Definitionen Zivilprozess?
Zivilprozess?
Der Zivilprozess ist das staatlich angeordnete und gesetzlich geregelte Verfahren zur Feststellung und Durchsetzung der privaten Rechte des Einzelnen.
Staatlich angeordnet?
Staatlich angeordnet ist der Zivilprozess, um den Rechtsfrieden zu gewährleisten.
Wo der Staat für sich ein Gewaltmonopol in Anspruch nimmt und Selbsthilfe grundsätzlich verbietet, muss er dem Einzelnen zur Durchsetzung seiner privaten Rechte diesen Gewaltapparat zur Verfügung stellen.
Dies geschieht nach einer Überprüfung des behaupteten Rechts in einem gerichtlichen Verfahren, sodass es einen verfassungsrechtlich verankerten Anspruch des Bürgers gegen den Staat auf Ausübung der Rechtspflege (»Justizgewährungsanspruch«) gibt.
Staatlich geregelt?
Geregelt ist das Zivilprozessrecht im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das festlegt, welche Gerichte es gibt und für was sie zuständig sind,
sowie in der Zivilprozessordnung (ZPO), die regelt, wie das Verfahren vor diesen Gerichten abläuft.
Verfahrensrecht im weiteren Sinne enthalten daneben zahlreiche Regelungen zum Kostenrecht (vor allem das Gerichtskostengesetz, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und zum internationalen Prozessrecht (z.B. die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen).
Verfahren?
Dynamisches Rechtsverhältnis, erst mit dem Schluss der mündlichen Verhandlung stehen die Rechtsfolgen endgültig fest.
Private Rechte?
Abgrenzung des Zivilprozesses von arbeitsgerichtlichen und familiengerichtlichen Verfahren.
Prozessphasen?
I. Erkenntnisverfahren
1. ggf. Einigungsphase, § 15a EGZPO
2. Eröffnungsphase
Klageschrift, §§ 253, 130ff. ZPO
Zustellung, § 271 I
Entscheidung über Form des Vorverfahrens, § 271 II
3. Vorbereitungsphase
Sammlung des Prozessstoffs, damit die Sache möglichst in einem Termin zur mündlichen Verhandlung entschieden werden kann, § 271 I
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