Definition und Ziiele
Due Diligence“ bedeutet „gebotene Sorgfalt“ und bezeichnet die systematische Prüfung eines Unternehmens durch potenzielle Käufer oder Investoren vor einer Transaktion (z. B. Unternehmenskauf, Beteiligung, Fusion).
Risikominimierung für den Käufer
Bewertung des Unternehmenswerts
Aufdeckung von Schwachstellen (z. B. rechtliche Risiken, Schulden)
Verhandlungsgrundlage für Preis und Vertragsbedingungen
Absicherung der Investitionsentscheidung
Arten von Due Diligence (8)
Art
Inhalt
Finanzielle DD
Analyse von Bilanzen, GuV, Cashflows, Schulden, Rentabilität
Rechtliche DD
Prüfung von Verträgen, Gesellschaftsstruktur, Rechtsstreitigkeiten
Steuerliche DD
Analyse der steuerlichen Situation, Risiken, Betriebsprüfungen
Operative DD
Analyse von Prozessen, Organisation, IT, Logistik
Technische DD
Zustand von Anlagen, Maschinen, Patenten, Produktionsverfahren
Umwelt-DD
Umweltauflagen, Altlasten, Genehmigungen
Kulturelle DD
Unternehmenskultur, Führungsstil, Mitarbeiterbindung
Strategische DD
Marktposition, Wettbewerb, Zukunftspotenzial
Typische Prüfinhalte (6)
Jahresabschlüsse der letzten 3–5 Jahre
Verträge mit Kunden, Lieferanten, Banken
Steuerbescheide, Betriebsprüfungen
Patente, Marken, Lizenzen
Personalstruktur, Arbeitsverträge
Umweltgutachten, Genehmigungen
Rechtliche Aspekte
Rechtlich in Deutschland nicht eindeutig geregelt
Berater müssen unabhängig und sorgfältig prüfen
Erfolgsbasierte Honorare sind in Deutschland unzulässig
Kritik und Grenzen
Kritikpunkt
Erläuterung
Informationsasymmetrie
Verkäufer kennt mehr – Annahmen bleiben oft unausgesprochen
Interessenkonflikte
Erfolgsabhängige Vergütung kann zu verfälschter Einschätzung führen
Checklisten-Falle
Standardisierte Prüfungen statt individueller Relevanzanalyse
Überdimensionierte Berichte
Umfangreich, aber oft mit wenig direktem Nutzen für Käufer
Zuletzt geändertvor 22 Tagen