Skizzere den Aufbau einer Anwaltsklausur
A. Sachziele
B. Rechtsziele
C. Rechtslage
D. Gestaltungsbedarf
E. Gestaltungsvorschlag
Hinweis: Nicht jede Anwaltsklausur läuft auf eine Gestaltungslösung hinaus. Es kann auch nur darum gehen, Rechtsrat zu erteilen: „Der Mandantin ist zu raten …“
A. Sachziele - Inhalt und Formulierung
-> Festzuhalten sind die Ziele der Mandantin.
-> Es bedarf keiner juristisch korrekten Formulierung. Vielmehr soll das Begehren, insbesondere unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Mandantin - kurz und knapp dargestellt werden.
Formulierungsbsp.:
Vorranging wünscht K die Loslöung und Rückabwicklung vom Vertrag.
In diesem Falle möchte Sie auch die Kosten (für Notar, Rückversand, ec.) zurückerstattet bekommen.
Nachrangig möchte K zumindest einen geringeren Kaufpreis zahlen.
B. Rechtsziele - Inhalt und Formulierung
-> Es handelt sich um eine Übersetzung der Sachziele in die juristische Sprache.
Bsp.:
Sachziel: Vorrangig wünscht K die Aufhebung des Kaufvertrags und den Wiedererhalt ihres Geldes.
Rechtsziel: Vorrangig begehrt K Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückübereignung des Grundstücks, sei es aus Rückgewährschuldverhältnis infolge eines Rücktritts, §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 346 BGB, oder durch Beseitigung des Kaufvertrags durch Anfechtung aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 BGB i.V.m. §§ 142 Abs. 1, 123 Abs. 1 BGB.
-> Ein Sachziel kann auch auf verschiedenen rechtlichen Wegen zu erreichen sein. Wichtig ist, dass jedem Sachziel mindestens ein Rechtssziel zugeordnet wird.
Tipp: Platz lassen - oftmals fallen Dir erst während der Erstellung des anwaltlichen Gutachtens (Rechtslage) weitere Möglichkeiten ein, wie die Sachziele rechtlich zu erreichen sind.
C. Rechtslage - Inhalt und Formulierung
-> Durchführung eines anwaltlichen Gutachtens.
-> Unterscheidung zum richterlichen Gutachten nur gegeben, wenn die Ausübung eines Gestaltungsrechts naheliegt.
Liegt das Bedürfnis der Mandantin lediglich darin, einen Schaden ersetzt zu bekommen oder stellt sich nur die Frage nach dem Bestehen eines Anspruchs, ist ein klassisches Gutachten zu schreiben.
Legt der Sachverhalt Nahe, dass ein Gestaltungsrecht (Aufrechnung, Kündigung, Rücktritt, Anfechtung, etc.) ausgeübt werden soll, bietet es sich an, die Rechtslage nach Ausübung des jeweiligen Gestaltungsrechts zu betrachten.
Vorrangig begehrt K Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückübereignung des Grundstücks, sei es aus Rückgewährschuldverhältnis infolge eines Rücktritts, §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 346 BGB, oder durch Beseitigung des Kaufvertrags durch Anfechtung aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 BGB i.V.m. §§ 142 Abs. 1, 123 Abs. 1 BGB.
Rechtslage nach Anfechtung
Nach ggfs. erfolgter Anfechtung könnte K einen Anspruch auf Rückübereignung des Grundstücks gem. § 812 I 1 Alt. 1 BGB haben.
-> Prüfung § 812 I 1 Alt. 1 BGB
a) Etwas erlangt
b) Durch Leistung
c) Ohne Rechtsgrund
-> KV, könnte aber durch erklärte Anfechtung gem. §§ 142 I, 123 I Alt. 1 BGB entfallen unwirksam sein.
-> Prüfung des Gestaltungsrechts.
Rechtslage nach Rücktritt
Nach ggfs. erklärtem Rücktritt könnte K einen Anspruch auf Rückübereignung des Grundstücks gem. §§ 346 I i.V.m. § 437 Nr. 2, 323 BGB haben.
Hinweis: Eine (mindestens genauso) wichtige anwaltliche Aufgabe ist neben der rechtlichen Prüfung die Ermittlung des Sachverhalts. Bei Anwaltsklausuren werden daher gelegentlich auch Lücken im Sachverhalt versteckt. Ihre Aufgabe ist es dann, den Nachfragebedarf zu erkennen.
D. Gestaltungsbedarf - Inhalt und Formulierung
Hinweis vorweg: Relevanz kommt diesem Punkt nur zu, sofern eine Gestaltungserklärung abzugeben ist.
E. Gestaltungsvorschlag - Inhalt und Formulierung
R kann ggfs. die Anfechtung bzw. den Rücktritt stellvertretend für K erklären, § 164 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Anfechtungs- bzw. Rücktrittserklärung als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung unverzüglich zurückgewiesen werden kann, wenn ihr keine Vollmachtsurkunde beigefügt ist, § 174 Satz 1 BGB. K ist daher um Zusendung einer (Original-) Vollmacht zu bitten. Zur Wahrung der Anfechtungsfrist ist die Erklärung so bald wie möglich zu erklären.
Hinweis: § 174 Satz 1 BGB ist ein Klassiker der Anwaltsklausur.
Wie berechne ich den Minderungsbetrag und woran muss ich immer denken, wenn ich diesen in der Anwaltsklausur berechne?
Berechnung:
Wert der Sachel im mangelhaften Zustand geteiltd durch Wert der Sache in mangelfreien Zustand = X.
X * Kaufpreis = Neuer Kaufpreis nach Minderung.
Wichtig🚨: Denke daran, die Höhe des SchEA mit dem Ergebnis der Minderung zu vergleichen um festzustellen, welches Recht für die Mandantin am günstigsten ist.
Zuletzt geändertvor 5 Tagen