Sicherheit im Schwimmen
Leitung/Betreuungsperson von Schwimmgruppen verpflichtet sich der inhaltlichen Verantwortung + der Aufsicht anvertrauter Personen
-> große Herausforderung (Reiz + Gefahr)
im Schulsport weniger Unfälle als in anderen Bewegungsfeldern -> dafür schwerwiegendere Folgen
-> wichtige Sicherheitsmaßnahmen + geplante Organisation
Aufsichtspflicht
Ziele + Grundsätze
Verhütung von Schäden an Personen und Sachen
Förderung der Selbstständigkeit, angepasst an Alter, Entwicklung und Situation
Einbindung geeigneter Schüler*innen oder anderer Personen zur Mithilfe möglich
Wassersport = erhöhte Gefährdung
Besondere Anforderungen beim Schwimmen und Baden
Anforderungen
Aufsichtsperson in der Regel außerhalb des Wassers
Aufsichtsperson muss sich vorab mit Gegebenheiten des Schwimmbads vertraut machen (Sicherheitsvorkehrungen, Fluchtwege, Badeordnung)
Maximale Anzahl von Schüler*innen im Wasser pro Aufsichtsperson:
Geschlossene Badeanstalten: max. 20
Offenes Gewässer: max. 15
Anpassung an Lernstand und Art des Wassersports (z. B. geringere Gruppengröße bei Anfängerschwimmen oder Baden im Meer)
Lehrkräfte im Schulsport benötigen eine sportartspezifische Qualifikation
Weitere Aufsichtspersonen (z. B. Hilfskräfte) müssen mindestens schwimmfähig sein
Aufsichtspersonen im Wassersportbereich (inkl. Baden) müssen schwimm- und rettungsfähig sein
Rettungsfähigkeit i. d. R. nachgewiesen durch Deutsches Rettungsschwimmabzeichen oder gleichwertige Prüfung
Sicherheitsmaßnahmen
Schwimmen i.d.R. nur in öffentlichen Badeanstalten / klar angewiesenen Badestellen erlaubt
Nichtschwimmer dürfen nur ins Wasser bei eindeutiger Abgrenzung eines Nichtschwimmerbereichs
Vorbereitung durch Lehrkraft
-> Infos über Gegenheiten + Überprüfen von Hilfsmitteln
Lehrkraft betritt als Erste / verlässt als Letzte die Badestätte
Lehrkraft kontrolliert vorher / nachher Vollständigkeit der Gruppe + Gesundheitszustand
klare Regeln aufstellen
über Gefahren + Vorischtsmaßnahmen informieren (Baderegeln)
Ab-/Anmelden bei Toilettengängen erforderlich (bei Nichtschwimmern ggf. begleiten
anwesendes Bade-/Aufsichtspersonal entbindet nicht von der Aufsichtspflicht
-> Lehrkraft muss Rettungsfähigkeit vorweisen können (Rettungsschwimmabzeichen silber bei Sportstudierenden)
sofortiges Eingreifen bei Gefahr muss möglich sein
Schülerinnen mit Rettungsschwimmausbildung* können als Hilfskräfte eingesetzt werden
Aufsichtführende tragen Badebekleidung
alle Schüler*innen müssen ständig im Blickfeld der Lehrkraft sein
in jeder Gruppe eine verantwortliche Schüler*in benennen
Übungen müssen körperlich angemessen, nicht gesundheitsgefährdend -> methodisch vorbereitet sein
Gruppengröße und Aufsichtsform im Schwimmunterricht
Gruppengröße und Aufsichtsform im Schwimmunterricht:
Wassersichere Kinder ("Schwimmer"):
Max. 20 Kinder pro Lehrkraft (außerhalb des Beckens)
In Grund- und Förderschulen: max. 15 Kinder pro Lehrkraft
Nicht-wassersichere Kinder ("Nichtschwimmer", "Anfängerschwimmer"):
Lehrkraft befindet sich im Wasser
Gruppengröße abhängig vom Lernstand: max. 5 / 8 / 10 Kinder
Bei erhöhtem Gefährdungspotential (z. B. Streckentauchen, Tieftauchen, Springen):
Anpassung der Aufsichtsform zwingend erforderlich
In der Regel wird eine 1:1-Betreuung empfohlen
Baderegeln
in geschlossenen Badeanstalten (Schwimmhallen)
Kühle dich ab, bevor du ins Wasser gehst.
Verlasse das Wasser sofort, wenn du frierst.
Gehe nur zum Baden, wenn du dich wohl fühlst.
Tauche andere nicht unter.
Gehe nur bis zum Bauch ins Wasser, wenn du nicht schwimmen kannst.
Luftmatratze, Autoschlauch und Gummitiere bieten dir keine Sicherheit.
Gefährde niemanden durch deinen Sprung ins Wasser. Schwimme nie im
Sprungbereich.
Springe nur ins Wasser, wenn es tief genug und frei ist.
Gehe niemals mit ganz vollem oder ganz leerem Magen baden.
Im Schwimmbad ist es glatt, gehe langsam.
Stoße andere auch beim Spielen nicht ins Wasser.
Nimm Rücksicht auf andere, besonders auf Kinder und ältere Menschen.
Baden am See (übertragbar auf das Baden am Meer)
Überschätze deine Kraft und dein Können nicht. Schwimme allein nicht zu weit hinaus.
Bewachsene und sumpfige Zonen sind gefährlich.
Bade nicht, wo Schiffe, Boote und Surfer fahren.
Schütze dich bei starker Sonne, halte dich im Schatten auf.
Rufe niemals grundlos um Hilfe. Hilf aber anderen, wenn sie in Gefahr sind.
Bei Gewitter ist Baden lebensgefährlich. Verlasse das Wasser sofort.
Halte das Wasser und seine Umgebung sauber, Abfälle wirf in den Mülleimer.
=> für das Freibad empfiehlt sich eine Kombination aus beiden Regelungen
Prävention von Badeunfällen
Informationsbeschaffung der Lehrenden vor Stundenbeginn
Welcher Ort eignet sich als Sammelplatz (nicht zu nah am Beckenrand; meist eignen sich Wärmebänke)
Verfügt das Schwimmbad über Auftriebshilfen, Trainingsgeräte usw. und wo werden sie aufbewahrt?
Wie ist das Becken beschaffen?
Welche Bahnen stehen zur Verfügung, wie werden diese abgetrennt?
Findet der Unterricht während des öffentlichen Badebetriebes statt?
Ist der Schwimmer*innen- vom Nichtschwimmer*innen-Teil deutlich getrennt?
Wie fällt der Beckenboden ab?
Ist der Beckenboden in der Höhe verstellbar (Hubboden)?
Ist die Wassertiefe im Nichtschwimmerbereich max. 1,35 m?
Ist die Wassertiefe vor dem Startsockel mind. 1,80 m?
Gibt es Gefahrenmomente im Becken (z. B. Stufen im Wasser)?
Gibt es Gefahrenmomente auf dem Weg von/zu den Duschen/Umkleiden (Nähe
zum Schwimmbecken, Gerätewagen etc.)?
Wo ist das Notruf-Telefon?
Wo ist der Verbandskasten und wie ist er ausgestattet?
Wo ist der erste Hilfe-Raum und wie ist dieser ausgestattet?
Wo sind die Rettungsgeräte (Rettungsstangen, -ringe, -bälle) befestigt? Sind sie
vollzählig und in funktionsbereitem Zustand?
Wo wird sich das Badpersonal während des Unterrichts aufhalten?
Zuletzt geändertvor 14 Tagen