Ansatz und Bewertung von Rückstellungen
Vorgehensweise
Verknüpfung zwischen HR+StR eingehen
Vorgehensweise?
Ansatz (OB?)
Aussage ob handelsrl. eine zwingende RStBildung erforderlich ist
Ansatzpflicht HB führt grds. zur Ansatzpflicht StB
(Ausnahmen z.B Drohverlust)
Wahlrecht HB führt immer zu Verbot in StB
Bewertung (WIE HOCH?)
HR: Erfüllungsbetrag, der nach kfm. Schätzung notwendig ist, um die Verpflichtung (nach Verhältnissen vom BilStTag) zu erfüllen. Abzinsung, keine Gegenrechnung von Vorzeilen, Vollkosten inkl. Fixkosten.
StR: Grds. Ableitung Wert HB unter Berücksichtigung §6 (1) Nr. 3a Bst a-f
Obergrenze für stl. RSt Wert ist der handelsrechtl. Rückstellungswert
Die bessere Erkenntnis ist berücksichtigen
Was ist damit alles gemeint?
Risiken u Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, sind zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung der Bilanz bekanntgeworden sind § 252(1) Nr. 4 (Wertaufhellung bzw. wertbegründende Tatsachen spielen bei Rückstellungen und Forderungen eine wichtige Rolle)
Wie werden besondere Rückstellungen errechnet?
Garantierückstellung
Gesetzl. Gewärleistungspflicht o vertragliche Vereinbarung
Vss: Am BilStt wird der Eintritt eines Schadens v. Kunden geltend gemacht oder eine künftige Inanspruchnahme wird mit einiger Sicherheit erwartet
Bildung durch Einzel o. Pauschalbewertung oder ein kombiniertes Verfahren möglich
(Bei z.B 2 Jahren Garantie u 1% Garantieaufwands ist die Garantiezeit auf 3 Jahre zu verteilen.)
Pfandrückstellung
Vergl. BMF §6/20
Bilanzsteuerliche Behandlung des Leerguts beim Abfüller
Rückstellung für die Verpflichtung zur Rückgabe von Pfandgeld
Urlaubsrückstellung
Jubiläumsrückstellung
HR: Passivierung RST für ungewisse VB
StR: Grds. Maßgeblichkeit HB für StB, hier aber VSS §5(4) beachten!
Rekultivierungsrückstellung
Mit Genehmigungsbescheid von Abbau v. Bodenschätzen wird auch eine entsprechende Rekultivierungsverpflichtung verbunden
Es ist eine RSt für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren
HR: Vollkosten, nur wahrscheinliche Einnahmen dürfen nicht gegengerechnet werden, kfm Schätzung, Abzinsungsgebot §253 (2)
StR: Nur EK und angemessene GK, wirtschaftliche Vorteile die mit verbunden sind, sind zu mindern R 6.11
Keine Abzinsung gem. §6(1)3a Bst e, da es im Zuge eines fortschreitenden Abbaus i.d.R zu einer kontinuierlichen Verfüllung kommt (im Bearbeitungshinweis steht ob es zu einer Verfüllung gekommen ist)
Rückstellung für Pachtanlagenerneuerung
= Verpflichtung des Pächters im Rahmen einer Betriebsverpachtung, unbrauchbar gewordene Pachtgegenstände auf eigene Kosten durch Neuanlagen zu ersetzen (Substanzerhaltungspflicht “eiserne Verpachtung) BMF 4/19
HB+StB Ansatz RSt f. ungewisse VB
Bewertung i.H. d. voraussichtlichen Wiederbeschaffungskosten,
ratierliche Ansammlung und Abzinsung §6(1) Nr3a Bst d u. e
Rückstellung für Abbruchverpflichtung bzw. Entfernung von Einbauten
RSt für ungewisse VB
HR §253(1)S.2: Mit Vollkosten, zeitanteilige Ansammlung in gleichen Raten, Abzinsungsgebot
StR § 6(1) Nr. 3a, b,d,e,f: Nur mit EK und angemessene GK, zeitanteilige Ansammlung in gleichen Raten, zwingende Abzinsung
Beispiel in BMF §6/19 Rn 29
Rückstellung für Prozesskosten, für Verletzung von Patent-, Urheber-oder ähnlichen Rechten
HB: RSt f. ungewisse VB
StB: Ansatzbeschränkungen in §5 (3) S.1 Nr. 1 u.2
Gewerbesteuerrückstellung
Stl. Abzugsverbot gem. §4 (5b), BA, abm Hinzurechnung §4(5b)
RSt für JA, Prüfung u Beratung
Bewertung
HB §253(1) S.2 (2): Vollkosten
StB §6 (1) Nr. 3a Bst b,e S.2 Im Betrieb entstandene Kosten+externe, i.d.R keine Abzinsung da Lfz <12 Mte
Begrenzung beachten R6.11 (3)
Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
HR: Mit Vollkosten, Abzinsungsgebot
StB: Nur mit EK und angemessene GK, keine Abzinsung, da kein Zeitraum bis zum Beginn der Erfüllung (Unterlagen müssen sofort aufbewahrt werden und nicht erst in der Zukunft)
Bewertung:
Jährliche Kosten werden für die UL eines jeden aufzubewahrenden Jahres gesondert ermittelt. Dieser Betrag ist mit der Anzahl der Jahre bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu multipizieren ODER
die jährlich anfallenden rückstellungsfähigen Kosten für einen Archivraum, in dem die Unterlagen aller Jahre aufbewahrt werden, können mit dem Faktor 5,5 multipliziert werden
Rückstellung für Verpflichtungen im Bereich Umweltschutz
Rückstellung wegen künftiger Betriebsprüfungen bei Großbetrieben
BMF §4/25
HB: Erfüllungsbetrag, ggf. Abzinsung
StB: als Sachleistungsverpflichtung mit den EK und angemessene GK (keine VwK)
Abzinsung wenn der Zeitraum bis zum Beginn der Anschlussprüfung (=Beginn der Mitwirkungsverpflichtung §6(1) Nr. 3a Bst e S.2 vorraussichtlich noch mind. 12 Mte beträgt
RSt für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
HB: Passivierung (mit abgezinsten Erfüllungsbetrag)
StB §5(4a)S1 Ansatzverbot
Rückstellung für unterlassene Instandhaltung
…
Rückstellung für Abraumbeseitigung
Zuletzt geändertvor 2 Stunden