gesetzliche Grundlage
Staat ist zur Daseinsvorsorge verpflichtet (GG Art. 20)
-> Bildungseinrichtungen, Straßen, ÖPNV, Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen
KHG Krankenhausfinanzierungsgesetz: regelt wirtschaftliche Sicherung der krankenhäuser, qualitative Versorgung der Bevölkerung und sozialverträgliche Bundeländer legen Zahlen für Krankenhäuser und Betten fest: Plankrankenhäuser
Krankenhausplan: Vorgaben zu Personal, technische Ausstattung, Behandlungsabläufe
die duale Klinikfinanzierung
Krankenhausfinanzierung durch Bundesländer und gesetzliche Krankenkassen (seit 1972)
Bundesländer: Investitionskosten wie Neubauten, Instandhaltungsmaßnahmen, technische geräte
Krankenkassen: Betriebskosten, wie die Kosten durch Patientenbehandlung, als Personal, Medikamente, Verpflegung, Unterbringung
Krankenhausfinanzierung über Pflegesätze
bis 2003: monistische Finanzierung: Krankenhäuser wurden über tagesgleiche Pflegesätze finanziert
tagesbezogene Vergütung: Leistungsträger erstattet dem Krankenhaus pro Tag pro Patient einen Pauschalbetrag
demnach entsteht der höchste gewinn, wenn alle Betten belegt sind: Liegeverweildauern wurden nicht medizinisch notwendig begründet
Gewinnmaximierung durch möglichst lange Liegedauer
das DRG-System: die Fallpauschalen
Ersetzung der Pflegesätze durch ein durchgängiges leistungsorientiertes und pauschalisierendes Vergütungssystem
DRG (diagnosis related groups -> diagnosebedinge Fallgruppen)
DRG-Fallpauschalen: Vergütungssatz für eine definierte und möglichst standardisierte Leistung. Kostengleiche Behandlungsfälle werden mit einer Fllpauschale vergütet, diese beinhaltet alle Leistungen des krankenhauses wie Pflege oder ärztliche Versorgung
Zielsetzung: Verkürzte Verweildauer, Steuerung des Ressourceneinsatzes, Wettbewerbsförderung, Verbesserung der Versorgung, Erhöhung der Patientenzufriedenheit, Vergütung der Krankenhäuser leistungsbezogen
-> Krankenhäuser versuchen die Liegedauern so kurz wie möglich zu halten
die neue Krankenhausreform
Vorhaltepauschalen: Existenzgarantie, Krankenhäuser bekommen Geld für angebotene Leistungen
Krankenhaussterben wird bewusst in Kauf genommen, soll aber begrenzt werden, generell gilt: weiterer Weg zu besserer Versorgung
Chronische Erkrankungen im Kontext Krankenhausfinanzierung
pro DRG: untere, mittlere und obere Verweildauer
sind Komplikationen, die den Aufenthalt verlängern, unvermeidlich, werden Zuschläge gewährt
chronische erkrankung oft nur Comorbidität, wird als ND aufgenommen, so bekommt das KH trotzdem noch mehr Geld, auch wenn andere Fachabteilung
trotzdem oft sehr hohe Kosten und sehr hoher Aufwand, welche nicht vergütet Versuch, die Erlös-Pauschale nicht zu überschreiten, wird oft chronisch Erkrankten nicht gerecht
chronische Erkrankungen
dauern lange an, entwikeln sich oft über Jahrzehnte, schränken Alltag oft ein, wird selten geheilt
oft genetisch, aber auch lebensstilassoziiert
Auwirkungen: gesundheitliche Einschränkungen, regelmäßige Arztbesuche und Therapien, krankenhausaufenthalte, eingeschränkte Lebensdauer
Krankheitslast: Sterblichkeit der Bevölkerung aufgrund von Krankheit und verlorene gesunde Jahre
direkte Gesundheitskosten: Kosten als Folge einer Heilbehandlung
indirekte Gesundheitskosten: volkswirtschaftliche verluste durch zB Arbeitsunfähigkeit
teuerste Erkrankung: Demenz
Multimobidität: überdurchschnittlich lange KH-Aufenthalte, Komplikationen, höhere Sterblichkeit, Risiko Pflegebedürftgkeit
Wechselwirkungen bei Medikamenten: parkinsonmedis gehen auf die Kognitivität, Demenzmedis auf die bewegung etc.
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