Frage: Was ist unter der Schweigepflicht zu verstehen und wann darf sie durchbrochen werden?
Als Psychotherapeut:in unterliege ich der Schweigepflicht gemäß § 203 StGB.
Eine Offenbarung personenbezogener Informationen ist nur mit ausdrücklicher Schweigepflichtentbindung oder bei rechtfertigendem Notstand zulässig
z. B. bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung, wenn keine andere Maßnahme möglich ist.
In solchen Fällen prüfe ich auch die Notwendigkeit einer Unterbringung nach PsychKG.
Frage: Wer darf in eine psychotherapeutische Behandlung einwilligen?
Einwilligungsfähig ist jede Person, die Wesen, Bedeutung und Tragweite der Maßnahme erfassen und beurteilen kann.
In der Regel sind das Jugendliche ab ca. 14–16 Jahren, je nach Reifegrad.
Bei Einwilligungsunfähigkeit ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.
In jedem Fall erfolgt eine umfassende Aufklärung über Diagnose, Verfahren, Risiken und Alternativen.
Frage: Was regelt die Psychotherapie-Richtlinie?
Die Psychotherapie-Richtlinie regelt Inhalt, Umfang und Durchführung der Psychotherapie als Leistung der GKV. Sie definiert u. a. die probatorischen Sitzungen, Antragsverfahren (Kurzzeit-/Langzeittherapie), die anerkannte Verfahren (VT, TP, PA) sowie Indikationsstellungen. Sie stellt sicher, dass psychotherapeutische Versorgung qualitätsgesichert und leitliniengerecht erfolgt.
Frage: Wie gehen Sie rechtlich und ethisch mit akuter Suizidalität um?
Bei akuter Suizidalität prüfe ich zunächst die Einschätzung der Eigengefährdung. Besteht konkrete Absicht oder ein akuter Plan, kann eine Einweisung auch ohne Einwilligung notwendig sein (Notfallmaßnahme, z. B. nach PsychKG). Bei fehlender Kooperation oder Einwilligung informiere ich ggf. Angehörige oder Behörden – unter Bruch der Schweigepflicht nur im rechtfertigenden Notstand. Dokumentation und Supervision sind essenziell.
Frage: Welche Bedeutung hat die UN-Behindertenrechtskonvention für die psychotherapeutische Versorgung?
Die UN-BRK verpflichtet zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – darunter fallen auch psychische Erkrankungen. Daraus leitet sich das Recht auf barrierefreie, diskriminierungsfreie und bedarfsgerechte Versorgung ab. Dies umfasst z. B. leichte Sprache, angepasste Settings, partizipative Entscheidungsfindung und den Schutz der Autonomie.
Frage: Was müssen Sie zur Dokumentation beachten?
Ich bin gesetzlich zur sorgfältigen, nachvollziehbaren Dokumentation verpflichtet (§ 630f BGB). Die Akten sind mind. 10 Jahre aufzubewahren. Patient:innen haben grundsätzlich ein Recht auf Einsicht, außer es liegen schwerwiegende therapeutische Gründe dagegen vor. Auch digitale Dokumentation unterliegt Datenschutzvorgaben (DSGVO).
Frage: Welche berufsrechtlichen Pflichten gelten für Psychotherapeut:innen?
Diese ergeben sich aus der Berufsordnung (je nach Kammer). Wichtige Prinzipien sind: Wahrung der Schweigepflicht, Sorgfaltspflicht, Pflicht zur Fortbildung, Unterlassung sexueller Kontakte zu Patient:innen, berufsethisches Verhalten. Bei Verletzung kann ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet werden.
Zuletzt geändertvor 2 Tagen