Unterscheidungen: Sicherheiten
Im weiteren Sinne (i.w.S.):
Negativerklärung: Kreditnehmer verspricht, keine weiteren Sicherheiten an andere zu geben.
Pari Passu-Klausel: Gleichstellung mit anderen Gläubigern.
Echte Kreditsicherheiten:
z. B. Grundpfandrechte, Sicherungsübereignungen, Forderungsabtretungen
Zweck: Risikominimierung für Kreditgeber im Ausfallfall
Garantie Form
Abstraktes Zahlungsversprechen, unabhängig vom Grundgeschäft
„auf erstes Anfordern“ (engl. irrevocable, unconditional, first demand): Die zahlende Bank prüft nicht, ob der Kreditnehmer wirklich in Verzug ist → schnelle Zahlungssicherheit
Garantie Typen
Anzahlungs-, Bietungs-, Leistungs-, Gewährleistungs- oder Liefergarantie
Abtretung
Abtretung von Rechten aus dem Kreditvertrag durch den Kreditgeber an Dritte (z. B. auf dem Sekundärmarkt):
Kredit kann verkauft oder übertragen werden, z. B. an einen Fonds
Bedingungen & Voraussetzungen müssen im Kreditvertrag geregelt sein
kann Einfluss auf die Beziehung und Informationspflichten haben
Zuletzt geändertvor 18 Tagen