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Kapitel 6 - Einführung in die Finanzwirtschaft

HM
von Hanna M.

Nachteile & Unternehmensformen

Dem stehen jedoch gravierende Nachteile gegenüber:


  • Der Eigenkapitalgeber wird in einer Form, die für die jeweilige Gesellschaftsform vorgesehen ist, Mitgesellschafter.

  • Er trägt dadurch zwar das Verlustrisiko, gleichzeitig hat er aber Anrecht auf einen Teil des Gewinns.

  • Im Austritts- oder Veräußerungsfall hat er weiterhin Anrecht auf den Wertzuwachs des Unternehmens selbst (stille Reserven, Firmenwert).

  • Er hat mindestens Kontrollrechte, regelmäßig aber auch Mitbestimmungsrechte, wodurch ein Einfluss auf die Unternehmenspolitik entsteht

Unternehmensform

  • Je nach Unternehmensform entstehen unterschiedliche Arten der Einlagenfinanzierung, wie die folgende Tabelle zeigt.



  • Wesentliche Unterschiede ergeben sich bei den verschiedenen Gesellschaftsformen hinsichtlich der Haftung der Eigenkapitalgeber für Verbindlichkeiten des Unternehmens.

  • Die Haftung der Gesellschafter kann je nach Rechtsform des Unternehmens beschränkt sein, z. B. bei einer GmbH, oder unbeschränkt, z. B. beim Komplementär einer KG.

  • Im letzteren Fall geht der Eigenkapitalgeber ein wesentlich höheres Risiko ein, da er zusätzlich mit seinem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet.

  • Er wird in diesem Fall das Risiko mit entsprechend höheren Gewinnansprüchen kompensieren wollen.

  • Unabhängig von der Unternehmensform haftet der Eigenkapitalgeber jedoch immer mindestens mit seiner Einlage.

  • Im Folgenden werden die jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Unternehmensformen herausgearbeitet.

  • Zu berücksichtigen ist dabei, dass in der vorgenommenen Reihenfolge – Einzelunternehmen, Gesellschaften ohne Börsenzugang und Gesellschaften mit Börsenzugang – dem jeweils folgenden Unternehmenstyp i. d. R. alle Eigenfinanzierungsformen zur Verfügung stehen, die auch dem vorhergehenden Unternehmenstyp zur Verfügung stehen, wenn auch teilweise in spezifischer Ausprägung.


6.3.1.3 Gesellschaften ohne Zugang zur Börse

  • Hier sind sowohl Personengesellschaften (Offene Handelsgesellschaft [OHG], Kommanditgesellschaft [KG]) als auch Kapitalgesellschaften (AG ohne Börsennotierung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung [GmbH]) angesprochen.

  • Eine Gemeinsamkeit dieser Unternehmensformen ist die Tatsache, dass die Beschaffung des Eigenkapitals durch Einlagen eines Gesellschafters (bei einer Ein-Personen-GmbH) oder mehrerer Gesellschafter bzw. Anteilseigner erfolgt.

  • Diese können ausschließlich mit ihrer Einlage haften (z. B. GmbH-Gesellschafter, Kommanditist der KG), aber auch mit dem Gesellschafts- und Privatvermögen (z. B. OHG-Gesellschafter, Komplementär der KG).

  • In der Regel ist bei diesen Rechtsformen mehr Kapital vorhanden als bei Einzelunternehmungen.

  • Den Kapitalgebern muss regelmäßig ein Mitspracherecht eingeräumt werden.

  • Für Kapitalgeber ist die Investition aufgrund der persönlichen Haftung sehr risikoreich.

  • Deshalb sollte diese Art der Investition nicht nur als reine Kapitalanlage gesehen werden.

  • Die Kapitalgeber sollten persönliches Interesse am Unternehmen und unternehmerische Ambitionen haben.

  • Unterschiede in der Eigenfinanzierung ergeben sich daher vor allem bei der KG (Kommanditisten) und der GmbH,

    • da hier die Haftungsbeschränkung gegeben und mit entsprechender vertraglicher Regelung eine Kapitalbeteiligung (vor allem GmbH) ohne die Einräumung wesentlicher Mitbestimmung und damit ohne wesentliche unternehmerische Ambitionen des Kapitalgebers möglich ist.

  • Nachteil gegenüber der Börsennotierung bleibt jedoch stets die mangelnde Fungibilität (d. h. Übertragbarkeit) der Anteile, da der Kapitalgeber diese nicht im normierten und geregelten Börsenhandel veräußern kann


Art und Weise der Auszahlung, Tilgung und Verzinsung

  • Neben dem Nennbetrag der Fremdfinanzierung, der als rein rechnerische Größe z. B. für die Berechnung der Zinsen angeführt wird, muss zudem der Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag beachtet werden.

  • Beim Auszahlungsbetrag handelt es sich um den Betrag, der bei der Kreditvergabe tatsächlich ausgezahlt wird.

  • So kann z. B. bei einem Hypothekendarlehen eine Auszahlung von 95 % vereinbart werden, d. h., der Kreditnehmer erhält bei einem Darlehen von z. B. 100.000 Euro nur 95.000 Euro ausgezahlt.

  • Die Differenz wird als Disagio oder Auszahlungsabschlag bezeichnet.

  • Mit diesem Abschlag werden i. d. R. Bearbeitungsgebühren des Kreditgebers sowie das Zinsentgelt ausgeglichen.

  • Zudem muss der Kreditnehmer den vertraglich vereinbarten Rückzahlungsbetrag beachten, welcher den Betrag darstellt, den er an den Gläubiger zurückzahlen muss.

  • Dieser schließt alle Tilgungsleistungen an den Gläubiger mit ein.

  • Entscheidend für die Wahl einer Finanzierungsform ist zudem die Höhe des Zinssatzes.

  • Der Zinssatz kann für die gesamte Laufzeit des Vertrages oder für einen Teil der Laufzeit festgeschrieben werden.

  • Er kann von der Höhe her entweder an bestimmte andere Größen gebunden oder der allgemeinen Entwicklung angepasst werden.

  • Man spricht in diesem Fall von einer variablen Verzinsung.


Unterschieden werden zudem der Nominalzins und der Effektivzins.

  • Der Nominalzins ist der eigentliche Schuldzins.

    • Er gibt an, wie viel Zinsen pro Jahr bzw. Monat für ein Darlehen bezahlt werden müssen.

    • Beläuft sich die Darlehenssumme z. B. auf 150.000 Euro und der Nominalzins auf 5 %, müssen im ersten Jahr der Darlehenslaufzeit 7.500 Euro Zinsen gezahlt werden (= monatliche Belastung von 625 Euro).

    • Der ‚Preis‘, den ein Kreditnehmer für einen Kredit bezahlt, wird jedoch neben dem Nominalzins noch von weiteren Faktoren beeinflusst, wie z. B. Bearbeitungsgebühren.

  • Die Gesamtheit aller preisbeeinflussenden Faktoren wird im sogenannten Effektivzins berücksichtigt

    • gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Belastung aller Zahlungen für einen Kredit bezogen auf den tatsächlichen Auszahlungsbetrag an


In die Berechnung des Effektivzinssatzes fließen folgende Komponenten ein:

  • Nominalzinssatz: Dieser wird pro Jahr (p. a.) angegeben.

  • Auszahlungskurs: Der Auszahlungskurs ist zu beachten, wenn Darlehen unter Abzug eines Disagios ausgezahlt werden.

  • Disagio: Differenz zwischen dem Nennbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag.

  • Laufzeit des Darlehens, z. B. 5 Jahre

  • Ratenfälligkeit: Der Tag, an dem die Rate bezahlt werden muss, z. B. der 1. eines jeden Monats.

  • Zinsverrechnung: Termin, zu dem die Höhe des Zinsanteils der Rate bestimmt wird.

  • Tlgungsverrechnung: Zeitpunkt, an dem die Tilgung von der Restschuld abgezogen wird.

  • Provisionen

  • Auslagen, Nebenkosten


-> Die Tilgung eines Kreditvertrages ist bei manchen Finanzierungsarten nicht

festgelegt.

  • So kann der Kreditnehmer z. B. beim Kontokorrentkredit, der einem ‚Dispokredit‘ für Unternehmen entspricht, weitestgehend selbst entscheiden, wann der in Anspruch genommene Betrag zurückgezahlt wird.

  • Bei vielen Vertragsarten ist die Tilgung jedoch vertraglich vereinbart.

Annuitätendarlehen

  • Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die Rückzahlungsrate, die Zins- und Tilgungsanteile enthält, über die gesamte Laufzeit gleich.

  • Der Zinsanteil richtet sich nach der Restschuld und sinkt damit von Jahr zu Jahr, während sich der Tilgungsanteil erhöht, ohne dass sich der Gesamtbetrag ändert.

  • Die Annuität wird mithilfe des sogenannten Annuitätsfaktors finanzmathematisch errechnet.


Festdarlehen

  • Daneben sind auch endfällige Darlehen oder Festdarlehen üblich.

  • Bei diesen bleibt die Zinszahlung konstant und es erfolgt keine Tilgung während der Laufzeit, sondern in einer Summe zum Ende der Laufzeit


Sicherheiten

  • Je nach Form der Fremdfinanzierung, der Gesellschaftsform des Unternehmens und nach der Höhe der beanspruchten Kreditsumme werden von den Gläubigern Sicherheiten bei der Kreditvergabe gefordert.

  • Diese Sicherungsmöglichkeiten werden im Folgenden genauer betrachtet.

Zusammenfassend ergibt sich die Art des Kredits, wie die folgende Tabelle zeigt, aus verschiedenen Komponenten:



Personalsicherheiten

  • Bei einer Personalsicherheit wird das Risiko für die Bank dadurch reduziert, dass eine oder mehrere Personen neben dem Schuldner haften.

  • Die bekannteste Form der Personalsicherheit ist die Bürgschaft.

    • Durch eine Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Kreditgeber, für die Erfüllung der Ansprüche gegen den Schuldner einzustehen.

    • Banken fordern normalerweise eine selbstschuldnerische Bürgschaft.

    • Hier kann sich der Kreditgeber sofort an den Bürgen wenden, sobald der Schuldner in Verzug geraten ist.

      Bei der Ausfallbürgschaft hat der Bürge das Recht

  • Bei der Ausfallbürgschaft hat der Bürge das Recht der Einrede der Vorausklage,

    • er kann also vom Kreditgeber verlangen, dass zunächst andere Sicherheiten zu verwerten sind, bevor er selbst zur Zahlung verpflichtet ist.

  • Eine Garantie verpflichtet den Garantiegeber, gegenüber dem Garantienehmer für einen zukünftigen Erfolg einzustehen.

    • Die Garantie kann effektiv ähnliche Wirkung haben wie die Bürgschaft, allerdings ist die Garantie nicht akzessorisch, d. h., sie ist nicht an die Grundschuld gebunden.

    • Bei einer Garantie wird also ein Fall definiert, in dem zu zahlen ist.

    • Tritt dieser Fall ein, ist unabhängi von allen sonstigen Gegebenheiten die Garantiesumme zu zahlen.

  • Garantien werden häufig im Außenhandel eingesetzt

    -> um z. B. Lieferausfälle abzusichern oder im Baugewerbe, um den Abschluss eines Bauprojektes sicherzustellen.

  • Bei einem Kreditauftrag wird ein Kreditinstitut beauftragt, einem Dritten auf Namen und Rechnung des Kreditauftraggebers einen Kredit einzuräumen.

  • Kreditaufträge werden typischerweise vergeben, wenn ein Unternehmen einen großen Auftrag bei einem Lieferanten platziert und der Lieferant zunächst investieren muss, um diesen Auftrag erfüllen zu können (z. B. Anschaffung neuer Maschinen oder Einstellung weiterer Mitarbeitender).

  • Das Unternehmen (Kreditauftraggeber) beauftragt dann eine Bank damit, dem Lieferanten einen Kredit einzuräumen, um die Investition tätigen zu können.

  • Das Unternehmen fungiert gegenüber der Bank wie ein Bürge für den Lieferanten.

  • Beim Schuldbeitritt haftet der Beigetretene gesamtschuldnerisch neben dem Schuldner.

    -> Das bedeutet, dass der Beigetretene für die gesamte Schuld haftet.

  • Der Kreditgeber kann sich sowohl an den Schuldner als auch an den Beigetretenen wenden und auf Zahlung der Schuld bestehen, auch wenn der Schuldner noch nicht in Zahlungsrückstand geraten ist.

  • Im Gegensatz zur Bürgschaft kann ein Mitschuldner auch nachträglich noch beitreten.


Sachsicherheiten

  • Bei der Stellung von Sachsicherheiten sichert der Kreditgeber das Ausfallrisiko durch Rechte an Vermögensgegenständen ab.

  • Sollte der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht nachkommen, kann der Gläubiger die Gegenstände verwerten.

  • Eine der bekanntesten Arten der Sachsicherheiten ist der Eigentumsvorbehalt, der besonders bei Lieferantenkrediten eingesetzt wird.

  • Der Eigentumsvorbehalt bedeutet, dass dem Käufer das Eigentum an der Ware erst nach vollständiger Bezahlung übertragen wird.

  • Ebenso ist es möglich, einen Kredit durch ein Pfandrecht abzusichern.

  • Dabei werden wertvolle bewegliche Sachen, z. B. Schmuck oder Wertpapiere, an den Kreditgeber verpfändet.

  • Dazu muss eine Einigung zwischen den beiden Parteien erfolgen und zudem das Pfand an den Kreditgeber (Sicherungsnehmer) übergeben werden.

  • Erfüllt der Kreditnehmer seine Kreditverpflichtungen nicht, kann der Gläubiger die Pfandsache verwerten, was im Allgemeinen durch eine öffentliche Versteigerung erfolgt.

  • Da nicht alle Gegenstände zur Verpfändung geeignet sind und teilweise auch im betrieblichen Prozess benötigt werden, z. B. Geräte, Firmen-Pkw, wird häufig eine Sicherungsübereignung vorgenommen.

  • Auch hier erfolgt eine Einigung über den Übergang des Eigentums, das durch eine besondere rechtliche Konstruktion auf den Kreditgeber übergeht.

  • Es erfolgt aber keine Übergabe des Gegenstandes, sodass dieser im Besitz des Kreditnehmers bleibt und von diesem genutzt werden kann.

  • Wenn ein Unternehmen z. B. für den Kauf eines Firmen-Pkw einen Kredit bei der Hausbank aufnimmt und diese die Sicherungsübereignung des Pkw verlangt, geht das Eigentum an die Bank über.

  • Das Unternehmen kann jedoch den Pkw im Betrieb einsetzen und nutzen.

  • Des Weiteren kann zur Besicherung eines Kredites eine Sicherungsabtretung stattfinden, bei der Forderungen und Rechte an einen Kreditgeber abgetreten werden.

  • Hierzu zählen bestehende, aber auch künftige Forderungen gegenüber Kund:innen, insbesondere auch Ansprüche aus Lebensversicherungen.

  • Eine weitere Form der Sachsicherheiten sind die Grundpfandrechte. Durch sie können langfristige Kredite, typischerweise zum Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, gesichert werden.

  • Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, kann der Gläubiger seine Ansprüche durch Verwertung des Grundstückes befriedigen.

  • Anstelle der Übergabe des Gegenstandes erfolgt eine Eintragung in das Grundbuch.

  • Dabei kann der Eigentümer eines Grundstückes eine Grundschuld oder eine Hypothek zugunsten eines Kreditgebers eintragen lassen.


Hypothek

  • Bei einer Hypothek wird eine bestimmte Geldsumme für eine Forderung aus dem Grundstück eingetragen.

  • Sie ist an das Objekt und die zugrunde liegende Forderung gebunden.

  • Besteht z. B. eine Hypothekenschuld in Höhe von 20.000 Euro, so kann sich der Hypothekengläubiger auch nur bis zu dieser Höhe und nur für diese bestimmte Forderung aus dem Grundstück befriedigen.

  • Hat der Kreditnehmer Tilgungszahlungen geleistet, reduziert sich in gleicher Höhe auch die Hypothek, sie ist also streng akzessorisch.

  • Die Grundschuld ist demgegenüber nicht an eine bestimmte Forderung gebunden, sondern stellt gewissermaßen einen Rahmen für eine Kreditsicherung dar, sie ist damit nicht akzessorisch.

  • Die Grundschuld wird von den Kreditinstituten allgemein bevorzugt, weil sie für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten eines Schuldners gilt.


Darlehen

  • Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird ein Darlehen dadurch charakterisiert, dass von einem Gläubiger Geld oder andere vertretbare Sachen an einen Empfänger vergeben werden mit der Vereinbarung, dass der Schuldner Sachen gleicher Art nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Zeit zurückgew.hren muss

Geldgeber langfristiger Darlehen sind u. a.:

  • Banken, z. B. bei Investitionskrediten

  • Private Darlehensgeber, z. B. bei Gesellschafter- oder Verwandtendarlehen

  • Versicherungen

  • Öffentliche Kreditgeber, z. B. bei Existenzgründungsdarlehen durch die KfW Mittelstandsbank


Bankkredite

  • Mögliche Formen von Darlehen sind Bankkredite, Gesellschafterdarlehen und Schuldscheindarlehen.

  • Die Fremdfinanzierung durch langfristige Bankkredite ist besonders für kleinere und mittlere Unternehmen von großer Bedeutung.

  • Größere Unternehmen gehen vorwiegend den Weg über Schuldscheindarlehen oder Anleihen

  • Ein langfristiges Darlehen wird in einem Unternehmen i. d. R. für Investitionen in langfristig gebundenes Anlagevermögen, also für den langfristigen Kapitalbedarf, verwendet.

  • Da Zins und Tilgung regelmäßig aus den Rückflüssen der konkreten Investition aufgebracht werden, wird im Allgemeinen eine Fristenkongruenz zwischen der Kreditlaufzeit und der Nutzungsdauer der Anlage angestrebt.

  • Regelmäßig finden Besicherungen, insbesondere Realsicherheiten, Anwendung.

  • Ist die Besicherung dabei ein Grundpfandrecht, spricht man von einem Hypothekarkredit.

  • Insbesondere bei der GmbH wird zudem regelmäßig eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines oder mehrerer Gesellschafter verlangt, was die eigentlich gewollte Haftungsbeschränkung unter Umständen weit einschränkt.

  • Ein Gesellschafterdarlehen ist nicht zu verwechseln mit der Einlage eines Gesellschafters.

  • Außer ihrer Einlage als Haftungskapital können Gesellschafter auch Darlehen als Fremdkapital in ihr Unternehmen einbringen.

  • Aufgrund der Haftungsbeschränkung macht dies vor allem bei GmbH-Gesellschaftern und bei Kommanditisten Sinn, da diese bei einer Insolvenz des Unternehmens weiterhin einen Rückzahlungsanspruch haben und diesen eventuell zumindest zum Teil aus der Insolvenzmasse befriedigen können.

  • Dies wäre bei Eigenkapital nicht möglich

  • Zwischen einer juristischen Person und einem Gesellschafter ist es auch aus steuerlichen Gründen in manchen Fällen interessant, Zinsen als Betriebsausgaben entstehen zu lassen und als Kapitaleinkünfte beim Gesellschafter zu versteuern.


Schuldscheindarlehen

  • Meist Großunternehmen höchster Bonität bestreiten ihre langfristige Fremdfinanzierung unter anderem mit Schuldscheindarlehen.

  • Der Schuldschein, der kein Wertpapier ist und somit eher der Nachweisbarkeit dient, wird regelmäßig durch einen Darlehensvertrag ersetzt.

  • Konstitutives Merkmal ist vielmehr, dass hier langfristig eine hohe Summe durch Kapitalsammelstellen wie Versicherungen, Sparkassen, Bausparkassen oder auch Sozialversicherungsträger verliehen wird.

  • Da Schuldscheindarlehen hoch, i. d. R. mit Grundschuld, besichert werden müssen und ein erhebliches Volumen von unter Umständen 30 bis 50 Millionen Euro aufweisen, steht diese Darlehensform i. d. R. nur Großunternehmen offen


Handelskredite

  • Als Handelskredit wird ein Kredit bezeichnet, der von einem Geschäftspartner einer vorgelagerten Leistungsstufe (Lieferantenkredit) oder einer nachgelagerten Handelsstufe (Kund:innenanzahlung) gewährt wird.

  • Die Finanzierung erfolgt hier über eine spezifische Zahlungsmodalität und ist grundsätzlich kurzfristig bzw. an der Fertigungsdauer orientiert.

  • Zur kurz- und teilweise mittelfristigen Finanzierung zählt die Möglichkeit, dass Abnehmer einer Ware oder Dienstleistung diese vor Fertigstellung oder Lieferung bezahlen.

  • In Branchen mit individuellen und/oder langwierigen Fertigungsprozessen, bei denen ein erheblicher Vorleistungsaufwand gegeben ist, wie im Großmaschinen- und Anlagenbau, ist eine Anzahlung üblich.

  • Einerseits erhöht die Anzahlung die Bindung des:der Kund:in, andererseits fließen dem Unternehmen liquide Mittel zu, für die keine anderweitigen Finanzierungsmittel beansprucht werden müssen.

  • Da man diese Finanzierung durch den Abnehmer als Teil des effektiven Kaufpreises betrachten muss, kommt das konkrete Ergebnis auf die jeweilige Verhandlungsposition der Parteien an.

  • Zur Absicherung, besonders im Anlagenbau, wird i. d. R. eine Bankgarantie verlangt.

  • Die damit verbundenen Kosten müssten den Kreditkosten der übrigen Fremdfinanzierungsformen gleichgesetzt werden


Lieferantenkredit

  • Wird bei einer Lieferung von Waren und Dienstleistungen ein Zahlungsziel eingeräumt oder in Anspruch genommen, spricht man von einem Lieferantenkredit.

  • Es handelt sich z. B. um eine Lieferung ‚auf Ziel‘, wenn Ihr Getränkelieferant mit Ihnen eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen vereinbart.

  • Der Lieferantenkredit kann formlos, ohne Kreditantrag und förmliche Kreditwürdigkeitsprüfung gewährt werden und erfreut sich daher auch ob seiner scheinbaren Zinslosigkeit großer Beliebtheit.

  • Besonders bei erstmaliger Geschäftsaufnahme zwischen den Beteiligten wird jedoch häufig die Bonität geprüft, i. d. R. wird die Ware außerdem unter Eigentumsvorbehalt geliefert, wodurch eine Realsicherheit gegeben ist.

  • Gleichzeitig ist zu beachten, dass die effektive Verzinsung i. d. R. sehr hoch ist, da im Allgemeinen bei Barzahlung oder Zahlung innerhalb einer bestimmten (kürzeren) Frist ein Skontoabzug möglich ist.

  • Typisch wäre die Zahlungsbedingung ‚Zahlbar innerhalb 30 Tagen netto Kasse, innerhalb von 10 Tagen abzüglich 3 % Skonto‘

Die Berechnung des Effektivzinses für dieses Beispiel verläuft wie folgt:

  • Wenn Sie die Rechnung nach 10 Tagen bezahlen, bezahlen Sie nur 97 % des Rechnungsbetrages.

  • Wenn Sie dies nicht tun, leihen Sie sich diese 97 % für 20 Tage von Ihrem Lieferanten.

  • Der Zinssatz ist dabei allerdings nicht 3 % für 20 Tage, sondern höher, da Sie sich ja nur 97 % und nicht 100 % leihen, die 3 % sich allerdings auf die 100 % beziehen.

  • Der Zinssatz für 20 Tage wäre also: Zinssatz 3 % geteilt durch die 97 %, die Sie sich effektiv leihen, mal 100 % = 3,09 % Effektivzins für 20 Tage.

  • Umgerechnet auf das Jahr also 3,09 : 20 . 360 = 55,62 %.

Zur Berechnung des Effektivzinses gilt folgende Formel:


  • Somit sollte in diesem Beispiel der Lieferantenkredit nur in Anspruch genommen werden, wenn keine andere Finanzierungsmöglichkeit mit einem Effektivzins von unter 55,62% p. a. zur Verfügung steht.

  • Im Normalfall lohnt sich der Skontoabzug.


Bankkredite

  • Die wohl bekannteste Form der kurzfristigen Bankkredite ist der Kontokorrentkredit.

  • Die Bank vereinbart mit dem Kreditnehmer eine bestimmte Kreditgrenze (Kreditlinie), bis zu deren Höhe das Kreditkonto überzogen werden kann.

  • Sollzinsen werden nur auf den in Anspruch genommenen Kreditbetrag erhoben, zusätzlich können noch Kredit- und Umsatzprovisionen und Gebühren erhoben werden.

  • Sofern die Kreditlinie in Summe oder Zeit überschritten wird, kann zudem eine Überziehungsprovision in Höhe von gewöhnlich 3–4 % erhoben werden.

  • Der nicht ausgenutzte Teil des Kontokorrentkredites steht als Liquiditätsreserve entsprechend den betrieblichen Erfordernissen zur Verfügung.

  • Aufgrund der hohen Kosten, die sich je nach Bonität und Verhandlungsstärke des Schuldners typischerweise 3–6 % über dem Geldmarktsatz bewegen, sollte der Kontokorrentkredit nur dazu dienen, laufende Betriebsausgaben zu bestreiten und insbesondere zeitliche Unterschiede zwischen Einnahmen und Ausgaben abzudecken.

  • Entsprechend sollte ein dauerhaftes Überziehen des Kontos über langfristigere Finanzierungsformen abgedeckt werden.

Weitere Formen der kurz- bis mittelfristigen Bankfinanzierung sind Diskontkredite und Lombardkredite (oder Faustpfandkredite), die ihre Eigenart den Besicherungsgegenständen verdanken, aufgrund derer sie gewährt werden.

  • Beim Lombardkredit werden bewegliche Vermögensgegenstände, i. d. R. Wertpapiere, zur Besicherung eines Kredites an ein Kreditinstitut verpfändet.

  • Die Beleihung erfolgt zu 50–80 % des Wertes

  • Der Diskontkredit als eine Form des Wechselkredits hingegen wird für den Verkauf eines Wechsels an ein Kreditinstitut gewährt und die Kreditsumme wird vom Wechselschuldner bei Fälligkeit des Wechsels direkt an das Kreditinstitut gezahlt.

  • Sofern der Schuldner nicht zahlt, tritt das Kreditinstitut an den ursprünglichen Wechselgläubiger heran.

  • Der Wechsel selbst ist ein im Wechselgesetz geregeltes, abstraktes Zahlungsversprechen (nicht akzessorisch, vgl. Garantie) in Form einer Urkunde, in der der Wechselschuldner sein Versprechen abgibt, dem Inhaber des Wechsels bei Fälligkeit des Wechsels den darin benannten Betrag zu zahlen.

  • Da der Wechsel nicht akzessorisch ist, kann aufgrund des dahinterstehenden Geschäftes die Zahlung nicht verweigert werden.

  • Daher gilt der Wechsel als sehr sicheres Zahlungsversprechen.

  • Typischer Fall ist dabei eine Lieferung auf Ziel, bei der der Lieferant einen Wechsel auf den Abnehmer zieht, dieser den Wechsel akzeptiert und der Lieferant diesen bei einem Kreditinstitut, wie oben beschrieben, diskontiert.

  • Der Betrag steht also nach Abzug der Diskontzinsen und der Diskontspesen direkt zur Verfügung


6.3.3.3 Factoring

  • Unter Factoring versteht man den Ankauf von Forderungen durch einen Factor (spezielles Finanzierungs- oder Kreditinstitut).

  • Die Forderung ist dabei nicht die Besicherung eines Kredits, sondern wird tatsächlich erworben.

  • Da dies vor Fälligkeit der Forderung geschieht, ergibt sich ein Finanzierungseffekt.

  • Zu beachten ist dabei, dass nicht einzelne Forderungen, sondern mindestens Forderungsbündel, häufig auch alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen eines Unternehmens Gegenstand des Factoringvertrages sind.

  • Werden, insbesondere im Außenhandel, nur einzelne Großforderungen übertragen, spricht man hingegen von Forfaitierung.


Folgende Funktionen übernimmt der Factor i. d. R.:

Finanzierungsfunktion

  • Der Betrag der Forderung wird vor Fälligkeit, nach Abzug der Factoringkosten ausgezahlt.

  • Dies verschafft dem Unternehmen permanent eine höhere Liquidität, da der Forderungsbestand nicht finanziert werden muss.

  • Sofern die Liquidität zum Abbau von Verbindlichkeiten genutzt wird, ergibt sich dadurch eine Bilanzverkürzung, die zur Kennzahlenverbesserung beiträgt.


Dienstleistungsfunktion:

  • Der Factor übernimmt dabei die Debitorenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Bonitätskontrolle und weitere Funktionen.

  • Im Falle einer Übertragung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen im Rahmen eines Factoringvertrages entspricht sie einem Outsourcing der genannten Unternehmensfunktionen mit entsprechend weitreichenden Konsequenzen.

Delkredererisiko:

  • Als Delkredererisiko wird das Risiko des Forderungsausfalls bezeichnet.

  • Geht dies auf den Factor über, spricht man von echtem Factoring im Gegensatz zum unechten Factoring. Beim unechten Factoring gibt der Factor die offene Forderung an das Unternehmen zurück, wenn die Zahlung des:der Kund:in ausbleibt.

  • Der Factoringvertrag kann so ausgestaltet werden, dass der Factor offen gegenüber den Schuldnern auftritt (offenes Factoring) oder dies nicht tut (stilles Factoring).

    • Letzteres kann empfehlenswert sein, da Factoring teilweise Imageprobleme aufweist, z. B. als Beleg einer mangelnden Liquidität gesehen wird

  • Factoring kann somit eine interessante Alternative sein, besonders für Unternehmen mit regelmäßig längeren Zahlungszielen.

  • Die Factoringkosten, also Kreditzinsen, Factoringgebühr für die Dienstleistungsfunktion (0,5–2,5 %) und Delkrederegebühr (0,2–1 %), müssen dabei den innerbetrieblichen und Finanzierungsersparnissen gegenübergestellt werden, um im Einzelfall die Vorteilhaftigkeit feststellen zu können.

  • Gleichzeitig sind die unternehmerischen Konsequenzen eines eventuellen Outsourcings zu bedenken.


6.3.4 Eigen-Innenfinanzierung

  • Eigen-Innenfinanzierung bedeutet eine Finanzierung durch Eigentümer des Unternehmens (Rechtsstellung der Kapitalgeber) und Geldmittel, die aus dem betrieblichen Umsatzprozess stammen und nicht von außen dem Unternehmen zugeführt werden (Herkunft des Kapitals).

  • Typische Formen der Eigen-Innenfinanzierung sind die Selbstfinanzierung oder eine Finanzierung aus sonstigen Kapitalfreisetzungen.

  • Eine Selbstfinanzierung entsteht durch zurückbehaltene (thesaurierte) Gewinne.

  • Bei der offenen Selbstfinanzierung verbleiben ausschüttungsf.hige Gewinne im Unternehmen (Gewinnthesaurierung). Das bedeutet, dass Gewinne, die ein Unternehmen erwirtschaftet hat, nicht an die Eigentümer ausbezahlt, sondern für zukünftige Investitionen gespart werden.

  • Bei der stillen Selbstfinanzierung werden sogenannte stille Reserven gebildet, indem in der Bilanz Aktiva (d. h. die Vermögensgegenstände) unterbewertet und Passiva (d. h. die monetären Vermögenswerte) überbewertet werden.

  • Dies führt dazu, dass der Gewinn geringer ausfällt, wodurch auch die Steuerlast sinkt.

  • Diesem Vorgehen sind jedoch durch gesetzliche Regelungen enge Grenzen gesetzt.

  • Eine Finanzierung aus sonstigen Kapitalfreisetzungen ist z. B. durch den Verkauf von nicht mehr benötigten Maschinen oder anderem Anlagevermögen möglich (Desinvestition).

  • Eine andere Form der Finanzierung aus sonstigen Kapitalfreisetzungen ist die Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten.

  • Unter Abschreibungen wird üblicherweise der monetäre Werteverzehr von Gütern des Anlagevermögens verstanden.

  • Das bedeutet, dass ein Gut durch dessen Nutzung von Jahr zu Jahr an Wert verliert, wie z. B. ein Auto oder eine Maschine.

  • Hierbei handelt es sich um Güter, die mittel- bis langfristig im Unternehmen genutzt werden.

  • Im Zuge der Wertschöpfung werden diese Güter über ihre im Vorfeld festgelegte Nutzungsdauer aufgebraucht und ihr monetärer Wert mit zunehmender Nutzungsdauer verringert, bis diese Güter schließlich aufgebraucht, also wirtschaftlich verschlissen sind.

  • Die Finanzierung ergibt sich dadurch, dass die Abschreibungsbeträge im Unternehmen verbleiben, wodurch sich die Liquidität erhöht.


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Hanna M.

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