Was sind Sicherheitsbauteile gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die relevant für Befahranlagen sind
NOT-HALT-Befehlseinrichtungen
Ableitsysteme zur Verhinderung elektrostatischer Aufladung
Energiebegrenzer und Entlastungseinrichtungen
Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen von Maschinen
trennende und nicht trennende Sicherheitseinrichtungen
Überwachungseinrichtungen zur Überlastsicherung und Bewegungssteuerung
Bauteile von Maschinen für die Auf- und Abwärtsbeförderung von Personen
Was ist die Definition eines Sicherheitsbauteils
Dient zur Erfüllung einer Sicherheitsfunktion
Ausfall oder Fehlfunktion gefährdet die Sicherheit von Personen
Ist für die Grundfunktion der Maschine nicht erforderlich oder kann durch einfache Bauteile ersetzt werden
Nenne eine Liste von Sicherheitsbauteilen nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU (6)
Verrieglungseinrichtungen für Fahrschachttüren
Einrichtungen die den Fall oder unkontrollierte Bewegung des Fahrkorbs verhindern
Geschwindigkeitsbegrenzer
Puffer
Sicherheitseinrichtungen der Hydraulik zur verhinderung von Fallen
elektrische Sicherheitseinrichtungen
Fangeinrichtung
Elektronische Sicherheitsbauteile
Was ist eine Baumusterprüfung
Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens
Notifizierte Stelle prüft tech. Entwurf eines Sicherheitsbauteils für Aufzüge
Prüfung auf Erfüllung der Sicherheits und Gesundheitsschutzanforderungen
Bescheinigung, dass Sicherheitsbauteil die Anforderungen erfüllt
div. Prüfungen an Sicherheitsbauteil zur Prüfung ob die Bauart die Anforderungen erfüllt
Prüfung auf langfristige Wirksamkeit in Bezug auf Alterung und Verschleiß
Nenne 2 überwachungsbedürftige Anlagen nach Aufzugsrichtlinie, 6 nach Maschinenrichtlinie und 8 nicht überwachungsbedürftige Anlagen
• Personenaufzüge
• Lastenaufzüge
• Behindertenaufzüge
• Güteraufzüge mit Begleitung
• Fassadenaufzüge
• Baustellenaufzüge
• Befahranlagen mit Hubwerk
• Befahranlagen in Windenergieanlagen
• Güteraufzüge (ohne Personenbeförderung)
• Kleingüteraufzüge
• Behindertenaufzüge (Absturzhöhe <3,0 m)
• Fahrtreppen
• Regalbediengeräte
• Schiffshebewerke
• nicht dauerhaft/ortsfest errichtete Anlagen
• Versenkbare Steuerhäuser auf Schiffen
Wie sind die Bezeichnungen für die Abbildungen?
Wie sind die Anforderungen an die Treibfähigkeit? (3)
Treibfähigkeit 125% Nennlast (81) bzw 150% (TRA)
Notbremsung -> Geschwindigkeit kleiner als für die Auslegung der Puffer
keine Bewegung des FK bei Blockierung der Gewichte -> rutschen auf der Treibscheibe oder abschalten durch Sicherheitsschaltung
Wie lautet die Formel für den Halblastausgleich?
Halblastausgleich = (Gegengewichtsmasse - Fahrkorbmasse) / Nennlast
-> zwischen 0 und 1
Wie wird der Aufhängungsfaktor definiert (1:1, 4:1 etc)
Der Aufhängungsfaktor gibt das Verhältnis zwischen Maschinen und Fahrkorbgeschwindigkeit an wobei der Maschinenantrieb die erste Ziffer bildet
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