Lernziele
Warum lacht der Mensch? Und worüber darf man eigentlich lachen?
Was ist und darf Satire? Und was ist „nur“ Comedy?
Wie fies darf Spott sein? Was muss ich mir gefallen lassen?
Wie scharf dürfen Kritik und Kommentare sein?
Wo endet die Meinungsfreiheit, wo beginnt Verhetzung?
Wie frei ist die Kunst?
Wichtige Begriffe in dieser Einheit
Meinungsfreiheit
Kunstfreiheit
ein vorbehaltloses, aber nicht schrankenloses Rechtsgut
Satire
Schmähkritik
Auseinandersetzung in der Sache vs. persönliche Herabsetzung und Recht auf persönliche Ehre
Welche Funktionen hat das Lachen?
Emotionen ausdrücken/regulieren
Stilmittel: Wirkung von Humor
Soziale Funktionen
Form der Kommunikation /aber auch der Ausgrenzung
Verbindet und stärkt Beziehungen
Frust- und Trauerbewältigung
Form der Kritik/der Zustimmung
Körperliche Funktionen:
Verbessert die Gesundheit
Stressreduktion
Was ist und will die Satire?
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Ist eine Kunstform, die pointiert Stellung zu Ereignissen bezieht = humoristischer Kommentar
Satire arbeitet dabei mit unterhaltsamen Mitteln z.b.Übertreibung/Untertreibung/Vergleich
Satire übertreibt und verspottet die Wirklichkeit (meist durch Nachahmung), aber verfälscht Tatsachen nicht (Sie bläst die Wahrheit auf, damit sie deutlicher wird.“)
Satire nimmt Bezug auf einen konkreten Anlass oder Missstand
Sie stellt bloß und demaskiert Zustände einer als schlecht und fehlerhaften empfunden Wirklichkeit
Satire will einen Erkenntnisgewinn (durch Lachen) erzeugen
Die Satire fragt danach, wer für die unzulängliche und zu verändernde Welt verantwortlich ist. Sie will letztendlich die Welt verbessern.
Sie fragt also: Wer ist der Gegner?
Satire muss schmerzhaft sein, sonst wäre sie wirkungslos – aber ohne sinnfreie Beleidigungen
Adressat oft die Mächtigen der Welt
Gute Satire verhöhnt ihre Gegenstände nicht und wendet sich nicht gegen Schwache
Was ist “nur” Comedy?
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Comedy ist keine Form des Kommentars
Hauptziele: Unterhaltung, Spaß, Lachen
Hauptfunktionen: Emotionen, Entspannung, Ablenkung vom Alltag
Eher Meinung statt Tatsachen
Kein Gegner, keine feste Zielscheibe
Comedy „kitzelt“ – Satire „sticht“.
Pressekodex: Ziffer 9 – Schutz der Ehre
Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.
Wann ist es Schmähkritik und wann nicht?
7+5
Bei Schmähung steht nur Deformierung im Vordergrund
Ziel ist nicht Diskussion, sondern gezielte Ehrverletzung
Es gibt keine oder zu wenig erkennbare Auseinandersetzung mit der Sache!
Äußerung lässt sich nicht auf eine sachliche Kritik zurückführen
Lustig machen über Menschen, die sich nicht äußern können
Gegen Minderheiten/Schwächere
Je sachferner, beleidigender und persönlicher – desto wahrscheinlicher Schmähkritik
-> dann Schmähkritik keine Meinungsfreiheit und kann z.b. mit § 185 StGB bestraft werden
Klar erkennbare (z.B politische) Auseinandersetzung mit der Sache/dem Thema
Äußerung nimmt Bezug auf einen konkreten Anlass oder Missstand
Wenn ein Sachbezug klar erkennbar bleibt, ist es keine Schmähkritik
satirisch oder ironisch überspitzt, aber inhaltlich begründbar
-> fällt dann unter die Meinungsfreiheit GG Artikel 5
Meinungsfreiheit Artikel 5 GG
Die Meinungsfreiheit schützt dein Recht, deine persönliche Meinung frei zu äußern und zu verbreiten.
Meinungen = persönliche, subjektive Ansicht/Bewertung/Einschätzung
Die Form der Äußerung egal: Ob du sprichst, schreibst, postest oder malst, das ist geschützt.
Jedermann-Recht: Alle Menschen haben dieses Recht – unabhängig von Staatsangehörigkeit
Besonders geschützt: politische, gesellschaftliche oder kulturelle Kritik
Meinungsfreiheit enthält Schranken im Wortlaut des Gesetzes
(Meinungsfreiheit heißt nicht, dass man alles sagen darf – sondern dass man auch Unbeliebtes sagen darf, solange man nicht die Rechte anderer verletzt. z. B. Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung etc.)
Schützt alle Formen von Kunst: Malerei, Musik, Theater, Film, Satire, Literatur, Performance, Street-Art usw.
Geschützt sind Inhalt, Form und Verbreitung eines Kunstwerks.
Kunst ist das, was du gestaltest und ausdrückst – mit Fantasie, Symbolik oder Kreativität.
vorbehaltlos geschütztes Grundrecht, d.h kann nur durch verfassungsimmanente Schranken eingeschränkt werden (Menschenwürde/Persönlichkeitsrechte)
Kunstfreiheit ist also stärker geschützt als Meinungsfreiheit, weil sie keine festen gesetzlichen Schranken hat.
Sie wird besonders weit verstanden, um Kreativität und Kritik in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Was ist, wenn Meinung und Kunst zusammenkommen?
Viele Äußerungen sind sowohl Meinung als auch Kunst – besonders Satire!
Beispiel:
Ein satirischer Liedtext, der Politiker verspottet
→ Dann prüft man:
Ist es ein künstlerisches Werk?
Wird dadurch eine Meinung transportiert?
In diesem Fall ist Kunstfreiheit vorrangig, weil siestärker geschützt ist. (BVerfG: „Die Kunstfreiheit verdrängt die Meinungsfreiheit nicht, sie stärkt sie.“)
Das bedeutet: Wenn eine Äußerung sowohl eine persönliche Meinung enthält als auch künstlerisch gestaltet ist, wird sie meist als Kunst eingeordnet und genießt dadurch einen besonders hohen Schutz.
Der Grund dafür ist, dass Kunst oft vieldeutig, symbolisch oder übertrieben ist und deshalb nicht so wortwörtlich verstanden wird wie eine reine Meinungsäußerung. Dadurch hat Kunst mehr Spielraum, auch wenn sie provoziert oder Kritik übt.
Gerichte prüfen bei Konflikten zuerst, ob das Werk wirklich Kunst ist und ob die Kunstfreiheit oder andere Rechte (wie die Persönlichkeitsrechte anderer) überwiegen. Häufig wird der Kunstfreiheit Vorrang gegeben, besonders wenn das Werk gesellschaftlich oder politisch relevant ist.
Indizierung
Eine Indizierung ist ein Verfahren, bei dem bestimmte Medien (z. B. Filme, Computerspiele, Bücher, Musik) von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf eine Liste gesetzt werden, den sogenannten Index.
Medium darf nicht offen beworben oder in normalen Verkaufsregalen frei ausgelegt sein, sondern wird oft nur in speziellen Fachgeschäften oder auf Nachfrage verkauft. (nur über 18)
Eine Indizierung ist kein Verbot, sondern eine Einschränkung des Vertriebs und der Werbung zum Schutz von Jugendlichen.
Indizierte Medien dürfen Erwachsene besitzen und kaufen, aber nicht an Minderjährige verkauft oder öffentlich beworben werden.
Verbotene Medien dürfen überhaupt nicht besessen, verkauft oder verbreitet werden.
Zuletzt geändertvor 24 Tagen