Inhalte des HGB
Allgemeine Vorschriften für Kaufleute (§§ 1–104 HGB)
Vorschriften für Handelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG)
Vorschriften zur Rechnungslegung (§§ 238–342e HGB)
Ergänzungsvorschriften für:
Kapitalgesellschaften
Kreditinstitute
Versicherungen
Genossenschaften
Bilanzierung nach HGB
Bilanz, GuV und Anhang sind Pflichtbestandteile
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) gelten
Vorsichtsprinzip: Risiken sind zu berücksichtigen, Chancen nicht zu hoch zu bewerten
Niederstwertprinzip bei Vermögensgegenständen
Höchstwertprinzip bei Schulden
HGB vs. BGB
HGB ist spezielles Handelsrecht
BGB gilt subsidiär (ergänzend) für Kaufleute
Kritikpunkte am HGB und westentliche Änderungen durch BilMoG
Kritikpunkte am HGB vor BilMoG
Zu viele bilanzielle Wahlrechte
Verknüpfung mit der Steuerbilanz führte zu Informationsverzerrung
Internationale Intransparenz und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit
Wesentliche Änderungen durch BilMoG
Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit (Steuerbilanz beeinflusst Handelsbilanz nicht mehr automatisch)
Stärkung des Anhangs als Informationsinstrument
Einführung latenter Steuern
Neuregelung der Rückstellungen
Erweiterung der Pflicht zur Konzernrechnungslegung
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
IFRS
Definition:
Internationale Rechnungslegungsstandards für Unternehmen
Ersetzt und ergänzt sukzessive die IAS
Zweck:
Globale Vergleichbarkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen
Unabhängig von nationalen Handels- oder Steuerrechtssystemen
Verwendung:
Verpflichtend für kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU (seit 2005 für Konzernabschlüsse)
Auch von nicht-börsennotierten Unternehmen freiwillig nutzbar
Zuletzt geändertvor 17 Tagen