Schlägerei
Tätliche Auseinandersetzung von mindestens drei Personen
Angriff mehrerer
Eine von mindestens zwei Personen begangene Handlung, die auf die Verletzung einer anderen Person gerichtet ist
Tathandlung
Beteiligung (aktive Teilnahme, auch Anfeuern; nicht Abwehrhandlungen)
Zuletzt geändertvor 22 Tagen