Was ist das Hauptziel des handelsrechtlichen Jahresabschlusses laut HGB?
Schutz der Bilanzadressaten, insbesondere der Gläubiger und Kleinaktionäre
Bereitstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB)
Welche Informationsbedürfnisse haben Kapitalgeber laut HGB?
Gläubiger:
Schuldendeckungskontrolle (Vermögen – Schulden)
Ertragslage im Zeitverlauf
(Klein-)Aktionäre:
Vermögenslage (als Ertragspotential)
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