Was ist bei einem Kaufvertrag die Hauptleistungspflicht des Verkäufers laut § 433 BGB?
Übergabe einer mangelfreien Sache (§ 433 I 2 BGB)
Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln laut § 437 BGB?
Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Was ist der erste Schritt bei Mängelrechten?
Nacherfüllung (§ 439 BGB)
Wer hat das Wahlrecht bei der Nacherfüllung?
Der Käufer (§ 439 I BGB)
Wann ist die Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich?
Bei Unmöglichkeit, Verweigerung oder § 440 BGB
Wann liegt ein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB vor?
Wenn subjektive, objektive oder Montageanforderungen nicht erfüllt sind
Was ist ein Rechtsmangel (§ 435 BGB)?
Rechte Dritter an der Kaufsache, die der Käufer nicht übernehmen muss
Was ist der maßgebliche Zeitpunkt zur Mangelbeurteilung?
Gefahrübergang (§ 446 BGB)
Wer trägt die Beweislast für den Mangel?
Der Käufer (Ausnahme: § 477 BGB)
Was passiert bei eigenmächtiger Selbstvornahme durch den Käufer?
Kein Aufwendungsersatz; Fristsetzung ist zwingend erforderlich
Wann kann ein Käufer mindern?
Statt Rücktritt, auch bei unerheblichem Mangel (§ 441 BGB)
Wann ist Schadensersatz statt der Leistung möglich?
Bei Fristablauf und unbehebbarem Mangel (§§ 281, 283, 311a BGB)
Wann liegt ein behebbarer Mangel vor?
Wenn Nacherfüllung noch möglich ist (§ 275 I BGB)
Wann liegt ein unbehebbbarer Mangel vor?
Wenn Nacherfüllung unmöglich ist (§§ 275, 311a BGB)
Was ist der Unterschied zwischen Integritäts- und Äquivalenzinteresse?
Integrität: Schäden an anderen Rechtsgütern; Äquivalenz: mangelhafte Kaufsache
Was bedeutet „zweites Andienen“?
Verkäufer hat vor Rücktritt etc. eine zweite Chance zur Nachbesserung
Wann ist Anfechtung trotz Mangel möglich?
Nur bei Arglist (§ 123 BGB) oder bei Irrtum ohne Konkurrenz zum Mangel
Was sind „Konkurrenzen“ im Zusammenhang mit § 437 BGB und warum sind sie wichtig?
Konkurrenzen beschreiben das Verhältnis der verschiedenen Rechte des Käufers bei Mängeln (z. B. Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz).
Einige Ansprüche schließen sich gegenseitig aus (z. B. Rücktritt oder Minderung – nur eines möglich). Andere setzen bestimmte Schritte voraus (z. B. erst Nacherfüllung verlangen, bevor Rücktritt möglich ist).
Für die Klausur wichtig: Anspruchsreihenfolge und gegenseitiger Ausschluss!
Darf der Käufer einen Mangel selbst beheben lassen und Ersatz der Kosten verlangen?
Grundsätzlich nein, das Kaufrecht (§ 437 BGB) sieht keine Selbstvornahme vor. Der Käufer muss dem Verkäufer zunächst die Chance zur Nacherfüllung geben.
Nur in Ausnahmefällen (z. B. Gefahr im Verzug, unzumutbare Verzögerung) kann der Käufer direkt selbst handeln – das ist in der Klausur oft ein Streitpunkt!
Wann ist ein Gewährleistungsausschluss wirksam?
Grundsätzlich kann ein Gewährleistungsausschluss vereinbart werden (z. B. bei gebrauchten Sachen).
Aber:
Kein Ausschluss bei arglistigem Verschweigen (§ 444 BGB)
Kein vollständiger Ausschluss beim Verbrauchsgüterkauf (§ 476 Abs. 1 S. 1 BGB)
In Klausuren ist daher immer zu prüfen: Vertragstyp, Arglist, Verbrauchsgüterkauf.
Wann geht die Gefahr (z. B. für Verlust) im Kaufrecht auf den Käufer über?
§ 446 BGB: Bei Übergabe der Sache
§ 447 BGB: Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit Übergabe an Transporteur über
§ 475 Abs. 2 BGB: Bei Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung von § 447 → Gefahr erst bei tatsächlicher Übergabe an Verbraucher
Wie ist bei einer Konkurrenz von § 437 ff. BGB und möglichen Ansprüchen aus unerlaubter Handlung gemäß §§ 823 ff. BGB zu verfahren?
Integritätsinteresse: §§ 823 ff. BGB anwendbar
Äquivalenzinteresse: §§ 823 ff. BGB nicht anwendbar
Wie ist bei einer Konkurrenz von § 437 ff. BGB und möglichen Ansprüchen aus Culpa in contrahendo zu verfahren?
Grundsätzlich: Sperrwirkung der §§ 437 ff. BGB
Ausnahmen: c.i.c. aus Gründen jenseits des Mangels; Arglist des Verkäufers
Wann gilt das AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB) nicht?
Bei bestimmten Rechtsgebieten (§ 310 IV BGB), z.B. Erb- und Familienrecht.
Was sind AGB gemäß § 305 I BGB?
Vorformulierte Bedingungen für viele Verträge, vom Verwender gestellt.
Wann gilt auch eine fremde oder einmalige Bedingung als AGB?
Bei Verbraucherverträgen (§ 310 III BGB).
Wann werden AGB wirksam einbezogen?
Bei Vertragsschluss + deutlicher Hinweis + Möglichkeit zur Kenntnisnahme (§ 305 II BGB).
Was ist bei überraschenden Klauseln?
Werden nicht Vertragsbestandteil (§ 305c BGB).
Haben Individualabreden Vorrang?
Ja, gemäß § 305b BGB.
Was prüft man vor der Inhaltskontrolle?
Auslegung + ob vom Gesetz abgewichen wird (§ 307 III 1 BGB).
Was passiert bei Verstoß gegen § 309 BGB?
Klausel ist immer unwirksam.
Wann ist § 308 BGB relevant?
Wenn Unwirksamkeit nach Einzelfallprüfung zu entscheiden ist.
Wofür steht § 307 BGB?
Generalklausel – umfassende Interessenabwägung.
Was passiert bei unwirksamer AGB-Klausel?
Klausel unwirksam, Vertrag bleibt gültig (§ 306 I BGB).
Wird eine unwirksame Klausel reduziert („gerettet“)?
Nein, keine geltungserhaltende Reduktion.
Was ersetzt die unwirksame AGB-Klausel?
Gesetzliche Vorschriften (§ 306 II BGB).
Was ist der „Blue-pencil-Test“?
Teilstreichen der Klausel, wenn sinnvoll möglich.
Zuletzt geändertvor 17 Tagen