fäulnis
• Beginnend nach ein bis zwei Tagen nach Todeseintritt
• Auflösung der roten Blutkörperchen durch Austritt des roten Blutfarbstoffs (Hämoglobin)
• Bakterielle Zersetzung des Gewebes
• erhöhter Gasdruck aus den Gefäßen
• Fäulnisfärbung, bunte Färbung, zuerst grün/grauer Bauch, Durchschlagen der Venen
• Austritt von Fäulnisflüssigkeit (Verwechslung mit Blut möglich)
• Überwiegend durch Darmbakterien, aber auch Bakterien aus Mund , Nase, Geschlechtsorgane
Verlauf:
Nach 2 Tagen:
Grünfärbung Unterbauchbereich
Nach 5-7 Tagen:
Flächige Grünfärbung des Bauchs, Durchschlagen des Venennetzes
Nach 8-14 Tagen:
Bildung von Hautblasen mit Flüssigkeit, Rumpfaufblähung, Hodensackauftreibung, Fäulnisflüssigkeit aus Nase und Mund
Ab 3. und 4. Woche:
teilweise Ablösung der Haut, Zunge geschwollen, Haare leicht ausziehbar, Augen und Lippen wulstig aufgebläht
Späte Leichenerscheinungen – Verwesung
• Oxydativer Abbau an der Körperoberfläche und in den Geweben
• Ebenfalls Zersetzung des Gewebes
• sog. trockener Prozess parallel zur Fäulnis
• Bildung von Fäulnispilzen
Späte Leichenerscheinungen – Mumifizierung
• Konservierende späte Leichenerscheinung
• schneller Wasserentzug vor Eintritt der Fäulnis durch trockene Luftbewegung
• ohne Feuchtigkeit kein Bakterienwachstum
• Lederartige Vertrocknung der Haut
• Braunfärbung der Haut
• kürzester bekannter Zeitraum 17 Tage (Italien)
• Teilmumifizierungen möglich
Späte Leichenerscheinungen – Skelettierung
• Freilegung der Knochenstruktur durch Verwesung oder Tierfraß
• nicht vor 1 Jahr
• völlig freie Knochen 1 ½ - 2 Jahre
• im Erdgrab nach 4 – 8 Jahren
Späte Leichenerscheinungen – Fettwachsbildung
• Voraussetzung: hoher Feuchtigkeitsgrad, kein Sauerstoff
• z.B. Wasserleichen
• Leichen in sehr feuchten Erdgräbern
• teigig weiche pastenartige Konsistenz des Körpers mit ranzigem Geruch, die dann zunehmend aushärtet
• erste Erkennbarkeit nach drei bis sechs Wochen
• Transformationsprozess (Ausprägung) braucht mind. 1-6 Monate, oft aber mehrere Jahre
• Leiche bleibt oft äußerlich u. innerlich gut erhalten Strangfurchen, Schusswunden, Schwangerschaft noch über Jahre erkennbar)
Leichenbesichtigung
Durchführung:
Temperaturmessung
Verdauungszustand
Totenflecken
Totenstarre
Insektenbefall
Todesarten
Natürlicher Tod:
• Tod, der aus (bekannter) krankhafter oder altersbedingter innerer Ursache, der unabhängig von rechtlich bedeutsamen äußeren Faktoren eingetreten ist
• Todesfälle ohne Fremdverschulden und ohne äußere Einwirkung
• bekannte Krankheit, die nachvollziehbar zum Tode geführt haben und diesen zum entsprechenden Zeitpunkt erklären kann
Nicht natürlicher Tod:
• Tod, der auf ein von außen verursachtes, ausgelöstes oder beeinflusstes Ereignis zurückzuführen ist (einschließlich selbstverschuldeter Einwirkungen).
• Selbsttötung
• Unglücksfall
• Fremdverschulden
Ungeklärte Todesart:
• Tod, bei dem keine offensichtlichen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod erkennbar sind,
Teil 5 Besonderheiten im Ersten Angriff - Sicherungsangriff
Zuletzt geändertvor 20 Tagen