Buffl

Brandschutzprüfung

ti
von t I.

"Wozu dienen Ablationsbeschichtungen von elektrischen Leitungen oder Kabelbandagen und was ist zu beachten?

( ) Für die mit einer Ablationsbeschichtung beschichteten Kabel oder Kabelbündel sind keine lnstallationskanale zur Schottung der Brandlast in Rettungswegen erforderlich.

( ) Mit einer Ablationsbeschichtung beschichtete Kabel lassen sich nicht bzw. nur schwer entzünden, hiermit kann eine Verbesserung des Brandschutzes erreicht werden.

( ) Kabelbandagen dienen der Umhüllung von gebündelten Kabeln bzw. von Kabelrinnen und damit der Kapselung der Brandlast dieser Leitungen.

( ) Mit Kabelbandagen versehene Kabelbündel oder Kabeltragsysteme ermöglichen den Funktionserhalt der elektrischen Leitungen.

( ) Es ist zu prüfen, ob solche Maßnahmen eine Abweichung von der MLAR darstellen, Abweichungen müssen begründet und ggf. legitimiert werden.

( ) Kabelbandagen verhindern die Brandweiterleitung über große Kabelbündel oder Kabeltragsysteme innerhalb von Brandabschnitten.

( ) Mit diesen Maßnahmen werden die Bedingungen für Leitungsanlagen in Rettungs­ wegen grundsätzlich erfüllt."

"( ) Für die mit einer Ablationsbeschichtung beschichteten Kabel oder Kabelbündel sind keine lnstallationskanale zur Schottung der Brandlast in Rettungswegen erforderlich.

(x) Mit einer Ablationsbeschichtung beschichtete Kabel lassen sich nicht bzw. nur schwer entzünden, hiermit kann eine Verbesserung des Brandschutzes erreicht werden.

(x) Kabelbandagen dienen der Umhüllung von gebündelten Kabeln bzw. von Kabelrinnen und damit der Kapselung der Brandlast dieser Leitungen.

( ) Mit Kabelbandagen versehene Kabelbündel oder Kabeltragsysteme ermöglichen den Funktionserhalt der elektrischen Leitungen.

(x) Es ist zu prüfen, ob solche Maßnahmen eine Abweichung von der MLAR darstellen, Abweichungen müssen begründet und ggf. legitimiert werden.

(x) Kabelbandagen verhindern die Brandweiterleitung über große Kabelbündel oder Kabeltragsysteme innerhalb von Brandabschnitten.

( ) Mit diesen Maßnahmen werden die Bedingungen für Leitungsanlagen in Rettungs­ wegen grundsätzlich erfüllt."

"Was regelt die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) allgemein und speziell?

( ) die brandschutztechnischen Anforderungen, die bei der Verlegung von Rohrleitungen fur brennbare Medien zu beachten sind

( ) die brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen in Rettungswegen

( ) die Verlegung von Leitungen in Aufenthaltsräumen

( ) die brandschutztechnischen Anforderungen an elektrische Verteiler in Rettungswegen

( ) die Verlegung von Leitungen durch Wände, die keine Trennwände sind

( ) die brandschutztechnischen Anforderungen, die bei der Verlegung von Lüftungsleitungen in elektrischen Betriebsraumen zu beachten sind

( ) die brandschutztechnischen Anforderungen, die bei lnstallationsschächten und lnstallationskanalen zu beachten sind

( ) die Verlegung von elektrischen Leitungen in Hohlraumböden

( ) die brandschutztechnischen Anforderungen, die bei der Durchführung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile zu beachten sind

( ) den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen im Brandfall

( ) die Betriebsdauer der Stromversorgung für sicherheitstechnische Anlagen"

"(x) die brandschutztechnischen Anforderungen, die bei der Verlegung von Rohrleitungen fur brennbare Medien zu beachten sind

(x) die brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen in Rettungswegen

( ) die Verlegung von Leitungen in Aufenthaltsräumen

( ) die brandschutztechnischen Anforderungen an elektrische Verteiler in Rettungswegen

( ) die Verlegung von Leitungen durch Wände, die keine Trennwände sind

( ) die brandschutztechnischen Anforderungen, die bei der Verlegung von Lüftungsleitungen in elektrischen Betriebsraumen zu beachten sind

(x) die brandschutztechnischen Anforderungen, die bei lnstallationsschächten und lnstallationskanalen zu beachten sind

( ) die Verlegung von elektrischen Leitungen in Hohlraumböden

(x) die brandschutztechnischen Anforderungen, die bei der Durchführung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile zu beachten sind

(x) den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen im Brandfall

( ) die Betriebsdauer der Stromversorgung für sicherheitstechnische Anlagen" Eine Antwort fehlt

"Welche Temperaturen darf ein zu prüfendes Bauteil im Brandprüfofen, z.B. eine Brandschutz-Rohrabschottung, auf der dem Feuer abgekehrten Seite bei der Prüfung in der 90. Minute nicht überschreiten, damit die Feuerwiderstandsprüfung des Bauteils als bestanden gilt und welche Bedingungen sind noch zu erfüllen?

( ) im Mittel nicht mehr als 140 K über der Anfangstemperatur

( ) an jeder Messstelle weniger als 179 °C

( ) weniger als 140 °C

( ) an keiner Messstelle mehr als 180 K über der Anfangstemperatur

( ) nicht mehr als 140 °C über der Anfangstemperatur

( ) an keiner Messstelle mehr als 180 °C über der Anfangstemperatur

( ) weniger als 180 °C im Mittel

( ) an keiner Messstelle mehr als 140 K über der Anfangstemperatur

( ) im Mittel weniger als 139 K über der Anfangstemperatur

() austretendes Gas dart sich nicht entzünden

( ) an jeder Messstelle weniger als 179 K über der Anfangstemperatur"

"(x) im Mittel nicht mehr als 140 K über der Anfangstemperatur

( ) an jeder Messstelle weniger als 179 °C

( ) weniger als 140 °C

(x) an keiner Messstelle mehr als 180 K über der Anfangstemperatur

( ) nicht mehr als 140 °C über der Anfangstemperatur

( ) an keiner Messstelle mehr als 180 °C über der Anfangstemperatur

( ) weniger als 180 °C im Mittel

( ) an keiner Messstelle mehr als 140 K über der Anfangstemperatur

( ) im Mittel weniger als 139 K über der Anfangstemperatur

(x) austretendes Gas dart sich nicht entzünden

( ) an jeder Messstelle weniger als 179 K über der Anfangstemperatur"

"Was sind notwendige Flure bzw. Flure?

( ) Notwendige Flure sind Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgangen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen.

( ) Notwendige Flure sind Flure, die Aufenthaltsräume und Nutzungseinheiten in Ober­ geschossen verbinden und direkt ins Freie führen, im Erdgeschoß sind keine notwendigen Flure erforderlich.

( ) Notwendige Flure sind Rettungswege. Flure sind Verkehrsflächen, die der inneren Erschließung von Nutzungseinheiten dienen und an die keine brandschutztechnischen Anforderungen gestellt sind.

( ) Notwendige Flure sind alle Flure über die Nutzungseinheiten und Aufenthaltsräume erschlossen werden.

( ) Notwendige Flure sind Flure, die für die Erschließung von Gebäuden der Gebäude­klasse 4 und 5 notwendig sind, wenn die Aufenthaltsräume und Nutzungseinheiten in Obergeschossen liegen und der Rettungsweg über die Fenster nicht sichergestellt ist."

"(x) Notwendige Flure sind Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgangen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen.

( ) Notwendige Flure sind Flure, die Aufenthaltsräume und Nutzungseinheiten in Ober­ geschossen verbinden und direkt ins Freie führen, im Erdgeschoß sind keine notwendigen Flure erforderlich.

(x) Notwendige Flure sind Rettungswege. Flure sind Verkehrsflächen, die der inneren Erschließung von Nutzungseinheiten dienen und an die keine brandschutztechnischen Anforderungen gestellt sind.

( ) Notwendige Flure sind alle Flure über die Nutzungseinheiten und Aufenthaltsräume erschlossen werden.

( ) Notwendige Flure sind Flure, die für die Erschließung von Gebäuden der Gebäude­klasse 4 und 5 notwendig sind, wenn die Aufenthaltsräume und Nutzungseinheiten in Obergeschossen liegen und der Rettungsweg über die Fenster nicht sichergestellt ist."

"Benennen Sie die richtige Zuordnung zu den Gebäudeklassen.

( ) Gebäudeklasse 2 = Gebaude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten van insgesamt nicht mehr als 400 m2

( ) Gebäudeklasse 3 = sonstige Gebaude mit einer Höhe bis zu 7 m

( ) Gebäudeklasse 1 = freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 und freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude.

( ) Gebäudeklasse 3 = Gebäude mittlerer Höhe die keine Sonderbauten sind

( ) Gebäudeklasse 5 = alle Sonderbauten

( ) Gebäudeklasse 4 = Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2

( ) Gebäudeklasse 3 = Gebäudehöhe 7 m, 3 Nutzungseinheiten mit je 250 m2

( ) Gebäudeklasse 4 = Gebäudehöhe 6,99 m, 2 Nutzungseinheiten mit je 250 m2

( ) Gebäudeklasse 2 = Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 1600 m2

( ) Gebäudeklasse 4 = Gebäude mit einer Höhe bis zu 25 m

( ) Gebäudeklasse 5 = sonstige Gebäude einschlielich unterirdischer Gebäude

( ) Gebäudeklasse 4 = Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2.

( ) Ein Gebäude mit einer Höhe van 100 m wird in die Gebäudeklasse 5 und zusätzlich als Sonderbau eingestuft"

"(x) Gebäudeklasse 2 = Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2

(x) Gebäudeklasse 3 = sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m

(x) Gebäudeklasse 1 = freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 und freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude.

( ) Gebäudeklasse 3 = Gebäude mittlerer Höhe die keine Sonderbauten sind

( ) Gebäudeklasse 5 = alle Sonderbauten

(x) Gebäudeklasse 4 = Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2

(x) Gebäudeklasse 3 = Gebäudehöhe 7 m, 3 Nutzungseinheiten mit je 250 m2

( ) Gebäudeklasse 4 = Gebäudehöhe 6,99 m, 2 Nutzungseinheiten mit je 250 m2

( ) Gebäudeklasse 2 = Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 1600 m2

( ) Gebäudeklasse 4 = Gebäude mit einer Höhe bis zu 25 m

(x) Gebäudeklasse 5 = sonstige Gebäude einschlielich unterirdischer Gebäude

( ) Gebäudeklasse 4 = Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2.

(x) Ein Gebäude mit einer Höhe van 100 m wird in die Gebäudeklasse 5 und zusätzlich als Sonderbau eingestuft"

"Warum und wie erfolgt die Unterscheidung von Bauteilen in Feuerwiderstands­klassen?

( ) Um ein unterschiedliches Brandverhalten von Bauteilen zu unterscheiden.

( ) Bestimmte Bauteile müssen unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Feuer­ widerstandsdauer erfüllen (abgestuftes Sicherheitsniveau z.B. Wand notwendiger Flur oder Brandwand).

( ) Die Feuerwiderstandsfähigkeit von Trennwänden und Brandwänden richtet sich nach der Gebäudeklasse.

( ) Der Feuerwiderstand von Bauteilen wird nur durch das Brandverhalten bestimmt.

( ) Bei raumabschließenden Bauteilen bezieht sich die Feuerwiderstandsfähigkeit auf deren Widerstand gegen die Brandausbreitung.

( ) RaumabschlieBende Stützen müssen keine Feuerwiderstandsdauer haben.

( ) Bei tragenden und aussteifenden Bauteilen bezieht sich die Feuerwiderstandsfähigkeit auf deren Standsicherheit im Brandfall.

( ) Die Unterscheidung in Feuerwiderstandsklassen erfolgt, um dem unterschiedlichen Zeitbedarf der Feuerwehr am Einsatzort zu sein, gerecht zu werden (Hilfsfrist).

( ) die Feuerwiderstandsfähigkeit bezieht sich bei tragenden Bauteilen, wie Wände, die in Leichtbauweise errichtet sind, nur auf den Widerstand gegen die Brandausbreitung."

"( ) Um ein unterschiedliches Brandverhalten von Bauteilen zu unterscheiden.

(x) Bestimmte Bauteile müssen unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Feuer­ widerstandsdauer erfüllen (abgestuftes Sicherheitsniveau z.B. Wand notwendiger Flur oder Brandwand).

(x) Die Feuerwiderstandsfähigkeit von Trennwänden und Brandwänden richtet sich nach der Gebäudeklasse.

( ) Der Feuerwiderstand von Bauteilen wird nur durch das Brandverhalten bestimmt.

(x) Bei raumabschließenden Bauteilen bezieht sich die Feuerwiderstandsfähigkeit auf deren Widerstand gegen die Brandausbreitung.

( ) RaumabschlieBende Stützen müssen keine Feuerwiderstandsdauer haben.

(x) Bei tragenden und aussteifenden Bauteilen bezieht sich die Feuerwiderstandsfähigkeit auf deren Standsicherheit im Brandfall.

( ) Die Unterscheidung in Feuerwiderstandsklassen erfolgt, um dem unterschiedlichen Zeitbedarf der Feuerwehr am Einsatzort zu sein, gerecht zu werden (Hilfsfrist).

( ) die Feuerwiderstandsfähigkeit bezieht sich bei tragenden Bauteilen, wie Wände, die in Leichtbauweise errichtet sind, nur auf den Widerstand gegen die Brandausbreitung."

"Was sind die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik?

( ) Die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik beschreiben die technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt.

( ) Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind die technischen Regeln, die in DIN-Normen und VDI-Richtlinien veröffentlicht sind.

( ) Die als Technische Baubestimmungen oder in diesen benannten technischen Regeln stellen im Bauordnungsrecht die allgemein anerkannten Regeln der Technik dar.

( ) Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind die technischen Regeln, deren Richtigkeit durch die Oberste Bauaufsicht bestätigt wurden.

( ) Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind die technischen Regeln, die sich praktisch bewahrt haben und in der Fachwelt allgemein anerkannt sind.

"

"( ) Die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik beschreiben die technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt.

( ) Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind die technischen Regeln, die in DIN-Normen und VDI-Richtlinien veröffentlicht sind.

(x) Die als Technische Baubestimmungen oder in diesen benannten technischen Regeln stellen im Bauordnungsrecht die allgemein anerkannten Regeln der Technik dar.

( ) Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind die technischen Regeln, deren Richtigkeit durch die Oberste Bauaufsicht bestätigt wurden.

(x) Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind die technischen Regeln, die sich praktisch bewahrt haben und in der Fachwelt allgemein anerkannt sind."

"Welche Stellung haben die Mustervorschriften?

( ) stellen die gültigen Vorschriften der Bauordnung der Bundesrepublik dar

( ) sind verbindlich und zu finden auf der Homepage www.arger-bauen.de

( ) sind unverbindliche Vorschriften fur Standardbauten, Sonderbauten und bestimmte technische Anlagen

( ) Mustervorschriften des Bundes sind höhergestellt als die jeweilige Landesbauordnung

( ) stellen eine Empfehlung der Fachkommission Bauaufsicht für die Lander dar

( ) stellen die Muster fur Sonderbaurichtlinien in der aktuellen Fassung dar

( ) Mustervorschriften sind verbindlich, wenn es im Bundesland keine eigenen Vorschriften über den Regelungsgegenstand gibt

( ) Mustervorschriften konnen durch die VV TB rechtsverbindlich werden

( ) stellen mit den Sonderbauverordnungen die Bauordnung in der aktuellen Fassung dar"

"( ) stellen die gültigen Vorschriften der Bauordnung der Bundesrepublik dar

( ) sind verbindlich und zu finden auf der Homepage www.arger-bauen.de

( ) sind unverbindliche Vorschriften fur Standardbauten, Sonderbauten und bestimmte technische Anlagen

( ) Mustervorschriften des Bundes sind höhergestellt als die jeweilige Landesbauordnung

(x) stellen eine Empfehlung der Fachkommission Bauaufsicht für die Länder dar

( ) stellen die Muster fur Sonderbaurichtlinien in der aktuellen Fassung dar

( ) Mustervorschriften sind verbindlich, wenn es im Bundesland keine eigenen Vorschriften über den Regelungsgegenstand gibt

(x) Mustervorschriften konnen durch die VV TB rechtsverbindlich werden

( ) stellen mit den Sonderbauverordnungen die Bauordnung in der aktuellen Fassung dar" Es fehlt eine weitere

"Welche der folgenden Mustervorschriften gibt es (auch in MW TB genannt)? ( ) Muster-Versammlungsstättenverordnung

( ) Muster-Kindertagesstätten-Bau-Richtlinie

( ) Muster-Hochhaus-Richtlinie

( ) Muster-Verkehrsbautenverordnung

( ) Musterbauordnung

( ) Muster-Büro- und Geschaftshaus-Richtlinie

( ) Muster-Hotelbau-Richtlinie

( ) Muster-lndustriebau-Richtlinie

( ) Muster einer Verordnung über den Bau von Betriebsraumen für elektrische Anlagen

( ) Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie

( ) Muster Verordnung über Brennstofflagerräume

( ) Muster-Geschaftshaus-Verordnung

( ) Muster-Schulbau-Richtlinie

( ) Muster-Produktions- und Lagerhallen-Richtlinie

( ) Muster-Beherbergungsstättenverordnung

( ) Muster-Gaststätten-Richtlinie

( ) Muster-Richtlinie für Druckbelüftungsanlagen

( ) Muster-Verkaufsstättenverordnung

( ) Muster-Hochschulbau-Verordnung

( ) Muster-Verkehrsbau-Verordnung

( ) Muster-Tunnelbau-Verordnung

( ) Muster-Feuerungsverordnung

( ) Muster-Sportstättenbau-Verordnung

( ) Muster-Garagenverordnung

( ) Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie"

"(x) Muster-Versammlungsstättenverordnung

( ) Muster-Kindertagesstätten-Bau-Richtlinie

(x) Muster-Hochhaus-Richtlinie

( ) Muster-Verkehrsbautenverordnung

(x) Musterbauordnung

( ) Muster-Büro- und Geschaftshaus-Richtlinie

( ) Muster-Hotelbau-Richtlinie

(x) Muster-lndustriebau-Richtlinie

(x) Muster einer Verordnung über den Bau von Betriebsraumen für elektrische Anlagen

(x) Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie

( ) Muster Verordnung über Brennstofflagerräume

( ) Muster-Geschaftshaus-Verordnung

(x) Muster-Schulbau-Richtlinie

( ) Muster-Produktions- und Lagerhallen-Richtlinie

(x) Muster-Beherbergungsstättenverordnung

( ) Muster-Gaststätten-Richtlinie

( ) Muster-Richtlinie für Druckbelüftungsanlagen

(x) Muster-Verkaufsstättenverordnung

( ) Muster-Hochschulbau-Verordnung

( ) Muster-Verkehrsbau-Verordnung

( ) Muster-Tunnelbau-Verordnung

(x) Muster-Feuerungsverordnung

( ) Muster-Sportstättenbau-Verordnung

(x) Muster-Garagenverordnung

(x) Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie"

"Worauf müssen Sie bei europäischen Bauprodukten, fur die Leistungserklärungen vorliegen, noch achten?

( ) auf die Übereinstimmungserklärung tor die lnstandhaltungsmaBnahmen

( ) auf die richtige Verwendung und die korrekte Austührung des Einbaus

( ) auf die Kennzeichnung des Bauprodukts mit CE-Zeichen und Ü-Zeichen

( ) auf eine gültige Montage- und Betriebsanleitung

( ) auf die Konformitatserklärung für den Betreiber

( ) auf die Anbringung des CE-Zeichens durch den Errichter nach Einbau

( ) auf die Kennzeichnung des Bauprodukts mit CE-Zeichen und Leistungsklasse

( ) auf die Kennzeichnung des Bauprodukts mit dem Ü-Zeichen (Nachweis der Fremdüberwachung) und der Prüfzeichennummer

( ) auf die Übereinstimmung der erklärten Leistungen und wesentlichen Merkmale mit den technischen Baubestimmungen

( ) auf das Vorliegen der Übereinstimmungsbestätigung durch den Hersteller"

"( ) auf die Übereinstimmungserklärung tor die lnstandhaltungsmaBnahmen

(x) auf die richtige Verwendung und die korrekte Austührung des Einbaus

( ) auf die Kennzeichnung des Bauprodukts mit CE-Zeichen und Ü-Zeichen

(x) auf eine gültige Montage- und Betriebsanleitung

( ) auf die Konformitatserklärung für den Betreiber

( ) auf die Anbringung des CE-Zeichens durch den Errichter nach Einbau

(x) auf die Kennzeichnung des Bauprodukts mit CE-Zeichen und Leistungsklasse

( ) auf die Kennzeichnung des Bauprodukts mit dem Ü-Zeichen (Nachweis der Fremdüberwachung) und der Prüfzeichennummer

(x) auf die Übereinstimmung der erklärten Leistungen und wesentlichen Merkmale mit den technischen Baubestimmungen

( ) auf das Vorliegen der Übereinstimmungsbestätigung durch den Hersteller"

"Was regelt die Muster-LOftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR) allgemein und speziell?

( ) die brandschutztechnischen Anforderungen, die bei der Errichtung von Lüftungs­anlagen zu beachten sind

( ) die Verwendung brennbarer Baustoffe für Lüftungsanlagen

( ) die brandschutztechnischen Anforderungen, die bei der Verlegung von elektrischen Leitungen für Lüftungsanlagen zu beachten sind

( ) die Aufstellung van Ventilatoren und Luftaufbereitungseinrichtungen in Lüftungszentralen

( ) die brandschutztechnischen Anforderungen, die an mit Luft arbeitenden Transport­ anlagen (z.B. Späneabsaugung, Rohrpostanlagen) gestellt sind

( ) die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsleitungen in Lüftungszen­tralen

( ) Anforderungen an die Luftfilterklassen in Lüftungsgeraten nach VDI 6022

( ) die brandschutztechnischen Anforderungen, die an Lüftungsanlagen zur Be- und Entlüftung von Wohnungen gestellt werden

( ) die Rauchableitung über Lüftungsanlagen in speziellen Sonderbauten

( ) die Temperaturklassen der Ventilatoren in Garagen, lndustriebauten, Verkaufsstätten und Versammlungsstätten

( ) die brandschutztechnischen Anforderungen, die bei MOndungen van Außenluft- und Fortluftleitungen zu beachten sind

( ) die Verlegung von Lüftungsleitungen in Hohlböden oder Doppelböden

( ) die brandschutztechnischen Anforderungen, die bei der Leitungsführung von Lüftungs­leitungen in notwendigen Fluren zu beachten sind"

"(x) die brandschutztechnischen Anforderungen, die bei der Errichtung von Lüftungs­anlagen zu beachten sind

(x) die Verwendung brennbarer Baustoffe für Lüftungsanlagen

( ) die brandschutztechnischen Anforderungen, die bei der Verlegung von elektrischen Leitungen für Lüftungsanlagen zu beachten sind

(x) die Aufstellung von Ventilatoren und Luftaufbereitungseinrichtungen in Lüftungszentralen

( ) die brandschutztechnischen Anforderungen, die an mit Luft arbeitenden Transport­ anlagen (z.B. Späneabsaugung, Rohrpostanlagen) gestellt sind

(x) die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsleitungen in Lüftungszen­tralen

( ) Anforderungen an die Luftfilterklassen in Lüftungsgeraten nach VDI 6022

(x) die brandschutztechnischen Anforderungen, die an Lüftungsanlagen zur Be- und Entlüftung von Wohnungen gestellt werden

( ) die Rauchableitung über Lüftungsanlagen in speziellen Sonderbauten

( ) die Temperaturklassen der Ventilatoren in Garagen, lndustriebauten, Verkaufsstätten und Versammlungsstätten

(x) die brandschutztechnischen Anforderungen, die bei Mündungen van Außenluft- und Fortluftleitungen zu beachten sind

( ) die Verlegung von Lüftungsleitungen in Hohlböden oder Doppelböden

(x) die brandschutztechnischen Anforderungen, die bei der Leitungsführung von Lüftungsleitungen in notwendigen Fluren zu beachten sind"

"Was bedeutet der Begriff ,,geregelter Sonderbau"" und was besagen hier die die entsprechenden Vorgaben für den Sonderbau?

( ) Für geregelte Sonderbauten ist die jeweilige Sonderbauverordnung oder Sonderbau­richtlinie anzuwenden. Die Bauordnung ist dann nicht anzuwenden.

( ) Geregelter Sonderbau bedeutet, dass es fur bestimmte Arten von Sonderbauten spezielle Rechtsvorschriften oder Richtlinien gibt.

( ) Für geregelte Sonderbauten ist nur der § 51 MBO ,,Sonderbauten"" anwendbar.

( ) Für geregelte Sonderbauten ist die jeweilige Sonderbauverordnung oder Sonderbau­richtlinie anzuwenden. Zusatzlich gilt die Bauordnung.

( ) Die Sonderbaurichtlinien sind keine zwingenden Vorschriften. Sie bestimmen in schriftlicher Form das Ermessen tor besondere Anforderungen oder Erleichterungen, die an Sonderbauten nach § 51 MBO gestellt werden können.

( ) An geregelte Sonderbauten können keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden.

( ) Für geregelte Sonderbauten sind die Sonderbaurichtlinien nur anzuwenden, wenn in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen eine Abweichung ausgeschlossen ist."

"( ) Für geregelte Sonderbauten ist die jeweilige Sonderbauverordnung oder Sonderbau­richtlinie anzuwenden. Die Bauordnung ist dann nicht anzuwenden.

(x) Geregelter Sonderbau bedeutet, dass es fur bestimmte Arten von Sonderbauten spezielle Rechtsvorschriften oder Richtlinien gibt.

( ) Für geregelte Sonderbauten ist nur der § 51 MBO ,,Sonderbauten"" anwendbar.

(x) Für geregelte Sonderbauten ist die jeweilige Sonderbauverordnung oder Sonderbau­richtlinie anzuwenden. Zusätzlich gilt die Bauordnung.

(x) Die Sonderbaurichtlinien sind keine zwingenden Vorschriften. Sie bestimmen in schriftlicher Form das Ermessen tor besondere Anforderungen oder Erleichterungen, die an Sonderbauten nach § 51 MBO gestellt werden können.

( ) An geregelte Sonderbauten können keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden.

( ) Für geregelte Sonderbauten sind die Sonderbaurichtlinien nur anzuwenden, wenn in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen eine Abweichung ausgeschlossen ist."

"Welche Zuordnungen der Gebaudeklasse und Feuerwiderstandsdauer sind richtig?

( ) In der Gebaudeklasse 3 sind Trennwände hochfeuerhemmend

( ) Die Brandwände in der Gebaudeklasse 4 sind feuerbeständig

( ) Wände anstelle von Brandwänden sind in der Gebäudeklasse 3 feuerhemmend

( ) Trennwände in der Gebäudeklasse 4 sind hochfeuerhemmend

( ) Decken sind in der Gebäudeklasse 4 feuerbeständig

( ) Wände notwendiger Flure sind in der Gebäudeklasse 5 feuerhemmend

( ) In der Gebädeklasse 4 sind Wände notwendiger Treppenräume feuerhemmend

( ) Brandwände sind unter zusätzlicher mechanischer Belastung feuerbeständig

( ) In der GK 4 sind Trennwände von Räumen mit erheblichen Brandlasten hochfeuerhemmend

( ) Bei einer Gebäudehöhe van> 60 m sind in der GK 5 Decken 120 Minuten

( ) Wände von Fluren sind immer feuerhemmend"

"( ) In der Gebaudeklasse 3 sind Trennwände hochfeuerhemmend

( ) Die Brandwände in der Gebaudeklasse 4 sind feuerbeständig

( ) Wände anstelle von Brandwänden sind in der Gebäudeklasse 3 feuerhemmend

(x ) Trennwände in der Gebäudeklasse 4 sind hochfeuerhemmend

( ) Decken sind in der Gebäudeklasse 4 feuerbeständig

(x) Wände notwendiger Flure sind in der Gebäudeklasse 5 feuerhemmend

( ) In der Gebädeklasse 4 sind Wände notwendiger Treppenräume feuerhemmend

(x) Brandwände sind unter zusätzlicher mechanischer Belastung feuerbeständig

( ) In der GK 4 sind Trennwände von Räumen mit erheblichen Brandlasten hochfeuerhemmend

( ) Bei einer Gebäudehöhe van> 60 m sind in der GK 5 Decken 120 Minuten

( ) Wände von Fluren sind immer feuerhemmend" Es fehlen zwei weitere

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