Kausalität
Jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandsmäßige Erfolg in seiner konkreten Gestallt entfiele.
Objektive Zurechnung
Ein Erfolg ist dem Täter als sein Werk obj. zurechenbar, wenn sein Verhalten ein unerlaubtes Risiko (eine rechtlich missbilligte Gefahr) des Erfolgeintritts geschaffen & dieses sich im Erfolg in konkreter Gestalt realisiert hat.
Setzt die Setzung eines unerlaubten Risikos voraus, welches sich im konkreten Erfog realisiert hat.
Vorsatz
Wissen & Wollen aller Tatbestandsmerkmale die zum Erfolg führen.
Wissen & Wollen der den obj. Tatbestand verwirklichenden Umstände.
Unmittelbares Ansetzen
Unmittelbares Ansetzen liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat die Schwelle zum '“jetzt geht es los” überschreiten & obj. Handlungen vornimmt, die - nach seinem Tatplan - in ungestörtem Fortgang ohne wesentliche Zwischenakte unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in einem unmittelbaren räumlichen & zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen.
Körperliche Misshandlung
Jede üble & unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Gesundheitsschädigung
Hervorrufen oder Steigern eines nicht nur unerheblichen krankhaften (pathologischen), d.h. vom Normalzustand nachteilig abweichenden Zustandes körperlicher oder psychischer Art.
Gift (§224 I Nr. 1)
Jeder organische oder anorganische Stoff, der geeignet ist, durch chemische oder chemisch-psychische Wirkung die Gesundheit zu schädigen, wobei eine Eignung zur Verursachung nicht unerheblicher Gesundheitsschäden vorauszusetzen ist.
Leben gefährdende Behandlung (§224 I Nr. 5)
Dies ist eine solche, die nach dem Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben zu gefährden.
Gefährliches Werkzeug
Ein gefährliches Werkzeug ist jeder Gegenstand, der nach objektiver Beschaffenheit & Art der Benutzung im konkreten Fall erhebliche Verletzungenhervorrufen kann.
Fehlgeschlagener Versuch
Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter nach subjektiver Vorstellung die Tat mit eingesetzten oder zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur vollenden kann.
Beendeter / unbeendeter Versuch
Versuch ist beendet, wenn Täter nach subjektiver Vorstellung alles für die Herbeiführung des tatbestandlichen Erfolges Erforderliche getan hat & den Erfolgseintritt für möglich hält.
Kein fehlgeschlagener Versuch
Fehlgeschlagen ist Versuch, wenn Taterfolg aus Sicht des Täters mit ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr erreicht werden kann, ohne dass ganz neue Handlungs- & Kausalkette in Gang gesetzt wird, wobei rein subj. Maßstab anzulegen ist.
Zuletzt geändertvor einem Monat