Koalitionsfreiheit
-> ergibt sich aus der Vereinigungfreiheit des Art. 9 des GG
-> Art. 9 Abs 3 S. 1
positive Koalitionsfreiheit
-> Recht Vereinigung zu bilden. Koalition zu gründen, beizutreten, zu bleiben
-> Teilnahmerecht an Arbeitskampf
negative Koalitionsfreiheit
-> Recht Koalition fernzubleiben oder zu verlassen
Arbeitgeberkoalition
Arbeitgeberverband
Arbeitnehmerkoalition
Gewerkschaft
Bestandsgarantie
-> Erhaltung und Sicherung der Existenz einer Koalition
-> Recht auf freie Koalitionsbildung
-> Recht auf freien Fortbestand
-> Mitgliederwerbung
Bestätigungsgarantie
-> Tarifautonomie
-> koalitionsspezifische Verhaltensweisen
Koalitionsmittelgarantie
-> Arbeitskampfmaßnahmen
Zuletzt geändertvor 2 Monaten