-Absolute Armut:
o Absolute Armut wird gemessen an der (Nicht‐) Erreichung einer bestimmten Kaufkraft (Kaufkraftparität: 1,90$ pro Tag als extreme Armutsgrenze der Weltbank)
o „Armut auf absolutem Niveau ist Leben am äußersten Rand der Existenz. Die absolut Armen sind Menschen, die unter schlimmen Entbehrungen und in einem Zustand von Verwahrlosung und Entwürdigung ums Überleben kämpfen, der unsere durch intellektuelle Phantasie und privilegierte Verhältnisse geprägte Vorstellungskraft übersteigt.“ Robert McNamara (Präsident Weltbank 1968‐1981)
o Wenn beseitigt: Befreiung aus Not
-Relative Armut:
o Der Begriff der relativen Armut bedeutet Armut im Vergleich zum jeweiligen Umfeld eines Menschen und wird gemessen durch statistische Maßzahlen für eine bestimmte Gesellschaft.
o Wenn beseitigt: Streuung des Wohlstandes
-Grafische Darstellung von Disparität innerhalb einer Verteilung (auch: Disparitätskurve)
-Umso größer der Abstand der Kurve zur Winkelhalbierenden, desto ungleicher die Verteilung
-Statistisches Maß zur Darstellung von Ungleichverteilungen (zwischen 0 und 1)
-Beruht auf der Lorenz-Kurve – setzt Fläche zwischen Lorenz-Kurve und Gleichverteilung in Beziehung zum ganzen Dreieck
-Nach Steuer
-Vermögensungleichheit bedeutend höher als Einkommensgleichheit
==> er wird größer - nähert sich 1 an und die Ungleichheit wird größer
-These: Mit zunehmendem Wirtschaftswachstum haben wir in Industrienationen eine zuerst steigende und dann abnehmende Ungleichheit – Gini-Koeffizient müsste dann aber für immer abnehmen
==> Kuznets These stimmt nicht! In fast allen OECD-Ländern hat die Ungleichheit wieder zugenommen (siehe: seit dem Neoliberalismus)
==> real
==> keine klaren Trends erkennbar
==> Lorenz-Kurve und Gini-Koeffizient sind viel zu breit gefächert um wirklich detailliert Verteilungsfragen zu diskutieren!
-Tauschgerechtigkeit (kommutative Gerechtigkeit), d.h. man bekommt was man gibt = Akzeptanz der Markt‐Verteilungsergebnisse (werden unberührt gelassen)
o Was bringt mir („leistet“) mir das, worum es hier gerade geht für mein Wohlbefinden?
o Der Leistung entsprechende Entlohnung
-2. Ergebnisgerechtigkeit = Umverteilung der Markt‐Verteilungsergebnisse, abweichend vom originären Marktergebnis
o Unabhängig davon wie gut mir das (worum es hier gerade geht) tatsächlich hilft, mein Wohlbefinden zu steigern
o Was steht der Person zu? Verdienst ist dabei kein klar definiertes Kriterium
==> Tausch- und Ergebnisgerechtigkeit sind gegensätzliche Konzepte
o Tauschgerechtigkeit des Marktes setzt Anreize, sich nach Kräften zu bemühen, die Bedürfnisse der anderen Gesellschaftsmitglieder zu erfüllen…
o … ist kompatibel mit eigennutzorientierter Bereitschaft der anderen Gesellschaftsmitglieder zur Entlohnung der Leistungserbringer.
o Ergebnisgerechtigkeit orientiert sich an Kriterien zur Bemessung des persönlichen Verdienst - z.B. je nachdem, ob man sich „nach Kräften bemüht“ (mögliches Kriterium)
o Die Ergebnisse, die ein Marktteilnehmer aus eigener Kraft erzielen kann, hängen aber maßgeblich von der Anfangsausstattung ab
§ Nicht alleine von der Leistungsbereitschaft oder den tatsächlichen Mühen
§ Relevant sind aber auch Fähigkeit, Begabung und Talente
==> Wenn wir also „Bemühen“ als Kriterium entlohnen wollen, müssen die Anfangsausstattungen berücksichtigt werden!
o Idealerweise würde eine chancengerechte Verteilung sowohl die Leistungsanreize und die freiwillige Bereitschaft der Zahler aufrechterhalten, als auch das Bemühen nach Kräften berücksichtigen…
o Diskriminierungsfreiheit würde bei unterschiedlichen Talenten, Fähigkeiten und Anstrengungsbereitschaft zu unterschiedlichem Erfolg führen
o Eine Angleichung der Startbedingungen (wie die korrigierende Chancengerechtigkeit es fordert) wird nicht in jedem Fall und in jedem Ausmaß erreichbar sein.
o Wenn nicht klar ist, worin sich „Bemühen“ zeigt und was dem Einzelnen „nach Kräften“ möglich wäre, bleibt unbestimmt, wie groß die gesellschaftlichen Anstrengungen zur Korrektur unterschiedlicher Chancen sein sollten.
o Wenn nicht klar ist, worin sich „Bemühen“ zeigt und was dem Einzelnen „nach Kräften“ möglich wäre, droht eine nachträgliche Kompensation unterschiedlicher Möglichkeiten willkürlich auszufallen (Maßnahmen und zugehörige Kriterien sind sehr schwierig festzusetzen)
o Um eine „gerechte“ Verteilung vornehmen zu können, müsste Klarheit in Gerechtigkeitsfragen vorliegen.
o Eine auf dem willkürlich vorfindbaren Status quo der Anfangsausstattung aufbauende Einkommensverteilung über Markteinkommen erfreut sich keiner sehr großen Akzeptanz.
o Es gibt keine Einigkeit über Kriterien distributiver Gerechtigkeit, die eine allgemein erwünschte Umverteilung zur Herstellung einer wie auch immer definierten Ergebnisgerechtigkeit eindeutig bestimmen würde.
o Chancengerechtigkeit ist nur eine mögliche Ausprägung von Ergebnisgerechtigkeit. Es ist nicht klar, warum „Bemühen“ das einzige Kriterium sein sollte.
o Es ist nicht klar, wie Chancengerechtigkeit umgesetzt werden könnte und wie man die unterschiedlichen Chancen bzw. das „Bemühen“ bestimmen kann.
-Markteinkommen = Einkommen ohne Umverteilungspolitik
-Nettoeinkommen = Einkommen mit Umverteilungspolitik
-1. Dezil = 10% mit den niedrigsten Einkommen, 95. Perzentil = 5% mit den höchsten Einkommen, etc.
==> Einkommen gehen durch Umverteilungspolitik bei Weitem nicht so auseinander, wie sie es bei einem komplett freiem System täten
-Steuern sind in der Regel mit Effizienzverlusten verbunden (Steuern kosten Etwas, administrative Kosten für Umverteilung)
-Besteuerung verursacht aber auch Anreizkosten
o Besteuerung bewirkt Ausweichkosten
o Entscheidungen werden durch verschiedene Faktoren verzerrt (Steuern macht Arbeit unattraktiver) – dadurch wird bspw. Eigenproduktion, Schwarzarbeit oder Nicht-Arbeit attraktiver
==> nicht-verzerrende Besteuerung quasi ausgeschlossen
==> Steuern sind im Regelfall allokativ nicht neutral und stören die Lenkungsfunktion der Preise in einer Marktwirtschaft
==> Verzerrung und Ausweichkosten schmälern die Wohlfahrt – wenn Umverteilung durch Steuern betrieben werden soll muss auf den Wohlfahrtsverlust geachtet werden - dieser muss dann ggf. wieder externalisiert werden!
Diese Grafik ist eine klassische Darstellung aus der Arbeitsmarktökonomik, die zeigt, wie sich eine Steuer auf Arbeit (z. B. Lohnsteuer oder Sozialabgaben) auf Angebot, Nachfrage und die Wohlfahrt auswirkt.
==> C und E ist Effizienzverlust durch Besteuerung und damit Wohlfahrtsverlust (B und D können als Steuereinnahmen hoffentlich wieder sinnvoll eingesetzt werden)
==> Durch die Besteuerung kommt es zu einem Rückgang des besteuerten Verhaltens (hier gehandelte Arbeitsmenge).
vertikal: Lohn (Preis der Arbeit)
horizontal: Menge an Arbeit (z. B. Arbeitsstunden oder Beschäftigte)
Arbeitsnachfrage (AN) → fallend:
Arbeitgeber sind bei höheren Löhnen bereit, weniger Arbeitskräfte einzustellen.
Arbeitsangebot (AA) → steigend:
Arbeitnehmer sind bereit, mehr zu arbeiten, wenn der Lohn steigt.
Vorsteuer-Arbeitsangebot (helle Linie) zeigt das ursprüngliche Angebot ohne Steuer.
Es wird eine Steuer auf Arbeit eingeführt, die den Unterschied zwischen Bruttolohn (was Arbeitgeber zahlen) und Nettolohn (was Arbeitnehmer erhalten) ausmacht.
Die Steuer verschiebt die Arbeitsangebotskurve (bzw. die effektive „Angebotskurve nach Steuer“) nach oben.
Ohne Steuer:
Gleichgewicht bei Menge x1 und Lohn (Marktlohn) ohne Steuer.
Mit Steuer:
Arbeitgeber müssen den höheren Bruttolohn zahlen (obere Linie), Arbeitnehmer bekommen den Nettolohn (untere Linie).
Gleichgewicht verschiebt sich zu einer geringeren Beschäftigung x2.
Die Steuer führt dazu, dass:
Arbeitnehmer weniger arbeiten bzw. Arbeitgeber weniger Arbeit nachfragen (Menge sinkt auf x2).
Es entsteht ein Wohlfahrtsverlust (Deadweight Loss), dargestellt durch die roten Dreiecke C+E.
Konsumentenrente (hier Arbeitgeber) sinkt um die Flächen B+C
Produzentenrente (hier Arbeitnehmer) sinkt um D+E.
Die Steuer zieht Einnahmen in Höhe von B+D ein (Flächen, die als „Steuereinnahmen“ verbleiben).
Der Wohlfahrtsverlust (C+E) ist das, was ohne Steuer zusätzlich an Nutzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer da wäre, aber verloren geht — niemand bekommt dieses Geld, es ist rein gesamtwirtschaftlicher Verlust.
-Die optimale Höhe der Grenzsteuersätze hängt von der Beantwortung zweier Fragen ab:
o 1. Wie viel möchte eine Gesellschaft umverteilen?
o 2. Wie stark verändern die Wirtschaftssubjekte in Folge von Besteuerung ihr Verhalten?
==> Ein optimales System setzt die Grenzsteuersätze dort niedrig an, wo mit starken (elastischen) Reaktionen gerechnet werden muss, und dort hoch, wo wirtschaftliches Verhalten nur schwach (unelastisch) angepasst wird.
-Grad der Elastizität gibt an, wie sensibel das Arbeitsangebot auf Steuern und staatliche Eingriffe reagiert
==> Je (un‐)elastischer das Arbeitsangebot auf eine Besteuerung reagiert, desto (kleiner) größer ist der der Wohlfahrtsverlust aufgrund der Steuer
In beiden Fällen wird die gleiche Steuerhöhe erhoben (gleiche vertikale Differenz zwischen Bruttolohn und Nettolohn).
Dies führt zu einem Anstieg des Bruttolohns (Arbeitgeber zahlen mehr) und einem Sinken des Nettolohns (Arbeitnehmer erhalten weniger).
Je elastischer das Arbeitsangebot, desto stärker wird die Menge durch die Steuer verzerrt.
Das bedeutet:
Größere Mengenreduktion → größerer Wohlfahrtsverlust (Deadweight Loss).
Bei unelastischem Arbeitsangebot nimmt die Beschäftigung kaum ab, daher fällt der Wohlfahrtsverlust kleiner aus.
Elastizitäten bestimmen die Größe des Wohlfahrtsverlusts bei Steuern.
Deshalb führen Steuern auf relativ unelastischen Märkte (z. B. Arbeit, wenn wenige ausweichen können) zu einem kleineren Wohlfahrtsverlust, während sie bei elastischen Märkten größere Ineffizienzen verursachen
o AB – privater Wohnungsbau
o AC – staatlich subventionierter Wohungsbau
-Auch hier gilt es Ineffizienz zu vermeiden – wer effizient umverteilt, muss insgesamt weniger umverteilen und hält den Wohlfahrtsverlust klein
Die Grafik zeigt in diesem Fall keinen Bargeldtransfer, sondern einen Transfer in Kind— also eineSachleistung (z. B. direkte Bereitstellung von Wohnraum oder Mietzuschuss, der nur für Wohnfläche verwendet werden darf).
Y-Achse: Konsum von „Sonstigem“ (alle anderen Güter außer Wohnfläche).
X-Achse: Konsum von Wohnfläche in Quadratmetern.
x1: → Die Wohnfläche, die ein Haushalt im Punkt Q konsumieren würde, wenn er nur einen pauschalen Transfer (Transferhöhe) bekommt, aber keine Wohnsubvention. → Punkt Q liegt auf der unteren Indifferenzkurve I1, ist also mit weniger Nutzen verbunden als Punkt R.
x3: → Die Wohnfläche, die ein Haushalt im PunktV wählen würde, wenn der Transfer an Wohnflächenkonsum gebunden ist, z. B. als Sachleistung oder Zweckbindung (Wohnsubvention). → Der Haushalt muss dann eine Mindestwohnfläche x3 konsumieren (z. B. durch Subvention oder Sozialwohnung), obwohl er lieber weniger konsumieren würde.
Ohne Transfer hat der Haushalt die ursprüngliche BudgetgeradeAB.
Das ursprüngliche Optimum liegt bei Q, dort konsumiert der Haushalt x1 qm Wohnfläche und den Rest für „Sonstiges“.
Mit dem Transfer in Kind verändert sich die Budgetrestriktion.
Der Staat gibt z. B. einen festen Zuschuss ausschließlich für Wohnfläche, was grafisch die Budgetgerade „abknicken“ lässt:
Von A nach R läuft die Budgetgerade nun waagerecht, weil der Haushalt die zusätzlich bereitgestellte Wohnfläche erst einmal verbrauchen muss, bevor er frei entscheiden kann.
Ab R fällt sie dann wieder parallel zur ursprünglichen Budgetgerade.
Das neue Optimum liegt bei R, auf einer höheren Indifferenzkurve I2, aber unterhalb dessen, was bei einem frei verfügbaren Geldtransfer möglich wäre.
Die rote Klammer „Transferhöhe“ links markiert die Höhe der Sachleistung, also z. B. der Wert der kostenlos bereitgestellten Wohnfläche (umgerechnet in Geld auf der „Sonstiges“-Achse).
Ein Transfer in Kind (Sachtransfer) zwingt den Haushalt, den Transferwert in einer bestimmten Form (z. B. als zusätzliche Wohnfläche) zu konsumieren.
==> Individuum hat bei R die gleiche Wohnfläche wie bei V – aber viel weniger Geld für Sonstiges
Dadurch ist er möglicherweise schlechter gestellt, als wenn er den gleichen Wert als Bargeldtransfer erhalten hätte:
Bei einem Bargeldtransfer hätte er die Budgetgerade parallel nach außen verschoben und selbst frei entscheiden können, sein höchstes Nutzenniveau zu erreichen.
Beim Transfer in Kind muss er dagegen Wohnfläche abnehmen, auch wenn er lieber mehr „Sonstiges“ konsumiert hätte.
Diese Grafik illustriert damit die typische Ineffizienz von Transfers in Kind (Sachleistungen) im Vergleich zu Transfers in Geld:
Der Haushalt erreicht zwar ein höheres Nutzenniveau als ohne Transfer, aber oft nicht das maximale Nutzenniveau, das er mit einem frei verfügbaren Geldbetrag erreichen könnte.
Das ist grafisch daran zu erkennen, dass der Tangentialpunkt (R) nicht auf der parallel verschobenen ursprünglichen Budgetgeraden liegt.
o Hätte Individuum den gleichen RV-Betrag als Bartransfer (gestrichelte Linie) überwiesen bekommen – noch höhere Indifferenzkurve I3
==> Umverteilung mittels direkter Geldtransfers stellt den Begünstigten im Vergleich zu Sachleistungen oder Preiseingriff im Regelfall besser
Y-Achse: „Sonstiges“ (alle anderen Konsumausgaben außer Wohnfläche)
X-Achse: „Wohnfläche (qm)“ — Menge des konsumierten Wohnraums.
Budgetgeraden:
Ursprüngliche Budgetgerade ohne Transfer (läuft durch Q).
Neue Budgetgerade (gestrichelt) nach dem Transfer: parallel nach außen verschoben, gleiche Steigung, läuft durch T. ➔ Der Haushalt hat jetzt mehr Einkommen, das er frei auf beide Güter verteilen kann.
Indifferenzkurven:
I1: ursprüngliches Nutzenniveau ohne Transfer (bei Q).
I2: Nutzenniveau bei einer Sachleistung (Tangentialpunkt R).
I3: höchstes Nutzenniveau, erreichbar bei einem Bargeldtransfer (Tangentialpunkt T).
x4 : ==> Wohnflächenkonsum im Punkt R, wenn der Transfer optimal ausgestaltet ist (z. B. Kombination aus pauschalem Geldtransfer und relativer Subvention). Der Haushalt erreicht hier eine höhere Indifferenzkurve I2, also höheren Nutzen. Im Vergleich zu x1 oder x3 wird eine Zwischenlösung realisiert, die besser zur Präferenzstruktur passt.
Q: Ursprüngliches Konsumoptimum ohne Transfer. Haushalt konsumiert x1 qm Wohnfläche und den Rest für „Sonstiges“ // (bei x1): → freie Wahl bei Verwendung des Transfers → niedriger Wohnflächenkonsum
V: Bündel, das bei einer Sachleistung (z. B. kostenlose Wohnfläche) zwangsläufig konsumiert würde. (Nicht Tangentialpunkt, daher ineffizient.) // (bei x3): → gebundener Transfer (z. B. Wohnsubvention) zwingt zu höherem Wohnflächenkonsum
R: Bündel, das bei einer Sachleistung gewählt werden kann, wenn gewisse Flexibilität besteht, aber nicht so effizient wie Bargeld → besserer Nutzen (höhere Indifferenzkurve I2) durch optimales Mischsystem
T: Neues Konsumoptimum mit Bargeldtransfer, der Haushalt entscheidet völlig frei, wie er das zusätzliche Einkommen verwendet. ➔ Er erreicht dadurch die höchste Indifferenzkurve I3.
Der Bargeldtransfer verschiebt die Budgetgerade parallel nach außen (weil der Haushalt nun mehr Einkommen hat, aber die relativen Preise gleich bleiben).
Dadurch kann der Haushalt das zusätzliche Einkommen nach seinen Präferenzen aufteilen, also frei zwischen mehr Wohnfläche oder mehr „Sonstiges“ wählen.
Er erreicht somit ein höheres Nutzenniveau I3 als mit einer zweckgebundenen Sachleistung, bei gleichem staatlichem Kostenaufwand.
In der vorherigen Grafik (Sachtransfer) musste der Haushalt ein bestimmtes Bündel konsumieren, z. B. mehr Wohnraum als er eigentlich will, wodurch er nur I2 erreichte.
In dieser Grafik mit Bargeldtransfer wählt er selbstoptimal bei TT auf der höchsten erreichbaren Indifferenzkurve.
Bargeldtransfers sind aus Wohlfahrtssicht effizienter als Sachtransfers, weil:
Der Haushalt selbst entscheiden kann, wie er die zusätzlichen Mittel verwendet.
Er somit das für ihn (individuell) beste Konsumbündel (höchste Indifferenzkurve) erreicht.
Dieses Bild illustriert also das klassische Argument für Geldtransfers statt Sachtransfers in der Wohlfahrtsökonomie.
✅ Zusammenfassung in einem Satz:
Der Bargeldtransfer verschiebt die Budgetgerade parallel nach außen, sodass der Haushalt frei das optimale Konsumbündel T auf einer höheren Indifferenzkurve I3 wählen kann, wodurch er besser gestellt ist als bei einer zweckgebundenen Sachleistung.
o In Deutschland wird in erheblichem Umfang Umverteilung betrieben, so dass die verfügbaren Einkommen weniger auseinanderfallen als die Markteinkommen.
o Umverteilung braucht Besteuerung. Besteuerung bewirkt Ausweichreaktionen, verzerrt damit die Allokationsentscheidungen im Vergleich zu einer Situation ohne Umverteilung und bewirkt Wohlfahrtsverluste.
o Das Ausmaß der Wohlfahrtsverluste durch Besteuerung hängt bei gegebenem Ausmaß der Umverteilung von den Ausweichreaktionen und mithin von den Preiselastizitäten der Angebots‐ und Nachfragekurve ab.
o Umverteilung über Preiseingriffe an Güter‐ oder Dienstleistungsmärkten verzerrt die Allokationsentscheidungen darüber hinaus. Eine Umverteilung über staatliche Preiseingriffe (transfer in kind) erreicht daher bei gleichem Aufwand geringere Wohlfahrtssteigerungen beim Begünstigten als ungebundene Transfers (transfers in cash).
-Oft wird Umverteilung in ökonomischen Betrachtungen als ein exogenes Ziel angenommen – wie mit möglichst geringen Wohlfahrtsverlusten machbar?
-Die ökonomische Analyse zeigt, dass Steuern Ausweichreaktionen hervorrufen, daher allokativ nicht neutral sind, sondern in die Lenkungsfunktion der Preise eingreifen – führt zu Verlusten
-Wenn die Gesellschaft umverteilen möchte, muss sie nach dieser Sichtweise Wohlfahrtsverluste in Kauf nehmen.
-Es gibt jedoch auch Gründe, die aus allokativer Sicht für Umverteilung sprechen, d.h. effizienzerhöhend wirken können und Wohlfahrtsgewinne erwarten lassen
==> Gibt es also immer einen Trade-Off zwischen Effizienz und Umverteilung? Oder gibt es auch eine „Umverteilung für den Markt?“
-Durch Pool-Vorgang kann Absicherung bereits mit sehr geringen Mitteln erfolgen
-Versicherungssystem passiert ex-post – also erst nach Geschehen des Versicherungsfalls erfolgt eine Auszahlung, Liquidität quasi immer gegeben
-Risikoaverse Individuen können unter Unsicherheit einen Nutzen aus einem gleichmäßigeren Einkommen ziehen und eine Zahlungsbereitschaft für eine Einkommensglättung
-Bei ungleich verteilten Risiken und asymmetrischer Information besteht das Problem der adversen Selektion.
-Bei einer freiwilligen Versicherung hätten relativ gute Risiken keinen Anreiz, sich zu versichern (zu teuer) und sie steigen aus der Versicherung aus. Die Risikoentmischung verteuert die Prämien für die verbleibenden Versicherten mit relativ schlechteren Risiken.
==> Dies führt zu immer weniger freiwilligen Versicherungsnehmern (es wird für alle zu teuer).
-Bei Transparenz der Risikounterschiede würde eine risiko-äquivalente Prämienberechnung zur Verteuerung der Prämien und letztlich zum Ausschluss gerade der besonders gefährdeten Individuen führen.
-Will man gesellschaftlich eine bevölkerungsumfassende Versicherung muss diese über eine Versicherungspflicht und die Verpflichtung zum gemeinsamen Risikopooling erfolgen!!!
o Die Definition von Eigentumsrechten und die Gewährleistung von Rechtssicherheit (ein Gesellschaftsvertrag) ist wohlfahrtssteigernd (Planungs- und Erwartungssicherheit, etc.)
o Auch in einem Rechtsstaat kann es aber für einzelne Individuen lohnend sein, sich nicht an die Regeln zu halten.
o Dies umso mehr, je weniger zufriedenstellend ihre Situation und je geringer die Entdeckungswahrscheinlichkeit und Strafe bei Regelverletzung ist
-Eine gesellschaftliche Einkommensversicherung ermöglicht grundsätzlich riskantere Investitionen als eine Situation ohne solche Versicherung (bspw. Kindergeld, Start-Up-Subventionen)
==> Durch riskante Entscheidungen können positive externe Effekte hervorgerufen werden, z.B. in Form von Innovationen, von denen alle profitieren.
-Viele Individuen empfinden eine altruistische Nutzeninterdependenz zu anderen Gesellschaftsmitgliedern.
o D.h. sie haben ein Interesse daran, die Not oder das Leid anderer Gesellschaftsmitglieder zu mindern.
o D.h. aber nicht, dass sie ein Interesse daran haben, selbst zu helfen…
==> Armutsvermeidung ist dann ein Kollektiv-Gut für alle Altruisten. Aufgrund des Anreizes zur Untertreibung der Zahlungsbereitschaften (Trittbrettfahrerproblem) kann eine gemeinsame Bereitstellung und gegenseitige Zahlungsverpflichtung vorteilhaft sein
Achsen:
Y-Achse: „Sonstiges“
X-Achse: „Subventioniertes Gut“ (z. B. Wohnfläche)
Es gibt drei Budgetgeraden:
Ursprüngliche Budgetgerade (vor Transfer)
Budgetgerade nach Transfer in Kind (knickt ab, weil ein Teil der Unterstützung zweckgebunden ist)
Budgetgerade nach Transfer in Cash in niedrigerer Höhe (parallel verschoben, also geringerer Transferbetrag)
Die Grafik zeigt, dass durch einen kleineren Transferbetrag in Cash der Haushalt auf das gleiche Nutzenniveau kommt wie mit einem größeren Sachtransfer.
Warum?
Weil der Haushalt frei entscheiden kann, wie er das Bargeld ausgibt, erreicht er das gleiche Nutzenniveau auf einer höheren Budgetgeraden, aber mit einem geringeren Transferbetrag als beim unflexiblen Sachtransfer.
Gleiche Indifferenzkurve I2 wird erreicht.
Die Budgetgerade beim Transfer in Kind liegt weiter außen, aber der Haushalt „verschwendet“ die zweckgebundene Unterstützung teilweise.
Der Transfer in Cash muss gar nicht so groß sein (weniger parallel verschoben), damit der Haushalt das gleiche Nutzenniveau I2 erreicht.
👉 Transfers in Cash sind effizienter, weil sie dasselbe Nutzenniveau mit geringerem Umverteilungsvolumen (Transferhöhe) erreichen können. Dies illustriert das Theorem der Konsumentensouveränität
Gleiches Achsensystem.
Es gibt:
Budgetgerade vor Transfer
Budgetgerade nach Transfer in Kind
Budgetgerade nach Transfer in Cash in gleicher Höhe (gleiche Kosten für den Staat)
Die Budgetgerade nach Transfer in Cash in gleicher Höhe (parallel nach außen verschoben) erlaubt es dem Haushalt, ein höheres Nutzenniveau (I3) zu erreichen als beim Transfer in Kind (I2).
Bei gleichem Umverteilungsvolumen (gleicher „Kostenaufwand“ für den Staat):
Mit dem Sachtransfer bleibt der Haushalt auf einer niedrigeren Indifferenzkurve (I2).
Mit dem Cashtransfer erreicht er eine höhere Indifferenzkurve (I3).
👉 Bargeldtransfers führen bei gleichem Kostenaufwand für den Staat zu einem höheren Nutzenniveau der Empfänger. Dies zeigt erneut die Effizienzvorteile von ungebundenen Transfers.
-Häufig erscheint Umverteilung als Nullsummen-Spiel
-Umverteilung ist mit Kosten verbunden, die u.a. auf Grund von Ausweichreaktionen entstehen.
-Es gibt jedoch Gründe, die aus allokativer Sicht für eine gemeinsame, bindende Vereinbarung zur Einführung und Organisation von Einkommenstransfers sprechen. Es handelt sich dabei um Begründungen von Positivsummen-Spielen.
-Der optimale Umfang der Umverteilung hängt vom Umfang der erwarteten Ausweichreaktionen und der Überzeugungskraft der hier genannten Begründungen ab. Beides kann sich in verschiedenen Gesellschaften unterscheiden.
-Äquivalenz v. lat.: aequus„gleich“ und valere„wert sein“ = Gleichwertigkeit / Entsprechung
-Äquivalenz ist gegeben, wenn sich Leistung und Gegenleistung entsprechen.
-Das Äquivalenzprinzip ist unter anderem relevant …
o … im (Sozial)versicherungswesen.
o … in der Steuerpolitik.
-Die meisten abhängig Beschäftigten sind in der GRV pflichtversichert.
-Versicherte leisten monatlich einkommensabhängige (proportionale) Einzahlungen während der Erwerbstätigkeit …
o … und erhalten monatliche Auszahlungen ab Renteneintritt nach folgender Rentenformel:
-Die Anzahl der Entgeltpunkte hängt vom relativen Lohneinkommen und der Beitragsdauer ab.
-Somit sind die monatlichen Auszahlungen in der Rentenphase direkt proportional zu den Einzahlungen während der Erwerbsphase.
-Die Summe der Auszahlungen über die gesamte Rentenphase hängt jedoch von der Lebensdauer ab – die unter anderem vom Einkommen und Geschlecht bedingt wird!
==> Die GRV verteilt tendenziell von Gering- zu Hochverdienern und von Männern zu Frauen um (aufgrund der erwarteten Lebensdauer)
-Degressive Zumessung der Entgeltpunkte: Die ersten 1000€ bringen mehr Entgeltpunkte als die zweiten, dritten usw.
-Das würde eher dem Äquivalenzprinzip hinsichtlich der Gesamteinzahlungen in der Erwerbsphase und den Gesamtleistungen während der Rentenphase entsprechen.
o Die meisten abhängig Beschäftigten mit einem Jahresbruttoeinkommen bis zur Versicherungspflichtgrenze sind in der GKV pflichtversichert.
o Personen mit einem Einkommen jenseits der Versicherungspflichtgrenze sind wahlweise in der PKV oder freiwillig in der GKV versichert.
o Familienangehörige von GKV-Mitgliedern ohne eigenes Einkommen oder mit nur geringfügiger Beschäftigung sind in der GKV beitragsfrei mitversichert.
o Die GKV wird über Beiträge finanziert, die proportional zum Lohn- bzw. Renteneinkommen sind, soweit es nicht die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Zusätzlich gibt es einen steuerfinanzierten Zuschuss aus Bundesmitteln.
-Die Mitglieder einer Solidargemeinschaft gewähren sich über den beitragsäquivalenten Schadensausgleich hinausgehende gegenseitige Unterstützung
==> Sozialer Ausgleich = Einkommensausgleich
o Verbeitragt werden bei pflichtversicherten Personen nur Lohn- bzw. Renteneinkommen (bildet aber nicht die volle Leistungsgrenze ab, wie Kapital- oder Immobilieneinkünften) – Solidarität richtet sich nicht nach der vollen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
o Zudem verhindert die Beitragsbemessungsgrenze eine treffsichere Umverteilung – Hochverdiener müssen sich nicht mehr beteiligen
o Die kostenfreie Familienmitversicherung bewirkt zusammen mit der Bemessungsgrenze ebenfalls fragwürdige Umverteilungswirkungen
==> Im Umlageverfahren wird fortwährend zwischen Altersgruppen umverteilt, …
o … woraus sich aufgrund des demographischen Wandels Umverteilungswirkungen zwischen den Generationen ergeben (mehr Leute sind alt, als Leute jung sind)
-In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird nicht nur zwischen Kranken und Gesunden, sondern auch zwischen verschiedenen Risiko- und Einkommensgruppen umverteilt
-Die Einkommens-Umverteilung ist dabei jedoch nicht treffsicher:
o Nur ein Teil der Gesellschaft ist im umverteilenden System versichert – v.a. eher die Geringverdiener
o Lohn- und Renteneinkommen bilden die Leistungsfähigkeit nicht vollständig ab.
o Die Beitragsbemessungsgrenze verzerrt die Umverteilungswirkungen.
o Auch die Umverteilung zwischen Generationen mündet möglicherweise in einer Umverteilung von weniger leistungsfähigen zu leistungsfähigeren Versicherten.
-Reformvorschläge zielen insbesondere auf die Abschaffung der Dualität des Systems und die Einbeziehung weiterer Einkommensarten.
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