Dokumentieren Wieso?
1. Sie sind durch die Berufsordnung verpflichtet, durch §630f BGB, durch die Krankenkassen etc.
→ Patient:innenakten
2. Praxisorganisation
3. Inhaltliche Aspekte
4. Juristische Gründe: Nachweis, dass Sie Ihren Informationspflichten nachgekommen sind,
Haftung / Suizidalität!
5. Abrechnung
6. Qualitätssicherung / Transparenz
WAS NICHT DOKUMENTIERT IST, HAT NICHT STATTGEFUNDEN
Dokumentieren: Was?
(Teil 1: Praxis-/Klinikorganisation)
1. Patient:innenbezogene Angaben:
Stammdaten: Name, Kontakt, ggf. Angehörige
Mitbehandelnde: Hausärzt:in, Psychiater:in etc.
Versicherungsstatus, Versichertenkarte
Einwilligungen: Datenschutz, Aufklärung, Schweigepflichtsentbindung, Abrechnungsdienstleister
2. Behandlungsbezogene Dokumente:
Warteliste, Sprechstunden, Behandlungskontakte (Datum, Zeit, Dauer)
Ausgefüllte Formulare und Anträge
Beantragte, abgerechnete und offene Leistungen
Korrespondenz mit Mitbehandelnden, Kostenträgern etc.
3. Organisatorisch-rechtliche Dokumentation:
Einnahmen & Ausgaben (z. B. Material, Personal, Versicherungen)
Fortbildungsnachweise
Datenschutzkonzept
Relevante Informationen zu Ansprechpartner:innen, Kliniken, Behörden
Praxishandbuch (z. B. zu Sprechzeiten, Kommunikationswegen, Website)
Merksatz: Eine strukturierte Dokumentation sichert Qualität, Nachvollziehbarkeit und rechtliche Absicherung im Praxisalltag.
Dokumentation – Inhaltliche Aspekte (Teil 2: Beginn der Therapie)
Zu erfassen sind insbesondere:
Behandlungsanlass & Überweisung → Grund der Behandlungssuche, Überweisende Stelle
Psychischer Befund & Diagnostik → Berichtete Beschwerden, psychopathologischer Befund → Anamnese & strukturiertes Interview → ICD-Diagnosen: gesichert / Verdacht / Hauptdiagnose → Testdiagnostik (allgemein & störungsspezifisch) → Konsiliarbericht, Vorbefunde, aktuelle Medikation
Kommunikation mit Dritten → Bericht an Hausarzt (oder Entbindung von dieser Verpflichtung)
Suizidabklärung → Einschätzung von Suizidalität (akut / chronisch / Schutzfaktoren)
Behandlungsziele & Motivation → Therapieziele, Wünsche der Patient:in, subjektives Krankheitsmodell → Ressourcenorientierte Diagnostik
Therapieplanung → Verfahrensspezifische Fallkonzeption (z. B. Mikro-/Makroanalyse) → Geplantes therapeutisches Vorgehen → Goal Attainment Scaling (Zielerreichungsskala)
Merksatz: Eine fundierte Eingangsdokumentation bildet die Basis für Planung, Nachvollziehbarkeit und Qualitätssicherung der Therapie.
Dokumentation – Inhaltliche Aspekte (Teil 2: Therapieverlauf)
Stundenprotokolle – für jede Sitzung dokumentieren:
Datum, Uhrzeit (Beginn & Ende)
Aktuelle Diagnose(n)
Psychotherapeutische Maßnahmen & Interventionen
Besondere Vorkommnisse
Unerwünschte Wirkungen & deren Besprechung
Regelmäßige Einschätzung der Suizidalität
Weitere Inhalte der Verlaufsdokumentation:
Arbeitsblätter aus Sitzungen
Absprachen, Notfallpläne
Befunde und Rückmeldungen von Mitbehandelnden
Wichtige Veränderungen im Verlauf:
neue Diagnosen
Therapieanpassungen
Änderung der Zielsetzung oder Vorgehensweise
Verlaufsmessungen mittels Symptomfragebögen
Regelmäßige Patient:innenfeedbacks (z. B. zur Zufriedenheit)
Merksatz: Die Verlaufsdokumentation dient der Transparenz, Qualitätssicherung und Therapiekontrolle – sie erfordert Kontinuität und klinische Relevanz.
Dokumentation – Inhaltliche Aspekte (Teil 3: Therapieende)
Für den Eigengebrauch:
Rechtzeitiges Thematisieren des Therapieendes und seiner Bedeutung
Reflexion der Veränderungen durch die Therapie
Gemeinsame Entscheidungsfindung, ob und was noch nötig ist
Weiteres Vorgehen dokumentieren: z. B. Rückfallprophylaxe, Boostersitzungen, Wiedervorstellung
Klärung und ggf. Dokumentation der Weiterbehandlung durch andere
Berichte an Weiterbehandelnde (z. B. Hausärzt:in, Psychiater:in)
Abschlussdiagnostik
Einverständnis für Katamnese (Nachbefragung) ggf. einholen
Für andere:
Information für Mitbehandelnde, z. B. bei interdisziplinärer Versorgung
Dokumentation für den Fall, dass Sie selbst ausfallen, z. B. zur Übergabe an Weiterbehandelnde
Merksatz: Eine saubere Abschlussdokumentation ermöglicht geordnete Übergänge, Qualitätssicherung und ggf. spätere Nachverfolgung.
Dokumentation – Juristische Gründe
Pflichten:
Wahrheitsgemäße und unverzügliche Dokumentation ist verpflichtend
Abklärung von Suizidalität und ggf. Maßnahmen: → mit Zeitangabe und Begründung dokumentieren
Fremdgefährdung oder Maßnahmen bei Güterabwägung (z. B. Schweigepflichtverletzung im Notstand) dokumentieren
Aufklärungs-, Informations- und Einwilligungspflichten: → Gespräche, Übergabe von Dokumenten vermerken und abheften
Abrechnung & Vergütung:
Pflicht zur Dokumentation laut Kassenärztlicher Vereinigung (KV) und Gebührenordnungen → Fehlende Dokumentation = kein Vergütungsanspruch → Gefahr: Abrechnungsbetrug
Wichtig zu wissen:
Verspätete Dokumentation: reduziert Beweiswert
Falsche Angaben: meist nicht strafbar, aber berufsrechtswidrig
Manipulation ohne Kennzeichnung: kann als Urkundenfälschung gelten
Merksatz: Juristisch zählt nicht nur dass dokumentiert wird, sondern wie – vollständig, korrekt, zeitnah und nachvollziehbar.
Dokumentation – Abrechnungsrelevante Gründe
Für die Abrechnung sind korrekte Angaben zu folgenden Punkten erforderlich:
Datum
Uhrzeit & Dauer
Art der Leistung (z. B. probatorische Sitzung, Einzeltherapie, Gruppentherapie)
Falschangaben in der Dokumentation = Abrechnungsbetrug → z. B. falsches Datum, nicht erbrachte Leistungen, manipulierte Angaben
Auch nicht dokumentierte Sitzungen gelten rechtlich als nicht stattgefunden → deren Abrechnung stellt ebenfalls Abrechnungsbetrug dar
Merksatz: Ohne vollständige und korrekte Dokumentation ist eine Abrechnung nicht rechtmäßig – auch eine tatsächlich durchgeführte, aber nicht dokumentierte Sitzung darf nicht abgerechnet werden.
Datenschutz – Informationelle Selbstbestimmung (DSGVO)
Grundprinzip:
Jede Person hat das Recht auf Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten → Verarbeitung/Weitergabe nur mit Einwilligung, außer gesetzlich erlaubt
Ziel:
Schutz vor Nachteilen durch unkontrollierte Verfügbarkeit persönlicher Informationen
Rechte der Patient:innen:
Auskunftsrecht über gespeicherte Daten
Recht auf Löschung
Recht auf Berichtigung
Gesundheitsdaten:
Unterliegen einem besonderen Schutz (sensibel nach DSGVO)
Pflicht: Datenschutzkonzept für die Praxis
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Beschreibung jeder Verarbeitungstätigkeit
Risikofolgenabschätzung + Gegenmaßnahmen
Merksatz: Psychotherapeut:innen müssen personenbezogene Daten besonders sorgfältig schützen – dokumentiert, transparent und rechtssicher.
Zuletzt geändertvor 23 Tagen