Was ist Gläubigerverzug?
Eine Obliegenheitsverletzung, keine Pflichtverletzung; geregelt in §§ 293–304 BGB.
Welche Normen regeln den Tatbestand des Gläubigerverzugs?
§§ 293–299 BGB.
Welche Normen regeln die Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs?
§§ 300–304 BGB.
Welche fünf Voraussetzungen müssen für Gläubigerverzug vorliegen?
Erfüllbarer Anspruch
Ordnungsgemäßes Angebot
Nichtannahme
Leistungsbereitschaft/-fähigkeit
Kein Vertretenmüssen
Wann ist ein Anspruch „erfüllbar“?
Wenn der Schuldner leisten darf, auch wenn er nicht muss (§ 271 I BGB).
Was verlangt § 294 BGB?
Tatsächliches Angebot: richtiger Ort, Zeit, Weise.
Wann reicht ein wörtliches Angebot?
Wenn es nach § 295 BGB ausnahmsweise genügt.
Wann ist ein Angebot entbehrlich?
Wenn § 296 BGB greift.
Was regelt § 298 BGB?
Verzug trotz Annahmebereitschaft, wenn keine Gegenleistung angeboten wird.
Was regelt § 299 BGB?
Keine Verzugsfolgen bei nur vorübergehender Verhinderung.
Was regelt § 297 BGB?
Schuldner muss imstande sein zu leisten.
Welche Haftung gilt im Gläubigerverzug?
Nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 300 I BGB).
Was regelt § 300 II BGB?
Übergang der Leistungsgefahr bei Gattungsschulden (auch analog für Geldschulden).
Was ist § 304 BGB?
Anspruch auf Ersatz von Mehraufwendungen (kein Schadensersatz).
Was besagt § 326 II 1 Alt. 2 BGB?
Ausnahme von „Ohne Leistung keine Gegenleistung“ – Preisgefahr beim Gläubiger.
Was besagt § 323 VI Alt. 2 BGB?
Rücktritt ist bei Gläubigerverzug ausgeschlossen.
Was regelt § 446 S. 3 BGB?
Im Kaufrecht geht Preisgefahr bei Annahmeverzug auf Käufer über.
Zuletzt geändertvor einem Monat