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Aufbau und Formulierungsbeispiele

RH
von Robin H.

C. Rechtslage - Inhalt und Formulierung

C. Rechtslage

-> Durchführung eines anwaltlichen Gutachtens.

-> Unterscheidung zum richterlichen Gutachten nur gegeben, wenn die Ausübung eines Gestaltungsrechts naheliegt.

  • Liegt das Bedürfnis der Mandantin lediglich darin, einen Schaden ersetzt zu bekommen oder stellt sich nur die Frage nach dem Bestehen eines Anspruchs, ist ein klassisches Gutachten zu schreiben.

  • Legt der Sachverhalt Nahe, dass ein Gestaltungsrecht (Aufrechnung, Kündigung, Rücktritt, Anfechtung, etc.) ausgeübt werden soll, bietet es sich an, die Rechtslage nach Ausübung des jeweiligen Gestaltungsrechts zu betrachten.

Bsp.:

B. Rechtsziele

Vorrangig begehrt K Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückübereignung des Grundstücks, sei es aus Rückgewährschuldverhältnis infolge eines Rücktritts, §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 346 BGB, oder durch Beseitigung des Kaufvertrags durch Anfechtung aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 BGB i.V.m. §§ 142 Abs. 1, 123 Abs. 1 BGB.

C. Rechtslage

  1. Rechtslage nach Anfechtung

    Nach ggfs. erfolgter Anfechtung könnte K einen Anspruch auf Rückübereignung des Grundstücks gem. § 812 I 1 Alt. 1 BGB haben.

    -> Prüfung § 812 I 1 Alt. 1 BGB

    a) Etwas erlangt

    b) Durch Leistung

    c) Ohne Rechtsgrund

    -> KV, könnte aber durch erklärte Anfechtung gem. §§ 142 I, 123 I Alt. 1 BGB entfallen unwirksam sein.

    -> Prüfung des Gestaltungsrechts.

  2. Rechtslage nach Rücktritt

    Nach ggfs. erklärtem Rücktritt könnte K einen Anspruch auf Rückübereignung des Grundstücks gem. §§ 346 I i.V.m. § 437 Nr. 2, 323 BGB haben.


Hinweis: Eine (mindestens genauso) wichtige anwaltliche Aufgabe ist neben der rechtlichen Prüfung die Ermittlung des Sachverhalts. Bei Anwaltsklausuren werden daher gelegentlich auch Lücken im Sachverhalt versteckt. Ihre Aufgabe ist es dann, den Nachfragebedarf zu erkennen.


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Robin H.

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