Was ist das Problem im Bereich Elektrogeräte?
Die Mengen an zurückgegeben Elektroschrott steigt stetig an, viel landet allerdings auch im Hausmüll (ca. 5 Mio. t/a) und eine Menge Geräte liegt vermutlich bei den Menschen zu Hause im Schrank
Die Datenerhebung ist zu langsam! Bspw. gehen Erhebungen von 2025 lediglich bis 2022. Die Entscheidungen werden somit anhand veralteter Daten getroffen —> Problem
Die vorgegebene Quote für die Sammelquote der EU liegt bei 60-65 %, die in Verkehr gebrachte Menge steigt allerdings stetig an!
—> es gibt immer mehr Geräte, zurückgegeben wird allerdings nur ein Teil davon
Die Menge an Elektroschrott sowie auch die Menge an Elektronikgeräten steigt weiter an, so steigt die Menge der Geräte von 62 Mrd. kg (2010) auf 96 Mrd. kg (2022) und die Menge des Elektroschrotts von 34 Mrd. kg (2010) auf 62 Mrd. kg (2022). Die gesammelten Altgeräte belaufen sich 2010 auf 8 Mrd. kg und im Jahre 2022 auf 14 Mrd. kg. Die Menge ist durch ihre Höhe ungreifbar. Zur Realisation der enormen Menge lässt sich ein kleines mathematisches Gedankenexperiment nutzen. Würde man die 62 Mrd. kg Elektroschrott in durchschnittlich große LKW laden, würden diese hintereinander aufgereiht einmal die Erdkugel umschließen.
Die größten Kategorien im Elektroschrott sind 2022 geordnet nach ihrer Menge Kleingeräte, Großgeräte exkl. Photovoltaik, Wärmeüberträger, Bildschirme und Monitore, kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, Lampen und Photovoltaikmodule.
Der Anteil an gesammelten und recycelten Altgeräten ist in Europa mit 42,8 % (2024) am höchsten, danach folgen Ozeanien (41,4 %), Amerika (30 %), Asien (11,8 %) und Afrika (0,7 %). Weltweit beläuft sich die Rate auf rund 22,3 %. Der Großteil dieser Geräte sind Großgeräte (34 %), Wärmeübertrager (27 %) sowie Bildschirme und Monitore (25 %).
Grenzüberschreitende Verbringungen?? (Folie 19)
Was ist Elektroschrott?
Um diese Frage zu beantworten, ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) zu betrachten
Gemäß § 3 Nr.1 ElektroG sind Elektro- und Elektronikgeräte Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind und
a) zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder
b) der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen.
Der Anwendungsbereich wird durch § 2 I ElektroG festgelegt:
Durch § 2 II ElektroG wird dieser Bereich zusätzlich noch negativ abgegrenzt.
Und gemäß § 3 Nr.3 ElektroG sind Altgeräte Elektro- und Elektronikgeräte, die Abfall im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind, einschließlich aller Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien, die zum Zeitpunkt des Eintritts der Abfalleigenschaft Teil des Altgerätes sind.
Dabei sind Abfälle gemäß § 3 I KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer erledigt, entledigen will oder entledigen muss. Die Struktur der Abfalldefinition ergibt sich durch § 3 I Satz 1 KrWG:
Welche Umweltprobleme existieren beim Umgang mit Elektroschrott, welche Ressourcenaspekte werden hierdurch adressiert (Stoffe, Anwendungen etc.) und welche weiteren Probleme resultieren hieraus?
Umweltprobleme?
Ressorcenaspekte?
Geplante Obsoleszenz
Lücken in Kreislaufwirtschaft durch „Horten“ von Altgeräten (Ressourcen gebunden)
Verwertung von seltenen Erden, Gold, Platin, …
Rohstoffknappheit
Weitere Probleme?
Mangelnde Information und Verantwortungsbewusstsein
Kinderarbeit
Schlechte Arbeitsbedingungen
Gesundheitsrisiken
Bildungsdefizite
Wirtschaftliche Folgen (Einkommen, BIP)
Welche Treiber gibt es für die Menge an Elektroschrott?
Gewährleistung
—> Die gesetzliche Gewährleistung gibt Verbrauchern das Recht auf Nachbesserung oder Ersatz, wird jedoch oft zugunsten eines schnellen Austauschs statt Reparatur genutzt. Garantien können zusätzlich Reparaturen einschränken, da bei Fremdreparaturen der Anspruch häufig entfällt und Hersteller eher Ersatzlösungen bevorzugen.
Transparenz
—> Verbraucher wissen oft nicht, ob und wie eine Reparatur möglich ist, was sie kostet und wie sicher sie ist. Diese Unsicherheit und fehlende klare Informationen schrecken ab und fördern stattdessen den Neukauf.
Ökonomische Attraktivität
—> Reparaturen sind oft teurer oder gleich teuer wie ein neues Gerät und damit wirtschaftlich unattraktiv. Hohe Kosten, Ersatzteilmangel und Aufwand führen dazu, dass Verbraucher lieber direkt ein neues Produkt kaufen.
Unannehmlichkeiten
—> Lange Wartezeiten, komplizierte Abläufe, Datenschutzbedenken und Unsicherheit über den Erfolg der Reparatur machen den Prozess unpraktisch. Gleichzeitig locken Neuanschaffungen mit mehr Komfort und vermeintlich besseren Leistungen.
Abfallhierarchie
—> Reparaturen verlängern die Lebensdauer von Produkten, zählen aber gesetzlich nicht zur „Vermeidung“ im Sinne des KrWG. Wirtschaftliche und technische Ausnahmen schwächen den Vorrang der Abfallvermeidung und begünstigen so Elektroschrott
Vermeidung
—> Vermeidung bedeutet Maßnahmen, die schon vor der Entstehung von Abfall ansetzen, z. B. durch abfallarme Produktgestaltung oder angepassten Konsum. Reparatur fällt gesetzlich nicht direkt unter Vermeidung, sondern unter Wiederverwendung und Lebensdauerverlängerung
Produktverantwortung
—> Hersteller tragen zwar Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte, aber unklare oder schwache gesetzliche Vorgaben (z. B. „möglichst“ in § 23 KrWG) mindern die Verpflichtung, Reparaturen zu fördern. Dadurch werden langlebige und reparierbare Produkte oft nicht priorisiert
Was sind die Unterschiede von Gewährleistung und Garantie und inwieweit fördert die Gewährleistung die Menge an Elektroschrott?
Garantie
gesetzlich
freiwillig
Wer:
Verkäufer
Hersteller/Verkäufer
Zeit:
2 Jahre (EU-weit festgelegt)
Dauer kann vom Garantiegeber festgelegt werden
Infos:
Beweislast liegt beim Hersteller (bis 12 Monate; §477 Abs. 1 BGB); dann Beweislastumkehr -> Beweis liegt beim Nutzer; ordnungsgemäße Nutzung
Garantie gilt zusätzlich zur Gewährleistung und kann diese ergänzen oder erweitern aber nicht einschränken, Käufer hat aber zunächst Anspruch auf Gewährleistung
—> Garantie kann bestimmte Schäden abdecken, die Gewährleistung nicht abdeckt
Wahlrecht: Neues Gerät oder Reparatur
Zusammenfasung
Gesetzlich vorgeschriebener Anspruch des Käufers ggü. dem Verkäufer, der für Sachmängel an der Kaufsache haftet
Freiwillige Zusatzleistung des Herstellers/Verkäuferd, die über die Gewährleistung hinausgehen kann und bestimmte Mängel oder Schäden abdeckt
Die gesetzliche Gewährleistung gibt Verbrauchern ein Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatz
In der Praxis entscheiden sich viele für das Ersatzgerät (schnell, bequem, sicher)
Verkäufer Hersteller bevorzugen ebenfalls den Austausch, weil Reparaturen zeitaufwändig, teuer und logistisch komplizierter sind
Durch den häufigen Ersatz landen evtl. funktionsfähige Geräte früher im “Abfallstrom"
Garantien können zusätzlich Reparaturen einschränken, da bei Fremdreparaturen der Anspruch häufig entfällt
—> Gewährleistung& Garantie fördern indirekt Elektroschrott, da sie in der Praxis oft zu Ersatzlösungen statt Reparaturen führen, wodurch defekte, aber reparierbare Geräte schneller entsorgt werden.
Warum ist Reparatur außerhalb der Gewährleistung für viele Verbraucher*innen unattraktiv und wovon ist der Preis für eine Reparatur abhängig?
Warum ist Reparatur außerhalb der Gewährleistung für viele Verbraucher*innen unattraktiv?
Wovon ist der Preis für eine Reparatur abhängig?
Kosten für die Reparatur und Zeit dafür herauszufinden ob und wie reparierbar
Innerhalb der Gewährleistung denkt keiner an Reparatur (lieber neues Gerät)
Qualitätsverluste
Opportunitätskosten
Sicherheitsgarantie einer erfolgreichen Reparatur
Preisvergleich mit Neukauf
Aufwand
Keine Erwartungshaltung für Reparatur (?)
Keine / wenige Ersatzteile
Fehldiagnose (Kosten + Ressourcen)
Komplexität neuer Geräte
Aufwand (Zeit, technisch etc.)
Kosten
Verfügbarkeit der Ersatzteile und Reparaturanbieter
Verfügbarkeit von Ressourcen (verwendete Materialien)
Nachfrage
Recht auf Reparatur vs. Künstliche Verknappung des Reparaturangebots
Qualität
Inwieweit ist mangelnde Transparenz ein abschreckender Faktor für die Entscheidung zur Reparatur und welche Herausforderungen stellen sich in Hinblick auf Transparenz außerhalb der Gewährleistung?
Inwieweit ist mangelnde Transparenz ein abschreckender Faktor für die Entscheidung zur Reparatur?
Unklarheit über Reparierbarkeit / Reparaturfähigkeit
—> Verbraucher wissen oft nicht, ob das Produkt überhaupt reparierbar ist, insbesondere bei komplexen Geräten. Ohne Informationen über die Reparierbarkeit wird die Reparatur schnell als unnötig oder zu aufwändig angesehen.
Fehlendes Wissen über die Ursache des Problems
—> Verbraucher sind oft nicht in der Lage, das Problem selbst zu diagnostizieren oder zu verstehen, was repariert werden muss. Das führt dazu, dass sie die Reparatur entweder ganz vermeiden oder sich überfordert fühlen, selbst die richtige Lösung zu finden.
Komplexität des Reparaturprozesses
—> Auch wenn die Reparatur grundsätzlich möglich ist, kann der Prozess selbst sehr komplex sein, ohne klare Informationen darüber, was zu tun ist, welche Werkzeuge benötigt werden oder welche Teile ersetzt werden müssen. Diese Unsicherheit führt zu Zögern. Falls Verbraucher sich dazu entscheiden, ein Gerät reparieren zu lassen, sind die Informationen über den Ablauf der Reparatur (Dauer, benötigte Teile, Garantien) unklar und dies kann zu Misstrauen führen.
Unklarheit über den Nutzen der Reparatur
—> Verbraucher wissen oft nicht, ob die Reparatur das Produkt generell oder langfristig wieder funktionstüchtig macht oder ob es sich nicht lohnt, in die Reparatur zu investieren, wenn das Produkt bereits viele Mängel hat.
Unklare Kommunikation und Ansprechpartner
—> Oft wird der Verbraucher zwischen verschiedenen Parteien (Verkäufer, Hersteller, Drittanbieter) hin- und herverwiesen, ohne klare Ansprechpartner oder eine klare Lösung zu finden. Das führt zu Frustration und der Entscheidung, die Reparatur nicht weiter zu verfolgen.
Versteckte Haftungsfragen / Folgen
—> Wenn es keine klare Kommunikation darüber gibt, wie sich eine Reparatur auf die Haftung oder Garantie auswirkt (z. B. bei Drittanbietern oder Selbstreparaturen), können Verbraucher verunsichert werden, da sie die rechtlichen Konsequenzen nicht vollständig verstehen.
Verborgene Kosten und Unsicherheit bei Ersatzteilen
—> Unklare bzw. versteckte Preisangaben für Ersatzteile oder zusätzliche Reparaturkosten können die Verbraucher abschrecken, besonders wenn sie nicht wissen, ob diese Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Produkts stehen.
Welche Herausforderungen stellen sich in Hinblick auf Transparenz außerhalb der Gewährleistung?
Herausforderung
Hersteller
Konsument / Verbraucher
Zugänglichkeit von Ersatzteilen
Ersatzteile nicht verfügbar oder schwer zugänglich
Mangelnde Transparenz bezüglich der Verfügbarkeit und Preisgestaltung von Ersatzteilen
Unsicherheit darüber, ob Ersatzteile von Drittanbietern verwendet werden können, ohne das Produkt zu beschädigen oder die Garantieansprüche zu gefährden
Verfügbarkeit von Reparaturanleitungen
In vielen Fällen wird das Wissen über die Reparaturprozesse "geheim gehalten", um den Service nur autorisierten Werkstätten zu überlassen
Fehlendes Wissen über den Reparaturprozess
Unklarheit darüber, wie die Reparatur korrekt und sicher durchgeführt wird, ohne zusätzliche Schäden zu verursachen
Transparenz über Reparaturkosten
Unklare Preisgestaltung für Reparaturen, besonders nach Ablauf der Garantie
Fehlende Standardisierung und Transparenz bei den Kosten
Unsicherheit über die tatsächlichen Reparaturkosten
Unerwartete Zusatzkosten für Arbeitsaufwand, Transport oder Ersatzteile
Verbraucherfreundliche Reparaturmöglichkeiten
Unklare Information darüber, ob und wie man das Produkt selbst oder durch einen Drittanbieter reparieren kann, ohne gegen Garantiebedingungen zu verstoßen
Fehlende Informationen darüber, wie der Reparaturprozess im Detail abläuft und ob er kostengünstiger als der Hersteller-Service ist
Transparenz über den Zustand des Produkts
Fehlende Informationen über die tatsächliche Funktionsfähigkeit des Produkts oder potenzielle langfristige Probleme, die durch eine Reparatur möglicherweise nicht behoben werden
Wahlmöglichkeiten für Reparaturdienste
Mangel an Transparenz über vertrauenswürdige Reparaturdienste und Schwierigkeiten, die richtige Wahl zu treffen (z. B. Drittanbieter vs. Hersteller)
Welche Aspekte halten außerhalb der Gewährleistung Verbraucher*innen von der Reparaturentscheidung ab?
Preis für Reparatur (speziell, fehlende Sensibilisierung)
Lange Wartezeiten (Ersatz besorgen)
Datenschutz
(nicht vertrauenswürdige Reparaturfirmen)
Unsicherheit über Erfolg und Qualität
Keine Betriebssystemupdates
Wunsch nach Neuem, bessere Leistung, Gesellschaftlich, Marketing
Trade in statt Reparatur
Fehlender Zugang zu Ersatzteile und die Kosten dafür
Geringer Restwert
Fehlende Informationen für Reparaturmöglichkeiten
Was sind die Abfallhierarchie und die Vermeidung gemäß dieser und welches Problem existiert dabei?
Abfallhierarchie: § 6 Abs. 1 KrWG
Vermeidung: § 3 Abs. 20 KrWG
Beispielhafte Aufzählung enhält nicht die Reparatur
§ 7 Abs. 1 KrWG enhält keine vollziehbare Rechtspflicht
Unterscheidung der Vermeidung
vermeidungsbezogen in § 13 KrWG: immissionsschutzrechtliche Abfallvermeidungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG) findet Anwendung
produktbezogen nach §§ 24, 25 KrWG: Produktverantwortung, Begründung von Vermeidungspflichten durch RVO / Gesetz (z.B. VerpackG, ElektroG)
Problem:
§6 Abs.1 KrWG beinhaltet die strikte Abfallrangfolge, die eigentlich den Vorrang der Vermeidung festlegt (§§ 1, 6 KrWG)
ABER §6 Abs.2 KrWG macht die Aufhebung der Abfallhierarchie und somit die Abweichung von der Rangfolge durch folgende Gründe möglich:
Schutz von Mensch und Umwelt (Lebenszyklus)
Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzip
technische Möglichkeiten, wirtschaftliche Zumutbarkeit (der Begriff ist nicht allgemein definierbar; es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung —> es kommt auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit (Aufwand-Nutzen-Verhältnis) an), soziale Folgen der Maßnahmen
Beispiele:
technisch unmöglich: kein praktisch geeignetes Verfahren mit geringerem Rückstandsanfall
zumutbar: Verhältnis von Vermeidungsaufwand zum ökologischen Vermeidungsnutzen → finanzielle Belastungen ↔ Nachteile der Verwertung
früher nur 3 Stufen: Vermeidung, Verwertung, Beseitigung; jetzt: Aufteilung der Verwertung —> stoffliche Verwertung wird unanttarktiv, viel günstiger zu verbrennen und Energie / Wärme zu erzeugen
—> Mithilfe des Abs. 2 des §6 KrWG kann man sich in der Praxis aus der Einhaltung der Abfallhierarchie rausreden = die Ausstiegsmöglichkeite der Industrie
—> Durch die Ausnahmen fehlen Anreize, Produkte wirklich reparierbar und langlebig zu gestalten, da die günstigere Entsorgung (Recycling oder Beseitigung) oft zulässig ist.
Was ist die 10 R-Strategie?
Die 10-R-Strategie ist eine wissenschaftlich entwickelte Orientierungshilfe, die inzwischen in viele politische Programme und Unternehmensstrategien eingeflossen ist.
Viele Unternehmen nutzen vor allem die "niedrigen R" (R8, R9), weil diese kurzfristig einfacher sind (Recycling, Verbrennung).
R0 (Refuse) oder R1 (Rethink) sind oft wirtschaftlich unattraktiver und erfordern ein komplett anderes Geschäftsmodell.
Was ist die Produktverantwortung und was sind ihre Grundsätze?
Was ist die Produktverantwortung?
Grundidee: Wer Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- oder verarbeitet oder vertreibt ist dafür verantwortlich, dass das Produkt während der Herstellung, Nutzung und Entsorgung möglichst geringe Umweltauswirkungen (wenig und umweltverträglicher Abfall) verursacht.
Rechtlicher Rahmen in Deutschland: § 23 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) formuliert die „Produktverantwortung“.
Schadstoffarme Materialien verwenden.
Produkte so gestalten, dass sie langlebig und reparierbar sind.
Informationen zur richtigen Entsorgung bereitstellen (z. B. Hinweise auf Verpackungen).
Was sind die Grundsätze?
Ausgangspunkt Verursacherprinzip —> umfassende Regelung der Verantwortlichkeit für Stoff/Gegenstand
Elf (!) Bereiche: § 23 Abs. 2 KrWG
Grenze: § 23 Abs. 3 KrWG (Verhältnismäßigkeit und freier Warenverkehr)
Rechtswirkung: ermessenslenkende Anweisung für den VO-Geber – Appellcharakter für Produktverantwortlichen
Festlegungsinhalt: § 23 Abs. 4 KrWG (Ermächtigung von DE für bestimmte Produkte konkrte Regelungen zu definieren)
die zur Produktverantwortung Verpflichteten
konkrete Anforderungen für bestimmte Erzeugnisse
Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen (§24, abschließende Regelung)
Verbot: § 24 Nr. 2 und Nr. 4 KrWG
Beschränkungen: § 24 Nr. 1 und 3 KrWG
Kennzeichnungspflichten: § 24 Nr. 5 bis 9 KrWG
Information des Verbrauchers
Ggf. Hinweis über Rückgabe an bestimmte Personen, um erforderliche Verwertung oder Beseitigung zu gewährleisten
Sorgfaltspflicht: § 24 Nr. 10 KrWG
Rücknahme- und Rückgabepflichten (§ 25 KrWG)
Rücknahmepflichten des Herstellers / Vertreibers (Abs. 1)
Inverkehrbringen nur bei Sicherung der Rückgabemöglichkeit
Rücknahme durch geeignete Systeme
Beteiligung an Kosten
Unterstützung von Systemen zur Förderung der Wiederverwendung und Reparatur
Obhutspflicht
Rückgabepflichten des Besitzers (Abs. 2)
Ausschluss von Abfällen von öffentlicher Entsorgung: § 20 Abs. 2 KrWG
fehlende Überlassungspflicht: § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 KrWG (Abfallbesitzer kann dennoch Abfälle überlassen)
fehlende Überlassungspflicht: § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 KrWG
Was ist das Problem mit der im KrWG geregelten Produktverantwortung?
Problem des §23 Abs. 1 KrWG:
“möglichst” (idee gut, aber nicht wasserdicht formuliert)
es wird kein einziges Mal von “Vermeidung” gesprochen
es werden viele Akteure im Absatz angesprochen, obwohl Designer oder die Hersteller die Verantwortung tragen; die nachgeschalteten Akteure arbeiten mit einem bestehenden Produkt
Was genau unter Produktverantwortung zu verstehen ist, ist in § 23 Abs. 2 zu finden
Problem des §23 Abs. 2 KrWG:
versucht den Abs. 1 KrWG zu konkretisieren , aber es wird nicht genau dargelegt, was unter den aufgeführten Begriffen verstanden wird
—> In Kombination der nicht einheitlich definierten Begriffe und dem Begriff “möglichst” kümmert sich in der Praxis keiner darum
—> Das möglichst"sorgt dafür, das Unternehmen sich nicht zwingend Gedanken machen und Maßnahmen ergreifen müssen. Durch die Streichung gäbe es weiterhin einen Interpretationsspielraum bzgl. der Menge, aber man könnte sich nicht mehr so einfach entziehen.
Was ist die Erweiterte Produktverantwortung, was ist ihr Ziel, welche Formen gibt es und was sind Beispiele dafür?
Definition und Ziel
Die erweiterte Produktverantwortung (EPR) ist ein umweltpolitisches Instrument und ein Konzept zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, das die Verantwortung von Herstellern, Importeuren und Verkäufern über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts hinweg auf dessen Entsorgung, Recycling und umweltgerechte Behandlung ausdehnt. Sie konkretisiert das Verursacher- und Vorsorgeprinzip und ist häufig gesetzlich geregelt (z. B. in Deutschland in §§ 23 ff. KrWG). Ziel ist es, Anreize zu schaffen, Produkte so zu gestalten, dass sie langlebiger, leichter reparierbar, wenig Abfall erzeugen und besser recycelbar sind, um Abfälle zu vermeiden, die Ressourceneffizienz zu steigern und die Umweltbelastung insgesamt zu verringern.
Formen
Organisatorische (Physische) Verantwortung
Ökonomische (Finanzielle) Verantwortung
Informatorische Verantwortung
Der Hersteller ist nicht nur finanziell verantwortlich, sondern auch direkt organisatorisch in die Sammlung, Rücknahme und Entsorgung der Produkte eingebunden — entweder selbst (individuelle Verantwortung) oder über Kollektivsysteme.
Der Hersteller übernimmt alle Kosten für Sammlung, Recycling, Entsorgung und gegebenenfalls auch für die Reinigung öffentlicher Flächen sowie für Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen.
Der Hersteller ist verpflichtet, Verbraucher, Entsorger und andere Akteure über umweltgerechte Nutzung, Rückgabe und Entsorgung zu informieren und durch Kennzeichnungen sowie Sensibilisierungskampagnen aufzuklären.
Rücknahmepflichten der Hersteller, Händler, Vertreiber
—> fast immer, aber unterschiedlich ausgestaltet
—> Kollektivverantwortung (bin nicht selbst in der Pflicht, es werden Dritte beauftragt; Tragung der Kosten für diese durch Hersteller (meist externe Firmen))
—> Individuelle Verantwortung (jeder nimmt sein Produkt zurück, trägt die Kosten und kümmert sich um ordnungsgemäße Entsorgung)
—> Pfandregelungen
Sammelpflicht
Rückgabepflicht / Rückgabemöglichkeit
Registrierpflicht
Kostentragung für Sammlung, Recycling und Entsorgung
Sowohl für organisatorische Gestaltung als auch z.B. für Reinigung öffentlicher orte durch Kommunen (Beitrag zur Reinigungskosten)
Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen
Kosten für Information der Öffentlichkeit
Verantwortung für Sensibilisierungsmaßnahmen
Verantwortung für Information von Bildungseinrichtungen, Dritte, Entsorger, Kommunen, Verbrauchende, …
Label, Kennzeichen (können konkret gefordert werden, z.B. Einwegkunststoff-Schildkröte)
—> in einer EPR sind immer mehrere Formen von Verantwortung miteinander verknüpft
Beispiele
Batterien (VO)
Rücknahmepflicht
Verpackungen (VO)
Rücknahmepflicht (nicht an Hersteller gebunden)
Elektrogeräte (RL)
Altfahrzeuge (VO)
Rücknahmepflicht (Herstellerbezogen)
Altöl
Einwegsanitärtextilien (FR)
Textilien
Möbel
Matratzen in der Diskussion
Was sind die Vor- und Nachteile einer EPR?
Vorteile
Nachteile
Bei Kollektivverantwortung: Verbraucherfreundlichkeit
Bei Kollektivverantwortung: (man kann sich „verstecken“ als Hersteller) Anreiz zum design eines kreislauffähigen Produkts geht verloren (nur Zahlung „freikaufen“)
Bei Individualverantwortung: Rücklauf Rohstoffe; Anreiz, Produkte modular zu gestalten; führt eher zur Abfallvermeidung
Bei Individualverantwortung: Kostentragung durch einen Hersteller
Was ist die Ökodesign-RL/VO, wie funktioniert sie, was ist ihr Ziel, was umfassen ihre Anforderungen und in welchen Bereichen gibt es eine?
Grundidee: Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg, indem Hersteller Mindestanforderungen an das Design ihrer Produkte stellen müssen, um deren Umweltauswirkungen zu minimieren.
Ziel: Produkte so gestalten, dass sie langlebig, reparierbar, ressourceneffizient und leichter wiederverwendbar/recycelbar sind.
Funktionsweise
Rahmen statt feste Regeln
Die Verordnung selbst legt noch keine festen technischen Anforderungen fest.
Sie gibt nur einen Rahmen, innerhalb dessen später konkrete Regeln (delegierte Rechtsakte) beschlossen werden.
Mehrjährige Arbeitspläne
Die EU erstellt regelmäßig Arbeitspläne, in denen festgelegt wird, für welche Produkte wann neue Regeln entwickelt werden (z. B. erst Elektronik, später Möbel).
Produktspezifische Maßnahmen
Für jede Produktgruppe werden dann detaillierte Anforderungen entwickelt.
Grundlage: Folgenabschätzungen, bei denen Umweltwirkungen, Machbarkeit und Kosten untersucht werden.
Nach dem Rahmen der ESPR beschließt die EU Delegierte Rechtsakte, die dann verbindlich sind und enhalten:
Ökodesign-Anforderungen (z. B. Reparierbarkeit, Materialien)
Informationspflichten (z. B. digitaler Produktpass, Kennzeichnung)
Leistungsanforderungen (z. B. Mindestlebensdauer)
Konformitätsbewertungsverfahren (Prüfung, ob Produkt die Anforderungen erfüllt)
Zusätzliche Anforderungen
Horizontale Anforderungen (Wenn zwei oder mehr Produktgruppen Ähnlichkeiten aufweisen, die es ermöglichen, einen Prdoktaspekt auf der Geundlage gemeinsamer Informationen oder Leistungsamforderungen effektiv zu verbessern)
Anforderungen
Anteil recycelter Materialien
Ressourceneffizienz
Energieeffizienz & Wasserverbrauch
Langlebigkeit & Zuverlässigkeit
Reparierbarkeit & Aufrüstbarkeit
Möglichkeit der Wiederverwendung & des Recyclings
Vermeidung bedenklicher Stoffe
Bereiche:
Möbel, Textilien
Elektrogeräte (Ökodesign-RL)
Was ist das Recht auf Reparatur, was ist sein Ziel und was umfassen die Anforderungen (Kerninhalte)?
Was ist das Recht auf Reparatur?
EU-Richtlinie 2024/1799
Finaler Beschluss des EP am 19.6.2024
584 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 14 Enthaltungen
Inhalt:
47 Erwägungsgründe (Begründung für Richtlinenerlass und Inhalte)
24 Artikel (15 + Änderungen anderer Richtlinien)
2 Anhänge
Ziel?
Schaffung von Anreizen für Verbraucher, vor der Neuanschaffung eines Produkts zu prüfen, ob die Reparatur des alten Produkts nicht möglicherweise sinnvoller ist.
Stelle im Gesetz
Inhalt / Anforderung
Art. 5 I
Reparatur auf Verlangen eines Verbrauchers
(Pflicht der Hersteller zur Reparatur 5–10 Jahre nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit für im Einzelnen gelistete Haushaltsprodukte, soweit eine Reparatur technisch möglich ist)
Art. 5 II a
Pflicht der Hersteller zum Angebot kostengünstiger Reparaturen
Art. 5 II c
Recht des Verbrauchers auf Ausleihe eines Ersatzgerätes während der Reparaturzeit
Art. 5 II d
Möglichkeit der Inanspruchnahme eines generalüberholten Geräts im Fall der technischen Unmöglichkeit einer Reparatur
Art. 5 IV
Bereitstellung von Ersatzteilen und Werkzeugen zu angemessenen Preisen seitens der Hersteller
Art. 5 VI
Verbot des Einsatzes von Vertragsklauseln oder Software, die eine Reparatur erschweren
Art. 6
Implementierung einer Informationspflicht der Hersteller gegenüber den Verbrauchern über ihr Recht auf Reparatur
Art. 16 Nr. 2 a
Verlängerung der Gewährleistungszeit um ein weiteres Jahr im Fall einer Reparatur während der Gewährleistungszeit
Wie hängen die Regelungen im Bereich der Abfallminimierung zusammen?
Gedankenexperiment: Sie sind Hersteller von einer Waschmaschine. Womit sind Sie konfrontiert?
Phase
Grundlage
Pflichten
Produktionsphase
(Angebotsseite)
EU-Ökodesign-RL für nachhaltige Produkte, genauer Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission
Mindestanforderungen an Leistung und Information
Spezifische Anforderungen an Produkthaltbarkeit, Wieder-verwendbarkeit, Aufrüstbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und Reparierbarkeit über delegierte Rechtsakte
Kauf
(Nachfrageseite vor Kauf)
Richtlinie zu Stärkung der Verbraucher für den Grünen Wandel
vorvertragliche Informationspflichten (kommer-zielle Haltbarkeitsgarantie, Verfügbarkeit kostenloser Software-Updates für Waren mit digitalen Elementen, Reparierbarkeit)
Verbot Greenwashing und Praktiken der vorzeitigen Obsoleszenz
Verbraucherrechte-Richtlinie
Informationspflichten an der Verkaufsstelle (z.B. Energieverbracuh, Lebensdauer, …)
nach-Kauf-Phase (after sale)
Nutzungsphase vor Ablauf Gewährleistung
Warenkauf-Richtlinie
Rechtsmittel des Käufers gegen den Verkäufer (Gewährleistungs-anspruch - Wahl zwischen Reparatur und Ersatz)
Nutzungsphase nach Ablauf Gewährleistung
Reparatur-Richtlinie
Pflicht zur Reparatur bestimmter Produkte auch nach der Gewährleistungszeit
Angebot günstiger Reparaturdienste
Verpflichtung zur Bereitstellung von Ersatzteilen und Werkzeugen zu angemessenen Preisen
Möglichkeit eines Ersatzgerätes (Leihgabe) und generalüberholter Geräte, falls Reparatur unmöglich ist
Ende der Nutzungsphase
Abfallrahmen-Richtlinie
EPR / Herstellerverantwortung (§§ 23 ff. KrWG)
Über das ElektroG (Umsetzung WEEE-Richtlinie) gilt eine EPR für Waschmaschinen. Hersteller unterliegen Pflichten zu Registrierung, Kennzeichnung, Rücknahme und Entsorgung
Was sind die Vor- und Nachteile der Reparaturrichtlinie und wo bestehen Lücken?
Nachteile und Lücken
Stärkung Verbraucherrechte/-freundlichkeitspflicht zur Reparatur (klar geregelte Rechte, sich für eine Reparatur zu entscheiden, Hersteller müssen nach Ablauf der Gewährleistung reparieren, auch bei Unwirtschaftlichkeit oder früheren Reparaturen, verlängerte Gewährleistung
Verbot von Reparaturhindernissen (Software -oder Vertragsklauseln)
Förderung von Refurbished-Optionen
Transparenz durch Informationspflichten
Förderung des nachhaltigen Konsumverhaltens
Verfügbarkeit von Werkzeugen Ersatzteilen
Beschränkte Anwendungsbereiche, gilt nicht für alle Produkte (Die RL gilt nur für Produkte, die in Anhang Il aufgelistet sind, da sie nur für Produkte gelten kann, die reparierbar sind, also zumindest alle mit Ökodesign-Anforderungen, EPR nicht verbindlich genug —> man kann kein Anspruch geltend machen, wenn das Produkt nicht reparierbar ist)
keine umfassende Kostenregulierung, nur angemessen"
keine direkte Förderung unabhängiger Werkstätten
keine Erfolgsgarantie für Verhaltensänderungen (Verbraucher müssen weiterhin eigenständig die Reparatur wählen, Hersteller müssen es nicht von sich aus anbieten, in der Praxis entscheiden sich evtl. viele aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit für einen Neukauf trotz des neuen Rechts)
Ungenaue Ausdrücke, wie unmöglich" Ermessensspielraum
Was ist der Unterschied zwischen Produktverantwortung und Erweiterter Produktverantwortung?
Die Produktverantwortung ist ein grundlegendes Konzept, das die Verantwortung von Herstellern und Händlern für die Umweltauswirkungen ihrer Produkte über deren gesamten Lebenszyklus hinweg umfasst, von der Herstellung bis zur Entsorgung (Design, Produktion, Vertrieb, Nutzung, Entsorgung).
Die erweiterte Produktverantwortung (EPR) ist eine spezifische Ausgestaltung davon, die über die reine Produktverantwortung hinausgeht und die Verantwortung nach Inverkehrbringen konkretisiert (Übernahme der Verantwortung für Rücknahme, Entsorgung, Verwertung, Finanzierung).
Aspekt
Erweiterte Produktverantwortung (EPR)
Definition
Grundprinzip der Verantwortung für Umweltwirkungen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts
Konkrete Ausgestaltung der Verantwortung nach Nutzung, mit zusätzlichen Pflichten
Rechtsgrundlagen (Beispiele)
§ 23 KrWG (allgemein)
(Ökodesign-RL/VO)
§§ 23 ff. KrWG + spezifische Gesetze
z.B. ElektroG, VerpackG, BattG, EU-Abfallrahmenrichtlinie
Zeitpunkt
Gesamter Lebenszyklus
V.a. nach Inverkehrbringen
Verpflichtungen
„Weiche“ Pflichten (z. B. möglichst umweltfreundliches Design)
Konkrete rechtliche Pflichten: Rücknahmepflichten, Kostenübernahme, Kennzeichnung
Vorgaben zu Ressourceneffizienz, Kennzeichnung, Reparierbarkeit, Haltbarkeit
Elektrogeräte-Rücknahme, Verpackungsentsorgung
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