Ein Kreditvertrag ist wie ein „Regelbuch“, das genau beschreibt
Wer gibt wem wie viel Geld?
Für was genau ist das Geld gedacht?
Wie lange läuft der Kredit?
Wann und wie muss zurückgezahlt werden?
Was gehört zum Regelbuch?
Der Name des Unternehmens, das den Kredit bekommt.
Der Zweck (z. B. Windpark bauen oder Firma kaufen).
Die Währung (z. B. Euro, Dollar).
Wie oft man Geld abrufen darf – und in welcher Mindesthöhe.
Kreditstruktur: Kreditnehmer
Juristische Einheit, die den Kreditvertrag unterschreibt. Bei Konzernen oft mit Regelungen zu Tochtergesellschaften oder Umsatzgrenzen.
Kreditstruktur: Kreditgeber
Bank(en), meist mit Definition für syndizierte Struktur.
Kreditstruktur: Kredittyp/-zweck
z. B. M&A-Finanzierung, Projekt- oder Betriebsmittelkredit.
Kreditstruktur: Kreditvolumen/-währung
Betrag & Währung (EUR, USD etc.).
Kreditstruktur: Auszahlungsperiode
Zeitraum, in dem der Kredit abrufbar ist – abhängig vom Zweck (z. B. während Bauphase).
Kreditstruktur: Minimumbeträge
Mindestsummen für einzelne Abrufe oder maximale Anzahl der Abrufe, z. B. min. 1 Mio. € pro Ziehung.
Kreditstruktur: Laufzeit
Beginnt mit Signing, endet zu fixem Datum.
Kreditstruktur: Tilgung
a) Ratentilgung, b) Annuität, c) Endfällig, d) individuell (z. B. saisonale Cashflows bei Flughäfen).
Kreditstruktur: Vorzeitige Rückzahlung
Möglich mit 3–5 Tagen Vorankündigung, evtl. gegen Vorfälligkeitsentschädigung.
Zuletzt geändertvor 25 Minuten