Finanzverfassung - Allgemeines - muss der AG ein Grundkapital zur Verfügung gestellt werden. Sofern ja, warum und wie hoch muss es sein?
Zur Sicherung der Gläubiger und zur Kompensation des Ausschlusses der Haftung der Aktionäre muss der AG ein Grundkapital zur Verfügung gestellt werden -> § 1 I 2 BGB setzt die Erbringung eines Grundkapitals voraus.
Mindesthöhe: 50.000€ gem. § 7 AktG
Finanzverfassung
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