1.Notwehrlage
-> gegenwärtiger , rechtswidirger Angriff
Angriff
jede ducrh menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Güter oder Interessen
rechtswidrig
d.H den Bewertungsnormen des rechts zuwiderlaufen
Rechtfertigungsgründe zugunsten des O ?
gegenwärtig
d.h unmittelbar bevorstehen, gerdae stattfinden oder noch andauern
2.Notwehrhandlung
-> erforderliche gebotene Verteidigungshandlung
Verteidigung
iSd 32 II ist eien Handlung die gegen dir Rg des Angreifers gerichtet ist
Erforderlich
erfordelich ist eine Verteidigung , wenn sie zur Abwehr des Angriffs geeignet ist und es kein mildres , gleich wirksames Mittel zur sofortigen Beendigung des Angriffs gibt
Dabei gilt, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weivhen braucht
Geboten
Zuletzt geändertvor 16 Tagen