Was sind die Handlungskategorien der Verwaltung?
Kann der einfache Gesetzgeber auch neue Rechtssatzformen schaffen?
Was sind Beispiele für Hoheitsverwaltung oder Privatwirtschaftverwaltung?
Was sind die Charakteristika der Verordnung?
Was sind die Arten von Verordnungen?
Welche Verfahren zur Erlassung von Verordnungen gibt es?
Welche rechtliche Folgen hat ein Fehler bei der Kundmachung von Verordnungen?
Auch für Verordnungen gilt das Fehlerkalkül der Rechtsordnung:
Rechtswidrige Verordnungen gelten bis zu ihrer förmlichen Aufhebung
Welche Arten von Bescheiden gibt es?
Was ist ein Bescheid?
Was sind Verwaltungsverfahren?
Jeweilige Materiengesetzgeber zuständig für:
Verwaltungsverfahren
Verwaltungsstrafverfahren
Vollstreckungsverfahren
Weil Verwaltungsverfahren eine Annexmaterie ist Art 11 Abs 2 B-VG regelt Bedarfskompetenz zugunsten des einfachen Gesetzgebers (sofern ein Bedürfnis nach Erlassung einheitlicher Vorschriften gegeben ist)
Vier Verwaltungsverfahrensgesetze:
Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 (EGVG) —> Anwendung der Verwaltungsverfahrensgesetze
Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) —> Erlassung von Bescheiden, administrativen Rechtsschutz in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises
Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG)
1. Teil: Wann Verhalten strafbar ist
2. Teil: Verwaltungsstrafverfahren
3. Teil: Strafvollstreckung
4. Teil: Verfahrenskosten
Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG) —> Zwangsweise Vollstreckung von Bescheiden
Was ist das AVG?
AVG regelt nur das Verfahren zur Erlassung von Bescheiden. Regelt aber nicht alle Verwaltungsverfahren:
Erlass von Abgabenbescheide: Bundesabgabenordnung bzw
Landesabgabenordnung
Dienstrecht: eigene Verfahrensgesetze
AVG regelt Inhalt und Form von Bescheide
Welche Fehler sind bei einem Bescheid möglich?
Was ist eine Maßnahme?
Maßnahmen sind: (Definition)
Die von einem Verwaltungsorgan unmittelbar ohne förmliches Verfahren erlassenen nach außen wirksamen Individuell-konkreten Befehle oder die Ausübung von Zwang
Zwang: erfolgt durch Einsatz körperlicher Gewalt (Festnahme oderAbmontieren des Kfz-Kennzeichens)
Befehlsgewalt: wird ausgeübt, wenn eine Anordnung gesetzt wird und gleichzeitig eine unverzüglich einsetzende physische Sanktion für die Nichtbefolgung droht (zB Androhung Halt oder ich schieße) Werden als Maßnahmen bezeichnet
Beispiel
(1) zur Straßenverkehrsordnung
(2) Zur Überwachung von Geschwindigkeitsbegrenzung
(3) Anhörung der Bundespolizei
Was ist Verfahrensrecht? Was ist Verwaltungsverfahrensrecht?
Verfahrensrecht: alle Regelungen, die bestimmten, wie die Behörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vorzugehen.
Verwaltungsverfahrensrecht: Regelung von der Erlassung von Bescheiden Verwaltungsverfahrensrecht ist eine Annexmaterie.
Art 11 Abs 2 B-VG Bundesgesetzgeber hat die Bedarfskompetenz. (s.o.)
Was ist die zuständige Behörde?
Was ist die Partei im Sinne der Rechtsordnung?
Nur der teilnehmen, dem die Rechtsordnung ein subjektives Recht an der Sache einräumt.
AVG nennt diese Personen Parteien
§ 8 AVG: Parteien jene Personen, die an der Sache vermöge eines Rechtsanspruchs oder eines rechtlichen Interesses beteiligt sind.
Durch das subjektive Recht wird die Person Partei des Verfahrens und hat in einem verwaltungsverfahren eine Reihe von Verfahrensrechten, die nur eine Partei zustehen.
Nur die Partei kann etwa:
Recht auf Akteneinsicht
Recht auf Parteiengehör
Bescheid zugestellt oder verkündet erhalten
Rechtsmittel gegen den Bescheid erheben
Entscheidungspflicht der Behörde durchsetzen
Mehrere Parteien: Hauptpartei und mitbeteiligte Parteien
Gibt neben den Parteien noch bloße Beteiligte (haben selbst kein subjektives Recht)
Wie ist die Gliederung der Verwaltungsverfahrens?
Wann ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens?
Was ist ein Ermittlungsverfahren?
Wie kann ein Verfahren erledigt werden?
(1) Formen der Erledigung
Die Behörde hat aufgrund des festgestellten SV eine rechtliche Beurteilung (Beantwortung der Rechtsfragen) durchzuführen Erledigung stehen mehrere Formen zu Verfügung:
erfolgt regelmäßig durch Erlassung eines Bescheides
Ausnahmsweise: ohne Erlassung eines Bescheides eingestellt werden.
Richtet sich der Antrag auf Setzung einer bestimmten Handlung, zB Ausstellung einer Urkunde, wird diese ausgestellt – negativ, dann Bescheid
(2) Erlassung eines Bescheides
Rechtliche Wirkung entfaltet ein Bescheid nur, wenn er der Partei ggü förmlich bekanntgegeben wird.
§ 62 AVG: mündlich oder schriftlich
(3) Rechtswirkungen eines Bescheides
Bescheide werden rechtskräftig und sind aufgrund der Rechtskraft nicht mehr beliebig abänderbar. Kann eine Partei den Bescheid nicht mehr mittels Bescheidbeschwerde anfechten, erwächst dieser in formelle Rechtskraft
Bescheid wird formell rechtskräftig:
mit dem Verzicht auf ein Rechtmittel
mit ungenütztem Verstreichen der Rechtsmittelfrist
mit der Zurückziehung eines eingebrachten Rechtsmittels
Materielle Komponente der Rechtskraft: mit Eintritt der materiellen Rechtskraft kann der Bescheid – auch wenn er rechtswidrig ist – von der Behörde nicht mehr abgeändert werden. (ab Bescheiderlass)
Rechtskraft dient der Rechtssicherheit und gewährleistet Vertrauensschutz
Abänderung nur in besonders schwerwiegenden öffentlichen Interesse (§ 68 AVG)
Was sind die Voraussetzungen der verwaltungsrechtlichen Strafbarkeit?
Verwaltungsrechtliche Strafbarkeit setzt folgendes voraus:
1. strafrechtlich relevantes Verhalten: Nur Menschen für eigenes
Verhalten können bestraft werden.
Juristische Personen daher nicht strafbar, sondern grds nur jene
natürlichen Personen, die sie vertreten (§ 9 VStG)
2. strafbar ist, wer tatbestandsmäßig und rechtswidrig handelt.
Der Täter muss gesetzlichen Straftatbestand erfüllen
(Verwaltungsübertretung).
3. Schuldprinzip: Vorsatz und Fahrlässigkeit
Regeln Verwaltungsvorschriften nichts, genügt fahrlässiges Verhalten.
Was ist ein Ordentliches Strafverfahren?
kein Anklagegrundsatz, sondern Inquisitionsprinzip: Behörde ist Ankläger und Richter gleichzeitig. Behörde hat aber materielle Wahrheit zu erforschen und alle Umstände zu Gunsten des Beschuldigten zu berücksichtigen (§ 25 Abs 2 VStG).
Grundsätze der Mündlichkeit, Unmittelbarkeit, Öffentlichkeit gelten nicht. Sie gelten erst im Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgerichten.
Einleitung des Verfahrens von Amts wegen (§ 25 Abs 1 VStG). Aufgrund Legalitätsprinzip ist Behörde verpflichtet, bei Vorliegen eines Verdachts Verfahren einzuleiten. (Ehrenkränkung ausschließlich auf Antrag – Privatanklagedelikt)
§ 33a VStG: Behörde hat anstelle Verhängung Verwaltungsstrafe den Beschuldigten zu beraten und ihn aufzufordern, innerhalb angemessener Frist den Zustand herzustellen („Beraten statt strafen“).
kein Anwaltszwang
Ermittlungsverfahren ist durchzuführen, in dem der Beschuldigte Gelegenheit zur Rechtfertigung haben muss (ordentliches Verfahren, § 40 VStG). Entfällt nur bei abgekürzten Verfahren.
Beendigung des ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens:
Erlassung eines Bescheids = Straferkenntnis
Einstellung des Verfahrens (§ 45 VStG): formlos oder durch Bescheid; formellen Freispruch gibt es nicht
Aussprechen einer Ermahnung (§ 45 VStG): Ist Verschulden des Beschuldigten und Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat gering, kann Behörde anstelle Verfahrenseinstellung dem Beschuldigten mit Bescheid eine Ermahnung erteilen. Gegen Straferkenntnis kann binnen 4 Wochen ab Zustellung/Verkündung an das Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden (§ 7 VwGVG). Verwaltungsgericht kann Straferkenntnis aufheben oder abändern. Es gilt Verschlechterungsverbot: Es darf keine höhere Strafe als im angefochten Bescheid verhängt werden (§ 42 VwGVG). Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte unterliegen der Kontrolle durch den VfGH und durch den VwGH.
Was sind abgekürzte Strafverfahren?
Drei Formen der abgekürzten Verfahren:
Strafverfügung (§§ 47 ff VStG)
Anonymverfügung (§ 49a VStG)
Organstrafverfügung (§ 50 VStG)
Strafverfügung
Strafverfügung: sind Bescheide, die ohne vorangegangenes Ermittlungsverfahren erlassen werden.
Setzt voraus:
Gericht, Verwaltungsbehörde, Organ der öffentlichen Aufsicht aufgrund einer dienstlichen Wahrnehmung oder abgelegten Geständnisses eine Verwaltungsübertretung angezeigt wird
aufgrund von Verkehrsüberwachung mittels bildverarbeitender Einrichtungen festgestellt wird Geldstrafe bis zu 600 € verhängbar (§ 49 VStG) Innerhalb zwei Wochen Einspruch einlegen (ab Zustellung)
Anonymverfügung
§ 49a VStG: Behörde hat die Möglichkeit bei Bagatellfällen eine Strafe zu verhängen, ohne den Täter auszuforschen.
Anzeige der Verwaltungsübertretung auf einer dienstlichen Wahrnehmung eines Organs der öffentlichen Aufsicht oder auf Verkehrsüberwachung mittels bildverarbeitender technischer Einrichtungen beruht
es sich um eine Verwaltungsübertretung handelt, für die durch Verordnung eine Geldstrafe bis zu 365€ im Vorhinein festgesetzt wurde
Anonymverfügung ist kein Bescheid. Gibt auch kein Rechtsmittel dagegen. Wird sie nicht bezahlt, wird sie gegenstandslos. Richtet sich gerade nicht an den Täter. Wird dem Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges zugestellt. Bei nicht Bezahlung: Strafverfahren
Organstrafverfügung
§ 50 VStG besonders geschulte Organe der öffentlichen Aufsicht ermächtigen, wegen bestimmter, von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsbetretungen mit Organstrafverfügungen Geldstrafen einzuheben.
Strafen müssen im vorherein festgelegt werden und dürfen 90€ nicht übersteigen.
Sie ist zu übergeben oder am Tatort zurückzulassen
Sie ist KEIN Bescheid – kein Rechtsmittel zulässig.
Bei nicht Bezahlung, ist der Täter zu ermitteln und ein Strafverfahren einzuleiten.
Welche Arten der Kontrolle können beim Staatsschutz unterschieden werden?
Je nach Prüfungsmaßstab wird unterschieden in die:
rechtliche Kontrolle
Rechnungs- und Gebarungskontrolle
politische Kontrolle
Missstandskontrolle
Was ist die rechtliche Kontrolle?
Es wird nur die Vereinbarkeit des Staatsaktes mit den Regeln des übergeordneten Rechts geprüft. Die Kontrolle wird nur durch unabhängige Gerichte durchgeführt. Der Rechtsschutz in Kontrolleinrichtungen sind fast immer auf Prüfungsanträge durch bestimmte Staatsorgane angewiesen
Die Prüfung, ob Gesetze verfassungkonform sind, obliegt dem Verfassungsgerichtshof.
Die Rechtskontrolle der Urteile oder Beschlüsse der ordentlichen Gerichte obliegt dem instanzmäßig übergeordneten Gerichten und letztlich dem obersten Gerichtshof.
Die Rechtskontrolle des Verwaltungshandelns bei nichthoheitlichen Verwaltungshandelns obliegt den ordentlichen Gerichten und bei hoheitlichen Verwaltungshandelns den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts.
Für Staatsakte, für die die Verfassung keine Rechtskontrolle einrichtet (zB. Parlamentsbeschlüsse), führt eine Rechtswidrigkeit zur absoluten Nichtigkeit des Staatsaktes.
Auf Prüfungsanträge angewiesen.
Diese kann nicht jeder stellen, sondern nur bestimmte Staatsorgane sowie jene rechtsunterworfenen, denen die Rechtsordnung ein subjektives Recht auf die Rechtskontrolle eines bestimmten Verwaltungsaktes einräumt.
Nicht jede Verletzung des objektiven Rechts durch die Staatsorgane, ermöglicht den Rechtsweg – benötigt die Einräumung eines subjektiven Rechts durch die Rechtsordnung
Wenn das objektive Recht ausschließlich Regelungen im öffentlichen Interesse trifft und den Einzelnen nur als Folgeerscheinung oder Reflexwirkung berührt, liegt kein subjektives Recht vor.
Hat der Einzelne kein subjektives Recht – Rechtsweg nicht möglich
Kann ggf: Petition, Beschwerde an die Volksanwaltschaft oder Aufsichtsbeschwerde einbringen.
Petition: sind Anträge allgemeiner Art an die Organe der Gesetzgebung oder der Vollziehung bestimmte Normen zu erlassen oder bestimmte rechtliche Zustände abzustellen. (Art 11 StGG)
Beschwerde an die Volksstaatsanwaltschaft: Gegenstand können nur Missstände in der Verwaltung bzw die Säumnis eines Gerichts mit der Vornahme einer Verfahrenshandlung sein
Aufsichtsbeschwerde: kann der Rechtsunterworfene das übergeordnete Verwaltungsorgan auf einen rechtswidrigen Akt einer untergeordneten Verwaltungsbehörde aufmerksam machen und die Ausübung von Aufsichtsmitteln anregen.
Was ist die Rechnungs- und Gebarungskontrolle?
Staat, konkret die Verwaltung, wirtschaftet mit öffentlichen Geldern, die sie sich zwangsweise über Abgaben beschaffen kann.
—> Kein wirtschaftliches Risiko
Kontrolle der ziffernmäßigen Richtigkeit und Effizienz
Jedes Verhalten, das finanzielle Auswirkungen hat, wird unter dem Begriff Gebarung zusammengefasst.
Verpflichtung rechtmäßig zu handeln
Sparsamkeit
Zweckmäßigkeit
Kontrolle der Gebarung: Parlament, Rechnungshof als Hilfsorgan
Rechtsunterworfene hat kein subjektives Recht auf Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsprinzips
Was ist die Politische Kontrolle?
Regierung unterliegt der politischen Kontrolle durch das Parlament
Umfasst: Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns
Keiner politischen Kontrolle unterliegt der Richter in Ausübung seines richterlichen Amtes
Gesetzgeber unterliegt der politischen Kontrolle durch die Wähler (zB Abwahl der Abgeordneten)
Was ist die Missstandskontrolle?
Politische Kontrolle der Verwaltung kann zwar jeden Aspekt des Verwaltungshandelns aufgreifen, allerdings ist sie im Wesentlichen den Parlamenten, unter Umständen auch einer parlamentarischen Mehrheit vorbehalten
Ergänzend: Volksanwaltschaft eingerichtet (sämtliche Missstände der (Bundes-)Verwaltung aufgreifen kann)
Sie wird durch Beschwerde eines Rechtsunterworfenen oder von Amts wegen tätig
Was wird unter Verwaltungsgerichte verstanden?
Zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichte erster Instanz
Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof
Für jedes Land und den Bund:
Erster Instanz: Ein Bundesverwaltungsgerichte und neun
Landesverwaltungsgerichte
Bundesebene: Sonderverwaltungsgerichte (Bundesfinanzgerichtshof)
Nur im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde ist die Erhebung eines Rechtsmittels an die nächste Gemeindeinstanz möglich (sofern nicht ausgeschlossen)
Andere Fälle: Entscheidet zuständige Verwaltungsbehörde als einzige Verwaltungsinstanz
Bescheid: Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht eingereicht werden
Verwaltungsgerichte erster Instanz entscheiden über die Beschwerde grds in der Sache selbst (meritorische Entscheidungsbefugnis)
Gegen ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts kann Revision beim Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.
Parallel kann das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts auch beim Verfassungsgerichtshof mittels Beschwerde bekämpft werden.
Was ist der Verwaltungsgerichtshof?
Zum Schutz des Einzelnen vor rechtswidrigem individuellem hoheitlichem Verwaltungshandeln bereits durch die Dezemberverfassung 1867 eingeführt.
—> Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zweistufig
Der VwGH besteht gem Art 134 B-VG aus
Präsidenten
Vizepräsidenten
Erforderlichen Zahl an sonstigen Mitgliedern (Berufsrichter)
Entscheidet in Senaten (bestehend aus drei, fünf oder neun Richtern mit einfacher Stimmenmehrheit)
Aufgaben: Art 133 Abs 1 B-VG abschließend festgehalten
Revisionen
Anträge auf Fristsetzung
Kompetenzkonflikte
Zuständigkeit des VwGH zur Entscheidung über Anträge (§ 133 Abs 2 B-VG)
Was wird unter Revision gegen ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts verstanden?
Jedes Erkenntnis (und auch Beschlüsse) können innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung mittels Revision beim VwGH bekämpft werden
Berechtigt: Art 133 Abs 6 B-VG nur jene Personen, die behaupten, durch das Erkenntnis in ihren Rechten verletzt zu sein. (Parteirevision)
Weiter können bestimmte Verwaltungsorgane Revisions legitimiert sein, die keine subjektiven Rechte an der Sache haben, etwas belangten Verwaltungsbehörde (Amts- oder Organrevision)
Zulässigkeit: Gem Art 133 Abs 4 B-VG nur zulässig, wenn die Revision von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grds Bedeutung zukommt - Rechtsprechung fehlt oder nicht einheitlich war
Revision unzulässig erklären, wenn das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts nur eine geringe Geldstrafe zum Gegenstand hat (bis ca 400 verhängt, Gesetz 750 vorsieht)
Spricht das Verwaltungsgericht aus, dass eine (ordentliche) Revision nicht zulässig ist, kann die Partei außerordentliche Revision erheben und ausführen, warum entgegen der Argumente des Verwaltungsgerichts der Rechtszug an den VwGH doch zulässig ist
Revision hat keine aufschiebende Wirkung (kann auf Antrag zuerkannt werden § 30 VwGG)
Zulässige, aber unbegründete Revisionen sind vom VwGH als unbegründet abzuweisen
Im Falle der Begründetheit: Beschluss/Erkenntnis aufzuheben oder Sache selbst zu entscheiden
Was ist der Verfassungsgerichtshof?
Wahrung der Einhaltung der Verfassung richtet die Art 137 ff B-VG ein eignes Gericht ein - Verfassungsgerichtshof
Besteht aus 14 Mitglieder (Präsident, Vizepräsident und zwölf Mitglieder, sechs Ersatzmitglieder) – Richter nur nebenamtlich tätig
Entscheidet grds im Plenum mit einfacher Mehrheit - Präsident selbst hat kein Stimmrecht
Dirimierungsrecht: im Falle von Stimmengleichheit
Sitz ist in Wien
Aufgaben:
Kausalgerichtsbarkeit (Art 137 B-VG): entscheidet über vermögensrechtliche Ansprüche gegen den Bund/Länder/Gemeinden /Gemeindeverbänden
Kompetenzgerichtsbarkeit (Art 138 B-VG): Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden; ordentlichen Gerichten und Verwaltungsgerichten oder dem VwGH, VfGH und allen anderen Gerichten, sowie zwischen den Ländern untereinander
Positiver Kompetenzkonflikt: zwei oder mehrere Zuständigkeit beanspruchen
Negativer Kompetenzkonflikt: Kein Staatsorgan zuständig fühlt
Kontrolle von Gliedstaatsverträgen (Art 138a B-VG)
Beschlüsse und Meinungsverschiedenheiten in Verbindung mit Einsetzung und Tätigkeit der Untersuchungsausschüsse des Nationalrates (Art 138b Abs 1 B-VG) sowie Anfechtung von Entscheidungen des Präsidenten des Nationalrates und des Vorsitzenden des Bundesrates betreffend die Klassifizierung von Informationen (Art 138b Abs 2 B-VG)
Normenkontrolle (Art 139 und 140 B-VG) Kontrollmonopol über generelle Rechtsnormen
Abstrakte Normenkontrolle losgelöst von einem konkreten Anlassfall
Konkrete Normenkontrolle konkreter Anlassfall, soweit die Norm präjudiziell ist
Prüfung von Staatsverträgen (Art 140a B-VG)
Wahlgerichtsbarkeit (Art 142 B-VG): Anfechtung von Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen, Volksabstimmungen und Europäischen Bürgerinitiativen, Mandatsverlust in einem allgemeinen Vertretungskörper und Amtsverlust
Staatsrechtliche Anklage (Art 142 B-VG) Obersten Organe der Verwaltung von anderen Staatsorganen angeklagt
Beschwerden gegen Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte (Art 144 B-VG)
Parallelbeschwerde zulässig
99Sukzessivbeschwerde ist nicht zulässig
Im Bereich der Normenkontrolle bewegt sich der VfGH in einem
Spannungsfels zwischen Politik und Recht
Im Wesentlichen ist der VfGH kein Gesetzgebungsorgan, er kann verfassungswidrige Gesetze nur aufheben und nicht abändern
Was ist der Rechnungshof?
Übt neben bestimmter Sonderaufgaben, die Rechnungs- und Gebarungskontrolle aus
Prüfungsmaßstab: ziffernmäßige Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Art 126b Abs 5 B-VG
Kontrolliert gem Art 121 B-VG die Gebarung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbänden
Aber auch Kammern, Sozialversicherungsträger und jene Rechtsträger die von einer Gebietskörperschaft organisatorisch oder wirtschaftlich beherrscht werden
Gebarungskontrolle: von Amts wegen Lediglich kleine Gemeinden (>10.000 Einwohner) nur auf begründetes Ersuchen der Landesregierung oder auf Grund eines Beschlusses des jeweiligen Landtages
Rechnungshof kann eine festgestellte Misswirtschaft nicht selbst sanktionieren
—> Berichterstattung an das zuständige Parlament (Rechnungshofberichte)
Weitere Aufgabe: Feststellung des Bundesrechnungsabschlusses
Untersteht unmittelbar dem Nationalrat
Präsident des Rechnungshofes wird vom Nationalrat für eine Funktionsperiode von zwölf Jahren gewählt (Wiederwahl ist unzulässig, Art 122 Abs 4 B-VG)
Präsident ist rechtlich und politisch verantwortlich (kann abberufen werden oder Angeklagt werden Art 142 Abs 2 lit b iVm 123 und 76 Abs 2 B-VG)
Was ist die Volksanwaltschaft?
Art 148a ff B-VG
Bürger eine möglichst formlose Beschwerdemöglichkeit in jenen Fällen zu ermöglichen, in denen keine Rechtsmittel mehr offen stehen
Ist ein Hilfsorgan der Gesetzgebung und organisatorisch ein Bundesorgan
Besteht aus drei Mitgliedern (Volksanwälte)
Werden vom Nationalrat für eine Periode von sechs Jahren gewählt (nur eine Wiederwahl möglich), Art 148g B-VG
Ist in der Ausübung ihres Amtes unabhängig (Art 148a Abs 6 B-VG)
Jedes Mitglied ist hinsichtlich ihrer Verantwortlichkeit den Mitgliedern der
Bundesregierung nach Art 142 Abs 2 lit b B-VG gleichgestellt (Art 148g Abs 6 B-VG)
Nähe Bestimmung: Volksanwaltschaftsgesetz 1982
Kann alle Missstände der Bundesverwaltung aufgreifen (der Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung)
Können von Amts wegen oder auf Beschwerde tätig werden (Art 148a B-VG)
Rechtlichen Möglichkeiten sind beschränkt:
Empfehlungen an die obersten Organe der Bundesverwaltung, an die Organe der Selbstverwaltung sowie weisungsfreie Behörden
Verwaltungsorgan trifft aber keine rechtliche Verpflichtung, diese Empfehlung umzusetzen – Nichtumsetzung muss begründet werden
Verordnungsprüfungsverfahren für Bundesverordnungen durch den Verfassungsgerichtshof beantragen (Art 139 Abs 1 Z 5 B-VG)
Zur Kontrolle der Bundesverwaltung eingerichtet.
Länder können die Volksanwaltschaft durch Landesverfassungsgesetze auf für die Landesverwaltung für zuständig erklären oder aber eigen Einrichtungen schaffen (Art 68 Oö L-VG – Art 139 Abs 1 Z 6 B-VG)
Was sind die Drei Ebenen des Rechtsschutzsystems?
Rechtsweg gegen einen Bescheid spielt sich auf drei Ebenen ab:
Zunächst mit Beschwerde an ein Verwaltungsgericht wenden Beschwerdefrist beträgt vier Wochen ab dem Tag der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. ab dem Tag der mündlichen Verkündung des Bescheides
Ein Erkenntnis (bzw ein Beschluss) des Verwaltungsgerichts kann mittels Revision beim WvGH und/oder mittels Beschwerde beim VfGH angefochten werden.
Frist: beträgt sechs Wochen ab Zustellung.
Die Revision muss die Verletzung einfachgesetzlich gewährleisteter Rechte behaupten (Revisionspunkte)
Die Erkenntnisbeschwerde muss die Verletzung in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht und/oder durch die Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm behaupten (Zulässigkeit Kap. 21)
VfGH greift nur schwere Fehler des Verwaltungsgerichts auf und beschränkt sich auf Grobprüfung VwGH Feinprüfung
Rechten aus der EMRK verletzt: internationaler Rechtsweg (Individualbeschwerde beim EuGH bzw EGMR)
Was wird unter Bescheidbeschwerde an das Verwaltungsgericht verstanden?
Geregelt: Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG)
Innerhalb von vier Wochen zu erheben Beschwerde hat den nach § 9 VwGVG angefochtenen Bescheid und die Behörde, die ihn erlassen hat (belangte Behörde) zu bezeichnen.
Gründe anzuführen
Außerdem auf ein konkretes Begehren zurichten.
Eine rechtzeitig eingebrachte und zulässige Beschwerde hat ex lege aufschiebende Wirkung
Kann in Einzelfall ausgeschlossen sein (§§ 13, 22 Abs 2 VwGVG)
Im Verwaltungsstrafverfahren kann die aufschiebende Wirkung nicht ausgeschlossen werden (§ 41 VwGVG)
Belangte Behörde hat die Möglichkeit, eine Beschwerdevorentscheidung zu treffen (§ 14 VwGVG)
Bescheid innerhalb von zwei Monaten aufheben, abändern, zurück- oder abweisen
Jede Partei kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Beschwerdevorentscheidung beantragen, dass die Beschwerde dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wird (Vorlageantrag § 15 VwGVG)
Zuständigkeit Bundesverwaltungsgericht oder Landesverwaltungsgericht:
Zuständigkeitsregelung Art 131 B-VG
Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen, hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde durch Erkenntnis zu erledigen (§ 28 VwGVG). Dabei hat es:
abweisen, wenn die behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt
in Verwaltungsstrafsachen in der Sache selbst zu entscheiden (§ 50 VwGVG)
in Administrativverfahren dann in der Sache selbst entscheiden oder den Bescheid mit Beschluss aufheben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Behörde zurückzuverweisen (§ 28 VwGVG)
Unzuständigkeit der belangten Behörde den angefochtenen Bescheid aufzuheben und an die zuständige Behörde zu verweisen
Verwaltungsgericht hat eine meritorische Entscheidungszuständigkeit - Ausnahmen sind eng auszulegen.
Was sind Verwaltungsinterne Rechtsmittel?
Rechtsmittel nach AVG können in ordentliche und außerordentliche Rechtsmittel unterschieden werden:
Ordentliche Rechtsmittel: sind jene, die der Partei im Zuge des Verwaltungsverfahrens innerhalb einer bestimmten Frist ohne besondere VSS zur Verfügung stehen
Berufung: in jenen Angelegenheiten der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zulässig ist
Vorstellung gegen Mandatsbescheide
Außerordentliche Rechtsmittel: dürfen nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen ergriffen werden:
Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 69 AVG), wenn das Verfahren zwar formell rechtskräftig abgeschlossen ist, der Bescheid aber an einer qualifizierten Rechtswidrigkeit leidet.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 71 AVG), wenn die Partei unverschuldeterweise oder nur leicht fahrlässig eine Frist oder eine mündliche Verhandlung versäumt hat.
Was ist ein Individualantrag?
(1) Voraussetzungen für die Stellung eines Individualantrags
Gem. Art 139 Abs 1 und 140 Abs 1 B-VG erkennt der VfGH über:
Gesetzwidrigkeit von Verordnungen bzw Verfassungswidrigkeit von Gesetzen
Auf Antrag einer Person, die unmittelbar durch die Rechtswidrigkeit in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet
sofern die Verordnung oder das Gesetz ohne Fällung einer gerichtlichen Entscheidung oder ohne Erlassung eines Bescheides (bzw Erkenntnisse) für diese Person wirksam geworden ist
Dieser Antrag eines Rechtsunterworfenen an den VfGH auf Normenkontrolle wird Individualantrag bezeichnet
Unmittelbarer und aktueller Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers vorliegen und ein Umweg über einen anderen Rechtsweg nicht zumutbar sein.
(2) Unmittelbare Eingriffswirkung in eine Rechtsposition
Angefochtene Norm selbst den Antragsteller aktuell und unmittelbar beeinträchtigt.
Liegt dann vor, wenn bereits ein Bescheid, ein Erkenntnis oder ein Urteil die generelle Norm individuell-konkret umgesetzt hat
Außerdem braucht es eine aktuelle Beeinträchtigung, eine potenzielle genügt nicht
(3) Umwegsunzumutbarkeit
Individualantrag = subsidiärer Rechtsbehelf
Normadressaten darf kein anderer gerichtlicher oder verwaltungsbehördlicher Rechtsweg offen stehen!
—> Zumutbar: wenn es offensichtlich ist, dass diese nicht erteilt werden kann oder in aussichtslosen Verfahren
—> Unzumutbar: wenn der Normadressat die generelle Norm übertreten müsste um so ein Strafverfahren zu provozieren und diesem die Rechtswidrigkeit der Verbotsnorm einzuwenden oder ein besonders aufwändiges, teures und langwieriges Verfahren einleiten müsste
Was ist die Anregung von Normenkontrollverfahren?
Alle Gerichte sind legitimiert, Anträge auf Verordnungs- oder Gesetzesprüfung an den VfGH im Hinblick auf präjudizielle Normen zu stellen (Art 139 Abs 1 Z 1 bzw Art 140 Abs 1 Z 1 lit a B-VG)
Verfahrenspartei kann daher im gerichtlichen Verfahren nur anregen, dieses Recht auszuüben.
Gerichte sind bei Zweifel an der Verfassungskonformität von Gesetzen oder der Gesetzmäßigkeit von Verordnungen, verpflichtet einen Normprüfungsantrag an den VfGH zu stellen
Verwaltungsgericht: stellt entgegen der Bedenken der Partei keinen Normenkontrollantrag – Erkenntnisbeschwerde an den VfGH durch Partei
Ordentliche Gericht: Gesetzesbeschwerde bzw Parteiantrag auf Normenkontrolle, wenn Gericht den Bedenken nicht folgt (kann aber ausgeschlossen sein)
VSS: Dass eine von einem ordentlichen Gericht entschiedene Rechtssache und eine Partei dieses Verfahrens aus Anlass eines gegen diese Entscheidung erhobenen Rechtsmittels behauptet, durch die Entscheidung dieses Gerichtes wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung bzw eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt zu sein.
Verwaltungsbehörden haben keine Anfechtungsbefugnis
Was ist die Aufhebung durch den VfGH?
Stattliche Behörden sind verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich kundzumachen.
Aufhebung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft – außer Frist wurde vom VfGH bestimmt (Art 139 Abs 5, Art 140 Abs 5 B-VG)
Aufhebung nur für die Zukunft
Ausnahme für den Anlassfall, aufgrund dessen das
Normprüfungsverfahren tatsächlich eingeleitet wurde
Ergreiferprämie: Auf den Anlassfall ist die als rechtswidrig aufgehobene
generelle Norm nicht anwendbar
Was ist die Maßnahmenbeschwerde?
Zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG)
Beschwerdefrist: sechs Wochen ab dem Zeitpunkt der Kenntnis von der Maßnahme
War er durch die Maßnahme gehindert (zB Festnahme), erst ab Wegfall der Behinderung
Verwaltungsgericht hat über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme mit Erkenntnis abzusprechen.
Maßnahme rechtmäßig: Abweisung der Beschwerde
Maßnahme rechtswidrig: ggf aufzuheben
Gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts kann Revision an den VwGH und/oder Beschwerde an den VfGH erhoben werden
Rechts aus der EMRK verletzt: Rechtsweg zum EGMR
Was ist die Maßnahmenbeschwerde als subsidiärer Rechtsbehelf?
Bsp § 360 Abs 3 GewO – Erfordernis einer Gewerbeberechtigung
—> Bei Fehlen: Stilllegung
Danach erlassen eines Bescheides innerhalb eines Monats
Maßnahmenbeschwerde ab Bescheiderlass nicht mehr zulässig – Maßnahmenbeschwerde hat hier nur subsidiären Charakter
Was wird unter Rechtsschutz gegen schlicht-hoheitliches Handeln verstanden?
Kommt gerade keine Hoheitsgewalt zum Einsatz
Allerdings ist die Handlung aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs mit dem Hoheitsakt dem Bereich der Hoheitsverwaltung zuzuordnen.
Gibt idR weder ein allgemeines Verfahrensgesetz noch ein öffentlich-rechtliches Rechtsschutzsystem.
Mündet das schlichte hoheitliche Handeln in einem Bescheid – Anfechtung im Rechtsweg
Möglichkeit von Beschwerde an die Verwaltungsgerichte (Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG)
Was wird unter Rechtsschutz gegen nichthoheitliches Handeln verstanden?
Gelten keine verfahrensrechtlichen Regelungen und kein öffentlich-rechtliches Rechtsschutzsystem
Ordentliche Gerichte aufsuchen
Ausnahme: wenn der Gesetzgeber auch privatwirtschaftlichen Handeln sieht der Staat ein Verfahrensrecht und einem Rechtsschutzsystem vor dem Verwaltungsgerichten (Art 130 Abs 2 Z 2 B-VG)
was wird unter Rechtsschutz gegen Säumnis verstanden?
Rechtsweg gegen Säumnis staatlicher Organe ausschließlich hinsichtlich der Erlassung von Bescheiden und gerichtlichen Entscheidungen.
Erlassung von generellen Normen besteht keine Entscheidungspflicht (Kein durchsetzbarer Anspruch)
Auch behauptete Säumnis bei Akten verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt und bei schlicht-hoheitlichem Handeln kann grundsätzlich nicht bekämpft werden.
Bei Erlassung von Bescheiden: gesetzliche Entscheidungspflicht, § 73 Abs 1 AVG
Ohne unnötigen Aufschub
Innerhalb von sechs Monaten entscheiden
Säumnisbeschwerde Art 130 Abs 1 Z 3 B-VG
Auch Verwaltungsgerichte trifft eine gesetzliche Entscheidungspflicht, § 34 VwGVG – Fristsetzungsantrag an den Verwaltungsgerichtshof (Art 133 Abs 1 Z2 iVm Abs 7 B-VG)
Was ist Amtshaftung?
Art 23 Abs 1 B-VG haften die Gebietskörperschaften und sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für Schäden, die die als ihre Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten zugefügt haben.
Amtshaftungsgesetz
Durch Klage bei den ordentlichen Gerichten geltend zu machen Haftung für Schäden durch: Bescheide, Maßnahmen, Verordnungen, Erkenntnisse, Urteile und Beschlüsse (auch durch Säumnis) Ausgenommen: Entscheidungen der Höchstgerichte
Nichthoheitliches Handeln: Schadensersatz nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts
Kann auch den direkten Organwalter auf Schadensersatz verklagen
Am Organwalter Regress nehmen, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (Art 23 Abs 2 B-VG)
Was ist Staatshaftung?
Erfasst auch unionsrechtswidriges Handeln des Gesetzgebers sowie Höchstgerichte
Weiter als die Amtshaftung
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