Zuständigkeiten des Europäischen Gerichtshofes
Durchsetzung des Rechts: Vertragsverletzung
Rechtskontrolle der Tätigkeit von EU Organen
Auslegung des Rechts: Vorabentscheidungsverfahren
Der Europäische Gerichtshof im EU-Institutionengefüge
Schaubild
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
ein/e Richter/in pro Mitgliedsstaat
Richter werden durch einstimmigen Beschluss der Regierungen für 6 Jahre ernannt -> Wiederwahl möglich
alle 3 Jahre wird die Hälfte der Richter neu ernannt
unabhängiges Gericht
Generalanwält*innen machen nach mündlicher Verhandlung einen Vorschlag für ein Urteil
Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit
getroffen
Vertragsverletzungsverfahren (infringement cases)
Kommission verschickt ein Aufforderungsschreiben (Warnung)
bei unzufriedenstellende Antwort (von Mitgliedsstaat): Kommission gibt eine begründete Stellungnahme ab
bei unzufriedenstellende Antwort (von Mitgliedsstaat): Kommission kann Gerichtshof anrufen
ermittelt der Gerichtshof einen Verstoß, muss der Mitgliedsstaat bestimmte Vorgaben umsetzen
bei Nicht-Befolgung des Urteils: finanzielle Sanktionen auferlegen (um die Befolgung zu bewirken)
-> Ziel ist sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten das EU-Recht im allgemeinen Interesse umsetzen
Verstöße gegen EU Recht
Nichtmitteilung: Ein Mitgliedstaat teilt der Kommission nicht rechtzeitig seine Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie in nationales Recht mit
Nichteinhaltung: Rechtsvorschriften eines MS stehen nicht im Einklang mit den EU-Richtlinien
Verstoß gegen die Verträge sowie gegen Verordnungen oder Beschlüsse: Rechtsvorschriften eines MS stehen nicht im Einklang mit den Bestimmungen der Verträge, Verordnungen oder Beschlüsse der EU
Fehlerhafte Anwendung: Das EU-Recht wird von den einzelstaatlichen Behörden nicht korrekt oder nicht angewandt
Durchsetzung und Implementierung von EU Recht
Mitgliedsstaaten sind für korrekte Umsetzung der EU Richtlinien verantwortlich
verbindliche EU Verordnungen müssen eingehalten werden
EU-Vertragspflichten
Kommission überwacht die Umsetzung von EU Recht => Hüterin der Verträge
Möglichkeit das “Vertragsverletzungsverfahren” einzuleiten
Konstitutionalisierung der EU
(durch richterliche Entscheidungen des Gerichtshofs der EU)
unmittelbare Anwendbarkeit
das EU Recht hat unmittelbare Anwendbarkeit
Jeder kann sich auf in EU Verträgen enthaltene Rechte berufen + nationale Gerichte müssen deren Schutz gewährleisten
Vorrang von EU-Recht
Beispiel: Verstaatlichung aller Elektrizitätsunternehmen in Italien => Vertrag von Rom erlaubt es einzelnen Bürgern nicht, gegen die Verstaatlichung des Energiesektors zu klagen
keine inhaltliche Entscheidung
EU Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, auch wenn ein nationales Gesetz später erlassen wurde
-> beides Grundpfeiler der EU-Rechtsstruktur, auch wenn nicht in den Verträgen verankert
Politikwissenschaftliche Erklärungsansätze für EuGH
Intergouvernementalismus: Gerichtshof als Agent der Mitgliedsstaaten
Supranationalismus: Gerichtshof als Motor der Integration
Institutionalismus: konditionaler Aktivismus des Gerichtshofes
Rechtskontrolle der Tätigkeit der EU Organe
(durch Gerichtshof)
Nichtigkeitsklage
der Kläger beantragt eine Nichtigerklärung einer Handlung eines EU Organs
Klagen werden von Mitgliedsstaaten, den Organen selbst und von jeder natürlichen oder juristischen Person erhoben
das wichtigste Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof
Vorabentscheidungen verwandelten eine internationale Organisation in ein föderales politisches System
Nationale Gerichte: können dem EuGH Fragen zu der Vereinbarkeit von nationalem Recht mit europäischen Recht vorlegen
Legitimierung und Autoritätsfestigung des EuGH durch Vorabentscheidungen, positioniert ihn als oberste Instanz für EU-Recht
Folgen:
Vorabentscheidungen sind spezifisch: regionale Gerichte können sich national beweisen
signifikant für die Entwicklung von EU-Recht und Konstitutionalisierung der EU (=Ausformung einer eigenen Schicht „europäischen Verfassungsrechts“)
Zuletzt geändertvor 11 Tagen