Rechtssubjekt in Klammern Person, Subjekt,träger von Recht und Pflichten, Rechtsobjekt in Klammern Gegenstand Objekt, Gegenstand von Rechten und Pflichten einer Person, natürliche Person der einzelne Mensch als Rechtssubjekt vergleiche Paragraph eins BGB juristische Person, juristische Konstruktion eines fiktiven Rechtsträger, zum Beispiel GmbH, Staat Gemeinde etc. hinter juristischen Personen des öffentlichen Rechts steht der Staat
Rechtsfähigkeit, Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein in Klammern jede Person
Handlungsfähigkeit, Fähigkeit selbst Recht erhebliche Handlungen vorzunehmen Anträge stellen, Verträge schließen, sonst rechtsverbindlich, handeln natürliche Personen sind handlungsfähig, soweit sie geschäftsfähig sind. Vergleiche Paragraphen 104 fortfolgende BGB juristische Personen handeln durch Organe
Organe sind durch das Recht vorgesehene Stellen, deren Organhandel einer juristischen Person als Eigen Handeln zugerechnet wird. Organe sind nicht rechts, aber handlungsfähig.
Grundbegriffe des Organisationsrechts
Verwaltung, Straeger
Verwaltung Straeger sind juristische Personen des örtlichen Rechts Rechtsträger, die berechtigt und verpflichtet sind, bestimmte Verwaltungsaufgaben in eigener Verantwortung mit eigenen Sachen und Personal mit den wahrzunehmen
Rechtsfähig aber nicht selbst handlungsfähig handlungsfähig erst durch Organe in Klammern Behörden
Berlin, Privatpersonen sind Verwaltung, Straeger und Behörden
Arten, juristische Personen des öffentlichen Rechts
Körperschaften Mitgliedschaft liche Struktur vom Wechsel der Mitglieder unabhängig Typen, Gebietskörperschaft, zum Beispiel Bundländer, Kreise, Gemeinden, Personal Körperschaft zum Beispiel Beruf kann man Universitäten Sozialversicherung, etc. Real Körperschaft zum Beispiel Wasserverbandverband Körperschaft Mitglied sind juristische Personen
Anstalten erfüllen bestimmten zwerg,vollrecht fähige Anstalten sind juristische Personen unselbstständige Anstalten nicht zum Beispiel Badeanstalt haben keine Mitglieder, sondern Benutzer
Stiftungen rechtsfähige Vermögensmasse bestimmte Zweck gewidmet haben nutzniesser
Mittelbar und unmittelbare Staatsverwaltung
Unmittelbarer Staatsverwaltung ist Stadt handelt unmittelbar durch staatliche Behörden gegenüber Privatpersonen, zum Beispiel Polizeieinsatz gegen Falschparker. Allgemeine Polizei ist Landesbehörde.
Mittelbare Staatsverwaltung Staat handelt mittelbar durch einen anderen Verwaltung, Straeger gegenüber Privatpersonen, zum Beispiel Einsatz der kommunalen Ordnungsbehörde gegen Falschparker
Behörde jede Stelle die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, Paragraph 14 Verwaltungsverfahrensgesetz Handlungs, aber nicht rechtsfähig
Beliehene Verwaltungshelfer
Berliner Privatperson der hoheitliche Aufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen sind, ist Verwaltung, Straeger und Behörde,
Verwaltungshelfer nimmt hoheitliche Hilfstätigkeiten. Nach Weisung der Behörde war, ist weder Verwaltung Straeger noch Behörde, sein Handeln wird unmittelbar der Behörde zugerechnet.
Verwaltung Typen bei Vollzug der Bundesgesetz Art. 83 fortfolgende Grundgesetz
Landeseigene Vollzug von Bundesrecht, Art. 84 Grundgesetz, weitgehend Eigenständigkeit der Länderbehörden, Einrichtung und Verwaltungsverfahren durch Länder, allgemeine Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates grundsätzlich nur rechts, keine Fachaufsicht des Bundes über die Länder landeseigene Vollzuges nach Art. 83 Grundgesetz die Regel
Bundesverwaltung Art. 85 Grundgesetz größerer Einfluss der des Bundesregelung von Behörden Einrichtungen, Verwaltungsverfahren, allgemeine Verwaltungsvorschriften mit Zustimmung des Bundesrats Einfluss Einfluss auf Auswahl und Ausbildung des Personalrecht und Fachaufsicht in Klammern Einzelweisungen Der Bundesregierung muss im Grundgesetz vorgesehen beziehungsweise erlaubt sein
Unmittelbare Bundesverwaltung, Art. 86 fortfolgende Grundgesetz bundeseigener Vollzug beispielsweise gemäß Art. 87, 87,87 D 87, 87, 1189 oder 90 Grundgesetz zulässig, muss im Grundgesetz vorgesehen erlaubt sein
Aufbau der Bundesverwaltung
Oberste Bundesbehörden, insbesondere Bundesministerium, keiner anderen Behörde untergeordnet örtliche Zuständigkeit für gesamtes Bundes
Bundesoberbehörde unterstehen direkt obersten Bundesbehörden, örtliche Zuständigkeit für gesamtes Bundesgebiet, nur eine Oberbiel Behörde pro Verwaltungsakt, zum Beispiel Bundes Bundeskriminalamt
Bundesbehörden stehen zwischen Bundesbehörden und obersten Bundesbehörden beschränkte örtlich und gegebenfalls sachliche Zuständigkeit mehrere Mittel, Behörden pro Verwaltung
Bundesbehörden unterschied der Regel Bundesbehörden, sehr eingeschränkte örtliche Zuständigkeit, mehrere unter Behörden, teils Bezeichnung als örtliche Bundesbehörden
Menschen würde
Art. 1 Grundgesetz schützt, sie würde eines jeden einzelnen Menschen um seiner selbst willen und unabhängig von der Staatlichen oder gesellschaftlichen Status vermögen, Leistung, Charakter etc.
Achtung Gebot verbietet staatliche Eingriff in die Würde. Einzelner darf niemals bloß Objekt statischen Handeln. Sein Eingriff in die Würde kann niemals gerecht Fertigt sein
Schutzpflicht verpflichtet Start zum Schutz der Würde des Einzelnen gegen Beeinträchtigung, gleich, aus welcher Richtung auch selbst oder private Gefährdung aus der Sozialsphäre Beispiel Recht auf menschenwürdiges Existenzminimum als wichtiger Anwendungsfall der Schutzpflicht Schutz vor. Gegebenfalls privat verursachte materielle Hilflosigkeit, die die Würde gefährdet.
Grundrechte und Verwaltung
Grundrechte haben verschiedene Funktionen gegenüber der Verwaltung
Eingriffs Abwehrrechte, Eingriffsverbot gegenüber dem Start,pflicht ungerechtfertigte Eingriffe zu unterlassen und nach erfolgt im Eingriff dessen Folgen zu beseitigen. Eingriffsrechtfertigung setzt gesetzliche Ermächtigungsgrundlage und Verhältnismäßigkeit des Eingriffs voraus. Behörden müssen Grundrechte bei Ermessensentscheidung vergleiche Paragraph 40 Verwaltungsverfahrensgesetz berücksichtigen.
Gleichheitsrechte Art. 3,1 Grundgesetz für willkürliche Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalt Und vor willkürlicher Ungleichbehandlung, wesentlich gleicher Sachverhalte und enthält Das allgemeine Willkürverbot Art. 3 Abs. 2,3 Grundgesetz verbietet verschiedene Formen der Diskriminierung
Schutzpflicht Handlung, Pflicht des Staates zum Schutz der Grundrechtsgüter des Einzelnen Vollschädigung beliebigen nicht statischen Ursprungs, Gefährdung aus Sozialsphäre durch betroffen oder fremde Staaten Beispiel Pflicht der Polizei zum Schutz des Einzelnen vor Straftaten
Grundrechtsfunktionen
Grundrechte im Sonderstatus Verhältnis
Strafgefangene, Beamte, Soldaten, Schüler etc. befinden sich in einem Verhältnis besonderer Nähe zum Staat Sonderstatus Verhältnis
Grundrechte gelten wegen Art. 13 Grundgesetz auch im Sonderstatus Verhältnis. Die Lehre vom besonderen Gewalt Verhältnis ist überholt
Das Sonderstatus Verhältnis rechtfertigt aber gegebenfalls gegenüber den genannten Personengruppen, weitgehende Grundrechtseingriff als gegenüber andere Personen, die sich nicht im Sonderstatus Verhältnis befinden
Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes
Gesetzmäßigkeit, der verwaltung
Rechtsstaatsprinzip Art. 20 drei Grundgesetz verlangt unter anderem Gesetzesmäßigkeit der Verwaltung die vollziehende Gewalt ist angesetzt und Rechte gebunden mit zwei Teil Grundsätzen Gesetzes, Vorrang und Gesetzes Vorbehalt
Gesetzesvorrang
Forum von Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz an vollziehende Gewalt nicht gegen Gesetz und Recht zu verstoßen
Bindung an materielle Gesetze in Klammern Verfassung, Parlaments,gesetz Rechtsverordnung Satzung
Kein Verstoß der Exekutive gegen Gesetz und Recht durch Handlung oder unterlassen
Absolute Geltung ohne Einschränkung, kein Staatsnotstand außerhalb der Grundgesetze
Gesetzesvorbehalt
Kein Handeln der Exekutive ohne formell gesetzliche Ermächtigung Parlament Gesetz
Nicht ausdrücklich in Art. 20 Abs. 3 geregelt, aber logische Voraussetzung ohne Gesetz keine Bindung, sondern willkürlich der Exekutive
Uneingeschränkte Geltung für Eingriffsverwaltung beziehungsweise jeden belastenden Hoheitsakt Reichweite. Nach klassischer Formel Gesetzesvorbehalt gilt für Eingriffe in Freiheit und Eigentum.
Eingeschränkte Geltung gegenüber Leistungsverwaltung Beispiel für Vergabe staatlicher Subventionen, reichen Haushalts, gesetztes Parlaments, formelles Gesetz und Vergaberichtlinie der Regierung keine Rechtsnormen, sondern Verwaltungsvorschrift als rechtliche Grundlage aus
Grundrechte und Gesetzesvorbehalt der Vorbehalt des formellen Gesetzes Parlamentsgesetz für das Handeln. Der Exekutive kann sich außer aus dem Rechtsstaatsprinzip Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz, insbesondere aus dem Grundrechten Art. 2-19 Grundgesetz ergeben.
Viele grund rechtliche Freiheit stehen ausdrücklich unter dem Vorwand eines Eingriffs, unmittelbar durch den Gesetzgeber oder durch die Exekutive aufgrund eines Parlamentsgesetzes
Darüber hinaus verlangt jeder Grundrechtseingriff ohne Ausnahme eine gesetzliche Ermächtigung
Grund rechtlicher und rechtsstaatliche Gesetzes Vorarbeit sind im Anwendungsbereich identisch
Wesentlichkeitstheorie und Parlamentsvorbehalt
Wegen Demokratieprinzip Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz, muss das Parlament alle wesentliche Entscheidungen selbst treffen und darf sie nicht der Exekutive überlassen. Parlamentsvorbehalt, weil das Parlament nur im Gesetzesform verbindlich handeln kann, wird das Parlamentsvorbehalt wie ein demokratischer Gesetzesvorbehalt vor.
Wesentlich für das Gemeinwesen sind wenigstens alle Fragen, die für die Grundrechts Ausübung und Grundrecht Verwirklichung wesentlich sind. Grundrecht Wesentlichkeit
Anders als der Rechtsstaat liche Gesetzesvorbehalt greift die Wesentlichkeitstheorie sowohl für die Eingriffs als auch für die Leistungsverwaltung ein, soweit es um Leistungen geht, die für Grundrecht Verwirklichung wesentlich sind
Einerseits notwendige Verwendung allgemein und unbestimmte Rechtsbegriffe im Tatbestand eines Gesetzes, um Vielfalt, Regelung bedürftiger Leben Sachverhalte zu erfassen zum Beispiel Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Ordnung in Paragraph 14 Abs. 2 Bundespolizei Gesetz oder Unzuverlässigkeit der Gewerbetreibenden in Paragraph 35 11 Gewerbeordnung Ordnung
Andererseits Spannungsverhältnis einer Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe mit Recht staatlichen Bestimmtheitsgebot, Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz
Notwendigkeit und Schwierigkeiten einer Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe
Unbestimmter Rechtsbegriff und Beurteilungsspielraum
Wegen Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz und Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz steht die verbindliche Auslegung und Konkretisierung eines unbestimmten Rechtsbegriff in der Regel der Verwaltung den Verwaltungsgericht zu
Ausnahmsweise steht der Behörde ein Beurteilungsspielraum zu, so dass sie in diesem Rahmen rechtsverbindlich über Auslegung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriff ist auf einen konkreten Sachverhalt entscheidet. Das Gericht prüft nur die Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums
Voraussetzung ist wegen Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz das Gericht, seine die Aufgabe, die Entscheidung der Verwaltung zu kontrollieren nicht erfüllen kann anerkannte Fallgruppen sind zum Beispiel
Prüfung an Universitäten, Hochschulen Schulen, Prüfung, ähnliche Entscheidungen, zum Beispiel Beamten rechtliche Beurteilungen, bestimmte Entscheidungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
In anderen Fällen ist im Zweifel davon auszugehen, dass kein Beurteilungsspielraum besteht
Gerichtliche Kontrolle des Beurteilungsspielraum sie gerichtet können, prüfen, ob die Behörden den Beurteilungsspielraum eingehalten haben. Insbesondere können Sie folgende Beurteilungsfehler kontrollieren.
Ist die Behörde von einem richtigen und vollständigen Sachverhalt ausge
Wurden die allgemeinen Verfahrensregeln und Bewertung Grundsätze be
Wurde anzuwendendes Recht verkannt
Hat die Behörde ihre Entscheidung, Sach fremde Erwägungen zu Grunde
Liegt ein diesbezügliche Fehler vor, Hat die Behörde ihren Beurteilungsspielraum überschritten. Die getroffene Entscheidung ist Beurteilungsfehler und rechtswidrig.
Gebundene Ermächtigung
Gebundene Ermächtigung, räumt Behörde, keine Handlungs und Entscheidungsspielraum ein. Wenn Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage erfüllt ist, muss sie auf Rechtsfolgen Seite vorgeschriebene Maßnahme getroffen werden.
Mal die Grundermächtigung immer zum selben Ergebnis wird darf die Gesetz darf der Gesetzgeber eine solche Normen null erlassen, wenn die Tatbestand Seite ausschließlich sehr ähnlich gelagerte Fälle erfasst Legislative trägt allein die Verantwortung für Einzelfall Gerechtigkeit
Zweistufige Anwendung gebundene Ermächtigung
Subsumtion des Lebens,behelfsunter Tatbestand, Seite der Ermächtigungsgrundlage
Anwendung der gebundenen Rechtsfolge, Seite der Ermächtigungsgrundlage
Man erkennt den Bund, der Ermächtigung am Verb muss hat zu tun tut et etc.
Ermessen Ermächtigung
Essen steht auf der Rechtsfolge Seite der Rechtsnorm anders als Beurteilungsspielraum mit dem Essen ermächtigen, räumt die Legislative der Exekutive, ein Handlungs und Entscheidungsspielraum ein, damit sie für jeden Lebens Sachverhalt die passende Entscheidung treffen kann
Verwaltung trägt Verantwortung für Einzeleinzelfall Gerechtigkeit ihrer Entscheidung
Dreistufige Anwendung von Ermessen Ermächtigung
Subsumtion des Lebens,sachverhalts unter Tatbestand, Seite der Ermächtigungsgrundlage
Ausübung des Verwaltung Ermessensauf Rechtsfolgen, Seite der Ermächtigungsgrundlage
Treffen der Maßnahmen aufgrund der Rechtsfolgen Seite
Man erkennt Ermessen Ermächtigung am Verb kann darf ist befugt muss nicht etc.
Ausübung des Ermessensermessen Ausübung umfasst zwei beziehungsweise drei Teil Entscheidung der Behörde
Entschließung Ermessen
Entscheidung, ob eingeschritten wird, hat Behörde Erschließung gemessen gilt Gilt Opportunitätsprinzip sprechen, überwiegende Gründe gegen ein Einschreiten
Auswahl oder Gestaltung gemessen
Entscheidung gegen wen eingeschrieben wird Adressat Auswahl
Entscheidung wie eingeschritten wird Ausgestaltung der Maßnahme
Rechtmäßige Ermessensentscheidung setzt fehlerfreie Abwägung für und gegen bestimmte Entscheidung Alternative. Sprechende Gründe voraus, Paragraph 40 Verwaltungsverfahrensgesetz
Pflichtgemäßes Ermessen
Sich gemäß des Ermessen Ermessen die Behörde kein Recht zu tun und zu lassen, was sie will. Ermessen ist im Rechtsstaat immer nur pflichtgemäß, nie freies Ermessen.
Pflichtgemäß Ermessen Ausübung setzt gemäß Paragraph 40 Verwaltungsverfahrensgesetz voraus, dass die Behörde
Ihr Ermessen überhaupt und vollständig ausübt
Den Zweck der gesetzlichen Ermächtigung verfolgt
Alle gesetzlichen Grenzen des ermessens einhält
Ermessen Schrumpfung sind im Einzelfall aufgrund der Umstände des Lebens Sachverhalt nur noch wenige Ermessensfehler freie Entscheidungen. Möglichst spricht man von einer Ermessen Schrumpfung oder Ermessen. Reduzierung im Fall nur eine einzigen fehlerfreien Entscheidung spricht man von Erschöpfung auf null.
Allgemeines zum Ermessen
Mit der besten Ermächtigung räumt Gesetzgeber Behörde Ermessen ein Behörde, muss Ermessen flicht gemäß ausüben
Grenzen des Ermessensfolgen aus Paragraph 40 Verwaltungsverfahrensgesetz. Gleichzeitig ist Paragraph 40 Verwaltungsverfahrensgesetz, der materielle Maßstab für die Ermessen Kontrolle durch das Verwaltungsgericht.
Paragraph 40 Verwaltungsverfahrensgesetz kommt zur Anwendung, wenn mein Fachgesetze keine spezielle Vorschriften enthalten Beispiel gemäß Paragraph 16 Abs. 1 Bundespolizei Gesetz trifft die Bundespolizei. Ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßen Ermessen. Obwohl Vorschrift deutlich kürzer als 40 Verwaltungsverfahren gesetzt ist, enthält sie keine sachliche Abweichung Paragraph 40 Verwaltungsverfahrensgesetz regelt bloß ausführlicher, was pflichtgemäß Ermessensbetätigung ist.
Gerecht kontrolliert, nur ob Behörde gesetzliche Grenzen des Ermessens eingehalten hat vergleiche Paragraph 114 Verwaltungsgerichtsordnung Richter darf Ermessen der Behörde lediglich überprüfen, nicht durch eigenes Ermessen ersetzen hat Behörde im Rahmen von Paragraph 40 Verwaltungsverfahrensgesetz gehandelt. Kann Gericht diese rechtmäßige Entscheidung nicht aufheben oder abändern, weil es diese nicht für sinnvoll hält.
Ermessensfehler
Ermessen Ausfall oder Ermessen nicht gebraucht. Behörde übt Ermessen gar nicht aus.
Ermessen, Unterschreitung,behörde, Unterschied, Reichweite des im Einzelfall bestehenden Ermessen und übt es deswegen nicht vollständig aus
Ermessensüberschreitung Behörde überschätzt Reichweite des Ermessens und überschreitet so mit ihrer Entscheidung die gesetzliche Grenzen des Ermessens
Ermessen Fehl Gebrauch Behörde trifft zwar eine Entscheidung, die sich im gesetzlichen Rahmen ihres Ermessen hält. Da fehlt aber den Zweck der Ermächtigung oder es unterlaufen andere Abwägungsfehler
Missbrauch Behörde übt meisten bewusst fehlerhaft aus, beispielsweise um Sach Ziele zu verfolgen. Sonderfall eines Wesentlichen Ermessensfehler Gebrauch. Beispiel Polizei kontrolliert den PKW des S ausschließlich deswegen besonders so sorgfältig, um sein Skat oder zu poppen. Die Entscheidung sorgfältig zu kontrollieren hält sich äußerlich im Rahmen der gesetzlichen Grenzen des Ermessens es wird aber ein anderer Zweck verfolgt und die Ermächtigung so missbraucht.
Rechtsstaatliche Grundsatz Art. 20 Abs. 3, das Staat, Geringfügigen Anlass nicht übermäßig reagieren darf Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen
Verhältnismäßigkeit als gesetzliche Grenze des Ermessens gemäß Paragraph 40 Verwaltungsverfahrensgesetz
Beachte Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, gegebenfalls auch bei gebundene Entscheidung erforderlich, in der Regel nur kurz ansprechen
Allgemeines zur Verhältnismäßigkeit
Die vier Teil Grundsätze der Verhältnismäßigkeit
Legitim Zweck Behörde darf nur Zwecke verfolgen, die Gesetzgeber mit ihrer Ermächtigungsgrundlage verbindlich aufgegeben hat Paragraph 40 Verwaltungsverfahrensgesetz
Geeignetheit des mittels Tauglichkeit des mittels Eingriff zur Förderung des legitimen zwecks keine Hundertprozentige Zweck Erreichung geboten entfällt bei völliger ungeeignet Prüfung. Anhand warten da Kausalitätsbetrachtung.
Erforderlichkeit des mittels entfällt, wenn das Mittel tatsächlich und rechtlich in Betracht gekommen wäre, das für Adressaten weniger belastend Bilder gewesen wäre. Alternativ mit muss außerdem zur verfolgen des legitimen, zwecks Mindest mindestens gleich geeignet sein.
Angemessenheit Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne umfassende Abwägung, alle im konkreten Einzelfall für und gegen die Maßnahme mit entsprechenden recht geschützten Güter und Interessen in der Regel Schwerpunkt der Verhältnismäßigkeit Prüfung. Beachte der legitim. Bitzweg darf während der Prüfung nicht ausgewechselt werden. Stattdessen bauen vier Stufen der Verhältnismäßigkeit Prüfung logisch aufeinander auf.
Abwägung, wie bei Angemessenheit geboten, ist komplexe Aufgabe. Folgende Schritte sind erforderlich,
Zusammenstellung des Abwägungmaterials
Was spricht für Maßnahmen legitim Zweck, was spricht gegen Maßnahme Rechte des Adressaten, in die eingegriffen wird
Gewichtung des Abwägungmaterials alle Gütergüter zu deren Schutz gehandelt wird. Festgelegt bei legitimer Zweckgüter des Adressaten in die eingegriffen wird müssen umfassend abstrakt und konkret bewertet werden. Maßgebend sind abstrakte Wert des Gutes wie Bedeutung. Für konkreten Fall Grad drohen der Beeinträchtigung Maß der Zweck förderung des Maßnahme, Betroffenheit des öffentlichen Interesses Eingriffsgewicht für Einzelnen etc.
Abwägung der Der gewichteten, recht geschützten Güter und Interessen nach Aufbereitung werden rechtlich geschützte Güter und Interessen, die führend gegen Eingriff sprechen gegeneinander abgewogen
Vorgehen bei der Abwägung
Prüfungsschema für Verhältnismäßigkeit
Legitimer Zweck vergleiche Paragraph 40 Verwaltungsverfahrensgesetz
Geeignetheit des mittels
Erforderlichkeit des mittels
Angemessenheit Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne des mittels
Relevante Handlungsformen
Verwaltungsakt
Realakt
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Rechtsverordnung und Satzung als Exekutive Rechtsnormen Studienfach Einführung in
Handlungsformen der Verwaltung, Im Überblick
Regelungen in Paragraphen 35 F F. Verwaltungsverfahrensgesetz
Zentrale Handlungsformen zur Aufgabenerfüllung und Durchsetzung des Verwaltungsrechts
Einseitig hoheitliche Regelung der Rechte und Pflichten einer Person im Einzelfall Regelung Funktion
Grundlage für zwangsweise Durchsetzung angeordneter Pflichten. Titel Funktion.
Fehler Beständigkeit des Verwaltungsakt und Wirksamkeit gemäß Paragraph 43 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz nur bei Nichtigkeit
Einzelheiten zum Verwaltungsakt auf KK501.1
wird Auch als schlechtes Verwaltungshandeln oder schlicht hoheitliches Handeln be
Keine Rechtshandlung, sondern ein rein tatsächliches Handeln, das tatsächlich Erfolg bewirken soll. Beispiel Erteilung einer Auskunft abschleppen eines verbotswidrig geparkten Autos.
Vorbehalt des Gesetzes, nur bei belastenden Realakt, Eingriff in die Freiheit und Eigentore
Vorrang des Gesetzes, uneingeschränkt für jeden Realakt
Regelung in Paragraphen 54 EF, Verwaltungsverfahrensgesetz
Anders als Verwaltung sagt keine Einseitig hoheitliche Regelung, sondern Konsensual, Einzelfall Regelung auf Gebiet des öffentlichen Rechts durch über ein Stimmende Willenserklärung, der Behörde und ihres Vertragspartners
Zuordnung zum öffentlichen und Privatrecht nach Vertragsgegenstand. Bei gemischten Verträgen ist der öffentlich-rechtliche Schwerpunkt entscheidend der das gesamte Verwaltungsges Beispiele zivilrechtlicher Kaufvertrag über Grundstück öffentlich-rechtlicher Vertrag über Erlass eines Verwaltungsakt gemischter Vertrag kombiniert beides.
Zulässigkeit des Handelns durch Vertrag gemäß Paragraph 54 Satz eins Verwaltungsverfahrensgesetz, Vertragsform, Verbote beachten
Zwingende Schriftform Paragraph 57 Verwaltungsverfahrensgesetz
Besonderer Schutz des Vertragspartners, wenn Behörde bezogen auf Vertragsgegenstand auch Einseitige Verwaltungsakt erlassen könnte Subordination rechtlicher Vertrag
Fehler Beständigkeit des Vertrages Nichtigkeit nur bei Nichtigkeitsgründen gemäß Paragraph 59 Verwaltungsverfahrensgesetz
Ergänzen analoge Anwendungen des Verwaltungsverfahrensgesetz und des Bürgerlichen Gesetzbuch aus geöffneten rechtlichen Verträge Paragraph 62 Verwaltungsverfahrensgesetz
Exekutive Rechtsnormen
Statische Rechtsverordnung er lasst durch Regierung oder staatliche Behörde, Art. 80 Grundgesetz
autonom Satzung Ellas durch Selbstverwaltungträger zur Regelung eigene angelegen
Nach außen wirken die Tätigkeit der Behörden, die auch Vorbereitung und Entscheidung über Erlass eines Verwaltungsaktes oder Abschluss eines Verwaltungsvertragsgerichtet ist Paragraph neun Verwaltungsverfahrensgesetz
Grundsatz der nicht Förmlichkeit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit Paragraph zehn Verwaltungsverfahrensgesetz und Verfahrensermessen der Behörde, Herren des Verfahrens
Definition Des Verwaltungsverfahrens
Verfahrens begin mit Aufnahme des internen Arbeitsprozess innerhalb der Behörde
Verfahren Eröffnung mit Tätigkeiten nach außen zum Beispiel Sachverhalt, Ermittlung Information der Beteiligten
Eröffnung Möglichkeit gemäß Paragraph 22 Verwaltungsverfahrensgesetz Eröffnung nach pflichtgemäß Ermessen Opportunitätsprinzip Pflicht zur Verfahrens Eröffnung von amtswegen Offizialprinzip Pflicht zur Verfahrens Eröffnung auf Antrag Antragsprinzip
Verfahrens Abschluss mit Ellas Verwaltungsakt oder Abschluss Verwaltungsvertrag
Verwaltung Beginn und Verfahrens Abschluss
Pflicht zu umfassende Untersuchung des Sachverhaltes, einschließlich einschließlich der für Beteiligte günstigen Umstände. Untersuchung Grundsatz Paragraph 24 Verwaltungsverfahrensgesetz
Beweisverfahren durch Erhebung von Beweismitteln, Paragraph 26 Verwaltungsverfahrensgesetz, Abschluss, Beweisverfahren, ermittelten Sachverhalt vernünftigerweise keine Zweifel mehr angebracht
Keine Mitwirkungspflicht, sondern Mitwirkung, Obliegenheit der Beteiligten Paragraph 26 21 Verwaltungsverfahren gesetzt. Sie sollen Tatsachen und Beweismittel angeben. Weitergehende Pflichten, gegebenfalls aus anderem Gesetz.
Rechtliche Würdigung des ermittelten Lebens Sachverhalt, Subsumtion unter Ermächtigungsgrundlage, gegebenfalls Ausübung von Ermessen
Verfahrens Beteiligte
Antragsteller Antragsgegner Adressat hinzugezogen, dessen Recht oder rechtlich geschützte Interesse berührt sind Paragraph 13 Verwaltungsverfahrensgesetz beachte nicht verfahrensrührende Behörde
Beteiligten Fähigkeit, Paragraph elf Verwaltungsverfahrensgesetz
Anhörung, Paragraph 28 Verwaltungsverfahrensgesetz
Recht, sich zu Entscheidung, erheblichen Tatsachen zu äußern Grundrecht des Verfahrens
Voraussetzungen, Beteilgtenstellung Paragraph 13 Verwaltungsverfahrensgesetz, Erlass eines belastenden Verwaltungsakt beabsichtigt, beachten, nach Rechtsprechung, keine Anhörung vor Ablehnung begünstigten Verwaltungsakt oder Erlass mit Nebenbestimmungen geboten. Wortlaut, Ar Goument eingreift.
Ausnahmen Paragraph 28 zwei Verwaltungsverfahrensgesetz sofortige Entscheidung bei Gefahr in Verzug Nummer eins drohende nicht Einhaltung einer Frist Nummer zwei keine nachteiliges abweichend von Angaben in Antrag oder Erklärung Nummer drei Ellas allgemein Verfügung gleich artiger Verwaltungsakte größerer Zahl mithilfe automatischer Einrichtung Nummer vier Vollstreckungsmaßnahmen nur fünf. Trotzdem darf Anhörung durchgeführt werden.
“ Verbot bei zwingend dem öffentlichen Interesse Paragraph 28 drei Verwaltungsverfahrensgesetz
Akteneinsicht, Paragraph 29 Verwaltungsverfahrensgesetz
Akteneinsicht als Voraussetzung für wirkungsvolle Ausübung des Anhörungsrecht
Voraussetzung für Einsichtsanspruch Paragraph 29 eins Verwaltungsverfahrensgesetz, Beteiligten, Stellung, Verfahrens,akten zur Rechtsverteidigung oder Rechts Verfolgung erforderlich
Ausnahmen, Paragraph 29 zwei Verwaltungsverfahrensgesetz Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung Nachteile für Staats, wohl Geheimhaltung nach Gesetz oder Wesen notwendig
Sachverhalt, Ermittlung und Entscheidungsvorlage
Formelle Rechtswidrigkeit, gegebenfalls Heilung Oder unbeachtlich Paragraphen 45,46 Verwaltungsverfahrensgesetz
Fehlerfolgen
Bedeutung als Handlungsform Funktion und Wirkungen des Verwaltungsaktes
Verwaltungsakt als unentbehrlich liches Handlungs, Instrument von Eingriffs und Ordnungsverwaltung
Verwaltungsakt auch für Leistungsverwaltung relevant?
Vorteile als Handlungsform einerseits effektives Verwaltungshandeln durch einseitig verbindliche Regelung und andererseits recht Sicherheit für Adressaten, andere Beteiligte und Dritt betroffene
Regelung Funktion, Verwaltungsakt als einseitig verbindliche Einzelfallregelung gegenüber Adressat
Konkretisierung Umsetzung in Individualisierungfunktion Behörde wendet abstrakt generelles Gesetz konkret individuell auf Leben Sachverhalt an
Titel und Vollstreckungfunktion, Verwaltungsakt als Grundlage von Verwaltung Zwang und Verwaltung Vollstreckung gegenüber Adressat
Verfahrensfunktion, Gesetz schreibt bestimmtes Verfahren für Erlass eines Verwaltungsakt vor. Rechtschutz richtet sich nach vorliegen, belastenden oder Begünstigten Verwaltungsakt
Bindungswirkung BBindug, Adressat und Behörde an getroffene Regelung Behörde Moos Verwaltungsakt zuerst gemäß Paragraphen 4849 Verwaltungsverfahrensgesetz aufheben, um andere Regelungen zu treffen
Tatbestand Wirkung statische Stellen, einschließlich Gerüchte müssen bei Entscheidung von Tatsache ausgehen, dass Verwaltungsakt mit bestimmter Regelung besteht
Ausgewählte Funktionen und Wirkungen des Verwaltungsaktes
Begriffsmerkmale des Verwaltungsaktes
Legal Definition in Paragraph 35 Satz eins Verwaltungsverfahrensgesetz mit sechs Merkmalen zentrales Merkmal ist hoheitliche Einzelfallregelung auf diesem Kern des Verwaltungsakt. Es müssen andere Definitions Merkmale bezogen ausgelegt werden.
Hoheitliche Maßnahme
Maßnahme ist jedes Zweck gerichtete Verwaltungshandeln mit Erklärungswert unterlassen reicht nicht. Erklärungswert bezieht sich auf Eröffnung der Regelung, nicht Erläuterung oder Begründung.
Hoheitlich
Ist jede einseitig angeordnete Maßnahme Abgrenzung von Konsensual Handeln?
Einer Behörde
Jede Stelle. Die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung war in Paragraph eins Verwaltungsverfahrensgesetz
Zur Regelung
Absichtlich Bewirkung von Rechtsfolgen durch verbindliche Begründung, Abänderung, Aufhebung, Feststellung oder Vereinigung von Rechten oder Pflichten Abgrenzung zu realakten etc.
Eines Einzelfalls
Behörde trifft Regelung aufgrund konkreten Leben Sachverhaltes und gegenüber individuellen Personen, Abgrenzung von Rechtsnormen abstrakt generelle Regelung
Abstrakt individuelle Einzelfallregelung fallen unter Paragraph 35 Satz eins Verwaltungsverfahrensgesetz Beispiel Kühlturm fall
Allgemeinverfügung als konkret generelle Regelung Paragraph 35 Satz zwei Verwaltungsverfahrensgesetz
Allgemeinverfügung ist eine konkret individuelle oder abstrakt. Individuelle Regelung betrifft kein Einzelfall im Sinne von Paragraph 35 Satz eins Verwaltungsverfahrensgesetz. Trotzdem muss die Allgemeinverfügung als Verwaltungsakt die übrigen Merkmale von Paragraph 35 Satz eins Verwaltungsverfahrensgesetz erfüllen. Es gibt drei Arten von Allgemeinverfügungen.
Personenbezogene Allgemeinverfügung, Adressat, nur nach allgemeinen Merkmalen oder bestimmbar Beispiel Versammlungsverbot
Sachbezogene Allgemeinverfügung, Regelung des öffentlichen rechtlichen Eigenschaft einer Sache Beispiel, Umbenennung oder Widmung einer Straße
Benutzt zum regelnde Allgemeinverfügung Regelung der Benutzung einer öffen Sache durch Allgemeinheit Beispiel Verkehrsschilder benutzen Ordnung für Stadtpark etc.
Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
Liegt vor, wenn sich die Behörde auf öffentlichen rechtliche Ermächtigungsgrundlage stützt oder sonst Rechtsfolgen auf Gebiet des öffentlichen Rechts bewirkt
Gerichtet, auf unmittelbarer Rechtswirkung nach außen
Setzt voraus, dass sich die Regelung nicht ausschließlich auf behördeninternen Bereich bezieht, sondern auch an Personen außerhalb der Behörde richtet zufällig oder mittelbare Rechtswirkung nach außen reichen nicht aus bei Schadensersatzanspruch wegen rechtswidrigem realakt reicht nicht aus.
Bestimmtheit des Verwaltungsakt, Paragraph 37 eins Verwaltungsverfahrensgesetz
recht statische Forderung der Recht Klarheit, Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz
Verstöße führen zu materieller Rechtswidrigkeit und Aufhebung Heilung ist möglich
Für Betroffenen muss hinreichend deutlich erkennbar sein, dass
es sich überhaupt um Verwaltungsakt und nicht nur Auskunft oder Ankündigung handelt
Welche Behörde gehandelt hat, vergleiche Paragraph 44 eins Nummer eins Verwaltungsverfahrensgesetz
Wer Adressat des Verwaltungsakt ist und
Welche inhaltliche Regelung getroffen wird, damit sich der Adressat darauf einstellen kann?
Anforderung an Bestimmtheit richten sich nach Empfängerhorizont des Adressaten, nicht Wissen und Kenntnissen der Behörde
Völlig unbestimmte oder widersprüchliche perplexe Verwaltungsakte sind nichtig Paragraph 44 eins Verwaltungsverfahrensgesetz
Nach den Wirkungen ihrer Regelungen Sind gestaltende an ordnende, feststehende Verwaltungsakte zu unterscheiden
Rest gestalten Verwaltungsakte verändern Rechtslage zu Gunsten oder Lasten Adressaten, Beispiel, Genehmigung eines Vorhabens, Aufhebung der Genehmigung
Anordnen der Befehl der verwaltungsakte verpflichten, Adressaten zu bestimmten tun, dulden oder unterlassen, nur anordnen der Verwaltungsakte sind vollstreckbar
Feststellung der Verwaltungsakte, die Behörde, bestätigt, verbindlich Rechte, Pflichten oder rechtliche Eigenschaften einer Person oder Sach ohne Rechtslage zu ändern
Nach Wirkung für Adressaten oder Dritten sind begünstigte und belastende Verwaltungsakte zu unterscheiden
Der günstigen Verwaltungsakte begründen oder bestätigen Recht oder rechtlich erheblichen Vorteil Paragraph 48 12 Verwaltungsverfahrensgesetz
Belastende Verwaltungsakte bewirken, Gegenteil begründen oder bestätigen Pflichten entziehen. Rechte oder rechtlich erhebliche Vorteile legen Gewährung ab oder treffen rechtlich nachteilige Feststellungen
Ob es sich um Begünstigten oder belastende Verwaltungsakt handelt, spielt für Ver Verwaltungsverfahren, Anhörung, Rechtschutz, Rechtschutz, Widerspruch beziehungsweise Klage, Befugnis und Aufhebung freie
Verwaltungsakt kann nicht nur belasten oder begünstigen Regelungen enthalten, sondern beides kombinieren. Man spricht von einem Verwaltungsakt mit Doppelwirkung oder gegebenfalls mit Drittwirkung.
Verwaltungsakte mit Doppelwirkung enthalten für Personen zugleich begünstigen und belastende Regelung
Verwaltungsakte mit Drittwirkung, Dressen Regelungen die Personen begünstigt oder andere Beispiel, Genehmigung eines Nachbarn belastenden Betriebs
Einteilung von Verwaltungsakten
Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
Hauptregelungen und Nebenbestimmungen
Hauptregelung eigentliche Regelung im Sinne von Paragraph 35 Satz eins Verwaltungsverfahrensgesetz, ohne die ist keine Verwaltungsakt gibt
Nebenbestimmungen und Selbstständige Nebelung, die Hauptregelung ergänzt oder näher bestimmt vom Hauptregelung abhängt und ohne sie nicht bestehen kann
Nebenbestimmungen
Paragraph 36 zwei Verwaltungsverfahrensgesetz enthält nicht abschließende Aufzählung zulässiger Nebenbestimmungen
Befristung Nummer eins Regelung liegt ab aufhebende Befristung beziehungsweise bis zu bestimmten Zeitpunkt auflösende Befristung oder für bestimmten Zeitraum Befristung betrifft innere Wirksamkeit
Bedingung Nummer eins Regelung gilt ab aufschiebende Bedingung oder bis zum Eintritt eines ungewissen künftigen Ereignisses auflösende. Bedingungen. Bedingungen kann sich auf Ereignis beziehen, auf das niemand Einfluss hat oder auf Verhalten einer Person, einschließlich des Adressaten. Bedingung betrifft innere Wirksamkeit Merkel. Die Bedingung ist suspendiert, aber zwingt nicht.
Wie darauf Vorbehalt, Nummer drei Behörde kann sich spätere Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsakt vorbehalten So dass Adressat nicht schutzwürdig auf Bestand vertrauen kann. Behörde kann Vorsorge für bewältigungkünftiger Konflikt treffen.
Auflage Nummer vier Bestimmung, die Begünstigten tun dulden oder unterlassen Vorschlag Bedingungen betrifft nicht innere Wirksamkeit, sondern begründet Pflicht. Befolgung kann mit zwangsmittelen durchgesetzt werden. Merke die Auflage zwingt aber suspendiert nicht
Auflagen vorbehalte Nummer fünf
Behörde behält sich nachträglich des Beifügung einer Auflage zu einem Begünstigten Verwaltungsakt für künftige Konfliktfälle vor.
Voraussetzungen von Nebenbestimmungen
Steht der Verwaltungsakt im Ermessen der Behörde, kann sie Ihnen nach Pflicht gemäß Ermessen mit Auflage versehen Paragraph 36 zwei Verwaltungsverfahrensgesetz
Besteht auf Verwaltungsakt einen Anspruch ist Nebenbestimmung zulässig, die sicherstellen, dass Gerichte gesetzliche Voraussetzungen des des Verwaltungsakt erfüllt sind und bleiben Paragraph 36 eins Verwaltungsverfahrensgesetz
Paragraph 36 zwei Verwaltungsverfahrensgesetz Gesetz ermöglicht ein Begünstigten Verwaltungsakt mit Nebenbestimmungen zu erlassen, obwohl noch nicht alle Voraussetzungen vorliegen, ja aber Stadt, nein
Grenzen einer Beifügung von Nebenbestimmungen. Nebenbestimmung dürfen Zweck des Verwaltungsakt nicht zu widerrufen. Paragraph 36 drei Verwaltungsverfahrensgesetz.
Allgemeines Koppelungsverbot, keine Nebenbestimmungen ohne sachlichen Zusammenhang zu der Hauptregelung
Form des Verwaltungsakts
Grundsatz der Formfreiheit des Verwaltungsakt, Ermessen der Behörde hinsichtlich der mündlichen Schriftform beziehungsweise des erlassen auf andere Weise Paragraph 37 zwei Verwaltungsverfahrensgesetz
Behörde muss gesetzliche Anforderungen gewählter Form Einheiten Paragraphen 3A, 37 Verwaltungsverfahrensgesetz
Kein Ermessen bei gesetzlichen Vorgaben für Form Beispiel Paragraph 20 OBG, NRW schriftliche Ordnungsverfügung oder Art und Weise der Bekanntgabe bei Paragraph 73 zwei Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsakt, Schriftform, elektronische Form
Schriftform Hand oder Maschinen schriftliche oder technische Verkörperung des gedanklichen Inhalt des Verwaltungsakt in Schriftstück, vergleiche Paragraph 126 BGB
Elektronische Formel elektronische Dokument ist der Verwaltungsakt vergleiche 3A Verwaltungsverfahrensgesetz Ausdruck wäre Kopie des Originals
Erkennbar hat der Behörde Paragraph 37 3,1 Verwaltungsverfahrensgesetz Nichtigkeit bei Verstoß Paragraph 44 Abs. 2 Nummer eins Verwaltungsverfahrensgesetz
Verwaltungsakte der Anfechtung unterliegen, müssen Rechtsbehelfsbelehrung über Behörde gerichtet und Fristen enthalten. Paragraph 37 sechs Verwaltungsverfahrensgesetz.
Vom Fehler führen prinzipiell zu fummeln Rechtswidrigkeit Heilung unbeachtlich möglich Paragraphen 45,46 Verwaltungsverfahrensgesetz, nur ausnahmsweise Nichtigkeit, vergleiche Paragraph 44 zwei Nummer eins Verwaltungsverfahrensgesetz
Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung führt nur zur Jahres statt Monatsfrist. Vergleiche Paragraphen 70, 74,58 Verwaltungsgerichtsordnung.
Offenbar Unrichtigkeit verschreiben sind keine Formfehler Berichtigung möglich Paragraph 42 Verwaltungsverfahrensgesetz
Schriftliche Bestätigung
Anspruch des Betroffenen auf schriftliche elektronische Bestätigung eines mündlichen elektronischen oder sonstigen Verwaltungsakt Paragraph 37 22 Verwaltungsverfahrensgesetz
Berechtigtes Interesse besteht bei Bedürfnis, Erklärung und Recht
Schriftliche oder elektronische Bestätigung muss wie schriftliche oder elektronischer Verwaltungsakt begründet Paragraph 39 Verwaltungsverfahrensgesetz Und mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden Paragraph 37 VI, Verwaltungsverfahrensgesetz
Schriftlich oder elektronische Bestätigung ist kein neuer Verwaltungsakt, sondern lediglich Wissen Erklärung real der Behörde
Bitte Begründung, Pflicht ist Frau Melle Pflicht Behörde muss tatsächlich Annahmen und rechtliche Überlegungen auflegen. Keine inhaltliche Richtigkeit erforderlich. Falsche tatsächliche Annahmen oder rechtliche Bewertungen führen gegebenfalls zu materieller Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakt.
Begründung Pflicht als Forderung des Recht Staates, Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz
Begründung Behörde, die Möglichkeit, den Betroffenen die Entscheidung zu vermitteln, betroffen und Gerichten erleichtert die Begründung die Überprüfung des Verwaltungsakt
Begründung muss Betroffene verständlich sein. Darf nicht absichtlich kompliziert oder in Verwaltung Latein abgefasst werden
Voraussetzung der Begründungspflicht
Begründung, Pflicht bei schriftlichen oder elektronisch oder schriftlich oder elektronisch bestätigte Verwaltungsakt Paragraph 39 Abs. 1 Satz eins Verwaltungsverfahrensgesetz
Anforderung an die Begründung
Mitteilung der wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe die Behörde zur Entscheidung bewogen haben. Paragraph 39 Abs. 1 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
Begründung von Ermessensentscheidung soll auch Gesichtspunkte erkennen lassen, von den Behörde bei Ermessens Ausübung ausgegangen ist Paragraph 39 Abs. 13 Verwaltungsverfahrensgesetz. Abgesehen von der Begründung ist nur bei intendierten Ermessen zulässig.
Ausnahmen, der Begründung Pflicht
Von Begründung bestehen gemäß Paragraph 39 zwei Verwaltungsverfahrensgesetz, fünf Ausnahmen Gründe sind mangels mangelndes Interessen des Betroffenen an Begründung oder Verwaltungsverfahrenbehörde darf trotz Ausnahme begründen am besten
Würde entspricht Antrag oder folgt Erklärung und Verwaltungsakt greift nicht in die rechte Dritte ein Nummer eins
Adressaten und betroffen ist Auffassung der Behörde über Sach und Rechtslage bekannt oder ohne Begründung ohne weiteres erkennbar. Nummer zwei
Behörde, LS gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mithilfe automatischer Einrichtungen und Begründung ist nach Umständen des Einzelfalls nicht geboten. Nummer drei
Aus einer Rechtsvorschrift ergibt sich, dass es keine Begründung bedarf, Nummer vier
Eine Allgemeinverfügung wird öffentlich bekannt gegeben Nummer fünf
Begründung
Sinn und Zweck der Begründung Pflicht
Grundlage
Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
Äußere formelle Wirksamkeit Verwaltungsakt ist ab Erlass für Einzelfall maßgeblich
Bekanntgabe Adressaten als Voraussetzung der äußeren Wirksamkeit Paragraph 43 1,1 Verwaltungsverfahrensgesetz
Innere, materielle Wirksamkeit darf Adressat von Begünstigten Verwaltungsakt Gebrauch machen, muss Adressat belastenden Verwaltungsakt befolgen
Grundsätzlich zeitgleiche Eintritt von innerer und äußerer Wirksamkeit Auseinanderfallen bei aufschiebende Befristung oder Bedingungen die innere Wirksamkeit hinausschieben
Relative Wirksamkeit im Verhältnis von Behörde und einzelne Adressaten
Eintritt der rechtlichen Existenz gegenüber jedermann mit erstmalig Erlass des Verwaltungsaktes
Voraussetzung für Dritt Anfechtung durch Personen den Verwaltungsakt nicht bekannt gegeben worden ist, vergleiche Paragraphen 42 Abs. 1 Paragraph 68 VW G O
Rechtliche Existenz
Fehler, Beständigkeit und Bestandskraft
keine Aufmerksamkeit durch einfache Rechtswidrigkeit, vergleiche Paragraphen 43 Abs. 3,44 Verwaltungsverfahrensgesetz
Adressat und Dritt Betroffenen müssen sich gegen belasten Verwaltungsakte. Andernfalls ist auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt wirksam und muss verfolgt werden.
Vermelde Bestandskraft, keine Anfechtung Möglichkeit, mehr Fristablauf, Instanz des Urteil
Materielle Bestandskraft gesteigerte Bindungswirkung des Verwaltungsakt gegenüber Adressat, Behörde Aufhebung, nur unter Voraussetzung, Paragraph 48,49 Verwaltungsverfahrensgesetz, etc.
Materielle Bestandskraft als Instrument von Rechtssicherheit und Vertrauensschutz Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz
Ende der Wirksamkeit
Wirksamkeit so lang und so weit wie Verwaltungsakt nicht aufgehoben wird und nicht erledigt. Paragraph 43 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
Aufhebung durch Behörde Paragraphen 48,49 Verwaltungsverfahrensgesetz 68 fortfolgende Verwaltungsgerichtsordnung oder Gericht Paragraphen 42,113 Verwaltungsgerichtsordnung
Erledigung durch äußere Umstände ohne Entscheidung von Behörden oder Gericht
Vergleiche KK 502 auflösen Befristung Bedingungen 504556021FF701 ffAufhebung Erledigung
Bekanntgabe
Individuelle Bekanntgabe
Individuelle Bekanntgabe als zwingende Regel Paragraph 41 Abs. 1 Satz eins Verwaltungsverfahrensgesetz
Bekanntgabe Wissentliche und wilden, liche Eröffnung des Inhalts eines Verwaltungsakt durch Behörde gegenüber Adressat durch Vertretungsbefugnis am zweiter Gelingen der Bekanntgabe des Zugang bei Adressat voraus. Verwaltungsakt muss so in tatsächlichen Herrschaftsbereich gelangen das Dach Verkehrsanschau von Kenntnisnahme auszugehen ist ob Kenntnisnahme tatsächlich erfolgt ist, spielt keine Rolle
Zufällige Kenntnisnahme auf andere Weise reicht nicht aus. Kein Bekanntgabe will der Behörde Beispiel Mitteilung von privater Seite.
Bey Ev fehlschlagen. Der Bekanntgabe liegt nicht aktiv oder nicht? Verwaltungsamt beziehungsweise gegebenenfalls scheint Verwaltungsakt vor, von dem falsche Anschein eines Verwaltungsakt ausgeht.
Elektronische oder Übermittlung des Verwaltungsakt durch die Post
Gesetzliche Bekanntgabe Fiktion sowie Paragraph 43 auf Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Eingriff bei postalische oder elektronischer Übermittlung eines Verwaltungsakt, Paragraph 41 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
Übermittlung durch Post im Inland oder elektronisch Übermittlung im Inland oder in das Ausland Bekanntgabe Fiktion am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post beziehungsweise nach Absen
Früher Zugang ist unbeachtlich, geht Verwaltungsdienst später als der vier Tagen oder gar nicht zu Greif Bekanntgabe Fraktion nicht ein bestreite Adressat, Zugang oder Zugangszeitpunkt muss Behörde Zugang und Zeitpunkt beweisen Paragraph 41 Abs. 2 Satz drei Verwaltungsverfahrensgesetz
Öffentliche Bekanntgabe
Öffentliche Kranken, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen oder individuelle Bekanntgabe eine Allgemeinverfügung untunlich, wäre, Paragraph 41 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz und tunlich bedeutet, dass etwas nicht ratsam oder sinnlos wäre, die eventuelle individuelle Bekanntgabe ist, und tue nicht, wenn sie unmöglich ist, auch besondere Schwierigkeiten, dies oder die Maßnahmen vereiteln könnte
Bei öffentliche Bekanntgabe schriftlicher und elektronischer Verwaltungsakteparagraph 41 Absatz hier Verwaltungsverfahrensgesetz
Bekanntgabe wird durch ortsübliche Bekanntmachung des verfügen, teils Tenor bewirkt
Ortsüblich richtet sich nach Verwaltungsrecht oder Fachgesetz
In Bekannt Machung ist auszugehen, wo Verwaltungsakt und Begründung eingesehen werden können
Bekanntgabe wird zwei Wochen nach Bekanntmachung gegenüber jedermann fingiert
Abweichen kann Behörde frühestens Tag, der aus Bekanntmachung folgt bestimmen
Ob Personen die veröffentlicht, bekannt gemachten Verwaltungsakt betroffen sind, ihn tatsächlich zur Kenntnis genommen haben spielt für bekannt Fiktion und Wirksamkeit keine Rolle
Für andere als schriftlich oder elektronische Verwaltungsakte steht Verwaltungsverfahrensgesetz keine näheren Regeln, bevor insoweit Schild Behörde, Verfahrens Ermessen zu
Erledigung des Verwaltungsrates als Grund für das Ende seiner Wirksamkeit
Wirksamkeit endet gemäß Paragraph 43 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz, unter anderem mit Erledigung des Verwaltungsaktes
Erledigung Verwaltungsakt hat aus irgendwelchen Gründen Steuerungsfunktion verloren und keine rechtliche Bedeutung mehr. Er ist gegenstandslos. Es macht keine rechtlichen Unterschied mehr, ob er fort besteht oder nicht.
Mit Erledigung einer Wirksamkeit der Verwaltungsakt automatisch anders als bei Aufhebung ist keine Entscheidung einer staatlichen Stelle erforderlich. Paragraph 43 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz
Erledigungsgründe
Erledigung durch Zeitablauf. Eintritt eine Auflösung Befristung oder Bedingung Paragraph 36 Abs. 2 Nummer 1-2 Verwaltungsverfahrensgesetz.
Erledigung auf andere Weise hängt vom Einzelfall abgegeben. Falls schwierige Prüfung.
Beispiele Behörde ordnet, an das Ende sein Bau rechtswidrig Gartenhaus abreißt und den Schutt beseitigt. Bevor entfolge leitet, brennt das Gartenhaus nieder. Hat sich der Verwaltungsakt erledigt der teilt er sich auf den Abriss. Bezog hat sich auf andere Weise erledigt, in dem der Gegenstand untergegangen ist dagegen ein falsche Teil des das Ende den Schutz zu beseitigen muss noch richtig wirken. Der Verwaltungsakt hat sich nur teilweise erledigt.
Erledigung in der Fall Bearbeitung
Erledigung in der Fallbearbeitung Erledigung in Rechtschutzprüfung relevant. Bei erledigen sind Widerspruch und Anfechtungsklage und statthaft. Stattdessen kommt Fortsetzungsfeststellungsklage auf 113 Abs. 14 Verwaltungsgerichtsordnung infrage.
Beachte häufig hat sich der Verwaltungsakt bloß teilweise erledigt dann verliert nur erledigter Teil Wirksamkeit vergleiche Paragraph 43 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz, solange und so weit
Aufhebung eins
Vorüberlegung zur Aufhebung
durch Tatbestand Wirkung müssen auch andere staatliche Stellen die Regelung ihren Entscheidungen als fest stehenden Tatbestand zu Grunde legen
Verwaltungsakt entfaltet gegenüber Adressat und Behörde Bindungswirkung
Stabilisierungfunktion des Verwaltungsakten zum Problem werden, wenn Verwaltungsakt rechtswidrig ist oder sich Lebens Sachverhalt beziehungsweise Rechtslage wesentlich verändern
Für gegebenfalls erforderliche Aufhebung stellen Paragraphen 48,49 Verwaltungsverfahrensgesetz, allgemeine Ermächtigungsgrundlage da nur ein, wenn und soweit keine speziellen Normen gelten
Die Aufhebung des Verwaltungsakten beendet dessen Wirksamkeit Paragraph 43 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
Das System der Paragraphen 48,49 Verwaltungsverfahrensgesetz
Gesetzgeber hat sich bei Erlass der Paragraphen 48,49 Verwaltungsverfahrensgesetz, Anforderung des Rechtsstaatsprinzip Art. 20 Abs. 3 für die Aufhebung eines Verwaltungsakt orientiert
Gesetz unterscheidet Rücknahme rechtswidriger Paragraph 48 Verwaltungsverfahrensgesetz und Widerruf rechtmäßiger Verwaltungsakte,paragraph 49 Verwaltungsverfahrensgesetz, faire Rücknahme rechtswidriger belastender Verwaltungsakte Grundsatz der freien Rückn EHB. Vagheit Vertrauensschutz ist nicht geboten. Trotz Ermessen der Behörde ist Rücknahme, die Regel Paragraph 48 Abs. 1 Satz eins Verwaltungsverfahrensgesetz.
Gesetz unterscheidet Rücknahme, rechtswidriger Paragraph 48 Verwaltungsverfahrensgesetz und Widerruf rechtmäßiger Verwaltungsakte,paragraph 49 Verwaltungsverfahrensgesetz
Für Rücknahme rechtswidrig belastender Verwaltungsakte gilt Grundsatz der freien Rücknehmbar Keit Vertrauensschutz ist nicht gegeben. Trotz Ermessen der Behörde ist Rücknahme der Regel Paragraph 48 11 Verwaltungsverfahrensgesetz
Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt, da wir im Hinblick auf durch Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz geboten. Vertrauensschutz unter Einschränkung des Paragraphen 48 Abs. 2 bis Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz zurückgenommen werden Paragraph 48 Abs. 1 Satz zwei Verwaltungsverfahrensgesetz. Dabei ist Rücknahme die Regel bestehen lassen. Die Ausnahme Adressat wird gegebenfalls entschädigt Paragraph 48 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz
Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes ist Ausnahme Paragraph 49 Verwaltungsverfahrensgesetz
Rechtmäßig belastende Verwaltungsakte dürfen widerrufen werden, wenn gleich Verwaltungsakt nicht erneut erlassen werden muss und keine anderen Gründe entgegenstehen Paragraph 49 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
Widerruf eines rechtmäßigen Begünstigten Verwaltungsakt ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn eine der abschließenden aufgezählten Widerrufs Grühn des Paragraph 49 Abs. 2 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz vorliegt
Im Fall des Widerrufs wird Adressat gegebenfalls entschädigt, Paragraph 49 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz
Örtliche Zuständigkeit ist für Rücknahme und Widerruf in Paragraphen 48 fünf und 49 fünf Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Sachliche Zuständigkeit folgt aus dem Fachgesetz.
Wird ein Leistungsverwaltung a mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben kann die Behörde die Erstattung bereits erbrachte Leistung verlangen, Paragraph 49 A. Verwaltungsverfahrensgesetz
Den Umfang des Erstattungsanspruch gelten Paragraphen 812 fortfolgende BGB entsprechend
Auf ein Wegfall der Bereicherung Paragraph 818 Abs. 3 BGB kann sich der begünstigte nicht berufen. Soweit er die Umstände kannte oder kennen, musste sie zur Aufhebung geführt haben.
Gemäß Paragraph 49 A Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz ist der zur Erstattungsbetrag vom Eintritt der Unwirksamkeit an mit jährlich 5 % von 100 über den Basiszinssatz zu verzinsen. Von der Geltendmachung des Anspruchs kann abgesehen werden.
Erstattung als Aufhebungsfolge
Aufhebung zwei
Einleitung
Paragraph 48 Verwaltungsverfahrensgesetz reagiert auf Anforderung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Art. 20 Abs. 3
Geringe Anforderungen an Rücknahme rechtswidriger belastender Verwaltungsakte,paragraph 48 eins Verwaltungsverfahrensgesetz
Vertrauensschutz bei begünstigten, den Verwaltungsakten Paragraph 48 Abs. 2 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz begünstigen die Verwaltungsakt begründet oder bestätigt Recht oder rechtlich erheblichen Vorteil Paragraph 48 Abs. 1 Satz zwei Verwaltungsverfahrensgesetz
Rücknahmefrist für Rechtssicherheit Paragraph 48 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz
Belastende Verwaltungsakte
Rücknahme im Ermessen freie Rückn EHB, Vagheit für Zukunft und Vergangenheit, Paragraph 48 Abs. 1 Satz eins Verwaltungsverfahrensgesetz
Belastender Verwaltung sagt, entzieht Adressaten in Recht stellt fest, dass es nicht besteht, begründet oder bestätigt Pflicht oder recht erheblichen Nacht
Paragraph 48 Abs. 1 Satz eins Verwaltungsverfahrensgesetz als abschließende Regelung für rechtswidrige, belastende Verwaltungsakten
Keine Rücknahmefrist Gesetzmäßigkeit hat Vorrang vor Rechtssicherheit
Beachte kein Anspruch des Betroffenen auf Rücknahme oder Prüfung der Rechtswidrigkeit Ablehnung wegen bestandskraft Ermessen fehlerfrei wiederholende Verfügung ist Rechtswidrigkeit bekannt oder evident wäre Ablehnung gegen Ablauf des Widerspruchsfrist Ermessensfehler
Rücknahmeverbot, wenn privates Vertrauens Interesse öffentliche Rücknahme Interesse überwiegt und deswegen Schutz würdig
Verwaltungsakt der Einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder hierfür Voraussetzung ist Paragraph 48 Abs. 2 Satz eins Verwaltungsverfahrensgesetz beachte nur staatliche Leistungen zählen
Vertrauens Interesse überwiegt in der Regel ein Begünstigter gewährte Leistung verbraucht oder irreversibel Vermögensdispositionen getroffen hat. Paragraph 48 Abs. 2 Satz zwei Verwaltungsverfahrensgesetz
Gemäß Paragraph 48 Abs. 2 Satz zwei Verwaltungsverfahrensgesetz, kein Vertrauensschutz, wenn
Verwaltungsakt durch arglistige, vorsätzliche Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt, Nummer eins
Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt, in wesentlichen Beziehungen unrichtig oder unvollständig waren Nummer zwei kein Vorsatz, erforderlich, schuldlos. Fehlerhafte Antragstellung reicht.
Rechtswidrigkeitkante oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht, kannte Nummer drei außer Erlassung im Rechtsverkehr erforderliche Sorgfalt, Paragraph 276 Abs. 2 BGB in einem Maß, dass jedem sofort einleuchtet
In Fällen des Paragraphen 48 Abs. 2 Satz drei Verwaltungsverfahrensgesetz erfolgt Rücknahme in der Regel mit Wirkung für Vergangenheit Paragraph 48 Abs. 2 Satz vier Verwaltungsverfahrensgesetz Rückforderung geflossen a Leistungen Paragraph 49 A. Verwaltungsverfahrensgesetz
Sonstige begünstigte Verwaltungsakte
Rücknahme eines sonstigen rechtswidrig Verwaltungsaktes nicht Paragraph 48 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz ohne Einschränkung des Rücknahmeermessen
Entschädigung gemäß Paragraph 48 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz Vertrauensschutz durch Vermögensschutz Ersatz des Vertrauensschadensbestandsinteresse als Obergrenze Antrag binden Jahresfrist
Schutzwehr des Vertrauens unter Abwägung mit dem öffentlichen Rücknahme Interesse entsprechend Paragraph 48 Abs. 2 Satz drei Verwaltungsverfahrensgesetz erforderlich
Problem, sonstige Verwaltungsakte ohne Vermögensschaden gegebenenfalls Berücksichtigung des Vertrauensinteresses in Rücknahme messen
Rücknahmefrist
Rücknahme, wenn ja was ab Kenntnisnahme von Tatsachen. Welche Rücknahme eines rechtswidrig Verwaltungsakt rechtfertigen. Paragraph 48 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz.
Besprechung Kenntnis der zuständigen Behörden mit Arbeitserkenntnisse Rechtswidrigkeit, vollständige Kenntnis aller relevanten Tatsachen einschließlich Essens Ausübung einjährige Entscheidungsshow nach Nach Ausmittlung des Sachverhalts Schrifttum bearbeitungs
Leistungsverwaltung Akte
Aushebung 3
widerruf rechtmäßiger Verwaltungsakte ist Ausnahme
Aus Paragraph 49 Abs. 2 Nummer drei und vier Verwaltungsverfahrensgesetz, lässt sich schlussfolgern das nachträgliche Änderung der Sach oder Rechtslage Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakt des unberührt lassen
Dennoch muss es Möglichkeit geben, um Verwaltungsakt nachträglich aufzuheben oder anzupassen. Andernfalls würde Lage durch Verwaltungsakt versteinert
Behörde hat bei Leistungsverwaltung Akten die Wahl, ob sie nach Paragraph 49 Abs. 2 oder nach Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz
Widerruf gemäß Paragraph 49 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ganz oder teilweise mit Wirkung für Zukunft in der Messen der Behörde Voraussetzung Verwaltung angleichen Inhalts müsste nicht erneut erlassen werden. Widerruf ist nicht aus anderen Gründen unzulässig.
Allgemeine begünstigte Verwaltungsakte
Widerruf eines rechtsmäßigen Begünstigten Verwaltungsakt gemäß Paragraph 49 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz ausschließlich, wenn Widerruf Grund vorliegt
Widerruf durch Rechtsvorschrift Gesetze, Ordnung, Satzung zugelassen oder im Verwaltungsakt vorbehalten. Paragraphen 36 Abs. 2 Nummer drei Verwaltungsverfahrensgesetz Nummer eins kein Vertrauensschutz handeln auf eigenes Risiko
Begünstigte erfüllt mit Verwaltungsakt verbunden. Auflage nicht oder nicht fristgerecht Nummer zwei kein Vertrauensschutz, wenn Vergünstigung unter der Auflage gewährt.
Behörde wäre aufgrund nachträgliche Tatsachen berechtigter Verwaltungsakt nicht zu erlassen. Nur drei Reaktion auf nachträgliche Sachverhalts Änderungen zusätzlich erforderliche Gefährdung des öffentlichen Interesses Schaden für wichtige Gemeinschaftsgüter die Vertrauensschutz
Behörde wäre aufgrund geänderte oder neuer Rechtsvorschrift Gesetz Rechtsverordnung Satzung berechtigt Verwaltungsakt nicht zu erlassen. Nummer vier Reaktion auf erhebliche Rechts Ender Schutz betätigen Vertrauensgebrauch machen von Vergünstigung Gefährdung öffen Interesses den Vertrauensschutz
Schwere Nachteile für Gemeinwohl Nummer fünf Notstandklausel mit kaum praktischer Bedeutung
Zwerggebundene Leistungsverwaltung Akte
Verwaltungsakte, einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung zu Erfüllung eines bestimmten Zweck gewährt oder hierfür Voraussetzung ist Typischerweise Subventionen
Erleichterter Widerruf von für Vergangenheit Rückforderung zu ermöglichen. Paragraph 49 A. Verwaltungsverfahrensgesetz
Leistung nicht nicht als bald nach erbringen oder nicht mehr für Zweck verwendet Nummer eins
Begünstigter Erfüllt mit Verwaltungsakt verbunden. Auflage nicht oder nicht fristgerechte Nummer 2
Beiden Fällen wird Zweck aus Gründen in Verantwortung des Adressat nicht erreicht
Widerrufsfrist analog Paragraph 48 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz
Zeitpunkt des unwirksam werden
Unwirksamkeit des Widerrufsverwaltungsakt mit wirksam werden des Widerrufsparagraph 49 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz
Behörde kann anderen Zeitpunkt bestimmen, Ermessen Paragraph 49 Abs. 1 und zwei Verwaltungsverfahrensgesetz zu gestatten, ausschließlich Widerruf zur
Paragraph 49 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz erlaubt Widerruf auch für die Vergangenheit, um Rückforderung zu ermöglichen
Entschädigung
Bei Widerruf gemäß Paragraph 49 Abs. 2 Nummer 3-5 Verwaltungsverfahrensgesetz Vertrauensschutz durch Entschädigung Paragraph 49 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz
Rechtswidrigkeit und Fehlerfolgen
Bei Widerruf gemäß Paragraph 49 Abs. 2 Nummer 3-5 Verwaltungsverfahrensgesetz Vertrauensschutz durch Entschädigung Paragraph 49 Abs. 6 Verwaltungsges Gesetz
Formelle und materielle Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes
Für die Rechtmäßigkeit Prüfung eines Verwaltungsakt bietet sich folgendes Schema an
Ermächtigungsgrundlage
Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage, Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz
Formelle Rechtmäßigkeit
Zuständigkeit
Verfahren
Form
Ordnungsgemäße Bekanntgabe
Materielle Rechtmäßigkeit
Tatbestandsmäßigkeit des Verwaltungsakts
Richtige Anwendung der Rechtsfolge
Ergebnis
die Heilung führt gemäß Paragraph 45 Verwaltungsverfahrensgesetz zur Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakt von Anfang an
Wichtige Haltungsschäden
Antrag Paragraph 22 Verwaltungsverfahrensgesetz nachträglich gestellt werden
Begründung Paragraph 39 Verwaltungsverfahrensgesetz nachträglich gegeben wird
Erforderliche Anhörung Paragraph 28 Verwaltungsverfahrensgesetz nachgeholt wird. Dafür reicht es aus, wenn beteiligter Widerspruchsverfahren angehört wird. Fehler ist also in der Regel von der Klage geheilt.
Die Mitwirkung anderer Staat sich nicht stellen, Ausschuss oder Behörde nachgeholt wird
Unbeachtlich, formelle Fehler
Unbeachtlich eines formellen Fehlers Paragraph 46 Verwaltungsverfahrensgesetz ist keine Heilung. Verwaltungsakt bleibt rechtswidrig, kann aber wegen des unbeachtlich Fehlers nicht aufgehoben werden.
Unbeachtlich ist Verletzung
Von Vorschriften über Verfahren Form oder örtliche Zuständigkeit Ausnahme Belegenheit der Sache gemäß Paragraph drei Abs. 1 Nummer eins Verwaltungsverfahrensgesetz Nichtigkeit gemäß Paragraph 44 Abs. 1 Nummer drei Verwaltungsverfahrensgesetz
Wenn offensichtlich ist das Fehler Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat
Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten
Jederzeit zur Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und anderen offenbaren. Unrichtigkeit möglich Paragraph 42 Verwaltungsverfahrensgesetz, keine Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes.
Hallo
Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit
Nichtigkeit des Sonderfall der gesteigerten Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakt
Wichtigkeit hat Unwirksamkeit des Verwaltungsakt zufolge Paragraph 43 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz
Betrifft Nichtigkeitsgrund nicht gesamten Verwaltungsakt kantai nichtig sein Paragraph 44 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz Maßstab ist die Behörde objektiv verhandeln müssen
Behörde kann nicht die Kat jederzeit von Amts zwingen, durch Verwaltungsakt feststellen. Bei berechtigten Interesse des Betroffenen muss Nichtigkeit auf Antrag festgestellt werden. Paragraph 44 von Verwaltungsverfahrensgesetz.
Prüfungs Reihenfolge, Paragraphen Abs. 1-3Verwaltungsverfahrensgesetz. Absolute Nichtigkeitsgründe Abs. 2 negativ Katalog Abs. 3 relative Nichtigkeitsgrunde Abs. 1
Absolute Nichtigkeitsgründe Paragraph 44 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
Nummer eins schriftliche oder elektronischer Verwaltungsakt lassende Behörde nicht erkennen, Paragraph 37 Abs. 2 Satz eins Verwaltungsverfahrensgesetz
Nummer zwei Formen der Aushändigung einer Urkunde ist verletzt
Nummer drei örtliche und Zuständigkeit entgegen. Paragraph 44 Abs. 3 Nummer eins Verwaltungsverfahrensgesetz bei unbeweglichen Vermögen, ortsgebundenen Recht oder Rechtsverhältnis Belegenheit der Sache gemäß Paragraph drei Abs. 1 Nummer eins Verwaltungsverfahrenverfahrens
Nummer vier Verwaltungsakt, den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann dem steht ein Verwaltungsakt, der extrem unverhältnismäßig ist
Nummer fünf Verwaltungsakt verlangt Begehung Rechtswidriger Tat, Straf oder Bußgeldtatbestand
Nummer sechs Verwaltungsakt verstößt gegen gute Sitten, Anstands gefühlt aller billig und gerecht Denkenden Vergleich Paragraph 138 BGB
Negativ Katalog Paragraph 44 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz
Auf keinen Fall führen formelle Fehler, die Paragraph 44 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz Aufsatz zur Nichtigkeit
Nichtigkeit gemäß Paragraph 44 Abs. 1 Nummer drei Verwaltungsverfahrensgesetz
Nummer zwei Mitwirkung gemäß Paragraph 20 Abs. 1 Satz eins Nummer 2-6 Verwaltungsverfahrensgesetz ausgeschlossene Personen bei Paragraph 20 Abs. 1 Nummer eins Verwaltungsverfahren. Jetzt kommt es darauf an, ob Voraussetzungen von Paragraph 44 eins Verwaltungsverfahrensgesetz vorliegen.
Nummer drei vorgeschriebene Mitwirkung eines Ausschusses fehlt oder hat nicht ordnungsgemäß stattgefunden Mitwirkung, kein Einvernehmen Zustimmung oder Benehmen, Anhörung sein
Nummer vier vorgeschriebene Mitwirkung anderer Behörde fehlt oder nicht hat nicht ordnungsgemäß stattgefunden Mitwirkung vor
Fehler nach Paragraph 44 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz führen zur Forde Rechtswidrigkeit und Anfechtbarkeit, können aber gemäß Paragraph 45 Verwaltungsverfahrensgesetzgehalt oder Gehalt werden oder gemäß Paragraph 46 Verwaltungsverfahrensgesetz unbeachtlich sein
Generalklausel Paragraph 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
Keine wirksamenkeit unerträglich rechtswidriger Verwaltungsakte, zwei Tatbestands Merkmale
Besonders schwer wegen der Fehler. Einfache Rechtswidrigkeit reicht nicht qualifizierter Verstoß gegen Gesetz und Recht erforderlich. Schwerwiegende Verletzung, tragender Verfassungsprinzipien oder wesentlicher Wert vorstellen oder Rechtsordnung unerträglich Keitmann Verwaltungsakt bis zur erfolgreichen Anfechtung wirksam wäre
Offensichtlichkeit bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände Perspektive eines unvoreingenommen und verständigen Betrachters.Fehler muss bei Parallel Bewertung in laiensphäre Ohne weiteres erkennbar sein, so dass von niemand erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen
Nichtigkeit
Subjektive Rechte und Rechtschutz
Subjektiv öffentliches Recht rechts macht des Einzelnen von Behörde, Einhaltung einer öffentlichen rechtlichen Normen im eigenen Namen zu verlangen
Schutznormtheorie Rechtsform räumt subjektiv öffentliches Recht ein, wenn sie nicht nur öffentlich Gemeinwohl Interesse, sondern auch Schutz subjektive, individual Interessen zu dienen. Bestimmt ist Dritt schützende Normen.
Grundrechte verlangen das Rechtsnorm, die zum Eingriff ermächtigt, betroffenen, ein subjektives Recht auf Einhaltung ihrer Voraussetzungen und Grenzen eingeräumt
Effektive Rechtschutz ist gemäß Paragraph 19 Abs. 4 Grundgesetz Grundrecht
Rechtsweg Eröffnung
Paragraph 40 Verwaltungsgerichtsordnung löst Rechtschutzversprechen von Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz ein
Verwaltungsgericht liche Generalklausel Paragraph 40 Abs. 11 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet Rechtsweg zur Verwaltungsgericht für erstens alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zweitens nicht verfassungsrechtliche Art
Hängt Streit, Entscheidung von öffentlich-rechtlichen Normen, Sonderrechtstheorie aus Studienfach. Einführung des Recht ab handelt es sich um öffentlich-rechtliche Streitigkeit.
Streitigkeit ist verfassungsrechtliche Art, wenn eins Beteiligte, Verfassung, Schleben zwei um Recht und Licht aus Grundgesetz Kompetenzen streiten. Doppelte Verfassung, Unmittelbarkeit berührt von Grundrechten reicht dem gegenüber nicht für verfassungsrechtliche Streitigkeit aus.
Grundlagen
Allgemeines Prinzip der Verletzten Klage nur derjenige kann Rechtschutz in Anspruch nehmen, der möglicherweise eigenen Rechten verletzt ist. Vergleiche Art. 19 Abs. 4 Grund
Formlose und förmliche Rechtsbehelfe
Rechtsbehelf Begriff
Rechtsbehelf, jedes von Rechtsordnung vorgesehen gesucht und jede Antrag mit der Person behördlich oder gerichtliche Entscheidung angreifen kann, um Aufhebung oder Abänderung zu erreichen. Je nachdem, ob Verfahrens oder Prozessrecht Vorgaben zu Form und Frist ist, Rechtsbehelfsaufstellt unterscheidet man förmig und formlose Rechtsbehelfe.
Rechtsmittel Rechtsbehelf durch den höhere Behörde oder höheres Gericht mit Sache befasst wird Devolutiveffekt
Formlose Rechtsbehelfe
Nicht anstrenge Form oder Frist gebunden scherzhaft 3F Rechtsbehelf formloses fristlos fruchtlos
Keine Begründung Erforderlich
Petitionsrecht als Grundlage Art. 17 Grundgesetz
Schwäche, kein Anspruch auf Sach Entscheidung. Staatliche Stelle muss gesucht, lediglich annehmen, zur Kenntnis nehmen und betroffen wissen lassen, wie sie erledigt hat.
Förmliche Rechtsbehelfe
Vorgaben für Form und Frist müssten eingehalten sein, sonst ist ein Rechtsbehelf
Anspruch auf Sach Entscheidung bei Zulässigkeit und Begründetheit auf stattgegeben Entscheid
Ordnungsgemäße Einlegung, förmlichen Rechtswert verhindert das angegriffenen Entscheidung bestand und rechtskräftig wird
Förmig Rechtsbehelfe sind Widerspruch und klagen
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