Drei Kernprinzipien sozialer Sicherung
Fürsorgeprinzip
Finanzierung über Steuern
Bedarfsprüfung
in Deutschland: z.B.: Sozialhilfe, Bafög, Wohngeld
Versorgungsprinzip
Rechtlicher Anspruch für alle Zielpersonen, Bsp.: Kindergeld
Sozialversicherungsprinzip
beitragsfinanziert, individuelle Absicherung aufgrund von gezahlten Versicherungsbeiträgen
Pflichtversicherung
Kapitaldeckungs- oder Umlageverfahren
Gesetzliche Unfallversicherung
Aufgaben:
Prävention von Unfällen
Rehabilitation und Renten nach Berufsunfällen und beruflich verursachte Erkrankungen
branchenbezogene Berufsgenossenschaften (BG) als Träger der Unfallversicherung
die Unfallversicherung ersetzt durch kollektive Versicherung die einzelunternehmerische Haftung, Beiträge zahlen ausschließlich die Unternehmen
häufigste beruflich verursachte Erkrankungen: Hauterkrankungen, Lärmschwerhörigkeit, Hautkrebs durch UV- Strahlung
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Versicherungspflicht in der GRV für Arbeitnehmer:innen mit Einkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (538Euro)
Beiträge zur GRV werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber:innen & Arbeitnehmer:innen gezahlt & werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze anteilig am Lohn erhoben
Finanzierung per Umlageverfahren aus Beiträgen und steuerfinanzierten Bundeszuschüssen
betriebliche Altersvorsorge (z.B. Betriebsrenten) & private
Rentenversicherunge als zusätzliche Alterssicherung per Kapitaldeckungsverfahren
monätere Leistungen (Bsp.: Witwenrente) und Sachleistungen (Rehabilitationsmaßnahmen)
Anhebung der Regelaltergrenze (vorher 65 jetzt 67)
Deutsche Sozialversicherung
Geburtsstunde der deutschen Sozialversicherung 1881 -> um sozialdemokratische Ausschreitungen zu unterdrücken, Förderung des Wohles der Arbeiter
Sozialreform zur Absicherung der arbeitenden Bevölkerung: Rechtsanspruch, gegen Risiken der Krankheit versichert
Gesetzliche Krankenversicherung
Versicherungspflicht in der GKV für Arbeitnehmer:innen mit einem regelmäßigen Bruttoeinkommen unterhalb der Jahresentgeltgrenzen von 69.300 euro
sowie für Rentner, Bezieherinnen von Leistungen dr sozialen Grundsicherung
-> 90% der Bevölkerung
verpflichtende private Krankenversicherung für Arbeitnehmer:innen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
Beiträge zur GKV werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen gezahlt -- bis zur Beitragsbemessungsgrenze
Entwicklung des Rentenniveaus
die Absicherung des Lebensstandards im Alter ist durch die Absenkung des Leistungsniveaus der Gesetzlichen Rentenversicherung nur noch durch eine ergänzende private oder betriebliche Altersvorsorge gewährleistet
Arbeitslosenversicherung
Träger: Bundesagentur für Arbeit
Verhinderung von Arbeitslosigkeit durch Kurzarbeitergeld
Zahlung von Arbeitslosengeld
Pflicht für alle Arbeitnehmer mit Einkommen über 538 im Monat -> außer Beamte und Selbstständige
zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt
für maximal 12 Monate ausgezahlt, finanziert aus Beiträgen nach Umlageverfahren
=> nach Ausschöpfung: Bürgergeld (steuerfinanzierter Grundsicherungsbetrag)
unterschiedliche Typen von Arbeitslosigkeit (saisonal, konjunkturell etc.)
Zuletzt geändertvor 23 Tagen