Was ist Art. 1 I GG im Grundgesetz?
Fundamentalnorm und oberster Wert; revisionsfest (Art. 79 III GG).
Ist Art. 1 I GG ein Grundrecht?
Ja, laut BVerfG und herrschender Meinung.
Wer fällt unter den persönlichen Schutzbereich von Art. 1 I GG?
Jede natürliche Person.
Sind juristische Personen durch Art. 1 I GG geschützt?
Nein.
Wann beginnt der Würdeschutz laut BVerfG?
Ab Nidation (Einnistung des Embryos).
Was ist der sachliche Schutzbereich der Menschenwürde?
Unantastbarer Achtungsanspruch jedes Menschen.
Was bedeutet die Objektformel?
Menschenwürde verletzt, wenn der Mensch zum bloßen Objekt gemacht wird.
Welche Fallgruppen erkennt das BVerfG als Verletzung der Menschenwürde an?
Sklaverei, Folter, Hypnose, Existenzminimum, Zwang zur Selbstbezichtigung.
Kann ein Eingriff in Art. 1 I GG verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden?
Nein, wegen seiner Abwägungsfestigkeit.
Welche Menschenwürdegarantie kennt die EMRK?
Keine ausdrückliche, aber Schutz durch Art. 3 und 4 EMRK.
Wo ist die Menschenwürde in der GRC geregelt?
In Art. 1 GRC.
Gibt es historische oder internationale Vorbilder für Art. 2 II 1 GG?
Nein, weder in der deutschen Verfassungsgeschichte noch international.
Was schützt das Recht auf Leben?
Biologisches Dasein im physisch-leiblichen Sinn.
Wer ist vom Lebensrecht geschützt?
Natürliche Personen („Jedermann“), nicht juristische Personen.
Wann beginnt der Lebensschutz?
Unstrittig ab Geburt; laut BVerfG objektive Schutzwirkung ab Nidation.
Wann endet der Lebensschutz?
Mit dem Tod; ggf. Hirntod entscheidend.
Wird Suizid durch Grundrechte geschützt?
Ja, Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG.
Was schützt das Recht auf körperliche Unversehrtheit?
Gesundheit (körperlich und psychisch) und körperliche Integrität.
Was zählt nicht zur körperlichen Unversehrtheit?
Soziales Wohlbefinden.
Wann liegt ein Eingriff in das Lebensrecht vor?
Bereits bei hinreichender Gefährdung (z. B. finaler Rettungsschuss).
Wann liegt ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor?
Bei Gefährdung; z. B. Impfpflicht, Blutentnahme ohne Einwilligung.
Wann liegt kein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor?
Bei Selbstbestimmung oder unerheblicher Beeinträchtigung.
Welche Schranke gilt für Art. 2 II 1 GG?
Einfacher Gesetzesvorbehalt (Art. 2 II 3 GG).
Was sind Schranken-Schranken für das Lebensrecht?
Art. 102 GG (Todesstrafe), Art. 1 I GG (Menschenwürde).
Welche Schranken-Schranken gelten für die körperliche Unversehrtheit?
Art. 104 I 2 GG (z. B. bei Freiheitsentzug).
Wo ist das Recht auf Leben in der EMRK geregelt?
Art. 2 I 1 EMRK.
Wie verbietet die EMRK die Todesstrafe?
Art. 1 ZP 6 und Art. 1 ZP 13 EMRK.
Gibt es in der EMRK ein Recht auf körperliche Unversehrtheit?
Nicht ausdrücklich; Schutz über Art. 3 (Folter) und Art. 8 (Privatsphäre).
Was regelt Art. 3 GRC?
Schutz körperlicher und geistiger Unversehrtheit (Abs. 1) und vor biomedizinischer Gefährdung (Abs. 2).
Was schützt Art. 2 II 2 GG?
Die körperliche Bewegungsfreiheit.
In welchem Verhältnis stehen Art. 2 II 2 GG und Art. 104 GG?
Identischer Schutzbereich; unlösbar verbunden (BVerfG).
Was regelt Art. 104 GG insbesondere?
Verfahrensgarantien und Schutz bei Freiheitsentziehung.
Wer ist Träger des Freiheitsrechts?
Jede natürliche Person („Jedermann“), keine juristischen Personen.
Was bedeutet „Freiheit“ im sachlichen Schutzbereich?
Positive und negative körperliche Bewegungsfreiheit.
Was ist eine Freiheitsentziehung?
Nicht nur kurzfristige, zwangsweise Ortsbindung.
Beispiele für Freiheitsentziehung?
Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung, Untersuchungshaft.
Was sind sonstige Freiheitsbeschränkungen?
Weniger intensive Eingriffe, z. B. Anhalten, Durchsuchung.
Wann liegt kein Eingriff vor?
Bei freiwilliger Einwilligung.
Welche Schranken bestehen für die Freiheit der Person?
Einfacher Gesetzesvorbehalt (Art. 2 II 3, 104 I 1 GG).
Was sind Schranken-Schranken bei Freiheitsentziehung?
Formvorbehalt, Richtervorbehalt, Misshandlungsverbot, Verhältnismäßigkeit.
Welcher Artikel der EMRK schützt die Freiheit der Person?
Art. 5 EMRK.
Was verbietet Art. 1 ZP 4 EMRK?
Schuldhaft.
Was schützt Art. 2 ZP 4 EMRK?
Recht auf Freizügigkeit.
Welcher Artikel der GRC ist einschlägig, wenn es um das Recht auf Freiheit geht?
Art. 6 GRC.
Was ist Art. 2 I GG?
Allgemeine Handlungsfreiheit; „Auffanggrundrecht“
Was bedeutet „Auffanggrundrecht“?
Schützt alle Handlungen, die nicht von speziellen Grundrechten erfasst sind
Wer ist vom persönlichen Schutzbereich des Art. 2 I GG erfasst?
Alle Menschen („Jedermann“), auch juristische Personen (Art. 19 III GG), Ausländer
Was gehört zum sachlichen Schutzbereich?
Jede Form menschlichen Verhaltens
Was sind Beispiele für geschützte Handlungen?
Vertragsfreiheit, Fortbewegung, Selbstgefährdung, keine Zwangsmitgliedschaft
Wann liegt ein Eingriff in Art. 2 I GG vor?
Bei klassischem Eingriff; faktische/mittelbare Beeinträchtigungen nur bei Überschreiten der Eingriffsschwelle
Was bedeutet „verfassungsmäßige Ordnung“?
Gesamtheit der formell & materiell verfassungsgemäßen Gesetze
Was sind Schranken von Art. 2 I GG?
Verfassungsmäßige Ordnung, Rechte anderer, Sittengesetz
Was sind Schranken-Schranken von Art. 2 I GG?
Verhältnismäßigkeit (legitimer Zweck, geeignet, erforderlich, angemessen)
Gibt es in der EMRK oder GRC ein vergleichbares Grundrecht?
Nein; Schutz nur über spezielle Rechte wie Privatsphäre (Art. 8 EMRK, Art. 7 GRC)
Was bedeutet Rechtsanwendungsgleichheit?
Gleichheit vor dem Gesetz.
Was bedeutet Rechtsetzungsgleichheit?
Gleichheit des Gesetzes.
Gibt es ein allgemeines Gleichstellungsgebot?
Nein, tatsächliche Gleichheit ist nicht gefordert.
Was verbietet das allgemeine Willkürverbot?
Jede sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung.
Wann liegt eine Ungleichbehandlung vor?
Bei ungleichen Folgen durch denselben Hoheitsträger.
Was ist “wesentlich Gleiches”?
Vergleichbare Personen/Sachverhalte mit gemeinsamem Oberbegriff.
Gibt es einen Anspruch auf Gleichheit im Unrecht?
Nein, nur bei systematischen Vollzugsdefiziten beachtlich.
Wann liegt eine Gleichbehandlung von Ungleichem vor?
Bei identischen Folgen für nicht vergleichbare Fälle.
Was prüft das Willkürverbot?
Ob ein sachlicher, einleuchtender Grund vorliegt.
Wann gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip?
Bei personenbezogenen Differenzierungen oder Grundrechtseingriffen.
Wie kann ein Gleichheitsverstoß behoben werden?
Nachteil beseitigen, auf alle ausweiten oder Neuregelung.
Was ist die Rechtsfolge eines Gleichheitsverstoßes bei Gesetzen?
Regelmäßig: Feststellung der Unvereinbarkeit (nicht Nichtigkeit).
Wo ist das Diskriminierungsverbot in der EMRK geregelt?
In Art. 14 EMRK (akzessorisch).
Wo steht der Gleichheitssatz in der GRC?
In Art. 20 GRC.
Wo findet man Diskriminierungsverbote im EU-Recht?
Art. 18 AEUV und Grundfreiheiten.
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