Wovor schützt Art. 1 I GG vor allem?
Davor zum bloßen Objekt staatlichen Handelns degradiert zu werden
Worin kann eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Art. 1 I GG bestehen?
h.M.: Eingriffe in die Menschenwürde können nicht gerechtfertigt werden
Zuletzt geändertvor einem Monat