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Umweltökonomie

MD
von Mathis D.
  1. Wie funktioniert ein Umweltzertifikatehandelssystem? Welche CO2 Umweltzertifikatesysteme kennen Sie?


EU ETS (Europäisches Emissionshandelssystem)


  • Verpflichtender Markt: Ein gesetzlich vorgeschriebenes System für Industrien und Sektoren in der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen.

  • "Cap-and-Trade"-Prinzip:

    • Cap (Obergrenze): Legt eine absolute Obergrenze für die Emissionen der teilnehmenden Anlagen fest, die über die Zeit reduziert wird.

    • Trade (Handel): Unternehmen erhalten oder kaufen Emissionszertifikate (EUAs). Wer weniger emittiert, kann überschüssige Zertifikate verkaufen; wer mehr emittiert, muss zukaufen.

  • Abgedeckte Sektoren: Umfasst energieintensive Industrien (z.B. Stromerzeugung, Stahl, Zement, Chemie), inner-europäischen Luftverkehr und seit 2024 auch den Seeverkehr.

  • Preisbildung: Der Preis für eine Tonne CO2 bildet sich an der Börse durch Angebot und Nachfrage nach Zertifikaten.

  • EU ETS 2 (ab 2027): Eine Erweiterung des Systems auf die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr, die bisher nicht erfasst waren.

  • Ziel: Kosteneffiziente Erreichung der EU-Klimaziele durch Schaffung eines Preises für CO2-Emissionen und Anreize für Reduktionen.


Voluntary CO2 ETS (Freiwilliger CO2-Emissionshandel / Freiwilliger Kohlenstoffmarkt)


  • Freiwilliger Markt: Nicht gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen nehmen teil, um ihre eigenen Emissionen freiwillig auszugleichen.

  • Handelsobjekt: Kohlenstoffgutschriften (Carbon Credits): Eine Gutschrift repräsentiert die Vermeidung oder Entfernung von einer Tonne CO2-Äquivalent, die durch ein Klimaschutzprojekt erzielt wurde.

  • Herkunft der Gutschriften: Werden von zertifizierten Klimaschutzprojekten generiert, z.B. Aufforstung, erneuerbare Energien in Entwicklungsländern, Müllverbrennung mit Methangasgewinnung.

  • Zweck: Dient der Kompensation von Emissionen, die im eigenen Betrieb schwer vermeidbar sind, und zur Erreichung selbstgesetzter Klimaziele (z.B. "Klimaneutralität").

  • Zertifizierung: Projekte und Gutschriften werden von unabhängigen Standards (z.B. Gold Standard, VCS) geprüft, um Qualität und Zusätzlichkeit (dass die Reduktion nur wegen des Projekts erfolgte) zu gewährleisten.

  • Wichtige Abgrenzung: Sollte immer zusätzlich zu eigenen Emissionsvermeidungen und -reduktionen erfolgen und diese nicht ersetzen.

  • Herausforderungen: Integrität, Transparenz und die tatsächliche Wirksamkeit der Projekte sind entscheidend; es gibt Diskussionen über "Greenwashing" und die Qualität mancher Gutschriften.


  1. Nennen Sie die Unterschiede der CO2-Steuer seit 2021 vom EU-ETS.


1. Systemart

  • CO₂-Steuer (Deutschland, seit 2021):

    • Steuerbasiertes System.

    • Fester Preis pro Tonne CO₂-Äquivalent.

    • Reglementierung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).

    • Einführung am 1. Januar 2021 im Nicht-ETS-Sektor.

  • EU-ETS (Emissions Trading System, seit 2005):

    • Marktbasiertes Cap-and-Trade-System.

    • Handel mit Emissionszertifikaten, deren Gesamtzahl gedeckelt ist.

    • Preisbildung erfolgt durch Angebot und Nachfrage.

    • Regulierung durch EU-Recht (Richtlinie 2003/87/EG).

2. Geltungsbereich

  • CO₂-Steuer:

    • Gilt für die Sektoren Gebäude, Verkehr und kleinere Industrieanlagen, die nicht vom EU-ETS erfasst sind.

    • Besteuert werden Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas.

  • EU-ETS:

    • Gilt für energieintensive Industrien, Stromerzeugung und innerhalb des EWR durchgeführte Luftfahrt.

    • Große stationäre Anlagen sind erfasst (z. B. Kraftwerke, Zementwerke, Raffinerien).

3. Preisbildung

  • CO₂-Steuer:

    • Feste Preise, gesetzlich vorgegeben:

      • 2021: 25 €/t CO₂

      • 2022: 30 €/t CO₂

      • 2023: 30 €/t CO₂ (wegen Energiekrise keine Erhöhung)

      • 2024: 45 €/t CO₂

      • Ab 2026: Übergang in ein Auktionssystem mit Preiskorridor (55–65 €/t CO₂)

      • Quelle: BMWK 2024

  • EU-ETS:

    • Preis durch Marktmechanismen:

      • Volatil, z. B. 2023 im Bereich von 60–100 €/t CO₂.

      • Abhängig von Zertifikatsangebot, Emissionsmengen und politischer Regulierung.

      • Quelle: EEX – European Energy Exchange

4. Zertifikatehandel

  • CO₂-Steuer:

    • Kein Handel mit Zertifikaten.

    • Verpflichtete Unternehmen kaufen Emissionen zum festen Preis über nationale Emissionshandelsstelle (DEHSt).

  • EU-ETS:

    • Handel mit Emissionszertifikaten (EUAs – EU Allowances).

    • Möglichkeit zur Versteigerung oder kostenloser Zuteilung.

5. Zukünftige Entwicklungen

  • Ab 2027 soll ein zweites EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS 2) für die Sektoren Verkehr und Gebäude eingeführt werden, was langfristig die nationale CO₂-Steuer ablösen könnte.


Author

Mathis D.

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