Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)
Beratung bei Erziehungsfragen, Trennung und Scheidung
Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
Vermittlung und Koordination von Hilfen zur Erziehung
Tätigwerden bei Kindeswohlgefährdung
ASD: Arbeitsweise & Leistungsbereich
Kontakt mit vielen Menschen
Beziehungsaufbau & Kennenlernen
Klärung von Aufgaben & Zuständigkeit
Beratung & Begleitung
Vermittlung von Hilfen
Information über lokale Angebote im Stadtteil
Kindeswohlgefährdung: Definition (BGH)
Definition (1956): → „Gegenwärtige Gefahr in einem solchen Maße, dass sich mit ziemlicher Sicherheit eine erhebliche Schädigung voraussehen lässt“
Aktualisierung BGH 2019: → Hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Schädigung genügt → Je schwerer der drohende Schaden, desto geringer die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit
Merkmale einer Kindeswohlgefährdung
Vernachlässigung
Körperliche Misshandlung
Psychische Misshandlung & häusliche Gewalt
Sexuelle Gewalt
§ 8a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Gewichtige Anhaltspunkte → Pflicht zur Gefährdungseinschätzung
Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte (Vier-/Sechs-Augen-Prinzip)
Gefährdungseinschätzung = Prognose künftiger Schädigung
Entscheidung über weiteres Vorgehen hängt auch ab von:
Ausbildung
Erfahrung
Biografie der Fachkraft
Beispielhafte Übung: Anruf auf der Bereitschaft
Meldung:
Nachbarn berichten über Geruchsbelästigung, Müll, Kinder im Treppenhaus
Mutter + Freund wohnen dort
Kein Kontakt zu den Eltern möglich
Beobachtungszeitraum: 30 Minuten
Erste Schritte:
Daten prüfen: Name der Familie, Meldeadresse, Anzahl der Kinder
Aktenlage sichten: Ist die Familie bereits bekannt?
Risiko abschätzen, ggf. Besuch vor Ort oder Rücksprache im Team
Zuletzt geändertvor 23 Tagen