Gegeben ist folgende Gefährdungssituation, nenne die hohen Gefährdungen?
Nr.1 Stolpergefahr beim Betreten und Verlassen des Fahrkorbs durch Unbündigkeit der Fahrkorbschwelle zur Schachttürschwelle
Treibscheiben Antrieb:
Eingeschwindigkeitsanlage
Hydraulischer Antrieb:
Nachregulierung wirkt erst bei Stufen größer 2 cm und Anlage wird offensichtlich von Personen mit eingeschränkter Mobilität benutzt (Klinik, Senioreneinrichtung etc.).
Nr.2 Quetsch- und Schergefahren durch fehlende oder unzulängliche Abtrennung der Fahrbahn des Gegen- bzw. Ausgleichsgewichts
keine Abtrennung vorhanden
Nr.3 Quetsch- und Schergefahren in der Schachtgrube durch benachbarte Aufzugsanlagen
Abtrennung kann leicht überstiegen werden
Nr. 4 Quetsch- und Schergefahren im Schacht durch benachbarte Aufzugsanlagen bei fehlenden oder unzulänglichen Abtrennungen bei mehreren Aufzügen im selben Schacht und weniger als 0,5 m Abstand zwischen der Innenkante der Umwehrung auf dem Fahrkorbdach und beweglichen Teilen des Nachbaraufzugs
Gegeben ist folgende Gefährdungssituation, nenne den Handlungsleitfaden zur der jeweiligen hohen Gefährdung?
Nr. 5 Quetschgefahr in der Schachtgrube und im Schachtkopf bei Aufenthalt von Personen in der Schachtgrube oder auf dem Fahrkorbdach durch zu geringe Schutzräume
TG/TV Schutzraum vorhanden aber Schutzquader nach DIN EN 81-1/-2 passt nicht
Schutzquader passt nicht
Nr. 6 Stolper- und Absturzgefahren beim Zugang zur Schachtgrube
keine Leiter o. Ä. vorhanden
Nr. 7 Quetsch-, Scher- und Einzugsgefahren in der Schachtgrube oder im Rollenraum durch sich bewegende Teile des Aufzugs
kein Notbremsschalter vorhanden
Nr. 8 Stoß-, Stolper-, Quetsch- und Schergefahren durch fehlende Wahrnehmbarkeit von Gefährdungen durch fehlende oder unzulängliche Schachtbeleuchtung
keine feste Schachtbeleuchtung vorhanden
Nr. 9 Absturzgefahr durch zerstörtes Glas in Schachttüren bzw. Quetsch- und Schergefahren bei Eingriff in den Schacht durch zerstörtes Glas von Sichtfenstern in den Schachttüren
wenn kein Drahtglas oder kein VSG und Breite > 15 cm
Nr. 10 Stoß-, Einzugs- und Quetschgefahren durch fehlende oder unzulängliche Schutzeinrichtungen an kraftbetätigten Türen
Anforderungen der DIN EN 81-1/2 sind nicht eingehalten und es ist mit der Anwesenheit von Kindern zu rechnen
wenn
keine Lichtschranke vorhanden,
im Einzelfall kein Lichtgitter vorhanden (z. B. Seniorenheim, Krankenhaus)
Nr. 11 Absturz-, Quetsch- und Schergefahren durch unsichere Veriegelungseinrichtung der Schachttür
keine Fehlschließsicherung vorhanden
keine Zuschlagbarkeit gewährleistet
keine Notentriegelung vorhanden
Nr. 12 Absturzgefahr in den Schacht durch Fehlen der automatischen Selbstschließeinrichtung an Schiebetüren
wenn Selbstschließeinrichtung fehlt
Nr. 13 Absturzgefahr in den Schacht während der Personenbefreiung durch unzureichende Länge der Schürze unterhalb des Fahrkorbs
Länge der Schürze < 75 cm
Nr. 14 Quetsch-, Scher- und Einzugsgefahren durch fehlende Fahrkorbabschlusstüren
kein Lichtgitter vorhanden
Nr. 15 Absturzgefahr durch fehlende oder unzulängliche Umwehrung (Geländer und Fußleiste) auf dem Fahrkorbdach bei Abstand über 0,30 m zwischen Außenkante Fahrkorbdach und Schachtwand
Kein Geländer vorhanden bei Wandabstand > 0,3 m bzw. Geländer kleiner 1,1 m bei Wandabstand > 0,85m
Nr. 16 Absturz-, Stolper-, Quetschund Schergefahren durch fehlenden Schutz vor unkontrollierten Auf- oder Abwärtsbewegungen des Fahrkorbs mit geöffneten Türen und Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes in Aufwärtsrichtung bei elektrisch angetriebenen Aufzügen
Anlagen mit statisch unbestimmter Lagerung (3-Punkt), außer auf bearbeitetem Rahmen
Anlagen mit Einkreisbremse,
Anlagen mit 2- Kreisbremse ohne Schützüberwachung der Bremsschütze, Stromüberwachung der Bremsmagnete, Positionsüberwachung der geöffneten Bremsbacken
Nr. 17 Absturz-, Stolper-, Quetschund Schergefahren durch fehlenden oder unzulänglichen Schutz gegen Absturz, Übergeschwindigkeit und Absinken bei hydraulisch angetriebenen Aufzügen
fehlende Einrichtung gegen Absturz (Rohrbruch/ Fang)
fehlende Einrichtung gegen unkontrollierte Bewegung
Ventil/Motor nicht durch zwei unabhängige Betriebsmittel angesteuert,
fehlendes 2. Ventil in Abwärtsrichtung bei Anlagen ohne Nachholvorrichtung oder Aufsetzvorrichtung
Nr. 18 Gefährdung durch zu große Verzögerung (negative Beschleunigungen in Vertikalrichtung) in den Endlagen durch fehlende oder unzulängliche Puffer
kein Puffer vorhanden
Nr. 19 Absturzgefahr in den Schacht durch nicht verriegelte Fahrkorbtür bei großem Abstand zwischen Fahrkorbtür und Schachtwand
Abstand > 15 cm über eine Höhe > 50 cm bei fehlender Fahrkorbtürverriegelung
Nr. 20 Quetsch- und Schergefahren durch nicht sicheres Abschalten des An- triebs bei Ansprechen einer Schutzeinrichtung
Ansteuerung nur über ein Schütz bzw. zwei Schütze die nicht voneinander unabhängig angesteuert werden (z. B. bei Betätigung des Richtungsschützes zieht das Langsamschütz gleichzeitig mit an.
Nr. 21 Elektrischer Schlag durch unzlänglichen Schutz gegen elektrischen Schlag und/oder fehlende Angaben auf den Kennzeichnungen elektrischer Einrichtungen
offenes Schaltgerätegestell
fehlender Finger- und Handrückenschutz, bei Schaltelementen die von Hand bedient werden,
fehlende Kennzeichnung der nach Ausschalten des Hauptschalters noch spannungsführenden Teile
Nr. 22 Quetsch-, Scher- und Einzugsgefahren im Arbeitsbereich des Fahrkorb- dachs durch fehlende Inspektionssteuerung und/oder Notbremsschalter auf dem Fahrkorbdach
keine Inspektionssteuerung vorhanden
Notbremsschalter fehlt
Nr. 23 Quetsch-, Scher- und Einzugsgefahren im Bereich des Fahrkorb bei Klappenboden zur Überwachung der Fahrt mit nicht geschlossener Fahrkorbtür
Ohne zusätzliche Schutzmaßnahme hohe Gefährdung. Bei Anlenkung des Klappboden im Antrittsbereich (im Gefahrenbereich) Aufmerksamkeit auf Funktionsfähigkeit des Schalters bzw. Erkennung von Personen im Fahrkorb
Zuletzt geändertvor 21 Tagen