ZV wegen anderer Ansprüche als Geldforderungen – Überblick
Herausgabe von Sachen
beweglicher Sachen (§§ 883, 884)
unbeweglicher Sachen (§ 885)
Erwirkung von Handlungen
Vertretbare Handlungen (§ 887)
Unvertretbare Handlungen (§ 888)
Erzwingung von Duldungen und Unterlassungen, § 890
Abgabe einer Willenserklärung, § 894
Herausgabe beweglicher Sachen
§§ 883, 884 ZPO
Wegnahme der Sachen beim S durch GV
Übergabe der Sachen an G durch GV
Herausgabe unbeweglicher Sachen
§ 885 ZPO
Besitzentsetzung des S durch GV
Einweisung des G in den Besitz durch GV
Erwirkung vertretbarer Handlungen
§ 887 ZPO
Ermächtigung des G zur Vornahme der Handlung auf Kosten des S durch Prozessgericht des erstes Rechtszuges
Zivilprozessuales Ersatzvornahmerecht
Erwirkung unvertretbarer Handlungen
§ 888 ZPO
Einwirkung auf Willen des S durch vom Prozessgericht zu verhängende Beugemaßnahmen ->Zwangsgeld oder Zwangshaft
Beachte: Ausnahmen des § 888 III
Erzwingung von Duldungen und Unterlassungen
§ 890 ZPO
Einwirkung auf Willen des S durch Ordnungsgeld/Ordnungshaft
Beugefunktion + strafähnlicher Sanktionscharakter der Ordnungsmittel
Abgabe einer Willenserklärung
§ 894 ZPO
Fiktion der Abgabe einer geschuldeten WE mit Eintritt der formellen Rechtskraft des Urteils
Bei Pflicht zur Übereignung ggf. noch Notwendigkeit der Übergabe der Sache (vgl. § 897)
Zuletzt geändertvor 6 Tagen