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Theorie

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von Dominik K.

Prüfschema Rom II-VO

Hier ist ein übersichtliches und prüfungstaugliches Prüfschema zur Rom II-Verordnung, analog aufgebaut wie dein Schema zur Rom I-VO:


📘 Prüfschema Rom II-VO (außervertragliche Schuldverhältnisse)

  1. Anwendungsbereich der Rom II-VO eröffnet?

    zeitlich: ab 11.01.2009 (Art. 32)  

    räumlich: EU-weit, unabhängig vom Sitz der Parteien  

    sachlich: außervertragliche Schuldverhältnisse (Delikte, Bereicherung, Geschäftsführung, culpa in contrahendo) → Art. 1

  2. Ausnahmen gemäß Art. 1 Abs. 2 Rom II-VO?

    – Kein Vorrang von:   

    • Rom I-VO (vertraglich)   

    • Familienrecht, Erbrecht  

    • Gesellschaftsrecht   

    • Beweise, Beweislast etc.

  3. Besondere außervertragliche Schuldverhältnisse (Sonderanknüpfungen)?

    → prüfen, ob folgende Artikel einschlägig sind:   

    - Produkthaftung (Art. 5)  

    - Wettbewerbsrecht (Art. 6)   

    - Umwelthaftung (Art. 7)   

    - Verletzung geistiger Eigentumsrechte (Art. 8)   

    - Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 10)   

    - Ungerechtfertigte Bereicherung (Art. 10)  

    - Culpa in contrahendo (Art. 12)

  4. Rechtswahl? (Art. 14 Rom II-VO)

    – nachträglich oder ausdrücklich möglich

    – vor dem Schadensfall nur zwischen Unternehmern zulässig

  5. Allgemeine Anknüpfung: Art. 4 Rom II-VO

    - Abs. 1: Erfolgsortprinzip → Recht des Staates, in dem der Schaden eintritt  

    - Abs. 2: Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt von Schädiger und Geschädigtem

    - Abs. 3: Ausweichklausel → offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen Staat

  6. Zwingende Eingriffsnormen? (Art. 16 Rom II-VO)  – Anwendung zwingender Vorschriften des angerufenen Staates möglich

  7. Ordre public-Vorbehalt (Art. 26 Rom II-VO)?  – Ablehnung des ausländischen Rechts, wenn es offensichtlich gegen die öffentliche Ordnung des Forumsstaates verstößt

 

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Dominik K.

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