Normalsatz
8.1% (vorher 7.7%)
Auf praktisch allen Gütern (auch Energie) und Dienstleistungen und auf deren Importen.
Reduzierter Satz
2.6% (vorher 2.5%)
Auf Grundbedarf (Existenzbedarf) z. B. Ess- und Trinkwaren (ohne Alkohol), Wasser in Leitungen, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Medikamente auch auf deren Importen.
Sondersatz
3.8% (vorher 3.7%)
Auf Beherbergungsleistungen, inkl. Frühstück. Da auch ausländische Gäste beherbergt werden, handelt es sich teilweise um einen Export (0%), deshalb wird hier ein reduzierter Satz angewendet.
Steuerfreiheit
0%Auf
Exporten, Erziehung, Aus- und Fortbildung, Kursen, Briefmarken, Langfristige Vermietung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Grundstücken, Glücksspielen und Glücksspielautomaten.
Jede Gesellschaft (Personen- oder Kapitalgesellschaft), welche jährlich mehr als CHF 100'000.– an MWST-pflichtigen Umsatz erzielt.
Ø Urproduktion von Landwirten, Forstwirten, Gärtnern; eigene Werke verkaufen: Kunstmaler, Bildhauer
Ø Unternehmer mit jährlich weniger als CHF 100'000.– MWST–pflichtigen Umsatz
Unternehmer mit bis zu CHF 250’000.– MWST–pflichtigenUmsatz jährlich, sofern die nach Abzug der Vorsteuer verbleibende Steuer regelmässig nicht mehr als CHF 4’000.– im Jahr beträgt.
Zuletzt geändertvor einem Monat