Buffl

Strahlenschutz

LS
von Lauritz S.

Frage 7

Was weißt Du über die Messmethode und den Aufbau der beiden Systeme (1. Filmdosimeter; 2. TL-DOS)?

Antwort

1. Das Filmdosimeter besteht aus einem Kunststoffgehäuse mit zwei Filmen (ein unempfindlicher Film für hohe Dosen und ein empfindlicher Film für geringe Dosen) und verschiedenen Filtern (Kupfer und Blei mit verschiedenen Stärken). Anhand der Schwärzung des Films wird die Dosis ermittelt.

 

2. Die Dosimetersonde des TL-DOS besteht aus einer zweiteiligen Kassette mit transparenter Oberschale und farbiger Rückschale. In die Kassette wird ein Detektorblister eingelegt, in dem zwei Thermolumineszenz-Detektoren (auf Basis von Lithiumfluorid dotiert mit Magnesium und Titan) eingeschweißt sind. Beim Auswerten wird der Detektor zunächst erhitzt ("thermo"), wodurch ein Lichtsignal ("lumineszenz") abgegeben wird. Da diese Lichtmenge proportional zur aufgenommenen Energie ist, kann die Höhe der ionisierenden Strahlung direkt bestimmt werden. Durch diesen Vorgang ist der Detektor (anders als der Film) wieder einsetzbar und kann wiederverwendet werden.

 

Der Dosisbereich zwischen 0,1 mSv und 1 Sv kann bei beiden Systemen gemessen werden.






Das neue System hat gegenüber dem alten System den Vorteil, dass die Detektorblister der TL-DOS im Gegensatz zu dem Einmal-Produkt des Dosisfilms wiederverwendbar sind. 

Ende 2022 erfolgte eine Umstellung der alten Filmdosimeter auf neue Systeme. Bis einschließlich März 2023 konnten die Filmdosimeter noch ausgewertet werden. In den meisten Bundesländern wird das TL-DOS Dosimeter verwendet. Daneben gibt es auch noch ein weiteres neues System für die Ganzkörperdosimetrie: optisch stimulierte Luminenszenz (OSL) Dosimeter. Der Messbereich liegt zwischen 0,1 mSv und 10 Sv (und damit etwas größer als bei TL-DOS). Bei der OSL-Dosimetrie besteht der Detektor aus Aluminiumoxid oder aus Berylliumoxid und befindet sich auf einer Plastikkarte innerhalb eines lichtdicht verschweißten Gehäuses. Trifft ionisierende Strahlung auf den Detektor, wird Energie im Berylliumoxidkristall gespeichert. Durch anschließende Bestrahlung mit blauem Licht wird ein Teil der Energie, die durch die ionisierende Strahlung im Kristall gespeichert wurde, in Form von Licht wieder freigesetzt. Die freigesetzte Lichtintensität ist ein Maß für die absorbierte Strahlung. Der Detektor ist ebenfalls wie TL-DOS grundsätzlich wiederverwendbar. In einigen Bundesländern (wie Berlin) werden häufiger OSL-Dosimeter als TL-DOS verwendet. 


Frage 8

In welche Kategorien lassen sich beruflich strahlenexponierte Personen einteilen?

Antwort

Es werden beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A und B unterschieden.

 

Kategorie A:

Eine Strahlenexposition kann im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von > 6 mSv führen.

 

Kategorie B:

Eine Strahlenexposition kann im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von > 1 mSv (bis 6 mSv) führen.





Die Einteilung in die jeweilige Kategorie erfolgt durch den Strahlenschutzverantwortlichen. In der Regel wird die Zuordnung an den Strahlenschutzbeauftragten delegiert.

Personen der Kategorie A müssen jährlich von einem ermächtigten Arzt (arbeitsmedizinische Vorsorge) untersucht werden. Für Personen der Kategorie B gibt es dazu keine festen Regelungen, Vorsorgemaßnahmen können aber von der zuständigen Behörde angeordnet werden.

Auszug aus der Strahlenschutzverordnung (§71; den Link findest Du hier):

1. Beruflich exponierte Personen der Kategorie A: Personen, die einer beruflichen Exposition aus Tätigkeiten ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 6 Millisievert, einer höheren Organ-Äquivalentdosis als 15 Millisievert für die Augenlinse oder 150 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder einer lokalen Hautdosis von mehr als 150 Millisievert führen kann;

2. Beruflich exponierte Personen der Kategorie B: Personen, die nicht in die Kategorie A eingestuft sind und die einer beruflichen Exposition aus Tätigkeiten ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert, einer höheren Organ-Äquivalentdosis als 50 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder einer lokalen Hautdosis von mehr als 50 Millisievert führen kann.


Frage 14

Und jetzt im Detail:

1. Wer ist SSV?

2. Wer braucht einen SSV?

3. Wie wird man SSV?

4. Darf der SSV sein Amt delegieren?

Antwort

1. Wer Strahlenschutzverantwortlicher ist, ergibt sich aus dem Strahlenschutzgesetz (§ 69). Dies kann entweder eine natürliche Person (niedergelassener Arzt) oder eine juristische Person (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft, Körperschaft oder Stiftung) sein. Der SSV ist derjenige, der eine Umgangsgenehmigung besitzt oder eine den Behörden anzuzeigende Tätigkeit im Sinne der StrlSchV ausübt.

 

2. Wer in einem Betrieb, einer Einrichtung oder in einem Krankenhaus mit radioaktiven Stoffen umgehen möchte oder plant eine Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen zu betreiben, benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Behörde überprüft, ob der Genehmigungsinhaber den Strahlenschutz für Mensch und Umwelt gewährleistet. Der Genehmigungsinhaber ist im Sinne der Strahlenschutzverordnung Strahlenschutzverantwortlicher.

 

3. Durch Anzeige bei der zuständigen Bezirksregierung.

 

4. Ja, zum einen kann der SSV zum Zwecke der sicheren Ausführung der genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten je nach Erfordernissen die notwendige Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten bestellen. Die Bestellung des SSB erfolgt vom SSV schriftlich an die zuständige Behörde.

Zusätzlich kann der SSV die Durchführung seiner Aufgaben auf einen Strahlenschutzbevollmächtigen delegieren, der nicht Strahlenschutzbeauftragter zu sein braucht, aber die Funktion des Strahlenschutzverantwortlichen ausübt, ohne dessen Verantwortlichkeit einschränken zu können.

Der SSV entbindet sich durch die Bestellung von SSB oder durch die Benennung eines Bevollmächtigten nicht von der Verantwortung für die Erfüllung seiner Pflichten und Aufgaben.






Falls der Strahlenschutzverantwortliche keinen Strahlenschutzbeauftragten bestellt, muss er selbst die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen und nachweisen können. 

Frage 21

Wie kannst Du bei der Patientin die Strahlenbelastung der CT-Thorax Untersuchung verringern?

Antwort

Die Strahlendosis kann unter anderem wie folgt reduziert werden:

1. Es ist auf eine adäquate Lagerung zu achten. Die Arme sollten oberhalb des Kopfes positioniert werden.

2. Potenzielle Quellen für Artefakte (z.B. Schmuck, Elektroden, außen aufliegende metallische Gegenstände) sollten entfernt werden.

3. Es ist auf eine adäquate Zentrierung der Patientin im Isozentrum der Gantry zu achten.

4. Reduktion der Scanlänge. Der Scanbereich soll ausschließlich auf die Lungengefäße fokussieren.

5. Manuelle oder automatische Reduktion des Röhrenstroms.

6. Manuelle oder automatische Reduktion der Röhrenspannung.

7. Nutzung von weiteren technischen Entwicklungen (z.B. Iterative Rekonstruktion).

8. Außerhalb des primären Strahlenfeldes sollte die Strahlung mittels Schutzmittel weitestmöglich abgeschirmt werden (z.B. Augenlinsenschutz, Schilddrüsenschutz, Bleischürze um das Abdomen/Becken).





Zu 1 und 2: 

Durch die Hochlagerung der Arme und die Entfernung potenzieller Quellen für Artefakte wird die Bildqualität verbessert, da dem Auftreten von Aufhärtungs- oder Streifenartefakte entgegengewirkt wird. Bei Lagerung der Arme neben dem Körper der Patient*innen oder bei aufliegenden metallischen Gegenständen kann es aufgrund der automatischen Röhrenstrommodulation zu einem erhöhten Röhrenstrom und damit zu einer erhöhten Strahlendosis kommen. Werden die Arme über dem Kopf gelagert, führt dies zu einer Dosisreduzierung um bis zu 45% einer CT-Thorax/Abdomen Untersuchung im Vergleich zur seitlichen Armlagerung [Brink et al. 2008]. Bei Polytraumapatient*innen, bei denen die Überkopf-Lagerung der Arme nicht möglich ist, sollte versucht werden, die Arme auf dem Bauch der Patient*innen zu lagern.

Zu 3: 

Eine vertikale Abweichung von wenigen cm führt zu einer bis zu 20%igen Strahlendosiszunahme in der Körperperipherie und der Körperoberfläche. Ursache ist die Verwendung von Formfiltern („bow-tie filter“), die zentral nur gering, peripher dagegen die Strahlung stark abschwächen.

Zu 5: 

Mit Hilfe der automatischen Röhrenstrommodulation wird für jede Schicht während des Scans der Röhrenstrom automatisch in Abhängigkeit der Dichte des zu untersuchenden Gewebes (Körperbau der Patient*innen, Modulation in x-, y- und z-Achse) angepasst. Dadurch wird eine gleichbleibende Bildqualität erzielt. Bei einer CT-Thorax-Abdomen/Becken wird beispielsweise in den Lungenabschnitten weniger Strahlung benötigt als im Becken - bedingt durch die Absorption der Beckenknochen. Mit Hilfe der automatischen Röhrenstrommodulation kann in Abhängigkeit der Körperregion die Dosis um bis zu 70% reduziert werden im Vergleich zu der Verwendung eines konstanten Röhrenstroms [Rizzo et al. 2006].

Zu 6: 

Die Reduktion der Röhrenspannung führt zu einem höheren Kontrast in CT-Angiografien und venösen CT-Untersuchungen. Kompensatorisch muss dabei der Röhrenstrom erhöht werden, um das Bildrauschen zu verringern. Die Verringerung der Röhrenspannung von 100 kV auf 80 kV wird z.B. für CT-Pulmonalisangiographien bei normalgewichtigen oder schlanken Patient*innen empfohlen. Ursächlich für die gesteigerten CT-Dichtewerte von jodhaltigen Kontrastmitteln bei niedriger Röhrenspannung ist der gesteigerte Photoeffekt und die reduzierte Compton-Streuung, oder anders ausgedrückt „kV macht grau!“ [Curry et al. 1990].

Zu 7: 

Im Vergleich zur gefilterten Rückprojektion (als analytisches Standardverfahren in der CT) liefert die iterative Rekonstruktion eine verbesserte Bildqualität und verringertes Bildrauschen. Der iterative Rekonstruktionsalgorithmus kann durch eine bessere Rauschunterdrückung im Bild zur Dosisreduktion (Verringerung der Röhrenspannung und Röhrenstrom) eingesetzt werden.

Zu 8: 

Hilfsmittel zur Strahlenabschirmung sollten nicht im geplanten Strahlungsfeld liegen, da sie ansonsten zu deutlichen Artefakten und einer verminderten Bildqualität führen. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass die Strahlenschutzhilfsmittel im CT nach dem Localizer aufgelegt werden, da ansonsten durch die automatischen Röhrenstrommodulation eine übersteigerte Dosisanpassung folgt. Eine Rückstreuung in Richtung des Körpers der Patient*innen ist bei einer Bleiabdeckung (aufgrund der hohen Ordnungszahl und Überwiegen des Photoeffekts) nicht zu befürchten.


Frage 30

Nenne konkrete Maßnahmen in der Angiographie/Durchleuchtung, um die Strahlenexposition für Dich als Untersucher*in zu reduzieren.

Antwort

Abstand halten:

Untersucher*innen und das Assistenzpersonal sollten sich mit größtmöglichem Abstand zur Strahlenquelle aufhalten. Assistenzpersonal steht idealerweise im Schatten des primären Untersuchers. Bei speziellen Untersuchungen mit erhöhter Strahlenexposition (z.B. Flachdetektor-CT, Rotationsangiographie) sollte der Untersuchungsraum verlassen werden und die Untersuchung von außerhalb gestartet werden.

Die Röntgenröhre sollte unter den Patient*innen bzw. unter dem Tisch platziert sein.

Falls laterale Durchleuchtungsbilder akquiriert werden müssen, sollte die Röntgenröhre der Untersucherin gegenüber gekippt werden (und nicht unmittelbar neben der Untersucherin platziert werden).

 

Abschirmung:

Alle Personen im Untersuchungsraum tragen eine Röntgenschürze inklusive Schilddrüsenschutz. Untersucher*innen unmittelbar am Patiententisch sollten zusätzlich einen Augenlinsenschutz (z.B. Röntgenschutzbrille oder Schutzvisier) tragen. Zusätzlich sollten weitere Abschirmmöglichkeiten wie ein Bleiglasfenster zwischen Patient*innen und Untersucher*in, Bleivorhänge/Seitenschutz entlang des Untersuchungstisch und mobile Bleiabschirmungen im Raum genutzt werden.

 

Aufenthaltsdauer begrenzen:

Die Durchleuchtungszeit sollte auf das notwendigste reduziert werden. Wiederholungen von DSA-Serien, eine vermehrte Bilderanzahl bei der Akquisition (z.B. 6 Bilder statt 1 Bild pro Sekunde) oder starke Vergrößerungseinstellungen sollten sorgfältig abgewogen werden, da sie mit einer erhöhten Strahlenexposition einhergehen.   





! Merke !

Streustrahlung ist am höchsten auf der Seite des Eindringens der Röntgenstrahlen in die Patient*innen!

Die Untersucherin steht idealerweise neben dem Detektor.

Die Röntgenröhre ist idealerweise entweder unter dem Tisch oder gegenüber der Untersucherin platziert.

Bei CT-Interventionen sollte man immer als Untersucher aus dem Raum gehen, wenn gestrahlt wird. Es gibt keinen Grund während einer Kontroll-Scans im Kontrollraum zu bleiben.

Frage 36

Nenne drei Änderungen, die in der neuen Strahlenschutzverordnung vorgenommen wurden.

Antwort

1. Bei CT oder Angiographie-Anlagen, die ab dem 01.01.2019 in Betrieb genommen werden, ist die Hinzuziehung und Mitwirkung eines Medizinphysik-Experten erforderlich.

2. Der Grenzwert der Organdosis für die Augenlinse bei beruflich strahlenexponierten Personen wurde auf 20 mSv/Jahr herabgesetzt.

3. Der Röntgenpass muss Patient*innen nicht mehr aktiv angeboten werden.





! Merke !

Einer der wichtigsten Punkte in der neuen Strahlenschutzverordnung ist die verpflichtende Verfügbarkeit von Medizinphysik-Expert*innen in radiologischen Abteilungen.

Zu 1: 

Für Geräte, die zum 31.12.2018 bereits in Betrieb waren, gab es bis Ende 2022 eine Übergangsfrist.

Zu 2: 

Die Organdosis der Augenlinse betrug vormals 150 mSv/Jahr.

Weitere Änderungen beinhalten unter anderem:

  • Früherkennungsuntersuchungen zur Ermittlung von nicht übertragbaren Krankheiten werden durch das Bundesamt für Strahlenschutz unter Beteiligung von Fachkräften wissenschaftlich bewertet. Ein bekanntes Früherkennungsverfahren ist das Mammographie-Screening. Aktuell wird die Früherkennung von Lungenkrebs mittels Low-Dose CT für Personen mit hohem Tabakkonsum diskutiert.

  • Die Aufgaben der Ärztlichen Stellen wurden erweitert.

  • Arbeitsanweisungen (SOPs) sind für alle Anwendungen zu erstellen.  

  • Bei Mitnutzung von „fremden“ Röntgengeräten durch einen Arzt oder Ärztin, die nicht Betreiber der Anlage sind, jedoch eigenverantwortlich Diagnostik und Therapie an den Geräten betreiben, gelten diese als Strahlenschutzverantwortliche. Dazu gehören auch die entsprechenden Pflichten eines Strahlenschutzverantwortlichen und Meldung des „fremden“ Betreibers an die zuständigen Behörden.

  • Eine Person, an der ionisierende Strahlung oder ein radioaktiver Stoff angewendet werden soll, muss vorher über das Risiko der Strahlung informiert werden.


Frage 46

Du hast eine CT-Untersuchung einer Patientin aufgrund eines Stromausfalls abbrechen müssen. Wie gehst Du weiter vor?

Antwort

Die Untersuchung wird wiederholt, da eine rechtfertigende Indikation bestanden hat. Formell handelt es sich hier um ein Vorkommnis, da ungewollt vermehrt Strahlung zum Einsatz gekommen ist. Wichtig ist zu überprüfen, ob ein bedeutsames Vorkommnis vorliegt. Es greift der individuelle Fall: übersteigt die Dosis (CTDIvol) laut Patientenprotokoll 120 mGy für eine Untersuchung des Gehirns bzw. 80 mGy für eine Untersuchung des Körpers, muss der Strahlenschutzverantwortliche das bedeutsame Vorkommnis unverzüglich an die zuständige Behörde (Bezirksregierung) übermitteln, zusammen mit Ausführungen wie solch ein Fall zukünftig nicht wieder auftritt.






Um den vielen Pflichten aus der Strahlenschutzverordnung nachzukommen, werden zunehmend Dosismanagementsysteme eingesetzt. Diese sind jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich sollen Medizinphysik-Expert*innen mitwirken, so dass eine systematische Analyse zur Vermeidung und Erkennung von Vorkommnissen sichergestellt wird. 

Dies oben genannte Frage gab es in den Altfragen in verschiedenen Abwandlungen.

Wichtig dabei ist, systematisch vorzugehen:

  1. Liegt ein Vorkommnis (= unbeabsichtigte Strahlenexposition) vor?

  2. Liegt zusätzlich ein bedeutsames Vorkommnis (= entsprechend der Kriterien zur Meldung der bedeutsamen Vorkommnisse) vor?  

 

Ein Beispiel, für ein Vorkommnis (jedoch kein bedeutsames Vorkommnis) wäre folgender Fall, der in den Altfragen vorkam:

Ein Patient ohne Namenschild kommt in die Radiologie und wird aufgerufen: "Herr Müller zum CT?". Der Patient sagt "Ja." Es wird ein Staging-CT durchgeführt. Danach stellt sich heraus: Das war der falsche Patient.

Es liegt in diesem Fall eine unbeabsichtigte Strahlenexposition vor – also ein Vorkommnis. Aber das CTDIvol wurde im Individualfall nicht überschritten.

Das Vorkommnis muss demnach nicht der zuständigen Behörde gemeldet werden, aber es ist trotzdem zu erfassen und aufzuarbeiten (z.B. interne Besprechungen, SOP-Änderung, CIRS-Meldung). Dies gilt nicht nur für den tatsächlichen Fall, sondern auch für beinahe aufgetretene Vorkommnisse. Das fordert die Richtlinie 2013/59/Euratom, um ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten und kontinuierlich zu verbessern.

Frage 47

Wie lauten die Kriterien zur Meldung der bedeutsamen Vorkommnisse in der Radiologie im Detail?

Antwort

Kollektiver Ansatz:

Eine Aktion wird erforderlich, wenn der diagnostische Referenzwert bei einer Untersuchung um mehr als 200% überschritten wird (entspricht dem Faktor 3 des DRW als Trigger). Dann muss der Mittelwert der letzten 20 Untersuchungen gleicher Untersuchungsart ermittelt werden. Liegt dieser über dem Doppelten des DRW (Überschreitung um mehr als 100%), ist das Kriterium für ein bedeutsames Ereignis erfüllt.

 

Individueller Ansatz:

1. Kriterium der Meldepflicht bei einer CT-Untersuchung einer Einzelperson:

- CTDIvol > 120 mGy (Gehirn)

- CTDIvol > 80 mGy (Körper)

2. Bei Durchleuchtungsuntersuchungen liegt das Kriterium zur Meldepflicht bei:

- Gesamtdosisflächenprodukt (DFP) > 20.000 cGy*cm

3. Bei fluoroskopischen Interventionen liegt das Kriterium zur Meldepflicht bei:

- Gesamtdosisflächenprodukt (DFP) > 50.000 cGy*cm falls innerhalb von 21 Tagen ein deterministischer Hautschaden zweiten oder höheren Grades auftritt.






Ursachen für bedeutsame Vorkommnisse im kollektiven Ansatz sind z.B. Fehler bzw. durchgeführte Änderungen in CT-Protokollen oder Gerätedefekte.

Manche Prüfer wollten in der Vergangenheit wissen, wo genau in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) die "Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses" beschrieben wird. Die Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses bei medizinischer Exposition sind in StrlSchV § 108 Anlage 14 festgelegt.



Author

Lauritz S.

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