Sind die Gestaltungsspielräume der Bilanzpolitik im Rahmen der Jahresabschlusserstellung nur auf die Bilanz ausgerichtet?
Nein - in GuV zb Wahl der Abschreibungmethode oder Höhe einer Rückstellung
Als Träger der Bilanzpolitik fungiert überwiegend die Unternehmens-
leitung, aber auch Externe wie z. B. Wirtschaftsprüfer.
Falsch - als externe gelten zum Beispiel Steuerberater
Bilanzpolitik hat stets das Ziel, die Ertragslage des Unternehmens positiv darzustellen.
Falsch.
Ziele:
Ertragslage positiv darstellen
Gewinne gleichmäßig verteilen, um Vertrauen zu schaffen
Ertragslage niedrig darstellen um Dividendenzahlungen zu vermeiden
Vermeidung von Auffälligkeiten
Zur Stärkung der Eigenkapitalbasis ist die Bildung stiller Rücklagen
ungeeignet, da diese nicht offen in der Bilanz ausgewiesen werden.
Sie sorgen aber bspw für eine niedrige Auschüttungsquote, wodurch die Eigenkapitalbasis, wenn auch nicht in der Bilanz ersichtlich, gestärkt wird. Für Kreditwürdigkeit ggü Bank ggf. ungeeignet, da nicht ersichtlich.
Möchte das Unternehmen einen möglichst niedrigen Jahresgewinn
ausweisen, bietet sich die Wahrnehmung von Aktivierungswahlrechten
an.
Die Wahl des Bilanzstichtags stellt eine sachverhaltsgestaltende
Maßnahme dar.
Richtig.
Alle Einflussnahmen auf unternehmenerische Entscheidungen und Handlungen während Geschäftsjahr
Möchte das Unternehmen außerplanmäßige Abschreibungen von
Wertpapieren vermeiden, bietet es sich an, die Papiere im Finanz-
anlagevermögen auszuweisen.
Richtig, da hier gemildertes Niderstwertprinzip gilt.
Die formelle Gestaltung der Berichtspflichten im Anhang unterliegt
keinen konkreten Formulierungsvorgaben.
Richtig – die formelle Gestaltung (also die sprachliche und strukturelle Ausgestaltung) des Anhangs ist nicht streng geregelt. Es zählen Inhalt und Verständlichkeit, nicht eine bestimmte Formulierung.Richtig – die formelle Gestaltung (also die sprachliche und strukturelle Ausgestaltung) des Anhangs ist nicht streng geregelt. Es zählen Inhalt und Verständlichkeit, nicht eine bestimmte Formulierung.
Je weniger Wahlrechte und Ermessensspielräume in einem
Rechnungslegungssystem existieren, desto höher ist das Ausmaß der
zur Verfügung stehenden bilanzpolitischen Maßnahmen.
Zuletzt geändertvor 16 Tagen