Mutterunternehmen, die einen beherrschenden Einfluss auf
mindestens ein Tochterunternehmen ausüben, sind zur
Erstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.
Richtig.
Zur Erstellung eines Konzernabschlusses sind ausschließlich
deutsche Mutterunternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft verpflichtet.
Nein.
Auch Personengesellschaften/Einzekunternehmen mit Sitz im Inland und beherrschendem Einfluss auf Mindestens ein TU.
Die Berücksichtigung eines Tochterunternehmens im
Konzernabschluss hat abhängig von ihrem Sitz zu erfolgen.
Welteinkommensprinzip.
Der Konzernabschluss hat Zahlungsbemessungs- und
Informationsfunktion.
Falsch.
Reine Informationsfunktion. Ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Durch die Aufwands- und Ertragskonsolidierung sollen alle
konzerninternen Leistungsbeziehungen aus der Konzern-GuV
eliminiert werden.
Nur externe Leistungsbeziehungen sollen in der Konzern-GuV eine Rolle spielen.
Mit Ausnahme der Kapitalflussrechnung weist der
Konzernabschluss nach HGB die gleichen Elemente wie derjenige
nach IFRS aus.
Die Kapitalflussrechnung ist in beiden Fällen Pflicht.
Die Segmentberichterstellung ist nach HGB Wahlbestandteil und nach IFRS Pflichtbestandteil.
Für jedes Konzernunternehmen, auch für das
Mutterunternehmen, ist eine Handelsbilanz III zu erstellen
Falsch
Zuletzt geändertvor 4 Tagen