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Recht auf Reparatur - Klausur

AK
von Anna K.

Was ist das Problem im Bereich Elektrogeräte?

  • Die Mengen an zurückgegeben Elektroschrott steigt stetig an, viel landet allerdings auch im Hausmüll (ca. 5 Mio. t/a) und eine Menge Geräte liegt vermutlich bei den Menschen zu Hause im Schrank

  • Die Datenerhebung ist zu langsam! Bspw. gehen Erhebungen von 2025 lediglich bis 2022. Die Entscheidungen werden somit anhand veralteter Daten getroffen —> Problem

  • Die vorgegebene Quote für die Sammelquote der EU liegt bei 60-65 %, die in Verkehr gebrachte Menge steigt allerdings stetig an!

    —> es gibt immer mehr Geräte, zurückgegeben wird allerdings nur ein Teil davon

  • Die Menge an Elektroschrott sowie auch die Menge an Elektronikgeräten steigt weiter an, so steigt die Menge der Geräte von 62 Mrd. kg (2010) auf 96 Mrd. kg (2022) und die Menge des Elektroschrotts von 34 Mrd. kg (2010) auf 62 Mrd. kg (2022). Die gesammelten Altgeräte belaufen sich 2010 auf 8 Mrd. kg und im Jahre 2022 auf 14 Mrd. kg. Die Menge ist durch ihre Höhe ungreifbar. Zur Realisation der enormen Menge lässt sich ein kleines mathematisches Gedankenexperiment nutzen. Würde man die 62 Mrd. kg Elektroschrott in durchschnittlich große LKW laden, würden diese hintereinander aufgereiht einmal die Erdkugel umschließen.

  • Die größten Kategorien im Elektroschrott sind 2022 geordnet nach ihrer Menge Kleingeräte, Großgeräte exkl. Photovoltaik, Wärmeüberträger, Bildschirme und Monitore, kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, Lampen und Photovoltaikmodule.

  • Der Anteil an gesammelten und recycelten Altgeräten ist in Europa mit 42,8 % (2024) am höchsten, danach folgen Ozeanien (41,4 %), Amerika (30 %), Asien (11,8 %) und Afrika (0,7 %). Weltweit beläuft sich die Rate auf rund 22,3 %. Der Großteil dieser Geräte sind Großgeräte (34 %), Wärmeübertrager (27 %) sowie Bildschirme und Monitore (25 %).

  • Grenzüberschreitende Verbringungen?? (Folie 19)

Welche Treiber gibt es für die Menge an Elektroschrott?

  • Gewährleistung

    —> Die gesetzliche Gewährleistung gibt Verbrauchern das Recht auf Nachbesserung oder Ersatz, wird jedoch oft zugunsten eines schnellen Austauschs statt Reparatur genutzt. Garantien können zusätzlich Reparaturen einschränken, da bei Fremdreparaturen der Anspruch häufig entfällt und Hersteller eher Ersatzlösungen bevorzugen.

  • Transparenz

    —> Verbraucher wissen oft nicht, ob und wie eine Reparatur möglich ist, was sie kostet und wie sicher sie ist. Diese Unsicherheit und fehlende klare Informationen schrecken ab und fördern stattdessen den Neukauf.

  • Ökonomische Attraktivität

    —> Reparaturen sind oft teurer oder gleich teuer wie ein neues Gerät und damit wirtschaftlich unattraktiv. Hohe Kosten, Ersatzteilmangel und Aufwand führen dazu, dass Verbraucher lieber direkt ein neues Produkt kaufen.

  • Unannehmlichkeiten

    —> Lange Wartezeiten, komplizierte Abläufe, Datenschutzbedenken und Unsicherheit über den Erfolg der Reparatur machen den Prozess unpraktisch. Gleichzeitig locken Neuanschaffungen mit mehr Komfort und vermeintlich besseren Leistungen.

  • Abfallhierarchie

    —> Reparaturen verlängern die Lebensdauer von Produkten, zählen aber gesetzlich nicht zur „Vermeidung“ im Sinne des KrWG. Wirtschaftliche und technische Ausnahmen schwächen den Vorrang der Abfallvermeidung und begünstigen so Elektroschrott

  • Vermeidung

    —> Vermeidung bedeutet Maßnahmen, die schon vor der Entstehung von Abfall ansetzen, z. B. durch abfallarme Produktgestaltung oder angepassten Konsum. Reparatur fällt gesetzlich nicht direkt unter Vermeidung, sondern unter Wiederverwendung und Lebensdauerverlängerung

  • Produktverantwortung

    —> Hersteller tragen zwar Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte, aber unklare oder schwache gesetzliche Vorgaben (z. B. „möglichst“ in § 23 KrWG) mindern die Verpflichtung, Reparaturen zu fördern. Dadurch werden langlebige und reparierbare Produkte oft nicht priorisiert


Was sind die Unterschiede von Gewährleistung und Garantie und inwieweit fördert die Gewährleistung die Menge an Elektroschrott?


Gewährleistung

Garantie


gesetzlich

freiwillig

Wer:

Verkäufer

Hersteller/Verkäufer

Zeit:

2 Jahre (EU-weit festgelegt)

Dauer kann vom Garantiegeber festgelegt werden

Infos:

Beweislast liegt beim Hersteller (bis 12 Monate; §477 Abs. 1 BGB); dann Beweislastumkehr -> Beweis liegt beim Nutzer; ordnungsgemäße Nutzung

Garantie gilt zusätzlich zur Gewährleistung und kann diese ergänzen oder erweitern aber nicht einschränken, Käufer hat aber zunächst Anspruch auf Gewährleistung

—> Garantie kann bestimmte Schäden abdecken, die Gewährleistung nicht abdeckt


Wahlrecht: Neues Gerät oder Reparatur


Zusammenfasung

Gesetzlich vorgeschriebener Anspruch des Käufers ggü. dem Verkäufer, der für Sachmängel an der Kaufsache haftet

Freiwillige Zusatzleistung des Herstellers/Verkäuferd, die über die Gewährleistung hinausgehen kann und bestimmte Mängel oder Schäden abdeckt


  • Die gesetzliche Gewährleistung gibt Verbrauchern ein Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatz

  • In der Praxis entscheiden sich viele für das Ersatzgerät (schnell, bequem, sicher)

  • Verkäufer Hersteller bevorzugen ebenfalls den Austausch, weil Reparaturen zeitaufwändig, teuer und logistisch komplizierter sind

  • Durch den häufigen Ersatz landen evtl. funktionsfähige Geräte früher im “Abfallstrom"

  • Garantien können zusätzlich Reparaturen einschränken, da bei Fremdreparaturen der Anspruch häufig entfällt

—> Gewährleistung& Garantie fördern indirekt Elektroschrott, da sie in der Praxis oft zu Ersatzlösungen statt Reparaturen führen, wodurch defekte, aber reparierbare Geräte schneller entsorgt werden.


Inwieweit ist mangelnde Transparenz ein abschreckender Faktor für die Entscheidung zur Reparatur und welche Herausforderungen stellen sich in Hinblick auf Transparenz außerhalb der Gewährleistung?

Inwieweit ist mangelnde Transparenz ein abschreckender Faktor für die Entscheidung zur Reparatur?

  • Unklarheit über Reparierbarkeit / Reparaturfähigkeit

    —> Verbraucher wissen oft nicht, ob das Produkt überhaupt reparierbar ist, insbesondere bei komplexen Geräten. Ohne Informationen über die Reparierbarkeit wird die Reparatur schnell als unnötig oder zu aufwändig angesehen.

  • Fehlendes Wissen über die Ursache des Problems

    —> Verbraucher sind oft nicht in der Lage, das Problem selbst zu diagnostizieren oder zu verstehen, was repariert werden muss. Das führt dazu, dass sie die Reparatur entweder ganz vermeiden oder sich überfordert fühlen, selbst die richtige Lösung zu finden.

  • Komplexität des Reparaturprozesses

    —> Auch wenn die Reparatur grundsätzlich möglich ist, kann der Prozess selbst sehr komplex sein, ohne klare Informationen darüber, was zu tun ist, welche Werkzeuge benötigt werden oder welche Teile ersetzt werden müssen. Diese Unsicherheit führt zu Zögern. Falls Verbraucher sich dazu entscheiden, ein Gerät reparieren zu lassen, sind die Informationen über den Ablauf der Reparatur (Dauer, benötigte Teile, Garantien) unklar und dies kann zu Misstrauen führen.

  • Unklarheit über den Nutzen der Reparatur

    —> Verbraucher wissen oft nicht, ob die Reparatur das Produkt generell oder langfristig wieder funktionstüchtig macht oder ob es sich nicht lohnt, in die Reparatur zu investieren, wenn das Produkt bereits viele Mängel hat.

  • Unklare Kommunikation und Ansprechpartner

    —> Oft wird der Verbraucher zwischen verschiedenen Parteien (Verkäufer, Hersteller, Drittanbieter) hin- und herverwiesen, ohne klare Ansprechpartner oder eine klare Lösung zu finden. Das führt zu Frustration und der Entscheidung, die Reparatur nicht weiter zu verfolgen.

  • Versteckte Haftungsfragen / Folgen

    —> Wenn es keine klare Kommunikation darüber gibt, wie sich eine Reparatur auf die Haftung oder Garantie auswirkt (z. B. bei Drittanbietern oder Selbstreparaturen), können Verbraucher verunsichert werden, da sie die rechtlichen Konsequenzen nicht vollständig verstehen.

  • Verborgene Kosten und Unsicherheit bei Ersatzteilen

    —> Unklare bzw. versteckte Preisangaben für Ersatzteile oder zusätzliche Reparaturkosten können die Verbraucher abschrecken, besonders wenn sie nicht wissen, ob diese Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Produkts stehen.

Welche Herausforderungen stellen sich in Hinblick auf Transparenz außerhalb der Gewährleistung?

Herausforderung

Hersteller

Konsument / Verbraucher

Zugänglichkeit von Ersatzteilen

Ersatzteile nicht verfügbar oder schwer zugänglich

Mangelnde Transparenz bezüglich der Verfügbarkeit und Preisgestaltung von Ersatzteilen

Unsicherheit darüber, ob Ersatzteile von Drittanbietern verwendet werden können, ohne das Produkt zu beschädigen oder die Garantieansprüche zu gefährden

Verfügbarkeit von Reparaturanleitungen

In vielen Fällen wird das Wissen über die Reparaturprozesse "geheim gehalten", um den Service nur autorisierten Werkstätten zu überlassen

Fehlendes Wissen über den Reparaturprozess

Unklarheit darüber, wie die Reparatur korrekt und sicher durchgeführt wird, ohne zusätzliche Schäden zu verursachen

Transparenz über Reparaturkosten

Unklare Preisgestaltung für Reparaturen, besonders nach Ablauf der Garantie

Fehlende Standardisierung und Transparenz bei den Kosten

Unsicherheit über die tatsächlichen Reparaturkosten

Unerwartete Zusatzkosten für Arbeitsaufwand, Transport oder Ersatzteile

Verbraucherfreundliche Reparaturmöglichkeiten

 

Unklare Information darüber, ob und wie man das Produkt selbst oder durch einen Drittanbieter reparieren kann, ohne gegen Garantiebedingungen zu verstoßen

Fehlende Informationen darüber, wie der Reparaturprozess im Detail abläuft und ob er kostengünstiger als der Hersteller-Service ist

Transparenz über den Zustand des Produkts

 

Fehlende Informationen über die tatsächliche Funktionsfähigkeit des Produkts oder potenzielle langfristige Probleme, die durch eine Reparatur möglicherweise nicht behoben werden

Wahlmöglichkeiten für Reparaturdienste

 

Mangel an Transparenz über vertrauenswürdige Reparaturdienste und Schwierigkeiten, die richtige Wahl zu treffen (z. B. Drittanbieter vs. Hersteller)


Was sind die Abfallhierarchie und die Vermeidung gemäß dieser und welches Problem existiert dabei?



Abfallhierarchie: § 6 Abs. 1 KrWG

Vermeidung: § 3 Abs. 20 KrWG

  • Beispielhafte Aufzählung enhält nicht die Reparatur

  • § 7 Abs. 1 KrWG enhält keine vollziehbare Rechtspflicht

  • Unterscheidung der Vermeidung

    • vermeidungsbezogen in § 13 KrWG: immissionsschutzrechtliche Abfallvermeidungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG) findet Anwendung

    • produktbezogen nach §§ 24, 25 KrWG: Produktverantwortung, Begründung von Vermeidungspflichten durch RVO / Gesetz (z.B. VerpackG, ElektroG)

Problem:

  • §6 Abs.1 KrWG beinhaltet die strikte Abfallrangfolge, die eigentlich den Vorrang der Vermeidung festlegt (§§ 1, 6 KrWG)

  • ABER §6 Abs.2 KrWG macht die Aufhebung der Abfallhierarchie und somit die Abweichung von der Rangfolge durch folgende Gründe möglich:

    • Schutz von Mensch und Umwelt (Lebenszyklus)

    • Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzip

    • technische Möglichkeiten, wirtschaftliche Zumutbarkeit (der Begriff ist nicht allgemein definierbar; es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung —> es kommt auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit (Aufwand-Nutzen-Verhältnis) an), soziale Folgen der Maßnahmen

    • Beispiele:

      • technisch unmöglich: kein praktisch geeignetes Verfahren mit geringerem Rückstandsanfall

      • zumutbar: Verhältnis von Vermeidungsaufwand zum ökologischen Vermeidungsnutzen → finanzielle Belastungen ↔ Nachteile der Verwertung

  • früher nur 3 Stufen: Vermeidung, Verwertung, Beseitigung; jetzt: Aufteilung der Verwertung —> stoffliche Verwertung wird unanttarktiv, viel günstiger zu verbrennen und Energie / Wärme zu erzeugen

—> Mithilfe des Abs. 2 des §6 KrWG kann man sich in der Praxis aus der Einhaltung der Abfallhierarchie rausreden = die Ausstiegsmöglichkeite der Industrie

—> Durch die Ausnahmen fehlen Anreize, Produkte wirklich reparierbar und langlebig zu gestalten, da die günstigere Entsorgung (Recycling oder Beseitigung) oft zulässig ist.


Was ist die Produktverantwortung und was sind ihre Grundsätze?

Was ist die Produktverantwortung?

  • Grundidee: Wer Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- oder verarbeitet oder vertreibt ist dafür verantwortlich, dass das Produkt während der Herstellung, Nutzung und Entsorgung möglichst geringe Umweltauswirkungen (wenig und umweltverträglicher Abfall) verursacht.

  • Rechtlicher Rahmen in Deutschland: § 23 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) formuliert die „Produktverantwortung“.

  • Beispiele:

    • Schadstoffarme Materialien verwenden.

    • Produkte so gestalten, dass sie langlebig und reparierbar sind.

    • Informationen zur richtigen Entsorgung bereitstellen (z. B. Hinweise auf Verpackungen).

Was sind die Grundsätze?

  • Ausgangspunkt Verursacherprinzip —> umfassende Regelung der Verantwortlichkeit für Stoff/Gegenstand

  • Elf (!) Bereiche: § 23 Abs. 2 KrWG

  • Grenze: § 23 Abs. 3 KrWG (Verhältnismäßigkeit und freier Warenverkehr)

  • Rechtswirkung: ermessenslenkende Anweisung für den VO-Geber – Appellcharakter für Produktverantwortlichen

  • Festlegungsinhalt: § 23 Abs. 4 KrWG (Ermächtigung von DE für bestimmte Produkte konkrte Regelungen zu definieren)

    • die zur Produktverantwortung Verpflichteten

    • konkrete Anforderungen für bestimmte Erzeugnisse

      • Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen (§24, abschließende Regelung)

        • Verbot: § 24 Nr. 2 und Nr. 4 KrWG

        • Beschränkungen: § 24 Nr. 1 und 3 KrWG

        • Kennzeichnungspflichten: § 24 Nr. 5 bis 9 KrWG

          • Information des Verbrauchers

          • Ggf. Hinweis über Rückgabe an bestimmte Personen, um erforderliche Verwertung oder Beseitigung zu gewährleisten

        • Sorgfaltspflicht: § 24 Nr. 10 KrWG


    • Rücknahme- und Rückgabepflichten (§ 25 KrWG)

      • Rücknahmepflichten des Herstellers / Vertreibers (Abs. 1)

        • Inverkehrbringen nur bei Sicherung der Rückgabemöglichkeit

        • Rücknahme durch geeignete Systeme

        • Beteiligung an Kosten

        • Unterstützung von Systemen zur Förderung der Wiederverwendung und Reparatur

        • Obhutspflicht

      • Rückgabepflichten des Besitzers (Abs. 2)

      • Ausschluss von Abfällen von öffentlicher Entsorgung: § 20 Abs. 2 KrWG

      • fehlende Überlassungspflicht: § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 KrWG (Abfallbesitzer kann dennoch Abfälle überlassen)

      • fehlende Überlassungspflicht: § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 KrWG


Was ist die Erweiterte Produktverantwortung, was ist ihr Ziel, welche Formen gibt es und was sind Beispiele dafür?


Definition und Ziel

  • Die erweiterte Produktverantwortung (EPR) ist ein umweltpolitisches Instrument und ein Konzept zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, das die Verantwortung von Herstellern, Importeuren und Verkäufern über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts hinweg auf dessen Entsorgung, Recycling und umweltgerechte Behandlung ausdehnt. Sie konkretisiert das Verursacher- und Vorsorgeprinzip und ist häufig gesetzlich geregelt (z. B. in Deutschland in §§ 23 ff. KrWG). Ziel ist es, Anreize zu schaffen, Produkte so zu gestalten, dass sie langlebiger, leichter reparierbar, wenig Abfall erzeugen und besser recycelbar sind, um Abfälle zu vermeiden, die Ressourceneffizienz zu steigern und die Umweltbelastung insgesamt zu verringern.

Formen

Organisatorische (Physische) Verantwortung

Ökonomische (Finanzielle) Verantwortung

Informatorische Verantwortung

Der Hersteller ist nicht nur finanziell verantwortlich, sondern auch direkt organisatorisch in die Sammlung, Rücknahme und Entsorgung der Produkte eingebunden — entweder selbst (individuelle Verantwortung) oder über Kollektivsysteme.

Der Hersteller übernimmt alle Kosten für Sammlung, Recycling, Entsorgung und gegebenenfalls auch für die Reinigung öffentlicher Flächen sowie für Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen.

Der Hersteller ist verpflichtet, Verbraucher, Entsorger und andere Akteure über umweltgerechte Nutzung, Rückgabe und Entsorgung zu informieren und durch Kennzeichnungen sowie Sensibilisierungskampagnen aufzuklären.

  • Rücknahmepflichten der Hersteller, Händler, Vertreiber

    —> fast immer, aber unterschiedlich ausgestaltet

    —> Kollektivverantwortung (bin nicht selbst in der Pflicht, es werden Dritte beauftragt; Tragung der Kosten für diese durch Hersteller (meist externe Firmen))

    —> Individuelle Verantwortung (jeder nimmt sein Produkt zurück, trägt die Kosten und kümmert sich um ordnungsgemäße Entsorgung)

    —> Pfandregelungen

  • Sammelpflicht

  • Rückgabepflicht / Rückgabemöglichkeit

  • Registrierpflicht

  • Kostentragung für Sammlung, Recycling und Entsorgung

  • Sowohl für organisatorische Gestaltung als auch z.B. für Reinigung öffentlicher orte durch Kommunen (Beitrag zur Reinigungskosten)

  • Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen

  • Kosten für Information der Öffentlichkeit

  • Verantwortung für Sensibilisierungsmaßnahmen

  • Verantwortung für Information von Bildungseinrichtungen, Dritte, Entsorger, Kommunen, Verbrauchende, …

  • Label, Kennzeichen (können konkret gefordert werden, z.B. Einwegkunststoff-Schildkröte)

—> in einer EPR sind immer mehrere Formen von Verantwortung miteinander verknüpft

Beispiele

Batterien (VO)

Rücknahmepflicht

Verpackungen (VO)

Rücknahmepflicht (nicht an Hersteller gebunden)

Elektrogeräte (RL)

Rücknahmepflicht

Altfahrzeuge (VO)

Rücknahmepflicht (Herstellerbezogen)

Altöl


Einwegsanitärtextilien (FR)


Textilien


Möbel


Matratzen in der Diskussion




Was ist die Ökodesign-RL/VO, wie funktioniert sie, was ist ihr Ziel, was umfassen ihre Anforderungen und in welchen Bereichen gibt es eine?

Definition und Ziel

  • Grundidee: Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg, indem Hersteller Mindestanforderungen an das Design ihrer Produkte stellen müssen, um deren Umweltauswirkungen zu minimieren.

  • Ziel: Produkte so gestalten, dass sie langlebig, reparierbar, ressourceneffizient und leichter wiederverwendbar/recycelbar sind.

Funktionsweise

  • Rahmen statt feste Regeln

    • Die Verordnung selbst legt noch keine festen technischen Anforderungen fest.

    • Sie gibt nur einen Rahmen, innerhalb dessen später konkrete Regeln (delegierte Rechtsakte) beschlossen werden.

  • Mehrjährige Arbeitspläne

    • Die EU erstellt regelmäßig Arbeitspläne, in denen festgelegt wird, für welche Produkte wann neue Regeln entwickelt werden (z. B. erst Elektronik, später Möbel).

  • Produktspezifische Maßnahmen

    • Für jede Produktgruppe werden dann detaillierte Anforderungen entwickelt.

    • Grundlage: Folgenabschätzungen, bei denen Umweltwirkungen, Machbarkeit und Kosten untersucht werden.

    • Nach dem Rahmen der ESPR beschließt die EU Delegierte Rechtsakte, die dann verbindlich sind und enhalten:

      • Ökodesign-Anforderungen (z. B. Reparierbarkeit, Materialien)

      • Informationspflichten (z. B. digitaler Produktpass, Kennzeichnung)

      • Leistungsanforderungen (z. B. Mindestlebensdauer)

      • Konformitätsbewertungsverfahren (Prüfung, ob Produkt die Anforderungen erfüllt)

      • Zusätzliche Anforderungen

      • Horizontale Anforderungen (Wenn zwei oder mehr Produktgruppen Ähnlichkeiten aufweisen, die es ermöglichen, einen Prdoktaspekt auf der Geundlage gemeinsamer Informationen oder Leistungsamforderungen effektiv zu verbessern)

Anforderungen

  • Anteil recycelter Materialien

  • Ressourceneffizienz

  • Energieeffizienz & Wasserverbrauch

  • Langlebigkeit & Zuverlässigkeit

  • Reparierbarkeit & Aufrüstbarkeit

  • Möglichkeit der Wiederverwendung & des Recyclings

  • Vermeidung bedenklicher Stoffe

Bereiche:

  • Möbel, Textilien

  • Elektrogeräte (Ökodesign-RL)



Was ist das Recht auf Reparatur, was ist sein Ziel und was umfassen die Anforderungen (Kerninhalte)?

Was ist das Recht auf Reparatur?

  • EU-Richtlinie 2024/1799

  • Finaler Beschluss des EP am 19.6.2024

    • 584 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 14 Enthaltungen

  • Inhalt:

    • 47 Erwägungsgründe (Begründung für Richtlinenerlass und Inhalte)

    • 24 Artikel (15 + Änderungen anderer Richtlinien)

    • 2 Anhänge

Ziel?

  • Schaffung von Anreizen für Verbraucher, vor der Neuanschaffung eines Produkts zu prüfen, ob die Reparatur des alten Produkts nicht möglicherweise sinnvoller ist.

Anforderungen

Stelle im Gesetz

Inhalt / Anforderung

Art. 5 I

Reparatur auf Verlangen eines Verbrauchers

(Pflicht der Hersteller zur Reparatur 5–10 Jahre nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit für im Einzelnen gelistete Haushaltsprodukte, soweit eine Reparatur technisch möglich ist)

Art. 5 II a

Pflicht der Hersteller zum Angebot kostengünstiger Reparaturen

Art. 5 II c

Recht des Verbrauchers auf Ausleihe eines Ersatzgerätes während der Reparaturzeit

Art. 5 II d

Möglichkeit der Inanspruchnahme eines generalüberholten Geräts im Fall der technischen Unmöglichkeit einer Reparatur

Art. 5 IV

Bereitstellung von Ersatzteilen und Werkzeugen zu angemessenen Preisen seitens der Hersteller

Art. 5 VI

Verbot des Einsatzes von Vertragsklauseln oder Software, die eine Reparatur erschweren

Art. 6

Implementierung einer Informationspflicht der Hersteller gegenüber den Verbrauchern über ihr Recht auf Reparatur

Art. 16 Nr. 2 a

Verlängerung der Gewährleistungszeit um ein weiteres Jahr im Fall einer Reparatur während der Gewährleistungszeit



Gedankenexperiment: Sie sind Hersteller von einer Waschmaschine. Womit sind Sie konfrontiert?


Phase

Grundlage

Pflichten

Produktionsphase

(Angebotsseite)

EU-Ökodesign-RL für nachhaltige Produkte, genauer Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission

  • Mindestanforderungen an Leistung und Information

  • Spezifische Anforderungen an Produkthaltbarkeit, Wieder-verwendbarkeit, Aufrüstbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und Reparierbarkeit über delegierte Rechtsakte

Kauf

(Nachfrageseite vor Kauf)

Richtlinie zu Stärkung der Verbraucher für den Grünen Wandel

  • vorvertragliche Informationspflichten (kommer-zielle Haltbarkeitsgarantie, Verfügbarkeit kostenloser Software-Updates für Waren mit digitalen Elementen, Reparierbarkeit)

  • Verbot Greenwashing und Praktiken der vorzeitigen Obsoleszenz

Kauf

Verbraucherrechte-Richtlinie

  • Informationspflichten an der Verkaufsstelle (z.B. Energieverbracuh, Lebensdauer, …)

nach-Kauf-Phase (after sale)

Nutzungsphase vor Ablauf Gewährleistung

Warenkauf-Richtlinie

  • Rechtsmittel des Käufers gegen den Verkäufer (Gewährleistungs-anspruch - Wahl zwischen Reparatur und Ersatz)


nach-Kauf-Phase (after sale)

Nutzungsphase nach Ablauf Gewährleistung

Reparatur-Richtlinie

  • Pflicht zur Reparatur bestimmter Produkte auch nach der Gewährleistungszeit

  • Angebot günstiger Reparaturdienste

  • Verpflichtung zur Bereitstellung von Ersatzteilen und Werkzeugen zu angemessenen Preisen

  • Möglichkeit eines Ersatzgerätes (Leihgabe) und generalüberholter Geräte, falls Reparatur unmöglich ist

Ende der Nutzungsphase

Abfallrahmen-Richtlinie

  • EPR / Herstellerverantwortung (§§ 23 ff. KrWG)

  • Über das ElektroG (Umsetzung WEEE-Richtlinie) gilt eine EPR für Waschmaschinen. Hersteller unterliegen Pflichten zu Registrierung, Kennzeichnung, Rücknahme und Entsorgung


Author

Anna K.

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