Wann dürfen Hunde als Diensthunde eingesetzt werden?
Diensthunde dürfen nur geprüfte Hunde mit Hundeführern eingesetzt werden.
Diensthunde müssen grundsätzlich fachlich ausgebildet, geprüft und geeignet sein.
Zu Wahrnehmung und Meldeaufgaben, nicht jedoch zu Schutzaufgaben , dürfen auch ungeprüfte Hunde eingesetzt werden, wenn der Führer seinen Hund unter Kontrolle hat.
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