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Kartenstapel

CB
von Christina B.

Wie werden besondere Rückstellungen errechnet?

Garantierückstellung

Gesetzl. Gewärleistungspflicht o vertragliche Vereinbarung

Vss: Am BilStt wird der Eintritt eines Schadens v. Kunden geltend gemacht oder eine künftige Inanspruchnahme wird mit einiger Sicherheit erwartet

Bildung durch Einzel o. Pauschalbewertung oder ein kombiniertes Verfahren möglich

(Bei z.B 2 Jahren Garantie u 1% Garantieaufwands ist die Garantiezeit auf 3 Jahre zu verteilen.)


Pfandrückstellung

Vergl. BMF §6/20

Bilanzsteuerliche Behandlung des Leerguts beim Abfüller

Rückstellung für die Verpflichtung zur Rückgabe von Pfandgeld


Urlaubsrückstellung


Jubiläumsrückstellung

HR: Passivierung RST für ungewisse VB

StR: Grds. Maßgeblichkeit HB für StB, hier aber VSS §5(4) beachten!


Rekultivierungsrückstellung

Mit Genehmigungsbescheid von Abbau v. Bodenschätzen wird auch eine entsprechende Rekultivierungsverpflichtung verbunden


Es ist eine RSt für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren

HR: Vollkosten, nur wahrscheinliche Einnahmen dürfen nicht gegengerechnet werden, kfm Schätzung, Abzinsungsgebot §253 (2)


StR: Nur EK und angemessene GK, wirtschaftliche Vorteile die mit verbunden sind, sind zu mindern R 6.11

Keine Abzinsung gem. §6(1)3a Bst e, da es im Zuge eines fortschreitenden Abbaus i.d.R zu einer kontinuierlichen Verfüllung kommt (im Bearbeitungshinweis steht ob es zu einer Verfüllung gekommen ist)


Rückstellung für Pachtanlagenerneuerung

= Verpflichtung des Pächters im Rahmen einer Betriebsverpachtung, unbrauchbar gewordene Pachtgegenstände auf eigene Kosten durch Neuanlagen zu ersetzen (Substanzerhaltungspflicht “eiserne Verpachtung) BMF 4/19


HB+StB Ansatz RSt f. ungewisse VB

Bewertung i.H. d. voraussichtlichen Wiederbeschaffungskosten,

ratierliche Ansammlung und Abzinsung §6(1) Nr3a Bst d u. e


Rückstellung für Abbruchverpflichtung bzw. Entfernung von Einbauten

RSt für ungewisse VB


HR §253(1)S.2: Mit Vollkosten, zeitanteilige Ansammlung in gleichen Raten, Abzinsungsgebot

StR § 6(1) Nr. 3a, b,d,e,f: Nur mit EK und angemessene GK, zeitanteilige Ansammlung in gleichen Raten, zwingende Abzinsung


Beispiel in BMF §6/19 Rn 29


Rückstellung für Prozesskosten, für Verletzung von Patent-, Urheber-oder ähnlichen Rechten

HB: RSt f. ungewisse VB

StB: Ansatzbeschränkungen in §5 (3) S.1 Nr. 1 u.2


Gewerbesteuerrückstellung

Stl. Abzugsverbot gem. §4 (5b), BA, abm Hinzurechnung §4(5b)


RSt für JA, Prüfung u Beratung

Bewertung

HB §253(1) S.2 (2): Vollkosten

StB §6 (1) Nr. 3a Bst b,e S.2 Im Betrieb entstandene Kosten+externe, i.d.R keine Abzinsung da Lfz <12 Mte

Begrenzung beachten R6.11 (3)


Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

RSt für ungewisse VB

Bewertung

HR: Mit Vollkosten, Abzinsungsgebot

StB: Nur mit EK und angemessene GK, keine Abzinsung, da kein Zeitraum bis zum Beginn der Erfüllung (Unterlagen müssen sofort aufbewahrt werden und nicht erst in der Zukunft)


Bewertung:

Jährliche Kosten werden für die UL eines jeden aufzubewahrenden Jahres gesondert ermittelt. Dieser Betrag ist mit der Anzahl der Jahre bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu multipizieren ODER

die jährlich anfallenden rückstellungsfähigen Kosten für einen Archivraum, in dem die Unterlagen aller Jahre aufbewahrt werden, können mit dem Faktor 5,5 multipliziert werden


Rückstellung für Verpflichtungen im Bereich Umweltschutz


Rückstellung wegen künftiger Betriebsprüfungen bei Großbetrieben

BMF §4/25

Bewertung


HB: Erfüllungsbetrag, ggf. Abzinsung

StB: als Sachleistungsverpflichtung mit den EK und angemessene GK (keine VwK)

Abzinsung wenn der Zeitraum bis zum Beginn der Anschlussprüfung (=Beginn der Mitwirkungsverpflichtung §6(1) Nr. 3a Bst e S.2 vorraussichtlich noch mind. 12 Mte beträgt


RSt für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

HB: Passivierung (mit abgezinsten Erfüllungsbetrag)

StB §5(4a)S1 Ansatzverbot


Rückstellung für unterlassene Instandhaltung

Rückstellung für Abraumbeseitigung



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Christina B.

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