Leitliniengerechte Behandlung
Aktuelle S3-Leitlinie
1. SOLL
Störungsspezifische KVT einschließlich Expositions- und Reaktionsmanagement
auch bei koexistierender Tic-Störung zur Behandlung der Zwangsstörung
Einbezug der Familie
2. KANN
Gruppentherapie
3. KEINE EMPFEHLUNG
ACT
Schematherapie
Psychodynamische Therapien
Was sind potentielle Ziele der Therapie?
Auf Ebene des Kindes
Verringerung der Häufigkeit, Intensität und Dauer von Zwangsgedanken und/oder Zwangshandlungen durch
Konfrontation mit Zwangsgedanken OHNE Ausführung von Zwangshandlungen -> Habituation
Lernen von kognitiven Strategien zur Kontrolle von Zwangsgedanken
Veränderung von Denkverzerrungen und irrationalen zwangsfördernden Grundüberzeugungen (bspw. Perfektionismus; Thought-Action-Fusion)
Wiederherstellung ggf. von sozialen Kontakten und des Schulbesuchs
Auf Ebene der Eltern
Adaptiver Umgang bei Einbezug der Eltern in die Zwänge -> Reduktion des Einbezugs der Eltern
Entlastung von Schuldgefühlen der Eltern
Behandlungsbausteine VT
Baustein 1: Diagnostik & Psychotherapeutische Fallkonzeption
Baustein 2: Psychoedukation
(Baustein 3: Erste therapeutische Maßnahmen zur Eingrenzung der Zwänge)
Baustein 4: Kognitive Interventionen
Baustein 5: Exposition mit Reaktionsmanagement
Baustein 6: Psychopharmakotherapie
Baustein 7: Nachsorge
-> alles unter Einbezug der Eltern (siehe Leitlinie)
Baustein 1: Psychotherapeutische Fallkonzeption
Ziel: Aufstellung eines Therapieplans
Erhebung des SORCK-Modells
Entwicklung von Annahmen zur Funktionalität der Zwangsstörung (die Analyse der Funktionalität der Zwangsstörung wird bei Kindern im Vergleich zu Erwachsenen verstärkt gemacht)
Getrennte Sitzungen für den Patienten und die Eltern
Kinder: zunächst Psychoedukation der Eltern, dann des Kindes
Jugendliche: zunächst Psychoedukation des Patienten, dann der Eltern
Vermittlung eines Erklärungsmodells
Absprache über den Therapieplan
Rückgriff auf Metaphern bei Kindern entscheidend
„Gedanken-Schluckauf“
Ungebetene Besuche, Telefonanrufe oder „Spam-Mails“
Überredungsversuche eines lästigen Versicherungsvertreters („Wir verkaufen absolute Sicherheit“)
Erpressungsversuche eines älteren Jugendlichen („Entweder du tust, was ich dir sage, oder es geht dir schlecht!“)
Baustein 3: Erste therapeutische Maßnahmen zur Eingrenzung der Zwänge
Struktur der Sitzung:
Jugendliche: Sitzung ohne Eltern
Kinder: Einbezug der Eltern
Zwangsgedanken -> zeitliche Eingrenzung
Zwangshandlungen -> weniger zeitintensive Gestaltung oder zeitliches Aufschieben des Dranges
Elterliche Unterstützung bei Kindern:
Verstärkung der positiven Bemühungen, Ermutigung und Zuversicht
Ggf. zusätzliche Elternsitzung:
Gestuftes Vorgehen zur Eingrenzung der Eltern in die Zwänge
Modifizierung von dysfunktionalen Kognitionen & zwangsstörungsbezogenen (irrationalen) Grundüberzeugungen, insb.:
übermäßige Verantwortlichkeit
übermäßige Gewichtung von Gedanken
Überschätzung von Bedrohung
Intoleranz gegenüber Ungewissheit
Perfektionismus
Thought-Action-Fusion: Pat. sehen bereits in ihren Gedanken eine Gefahr („Wenn ich an ein Messer denke, könnte ich jemanden umbringen.“)
Strategien zum Umgang mit Zwangsgedanken
Gedankenunterdrückung -> nicht effektiv (Vorstellungsübung)
Selbstinstruktion
Strategien zur inneren Distanzierung
Metapher: vorbeifahrende Schiffe
Gespräch mit dem Zwang
Kinder und Jugendliche: graduiertes Vorgehen in vivo
Erstellung einer Stufenleiter von Auslösern
1) Therapeutenbegleitete Expositionsübung
Vorbereitung der Exposition mit Reaktionsmanagement
Durchführung der Expositionsübung mit aktivem Therapeutenverhalten
2) Exposition mit Reaktionsmanagement mit Co-Therapeuten bzw. im Selbstmanagement
Eltern als Co-Therapeut bei Kindern, ggf. auch bei Jugendlichen
Schnellere Einführung des Selbstmanagements bei Jugendlichen
-> Exposition mit Reaktionsmanagement sowohl bei Zwangshandlungen als auch reinen Zwangsgedanken möglich
Aufklärung zur Medikation und Durchführung
Struktur:
Kinder: zunächst nur Elterngespräch
Jugendliche: gemeinsames Gespräch mit Eltern und Jugendlichen
SSRI’s
Psychopharmakotherapie kann durchgeführt werden, wenn eine Verhaltenstherapie als Mittel der ersten Wahl nicht wirksam ist
Wenn aber das psychosoziale Funktionsniveau sehr stark eingeschränkt ist, kann direkt eine Kombinationstherapie durchgeführt werden (aber nur EK)
Reflexion des Therapieverlaufs und -prozesses mit Patient und Eltern
Klärung der weiteren therapeutischen Begleitung
Sensibilisierung für mögliche Rückfälle und Besprechung von Bewältigungsstrategien
Weitere selbstständige Arbeit an möglicher „Restsymptomatik“
Besprechung der Medikation
Ggf. Interventionen über die Symptomtherapie hinaus
z. B. Klärung dysfunktionaler Grundeinstellungen
Zuletzt geändertvor 14 Tagen