A. §242 (+)
B. §244 I Nr.1 a StGB
I. Tb
obj tb
a) Verwirklichung des Grunddelikts
b) Qualifikation des §244 I nr.1 a
aa) Waffe
bb) Beisichführen
Bande
Auf ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung beruhende Verbindung von mindestens drei Personen, die mit Willen geschlossen wurde, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im einzelnen noch unbestimmte Straftaten zu begehen (h.M.)
Zuletzt geändertvor 10 Tagen