Buffl

Klimaschutzrecht - Klausur

AK
von Anna K.

Was sind die Ziele, Grundsätze und Verpflichtungen der Klimarahmenkonvention?

Ziele

Art. 2:

  • Satz 1: „[…] die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird.“

  • Satz 2: “Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann.”

Kritik:

  • „Veraltet“, weil vollständige Verhinderung anthropogener Störung heute nicht mehr möglich — nur Minderung.

  • Keine präzise Angabe, wie das Niveau berechnet wird.

  • Zeitraum unklar, keine Definition, ab wann oder wie schnell.

  • Ökosysteme nicht eindeutig definiert: Was ist ein Ökosystem? Unterschiede weltweit.

  • Nahrungsmittelerzeugung immer gefährdet: Es gab historisch nie ein Jahr ohne Hunger.

—> PROBLEM: Jeder kann unterschreiben, da es jeder anders auslegt (Rahmen)

Grundsätze

  1. „Common but Differentiated Responsibilities“ (CBDR)

    —> Schutz des Klimas nach gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten & Fähigkeiten.

  2. Besonderer Schutz für Entwicklungsländer

    —> Spezielle Bedürfnisse, geringere finanzielle & technische Kapazitäten.

  3. Vorsorgeprinzip

  4. Förderung nachhaltiger Entwicklung

    —> Recht und Pflicht der Vertragsparteien zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung (sustainable development).

Verpflichtungen

Art. 4 KRK - Verpflichtungen

  • Allgemeine Pflicht zur Reduktion der THG

  • Bekämpfung der Klimaänderungen und Vorbeugung der Ursachen

  • Pflicht zur Erarbeitung nationaler Programme

  • Berichtspflichten

  • Pflicht zur Aufstellung und Veröffentlichung nationaler Emissionsverzeichnisse

  • Pflicht zur Kooperation und Forschung


Was ist das Kyoto-Protokoll und wann ist es in Kraft getreten?

Inhalt

  • Das Kyoto-Protokoll wurde auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz (COP 3) der KRK im Dezember 1997 in Kyoto, Japan, verabschiedet und ist ein völkerrechtlicher Vertrag

  • Es ist ein verbindliches, allerdings stark konkretisierungsbedürftiges Handlungskonzept zum Schutz des Weltklimas, welches Emissionsreduktions- und Emissionsbegrenzungsverpflichtungen festlegt

  • Der Inhalt bezieht sich auf die Reduktion der Emissionen von THG

    • Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid, Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, Perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid (seit 2011 auch Stickstofftrifluorid)

    • um 5,2 % im Zeitraum 2008 bis 2012 ggü. 1990

Ratifizierung und In-Kraft-Treten

Voraussetzungen In-Kraft-Treten

  1. Ratifizierung von mind. 55 Staaten

  2. Erreichen von mind. 55 % der CO2-Emissionen der Anlage I-Länder

Stand Oktober 2015

  • 1999 haben 84 Staaten das Protokoll unterzeichnet

  • 192 Staaten haben das Protokoll ratifiziert / akzeptiert / sind beigetreten (ca. 62 % 2015)

  • 22.10.2004 Verabschiedung des Ratifizierungsgesetzes in Russland (17 % der CO2-Emissionen) —> Überschreitung 55 %-Grenze

  • in Kraft getreten am 16.02.2005

  • im März 2001 steigen die USA aus dem Kyoto-Prozess aus


    Ziele

    • Reduktion der Treibhausgasemissionen um 5,2 % gegenüber 1990

    • Schutz des Klimas durch Emissionsminderung

    Bezugsjahr

    1990 als einheitliches Basisjahr

    Adressat

    • Nur Industrieländer (Annex I) rechtlich verpflichtet

    • Entwicklungsländer (Non-Annex I) ohne Verpflichtung

    Verhältnis IL vs. EL

    Prinzip der "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung" (CBDR)


Was ist das europäische Klimaschutzgesetz und was beinhaltet es?

Rechtliche Einordnung: EU-Verordnung

Inkrafttreten: 29.07.2021

Inhalt:

  • rechtsverbindliches Ziel, Klimaneutralität 2050 (Art. 2)

    • Verpflichtung zu negativen Emissionen nach 2050 (Art. 2)

      —> mehr CO2 wird aus der Atmosphäre entnommen als ausgestoen wird

  • Klimaziel 2030: min. 55 % THG-Emissionsreduktion gegenüber 1990 (Art. 4)

  • Anerkennung der Notwendigkeit, die Kohlenstoffsenke (Art. 4 Abs. 1) der EU durch ehrgeizigere LULUCF-Verordnung zu stärken

    —> die LULUCF-VO regelt, wie Emissionen und Entnahmen von Treibhausgasen aus Landnutzung, Änderungen der Landnutzung und Forstwirtschaft in den Klimabilanzen der Mitgliedstaaten erfasst werden müssen

  • Verfahren zur Festlegung eines Klimaziels für 2040 unter Berücksichtigung eines von der Kommission zu veröffentlichenden indikativen THG-Budgets für 2030-2050 (Art. 4 Abs. 3 iVm. Art. 4 Abs. 4 iVm. Art. 6, 7)

  • Einrichtung eines unabhängigen Europäischen Wissenschaftlichen Beirats zum Klimawandel (Art. 3) - European Scientific Advisory Board on Climate Change (ESABCC)

  • strengere Betsimmungen zur Anpassung an den Klimawandel (Art. 5)

  • starke Kohärenz aller Politikbereiche der Union mit dem Ziel der Klimaneutralität (Erwägungsgründe? Evtl. 31 oder eher Art. 13 Nr. 3)

  • Verpflichtung zur gemeinsamen Erstellung von sektorspezifischen Fahrplänen zur Klimaneutralität (Verkehr, Gebäude, Energie etc.) ( Art. 10)

  • Überprüfung der Fortschritte alle fünf Jahre (Art. 6 oder 7)

Umsetzung über zwei Hauptinstrumente (Konkretisierung der Minderungsziele:

  • Emissionshandelsrichtlinie (EU ETS)

    • Ziel: –62 % bis 2030 (ggü. 2005).

    • Vorher waren es nur –43 % → also wurde das Ziel deutlich verschärft.

    • Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2023/95

    • wichtige Bereiche: Stromerzeugung, Industrieanlagen, Teile des Luftverkehrs

  • Klimschutz-VO (Lastenteilungs-VO)

    • Ziel: –40 % bis 2030 (ggü. 2005).

    • Vorher: –30 %.

    • Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2023/857

    • wichtige Bereiche: Nicht in ETS erfasste Sektoren, wie Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall

      —> hier fällt alles drunter, was nicht in den Bereich des Emissionshandel fällt


Was ist das deutsche Klimaschutzgesetz und warum musste es wie angepasst werden?

Ziel und Logik des KSG

  • Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) von 2019 ist ein zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik., das verbindliche Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen festlegt

  • Die Logik des Gesetzes basiert auf der Notwendigkeit, den menschengemachten Klimawandel zu begrenzen und die Pariser Klimaziele zu erreichen, indem die Emissionen schrittweise reduziert und Treibhausgasneutralität angestrebt werden

    —> Reduktionspfad, aber keine jährlichen Gesamtminderungsziele

  • Das Gesetz beinhaltet auch sektorale Ziele, die für einzelne Bereiche wie Energie, Verkehr, Gebäude und Industrie, Landwirtschaft, Abfall gelten, um sicherzustellen, dass die Reduktionsziele erreicht werden

Anpassungen

Hintergrund: Paris Abkommen und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021

  • Paris Abkommen Art. 4

    • national festgelegte Beiträge, die rechtsverbindlich zu kommunizieren und kontinuierlich zu steigern / verbessern sowie alle 5 Jahr zu erneuern sind

    • Zeitplan zwingt Staaten dazu, Fortschritt regelmäßig zu kontrollieren und neue Beiträge vorzulegen.

  • Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

    • Klage von jungen Kläger:innen, die ihre Freiheitsrechte gefährdet sahen (Art. 2 Abs. 2 GG — Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 20a GG — Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen).

    • Hauptkritik:

      • Das KSG 2019 verschiebt die Hauptlast der Reduktion auf die Zeit nach 2030.

      • Damit werden künftige Generationen unverhältnismäßig belastet („intertemporale Freiheitsrechte“).

      • Gesetz sah keine konkreten Maßnahmen oder Ziele nach 2030 vor.

    • Kernaussage des BVerfG:

      • Art. 20 GG verpflichtet zu Klimaschutz,also auch Klimaneutralität und zwar rechtzeitig (überraschend, da nur sehr indirekt adressiert “natürliche Lebensgrundlage”)

      • Sorgfalts- /Schutzpflicht des Staates für zukünftige Generationen

      • verhältnismäßge Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen

      • Gesetzgeber muss klare Pfade und Zielvorgaben über 2030 hinaus festlegen.

—> Durch die Überarbeitung kommt es zur Konkretisierung der Aussagen des BVerfG und gleichzeitig werden die Fprderungen von Paris (alle fünf Jahre ambitioniertere Ziele) erfüllt

Was sind die Vor- und Nachteile des Linkings?

Vorteile:

  • Attraktive Option, um zum Kliamschutz beizutragen (kosteneffizient mehr globaler Klimaschutz)

    • ermöglicht bi- oder multilaterale Verhandlungen

    • erster Schritt zu einem globalen CO2-Markt

      —> Wenn mehrere Handelssysteme verknüpft werden, entsteht ein größerer gemeinsamer Markt. Das ist ein Vorläufer für einen weltweiten CO₂-Markt, der langfristig angestrebt wird, um Emissionen global möglichst dort zu reduzieren, wo es am günstigsten ist

  • Kosteneinsparungen

    —> Unternehmen können günstigere Zertifikate aus anderen Systemen kaufen → sie müssen nicht unbedingt im Inland teurere Maßnahmen ergreifen. Das senkt die gesamtwirtschaftlichen Kosten, um Klimaziele zu erreichen

  • Minimierung von Transaktions- und Administrationskosten

    —> Wenn Regeln harmonisiert und Märkte zusammengelegt werden, müssen weniger separate Überwachungs-, Berichts- und Kontrollsysteme betrieben werden

  • größerer Markt

    —> Mehr Teilnehmer = höheres Handelsvolumen, dadurch werden Zertifikate leichter und in größeren Mengen handelbar

  • Erhöht Liquidität und Funktionsfähigkeit des Marktes für CO2 und reduziert Preisschwankungen

    —> In einem größeren Markt gibt es mehr Käufer und Verkäufer, dadurch ist der Preis stabiler. Ohne Linking können Preise stark schwanken, z. B. bei Wirtschaftskrisen

  • Reduziert Marktmacht

    —> In einem kleinen System können einzelne große Akteure den Preis beeinflussen (z. B. durch Hortung von Zertifikaten). In einem größeren, verknüpften Markt verlieren sie diese Macht, weil das Angebot und die Teilnehmerbasis viel breiter ist

  • Kann das Risiko von Carbon Leakage reduzieren

    —> Wenn alle verknüpften Systeme ähnliche CO₂-Kosten haben, sinkt der Anreiz für Unternehmen, in Länder mit niedrigeren CO₂-Kosten abzuwandern. So bleibt die Produktion im Inland, ohne Verlagerung ins Ausland

Nachteile:

  • Verschärft Verteilungsfragen —> Gewinner und Verlierer

    —> Nicht alle Länder profitieren gleich: Industriestaaten können z. B. billige Zertifikate importieren und selbst weniger reduzieren. Das kann in einzelnen Ländern oder zwischen Ländern zu Verteilungskonflikten führen (wer spart wirklich Emissionen?)

  • Verteilungsfragen können auch Sektoren betreffen, die nicht vom Handelssystem erfasst sind

    —> Auswirkungen auf Energiepreise und energieintensive Güter und Produkte

    —> Auch Branchen außerhalb des EHS können betroffen sein: etwa durch höhere Energiepreise oder höhere Kosten bei Vorprodukten, obwohl sie nicht direkt handeln dürfen

  • Kontrolle der jeweiligen Regierungen über das Handelssystem und seine Ausgestaltung ist eingeschränkt

    —> Durch die Kopplung an andere Länder müssen nationale Regierungen Kompromisse eingehen, z. B. bei Regeln für Zuteilung oder beim Gesamtvolumen (Cap), Nationale Steuerungsmöglichkeiten sinken

  • Kann das Risiko für Carbon Leakage u.U. auch verschärfen

    —> Wenn schwächere Systeme mit sehr vielen Zertifikaten verknüpft werden, kann der CO₂-Preis insgesamt sinken → Unternehmen wandern dorthin, wo sie noch günstiger Zertifikate kaufen können. Das kann CL verstärken.

  • kann u.U. auch dazu führen, dass sich die globalen Emissionen erhöhen

    —> Wenn Länder Zertifikate billig importieren und dafür zu Hause weniger reduzieren, steigt die tatsächliche Emission weltweit, selbst wenn formal alle ihre Ziele erreichen

✅ Linking kann Kosten senken, Märkte stabilisieren und globalen Klimaschutz stärken,aber

❌ es birgt Verteilungs- und Steuerungsprobleme sowie Risiken für tatsächliche Emissionsreduktionen.


Was für Formen von Abgaben gibt es und was ist die CO2-Steuer?

Gebühren, Beiträge und Steuern:

Art

Wann?

Direkter Bezug von Zahlung und Gegenleistung?

Beispiel

Gebühren

Bei tatsächlicher Nutzung

Ja

Müllgebühr, Passgebühr

Beiträge

Bei möglicher Nutzung

Ja

Sozialversicherungsbeiträge

Steuern

Immer, gemäß Verpflichtung

Nein

Einkommensteuer, Kfz-Steuer

CO2-Steuer

  • Die CO2-Bepreisung ist ein Instrument zur Lenkungswirkung im Sinne des Klimaschutzes. Durch die Verteuerung von CO2-Emissionen sollen Unternehmen und Verbraucher*innen dazu angeregt werden, ihren CO2-Ausstoß zu reduzieren und auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen

  • Lenkungsabgabe, Ziel ist nicht die Erzielung von Einnahmen, sondern die Beeinflussung des Verhaltens des Abgabeleistemdem in eine definierte Richtung

  • Steuerungsinstrument zur Einhaltung von Klimaschutzzielen nach dem Verursacherprinzip

  • bei CO2-Steuer wird der Preis für THG-Emissionen festgelegt und üblicherweise in bestimmten Zeitabständen sukzessiv erhöht

  • Eine CO2-Steuer kann als alternatives oder komplementäres Instrument zum Emissionshandel eingeführt werden

  • Im Gegensatz zu Steuern, deren Einnahmen dem allgemeinen Staatshaushalt zugutekommen, sind die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zweckgebunden für Klimaschutzmaßnahmen und Entlastungen vorgesehen

Ziele:

  • Nutzung fossiler Brennstoffe beinhaltet Kosten für Umweltschäden (Transparenz)

  • Einsparungspotenzial für Industrie und Verbraucher durch Umstieg auf EE

  • EE gewinnen an Attraktivität (auch Investitionspotenzial für andere THG-arme Technologien)

  • Berücksichtigung des Grades der Klimaschädlichkeit der Energieerzeugung

  • CO2-Abgabe als temporäres MIttel zur Erreichung der (nationalen) Klimaschutzziele —> Verdrängung von klimaschädlichen Technologien

  • Kosten der Energiewende und des Klimaschutzes werden angepasst verteilt

  • Preis für CO2-Emissionen kann Einzelentscheidungen der Haushalte und Unternehmen effizient koordinieren

Was ist Solar Radiation Management, welche Arten gibt es, was ist ein Beispiel dafür und welche Nebenwirkungen kann es haben?

Was ist SRM?

= Beeinflussung der Strahlenbilanz

Welche Arten gibt es?

  • Weltraumgestütze Reflektoren

    —> “Sonnensegel im All”

    —> keine gute Idee aufgrund des Weltraumschrotts, der dafür sorgen würde, dass die Reflektoren schnell kaputt gehen

  • Aerosol-Ausbringungsmethoden (Rückstreuung)

    • Wolkenbeeinflussung (Seesalz-Aerosolpartikel)

      —> Wolken vergrößern für eine weiße Fläche, die für Rückstrahlung sorgt

    • Stratosphärische-Aeorosolinjektion (H2S, SO2)

  • Sonstige Methoden:

    • arctic geo-engineering (z.B. Beeinflussung Salzgehalt, Temperatur,…)

    • cool roof (“weiße Dächer”)

Beispiel?

—> Aerosole und Partikel in der Stratosphäre

  • Art der Maßnahme: zur Reduktion kurzwelliger Einstrahlung (SRM)

  • Vorwiegend Schwefeldioxid, Aluminium oder Nanopartikel

  • in ca. 25km Höhe über der Erdoberfläche

  • Geringer Materialeinsatz bewirkt bereits große Reduktion der kurzwelligen Einstrahlung (viele W/m^2)

  • frei von reinigenden Wetterprozessen

  • Lange Lebensdauer (1-2 Jahre)

  • Wirksamkeit anhand “natürlicher Experimente” nachgewiesen

  • Modellrechnungen belegen Effektivität

  • Große technische Herausforderung

Nebenwirkungen und Probleme?

  • Negative Effekte auf den gloablen Wasserkreislauf

  • Modellrechnungen zeigen, dass eine Abkühlung nicht bei stabilen Niederschlagsverhältnissen erreichbar ist

  • Potenzielle katalytische Beschleunigung des Ozonabbaus durch stratosphärische Partikel

  • SO2 soll eigentlich aus der Atmosphäre raus, da sich durch die Reaktion mit Wasser eine Acidität des Niederschlags einstellt: insgesamt geringfügig, zudem zahlreiche Gegenmaßnahmen eingeplant

  • Plflanzenproduktivität steigt durch Erhöhung der diffusen Sonneneinstrahlung (++)

  • Aluminium wird als Ressource auf der Erde benötigt und ist endlich, außerdem energieintensiv für voraussichtliche Lebensdauer

  • Einsatz von Nanopartikeln ist unerforscht

Kosten?

—> schnell, billig (??), vermuteter Erfolg

—> Risiken unbekannt, beispielswiese Gefahr durch SO2, Beeinträchtigung lokaler durch Strahlungsbilanz, Einsatz als Waffe möglich

Wie könnte sich die Maßnahme von Aerosolen und Partikeln in der Stratosphäre mit geltendem Recht überschneiden?

  • Die Injektion von Aerosolen und Partikeln in die Stratosphäre könnte unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Ozonschicht haben, was eine potenzielle Überschneidung mit den Zielen bereits bestehender Abkommen darstellt.

  • Die Einbringung reflektierender Partikel in die Stratosphäre könnte zwar zur Abkühlung der Erde beitragen, birgt aber auch Risiken für die Ozonschicht. Die Injektion von SAI-Partikeln könnte beispielsweise zu einer erhöhten Chlorreaktivität in der Stratosphäre führen, was den Ozonabbau beschleunigen könnte. 

Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung (CLRTAP)

  • 51 Vertragsparteien (EU-, US- & ehem. UdSSR-Staaten)

  • keine universelle Geltung

  • Entstand Ende 1970 als Reaktion auf zunehmende Luftverschmutzung und sauren Regen

    —> Vor Klimawandeldebatte: CE moch kein Begriff

  • sehr “offen” formuliert, Biepiel Luftverschmutzung =

    • Einbringung von Aerosolen und Partikeln in die Luft

    • negative Auswirkungen eingebrachter Substanzen auf die Erde (mögliche Nebenwirkungen)

  • enthält Schwefel-Emissionshöchstgrenzen

    —> werden selbst mit SRM eingehalten

  • Schwermetallgrenzen des Übereinkommens in DE 1998 ratifiziert (evtl. für CE-Aktivitäten relevant)

Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht (1985)

  • seit 2009 mit 196 Vertragsparteien —> universelle Geltung

  • auch hier CE noch nicht erwähnt

  • Auflistung von Stoffen, von denen “angenommen wird, dass sie die Fähigkeit haben, die chemischen und physikalischen Eigenschaften der Ozonschicht verändern”

    —> nur Wasserstoff relevant für SRM

  • Verbietet Maßnahmen, die “wahrscheinlich schädliche Veränderungen” der Ozonschicht hervorrufen

    —> Motivationsbasierte Auslegung möglich: CE als Schutz der Menschheit und Umwelt, Nebenwirkungen nicht wahrscheinlich und von geringem Ausmaß

Was ist Carbon Dioxide Removal, welche Arten gibt es, was ist ein Beispiel dafür und welche Nebenwirkungen kann es haben?

Was ist CDR?

= Reduktion von THG in der Atmosphäre durch Rückholung (Negativemissionstechnologien)

Welche Arten gibt es?

  • Kohlenstoff-Sequestrierung

    • Meeresdüngung (Eisen, Phosphor)

    • Luftfilterung (künstliche Bäume), biologische und mineralische Sequestrierung

      —> Wo werden die MAtten mit gesperichertem CO2 entsorgt?

    • CLimate Farming (Wald, Moor, Landnutzung, Algen)

    • CCS [BECS - Bioenergie mit CO2-Sequestrierung]

  • sonstige Maßnahmen

    • Methanfixierung in Permafrost-Regionen

      —> Methan steigt aufgrund des Auftauens des Permafrost auf, zum Entgegenwirken wird der Boden gekühlt, was wahnsinnig energieintensiv ist und wofür extra Kohlekraftwerke gebaut wurden (???)

Beispiel?

—> Meeresdüngung anhand des LOHAFEX-Experiments (2009)

  • Projekt des deutschen Alfred-Wegener-Instituts und des indischen National Institue of Oceanography

  • nördlich von Südgerogien (Inselgruppe im Südpazifik)

  • 20 t Eisensulfat auf ca. 300 km^2 Meeresfläche

  • Ziel: Anregung des Algenwachstums und Algenblüte

    • Einbindung von CO2 durch Photosynthese

    • Abgestorbene Algen sollen CO2 auf dem Meeresgrund halten

  • Ergebnisse

    • Algenbiomasse verdoppelt sich nach 2 Wochen

      —> keine massenhafte Algenblüte

    • Ruderfußkrebse ernähren sich von dieser Algenart

      —> kaum Absinken der Algen auf den Meeresgrund

    • Ruderfußkrebse dienen Flohkrebsen als Nahrung

      —> geben CO2 indirekt an die Atmosphäre zurück

ökologische Auswirkungen

  • Veränderung der Nahrungskette

    —> Gravierende Änderungen im betroffenen Ökosystem

  • Eventuelle Versauerung des lokalen Systems durch freiwerdendes CO2

  • Ökosysteme sind offen

    —> Auswirkungen kaum zu kontrollieren und zu überwachen

—> Bei der Erforschung wurden bestimmte Einflussfaktoren nicht berücksichtigt und dann hat es in der Realität nicht funktioniert

—> Langsam, teuer, “nebenwirkungsarm” (??)

—> Risiken unbekannt / in Erforschung

Ist die Meeresdüngung mit dem Völkerrecht vereinbar?

Relevant sind: Seerechtsübereinkommen (SRÜ), Londoner Konvention (LC), Londoner Protokoll (LP) über die Verbringung von Abfällen und Biodiversitätskonevntion (CBD)

SRÜ, LC & LP

Norm

Erlaubnis und Pflichten

Art. 87 Abs. 1f SRÜ

Erlaubt Freiheit der Forschung auf Hoher See (Gebiet liegt außerhalb der 200 Seemeilen-Grenze)

Art. 192, 194 SRÜ

Pflicht, Meeresumwelt zu erhalten und schützen und Verschmutzung zu vermeiden

Art. 240 SRÜ

Forschung nur verantwortungsvoll und schadensvermeidend

LC & LP

Ozeandüngung als „dumping“, nur unter Ausnahme für Forschung erlaubt und Einbringung von Stoffen, die dadurch nicht entsorgt werden sollen

→ LOHAFEX war nach SRÜ, LC und LP grundsätzlich erlaubt, weil es als streng überwachtes kleinmaßstäbliches wissenschaftliches Experiment mit Umweltverträglichkeitsprüfung (nach neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen) deklariert war, obwohl es politisch und ethisch stark kritisiert wurde.

CBD

  • 2008 hat die CBD-Vertragsstaatenkonferenz in Bonn (COP 9) eine Entscheidung (IX/16 C) getroffen:

    Ozeandüngung ist grundsätzlich zu unterlassen, bis ausreichend wissenschaftliche Informationen über die Wirksamkeit und mögliche negative Auswirkungen vorliegen [...] außer für streng kontrollierte wissenschaftliche Studien in kleinem Maßstab.“

  • Deutschland berief sich auf die Ausnahme, die von der CBD 2008 ausdrücklich für „small-scale scientific research“ innerhalb “coastal Waters” zugelassen wurde. (LOHAFEX-Experiment als kleinmaßstäbliches wissenschaftliches Experiment mit Umweltverträglichkeitsprüfung)

    → Küstenstaat hat volle Hoheitsgewalt in Küstengewässern und kann stärker kontrollieren

  • Begriff “coastal waters” entspricht keinem Begriff des SRÜ

    —> Gebiet liegt außerhalb der “coastal waters” —> Verbot (wahrscheinlich, weil auf Hoher See kein einzelner Staat vollständige Kontrolle ausüben kann)

  • Die COP 9 CBD verwies bei der Entscheidung des Moratoriums zur Ozeandüngung auf die Risiken der Ozeandüngung nach dem Beschluss der 29. Vertragsstaatenkonferenz des LC und LP

    —> also Auslegung so, dass es mit LP und LC übereinstimmt

    —> CBD verweist also darauf, dass Bestimmungen im Hinblick auf das Seerecht auszulegen sind

  • ABER Konflikte bei der Auslegung der CBD



GLAUBE DAS IST UNÜBERSICHTLICHER:

Seerechtsübereinkommen (SRÜ), Londoner Konvention (LC), Londoner Protokoll (LP) über die Verbringung von Abfällen

Biodiversitätskonvention

  • Gebiet liegt außerhalb der 200 Seemeilen-Grenze, also auf der Hohen See

  • Gemäß Art. 87 Abs. 1f SRÜ gilt wissenschaftliche Forschungsfreiheit

  • Art. 194 und Art. 240 SRÜ Pflicht zum Erhalt und schutz der Meeresumwelt

    —> LP und LC verbieten grundsätzlich das Dumping

    —> Ausnahme: Einbringung von Stoffen, die dadurch nicht entsorgt werden sollen

    —> Forschungszwecke unterfallen nicht Dumping und kleines Gebiet, keine kommerziellen Interessen

  • LOHAFEX wurde nach neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen durchgeführt

    —> vereinbar mit LC und LP

  • ABER: Änderung LP 2013: Verbot der kommerziellen Düngung (6/51) (Stand 21.6.25)

  • COP-Decision IX/16 stellt Meeresdüngung unter Moratorium (Aussetzung oder Verzögerung bestimmter Handlungen oder Verpflichtungen)

  • Ausnahme: “small scale scientific research” innerhalb “coastal waters”

  • Gedüngte Fläche von 300 km^2 ist im Vergleich zur Größe des Wirbels (50 Mio. km^2 klein)

  • Begriff “coastal waters” entspricht keinem Begriff des SRÜ

    —> Gebiet liegt ausßerhalb der “coastal waters” —> Verbot

  • CBD verweist darauf, dass betsimmungen im Hinblick auf das Seerecht auszulegen sind

    —> Londoner Protokoll

  • Konflikte bei der Auslegung des CBD


Was versteht man unter Carbon Capture and Storage, wie funnktioniert es, welche Arten gibt es für Abscheidung, Transport bzw. Speicherung und welche Risiken bergen die Schritte?

Was ist CCS?

Ein Verfahren, bei dem CO₂-Emissionen (z. B. aus Kraftwerken oder Industrieanlagen) abgeschieden, transportiert und anschließend dauerhaft unterirdisch gespeichert werden, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und Klimaziele zu erreichen. Die Idee ist, CO₂ nicht in die Atmosphäre gelangen zu lassen.

Prinzip / Funktionsweise?

  1. Abscheidung: CO₂ wird am Schornstein oder direkt aus Abgasen herausgefiltert.

  2. Transport: Per Pipeline oder Schiff in Lagerstätten gebracht.

  3. Speicherung: Meist in tiefen geologischen Schichten (z. B. ehemalige Gas- oder Ölfelder).

Arten der Abscheidung?

Post-Combution

Oxyfuel-Verfahren

IGCC

Prinzip: Verbrennung der Kohle mit normaler Luft, Auswaschen des CO2 aus Abgas (“Rauchgaswäsche”)

Prinzip: Verbrennung der Kohle mit reinem Sauerstoff, entstehenes Rauchgas mit hoher CO2-Konzentration wird gereinigt und verdichtet

Prinzip: Synthesegas wird erzeugt, vor dessen Verbrennung CO2 abgetrennt wird

Prinzipiell auch in bestehende Kraftwerke integrierbar, wen Platz

wird von Vattenfall getestet

sher komplex / IGCC-Analge ist eher chemische Anlage als Kraftwerk

wird von EON getestet


wird von RWE getestet

IGGG = Integrated Gasification Combined Cycle) = integrierter Kohlevergasungsprozess

Transport?

—> Da Kraftwerke und Speicherorte meist räumlich getrennt sind, ist Transport notwendig

  • per Pipeline (Neubaukosten? Zeit? Akzeptanz?)

  • per Schiff (Kontinuität? Anzahl?)

  • D: potenzielle Lagerorte v.a. im Norden, Kraftwerke in der Lausitz und in NRW

  • Finanzierungsquellen-Optionen für CO2-Pipelines: Betreiber, Nutzer, Umschichtung von Kohlesubventionen

Arten der Speicherung?

Speicheroption

Charakteristika

Theoretische Kapazität in D (GtCO2)

erschöpfte Erdöl- und Erdgaslagerstätten

CO2 füllt freien / frei werdenden Porenraum und Hohlräume, die ursprünglich mit erdöl/Erdgas gefüllt waren

ungewinnbare Öl /Gasrestmemgen könnten noch gefördert werden


Erdölfelder: 0,13

Ergasfelder: 2,75

Tiefliegende salinare Aquifere

CO2 wird in Salzwasser (sole)-führende durchlässige Gesteinsschichten im tiefen Untergrund gepumpt

20 +/- 8

Nicht abbaubare Kohleflöze

CO2 lagert sich auf der Oberfläche der Kohle an und verdrängt dabei Methan, das gewonnen werden könnte

0,37-1,67

—> Theoretisch nutzbares Speicherpotenzial: ausreichend für Einlagerung von CO2 aus allen deutschen Kraftwerken für 30-60 Jahre, ABER effektiv nutzbares Potenzial wird kleiner ausfallen

—> Offshore teurer als Onshore

—> Kostenanstieg mit Speichertiefe

Risiken?

Abscheidung

Transport

Speicherung

  • ähnlich zu den Risiken der chemischen Industrie

  • Störfälle

  • Lange Strecken

  • Leckagen durch Korrosion / Bauarbeiten / Erdbeben

  • Gefahr abhängig von Verunreinigung

  • Unklarheit darüber was passiert, wenn CO2 im Untergrund gespeichert wird

  • Leckagen

  • Einwirkungen auf das Grundwasser


Wie sieht der rechtliche Rahmen zu Carbon Capture and Storage aus?

EU-RL 2009/31/EG

  • Grundlage: Art. 175 Abs. 1 EGV (s.F.) [Art. 192 Abs. 1 AEUV]

  • Umsetzungsfrist: 25.06.2011

  • Wesentlicher Inhalt

    • Art. 4 iVm. Anhang I: Auswahl von Speicherstätten

    • Art. 6: Speichergenehmigung

    • Art. 10: Überprüfung der Genehmigungsentwürfe durch die Kommission

    • Art. 12-19: Betreiberpflichten (u.a. Übertragung der Verantwortung)

    • Art. 20: Zugang zum Transportnetz und zu den Speicherstätten

D - Kohlendioxidspeichergesetz

  • Dieses Gesetz in Deutschland regelt, unter welchen Bedingungen CO₂ dauerhaft unterirdisch gespeichert werden darf

  • 2012 verabschiedet, nur Demonstrationsgesetz (??)

    • Nur für Pilot- und Demonstrationsprojekte gedacht

      —> Das KSpG erlaubt nur kleine, begrenzte Projekte, die als „Demonstration“ dienen sollen (ausprobieren und Erfahrungen zu sammeln, bevor man sie großflächig anwendet)Das Gesetz legt z. B. fest:

    • Kein flächendeckender Einsatz geplant

      —> Das Gesetz ist nicht als Freigabe für eine breite, kommerzielle Nutzung gedacht. Es gibt sogar eine sogenannte Länderöffnungsklausel (Ausstiegsklausel), die es den Bundesländern erlaubt, CCS auf ihrem Gebiet komplett zu verbieten

    • Ziel: Akzeptanz und Technikreife (Sicherheit und Machbarkeit zeigen, gesellschaftliche Akzeptanz prüfen, Risiken (z. B. Leckagen, Auswirkungen auf das Grundwasser) bewerten)

  • 2024: Ändeungsgesetz vorgelegt (um kommerzielle CCS- und CCU-Projekte im industriellen Maßstab zu ergänzen), aber nicht verabschiedet (aufgrund vorzeitiger Neuwahlen, politischer Uneinigkeit, Widerstand von Umweltseite, rechtlichen Unsicherheiten, EU-Compliance nicht rechtzeitig)


Was für Klagestrategien gab es vor dem KSG in Deutschland / Europa und was sind Beispiele dafür?

Klagestrategien?

  • Zivilgerichtlich

  • Verwaltungsgerichtlich

  • Unionsrechtlich

  • Verfassungsrechtlich

Strategie

Kläger

Gegen wen?

Ziel

Gericht / Instanz

Ergebnis

Besonderheiten

Zivilgerichtlich

Peruanischer Bauer (Saúl Luciano Lliuya)

RWE

Beteiligung an Kosten für Schutzmaßnahmen gegen Gletschersee-Überschwemmung (ca. 17.000 €)

LG Essen

OLG Hamm

Abgewiesen (2025); Fragen konnten nicht positiv beantwortet werden

(Besteht ernsthaft drohende Beeinträchtigung des Hausgrundstück des Kläger?; Inwieweit hat der Klimawandel und die von RWE freigesetzten CO2-Emissionen dazu beigetragen?)

Erste Feststellung: Klimaschäden können Unternehmenshaftung begründen; Beweisaufnahme mit Gutachten (2023);

Erste Klimaklage auf Haftungsebene;

transnationaler Kontext;

Signalwirkung

Verwaltungsgerichtlich

Bio-Landwirte & Greenpeace

Bundesregierung

Verpflichtung der Regierung zur Einhaltung des Klimaziels 2020

VG Berlin

Abgewiesen (2019)

Verneinung einer grundrechtlichen Schutzpflichtverletzung; Klimaschutzziel 2020 nicht verfassungsrechtlich zwingend

Unionsrechtlich

Familien aus EU, Kenia, Fidschi & samischer Jugendverband

EU-Parlament & Rat der EU

Verschärfung EU-Klimaziele bis 2030

EuG

EuGH

Abgewiesen (2021);

“Die bisherigen Maßnahmen des Klimaschutzes sind nicht gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich. Auch das Untermaßverbot ist nicht evident verletzt. “

Keine individuelle Betroffenheit (Plaumann-Formel); kein besonderer Adressatenkreis anerkannt

Verfassungsrechtlich

11 Einzelpersonen, Solarenergie Förderverein e.V. & BUND e.V.

Gesetzgeber (Bundesregierung & Parlament)

Nachschärfung des Klimaschutzgesetzes; ambitioniertere Zwischenziele & Schutz künftiger Generationen

BVerfG

Teilweise (erfolgreich (2021)

Führte zur Nachschärfung des Klimaschutzgesetzes; Verpflichtung zu ambitionierteren Zwischenzielen


Author

Anna K.

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